Parlamentskorrespondenz Nr. 860 vom 11.12.1997
ALLE PARTEIEN FÜR VERBOT VON BLINDMACHENDEN LASERWAFFEN
Wien (PK) - In der weiteren Debatte über die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes klagt Abgeordnete Dr. PETROVIC (G), in manchen Branchen würden ArbeitnehmerInnen immer wieder stempeln geschickt und könnten so niemals ganz normalen Urlaub konsumieren oder Abfertigungen zusammen bekommen. Als Beispiele nennt sie den Tourismus und die Bauwirtschaft. Im Zusammenhang mit der Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vermisst die Abgeordnete eine schriftlich fixierte Garantie, dass ArbeitnehmerInnen nicht in "kurzfristigste und windigste Arbeitsverhältnisse" gedrängt werden.
Abgeordneter SEIDINGER (SP) nimmt zu den beiden Abkommen mit Ungarn Stellung und skizziert, diese stünden in engem Zusammenhang mit der Osterweiterung der EU. Österreich bekenne sich zur Osterweiterung, sagt der Abgeordnete, sei aber für eine langsame und behutsame Heranführung der östlichen Nachbarstaaten. Das vorliegende Abkommen mit Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen garantiert laut Seidinger für Österreicher und Ungarn gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Karenzgeldgesetzes und des ASVG wird nach Ablehnung eines Zusatzantrages der Grünen ebenso mehrheitlich vom Nationalrat verabschiedet wie die Novellierung des Sonderunterstützungsgesetzes und des Nachtschwerarbeitsgesetzes. Auch die dem Ausschussbericht über das Arbeitslosenversicherungsgesetz beigedruckte Entschliessung wird mit Stimmenmehrheit angenommen. In der Minderheit bleibt der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Schaffung einer "ewigen" Anwartschaft in der Arbeitslosenversicherung.
Das Abkommen mit dem Grossherzogtum Luxemburg wird einstimmig, die beiden Abkommen mit Ungarn werden mehrheitlich genehmigt.
Mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen werden die (negativen) Berichte des Sozialausschusses über Anträge der Opposition.
EU-RAHMENABKOMMEN MIT KOREA ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT * NOTENWECHSEL MIT DEN USA ZUR REGELUNG DER GEGENSEITIGEN AMTSHILFE
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Abgeordnete Dr. GREDLER (L) befasst sich mit dem EU-Rahmenabkommen mit Korea und fordert die Abgeordneten auf, sich zu überlegen, wie man den hungernden Kindern in Nordkorea helfen könne. Man dürfe nicht dulden, dass diese Kinder sterben, nur weil sie in einem politischen System aufwachsen, das wir "als nicht angenehm" empfinden, sagt sie.
Das EU-Rahmenabkommen mit der Republik Korea und der Notenwechsel mit den USA zur Regelung der gegenseitigen Amtshilfe in bestimmten Angelegenheiten erhalten einhellige Genehmigung des Nationalrates.
ARTENHANDELSGESETZ
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Abgeordnete TICHY-SCHREDER (VP) zeigt sich über das vorliegende Artenhandelsgesetz erfreut und spricht dem zuständigen Minister grosses Lob aus, dass er eine EU-Verordnung so rasch umgesetzt habe.
Abgeordnete PARFUSS (SP) begrüsst, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein weiterer Schritt zum Schutz von wildlebenden Tieren und von Pflanzen gesetzt werde. Ihr ist die Kontrolle des Handels ein besonderes Anliegen. An die Abgeordneten appelliert Parfuss, zu Weihnachten keine Pelze zu schenken bzw. keine Pelze auf den Wunschzettel zu schreiben.
Abgeordneter Dr. SALZL (F) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zum Artenhandelsgesetz an und bekräftigt, die Freiheitlichen bekennen sich zum Schutz gefährdeter Tiere und Pflanzen. In diesem Zusammenhang urgiert er eine artgerechte Unterkunft für beschlagnahmte Tiere.
Der Nationalrat spricht sich einstimmig für das Artenhandelsgesetz aus.
ZIVILDIENSTGESETZ-NOVELLE 1997
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Abgeordneter SCHEIBNER (F) kritisiert, dass freiwillige Auslandsdienste künftig für den Zivildienst angerechnet werden, und argumentiert, es sei prinzipiell abzulehnen, den Wehrersatzdienst im Ausland abzuleisten. Ebenfalls nicht zustimmen will er der neuen Vergütungsregelung. Die Freiheitlichen seien zwar grundsätzlich dafür, dass jede Trägerorganisation, die Zivildiener beschäftige, eine Vergütung an das Innenministerium zahle, betont Scheibner, seiner Ansicht nach ist die an sich sinnvolle Massnahme aber durch die Herabsetzung des Pauschalsatzes von 2.700 S auf rund 1.200 S im Ausschuss stark verwässert worden.
Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) macht darauf aufmerksam, dass die Akzeptanz des Zivildienstes in der Bevölkerung enorm zugenommen habe. Einer Untersuchung zufolge würden 77 % der Befragten den Zivildienst für eine gute bzw. sogar sehr gute Sache halten. Was die Vergütung der Trägerorganisationen betrifft, tritt der Abgeordnete für mehr Kostenwahrheit ein, plädiert aber für eine bevorzugte Zuweisung von Zivildienern an "Blaulicht-Organisationen".
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) ist dafür, dass alle Zivildienst-Einrichtungen denselben Betrag an den Bund abführen, und bringt einen entsprechenden Entschliessungsantrag ein. Derzeit gebe es eine grosse Ungleichstellung zwischen staatlichen und privaten Organisationen, bemängelt sie. Letztere müssten immer wieder "betteln" gehen, um genügend Geld zu bekommen.
Abgeordneter FREUND (VP) macht darauf aufmerksam, dass man sich vor der Zuweisung eines Zivildienstplatzes für einen freiwilligen Auslandsdienst melden müsse, damit dieser angerechnet wird. Hiemit solle Missbrauch verhindert werden. Begrüsst wird von ihm die im Ausschuss vereinbarte Reduktion der Kostenersätze für Zivildiener, da seiner Meinung nach die ursprünglich vorgesehenen höheren Beträge eine unzumutbare Belastung für die "Blaulicht-Einrichtungen" gewesen wären.
Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) befürwortet eine Gleichstellung von "Blaulicht-Einrichtungen" mit anderen Zivildienststellen. Er beklagt, dass das Rote Kreuz mit sogenannten Krankentransporten einen neuen Geschäftszweig eröffnet habe und so Taxiunternehmen, die steuerlich ganz anders behandelt würden, konkurrenziere.
Abgeordneter Hans Helmut MOSER (L) hält die vorgeschlagene Vergütungslösung trotz einer nach wie vor bestehenden "Schere" für gerechter als die bisherige Regelung und kündigt daher die Zustimmung der Liberalen zur Zivildienstgesetz-Novelle an. Für notwendig erachtet er es, zu überprüfen, ob die als Zivildienst anerkannten Auslandseinsätze den Interessen der Republik entsprechen.
Innenminister Mag. SCHLÖGL wertet es positiv, dass der Zivildienst von allen politischen Parteien anerkannt wird. Er spricht sich prinzipiell dafür aus, den Wehrersatzdienst im Inland abzuleisten, unterstreicht aber, er erachte im Bereich des Gedenk-, Sozial- und des Friedensdienstes auch einen Zivildienst im Ausland für wichtig.
Die Frage des Kostenersatzes ist Schlögl zufolge derzeit sehr unbefriedigend geregelt. Viele Organisationen würden sehr hohe Beiträge zahlen, andere wiederum nicht. Für den Innenminister ist es daher legitim, auch von "Blaulicht-Organisationen" Grundbeträge zu verlangen. Er meint aber, man könne diese Organisationen nicht von heute auf morgen ziemlich stark finanziell belasten.
Abgeordneter SCHWEMLEIN (SP) kann sich, wie er ausführt, den Einwänden des Abgeordneten Scheibner gegen die Ableistung des Wehrersatzdienstes im Ausland nicht anschliessen. Er vermutet, dass der freiheitliche Abgeordnete vor allem gegen die Ableistung eines Gedenkdienstes und eines Friedensdienstes ist.
Abgeordneter Dr. MAITZ (VP) hält fest, österreichische Soldaten würden im Einsatz der UNO seit 37 Jahren im Ausland Friedensdienst absolvieren und dafür immer wieder gelobt. Derselbe Respekt und dieselbe Anerkennung gebührt seiner Auffassung nach auch jenen Zivildienern, die 14 Monate unentgeltlich ausserhalb Österreichs einen Gedenk-, Sozial- oder Friedensdienst leisten.
In einer zweiten Wortmeldung repliziert Abgeordneter SCHEIBNER (F) auf die Rede von Abgeordnetem Schwemlein und bekräftigt, er habe nichts gegen Gedenk-, Sozial- oder Friedensdienste im Ausland. Eine Anerkennung als Wehrersatzdienst würde aber der geltenden Verfassungsrechtslage widersprechen.
Die Zivildienstgesetz-Novelle 1997 wird mit der vorgesehenen Zweidrittelmehrheit vom Plenum verabschiedet. Der Entschliessungsantrag der Grünen betreffend gleiche Höhe der Vergütung der Zivildiensteinrichtungen an den Bund findet keine Mehrheit.
SP-VP-ANTRAG BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ ÜBER DAS VERBOT VON BLINDMACHENDEN LASERWAFFEN
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Abgeordnete Dr. KARLSSON (SP) erläutert, dass Laserwaffen bereits zur Serienreife entwickelt worden seien, aber noch nicht produziert würden. Deshalb komme ein Verbot gerade rechtzeitig. Karlsson zufolge sind Laserwaffen vor allem für organisierte Kriminalität und Terrorismus geeignet, sie seien von weitem nicht erkennbar und würden zur vollständigen Erblindung führen.
Abgeordneter AMON (VP) schliesst sich seiner Vorrednerin voll inhaltlich an und begrüsst vor allem das Zustandebringen eines Fünf-Parteien-Antrages in dieser Frage. Ein von ihm eingebrachter Abänderungsantrag hat redaktionelle Änderungen zum Gegenstand.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) fordert die Bundesregierung auf, diesem kleinen Signal des österreichischen Parlaments Breitenwirkung zu verleihen und auf ein weltweites Verbot blindmachender Laserwaffen hinzuwirken.
Abgeordneter Hans Helmut MOSER (L) drängt auf ein weltweites Verbot, um zu verhindern, dass blindmachende Laserwaffen von Terroristen eingesetzt werden.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) nimmt den Antrag zum Anlass, auf den Novellierungsbedarf des österreichischen Waffengesetzes hinzuweisen.
Der Antrag wird in der Fassung des Abänderungsantrages einstimmig angenommen.
EUROPOL-ÜBEREINKOMMEN
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Abgeordneter LAFER (F) vermisst eine innerstaatliche Kontrollmöglichkeit und kritisiert seiner Meinung nach zu weitgehende Privilegien von Europol in Österreich. Der Redner befürchtet, dass dadurch die Souveränität ausgehöhlt wird.
Abgeordneter LEIKAM (SP) meint, mit der heutigen Ratifizierung des Europol-Übereinkommens erfolge nach dem Beschluss über die besonderen Ermittlungsmethoden ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Klar ist für Leikam, dass in diesem Bereich Erfolge nur durch ein gesamteuropäisches Zusammenwirken zu erzielen sind.
Abgeordneter Hans Helmut MOSER (L) sieht in der Ratifizierung einen weiteren Schritt bei der Entwicklung der dritten Säule von Maastricht und weist auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität hin. Er kritisiert allerdings, dass durch die selbständigen Ermittlungsmöglichkeiten von Europol Grund- und Freiheitsrechte in Österreich verletzt werden können, und spricht von einem Anschlag auf den Rechtsstaat. Moser befürchtet vor allem Eingriffe in den Datenschutz und kündigt die Ablehnung der Ratifizierung seitens seiner Fraktion an.
Abgeordneter PLATTER (VP) warnt vor den Gefahren der organisierten Kriminalität und begrüsst das vorliegende Abkommen. Er erinnert daran, dass die jüngsten Erfolge im Kampf gegen die Mafia nur durch Europol möglich gewesen sind.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) lehnt das Europol-Übereinkommen ab und betont, es wäre besser, die bestehenden Formen der polizeilichen Zusammenarbeit auszubauen. Im übrigen teilt sie die von Moser geäusserten Bedenken.
Abgeordneter Dr. LÖSCHNAK (SP) sieht angesichts des Ansteigens der grenzüberschreitenden Kriminalität keine Alternative zu einer europäischen Zusammenarbeit im Rahmen von Europol.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) hält die internationale Weitergabe von Daten zur Verbrechensbekämpfung für unerlässlich, stösst sich aber an der Einräumung von Immunitäten für die Europol-Beamten. Als zu weitgehend erscheint der Rednerin auch die Aufstellung von Datensammlungen. Das Übereinkommen ist für Partik-Pable zudem auch mangels parlamentarischer Kontrolle demokratiepolitisch bedenklich. (Fortsetzung)