Parlamentskorrespondenz Nr. 864 vom 12.12.1997
NATIONALRAT: NIEDRIGERES ALKOHOL-LIMIT BESCHLOSSEN
Wien (PK) - Abgeordneter Mag. PETER (L) meint, die Entscheidungsfindung in der Frage der Promille-Absenkung sei ihm nicht leicht gefallen, denn aus liberaler Sicht fühle er sich dem Prinzip der Eigenverantwortung verpflichtet. Auch als Gastronom und Hotelier sei er unter einem enormen Druck seiner Kollegen gestanden, doch letztlich müsse das Argument der Sicherheit und Verantwortung gegenüber den anderen Teilnehmern im Strassenverkehr siegen. Eine neue Partnerschaft zwischen den Gastronomen und ihren Kunden sei notwendig, erklärt Peter, der vorschlägt, dass die Wirte Alkomaten zur Verfügung stellen und einen Zubringerverkehr bzw. Sammeltaxis organisieren.
Abgeordneter SEIDINGER (SP) bewertet die Argumente der Freiheitlichen als "Demagogie in Reinkultur", da die positiven Auswirkungen einer 0,5-Promille-Grenze auf das Trinkverhalten klar bewiesen sei. Auch auf europäischer Ebene haben schon die meisten Staaten eine derartige Regelung eingeführt, erinnert Seidinger, und Österreich werde jetzt nachziehen, was noch dazu von zwei Dritteln der Österreicher gewünscht werde.
Die schweren Verkehrsunfälle der letzten Zeit und die zahlreichen Familientragödien müssten Anlass genug sein, zeigt sich Abgeordnete HAIDLMAYR (G) überzeugt, bei der heutigen Abstimmung für die 0,5 Promille-Grenze zu votieren. Jene Abgeordnete, die noch immer Zweifel haben, fordert die Rednerin auf, in die Rehabilitationszentren zu gehen und mit den Patienten zu sprechen, die bei Unfällen mit Alkoholeinwirkung zu Schaden gekommen sind.
Der Gesetzgeber könne nur die Rahmenbedingungen schaffen, erklärt Abgeordneter KURZBAUER (VP), noch wichtiger sei es jedoch, das Bewusstsein in der Bevölkerung gegenüber Alkohol zu ändern. Der Redner wünscht sich in diesem Zusammenhang eine verbesserte Informations- und Aufklärungsarbeit durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit.
Abgeordneter Ing. MEISCHBERGER (F) spricht von einer sachlichen, medialen und politischen Unehrlichkeit, weil mit der Absenkung der Promille-Grenze kein einziger Unfall verhindert werden kann. Da die SPÖ die Abstimmungsniederlage in dieser Frage nicht verkraftet habe, seien Emotionen geschürt worden, um den Koalitionspartner unter Druck zu setzen.
Die Zeit sei reif, für mehr Sicherheit im Strassenverkehr zu sorgen, betont hingegen Abgeordneter EDLER (SP), da die Alkoholraser und -rowdys gestoppt werden müssen. Den Freiheitlichen wirft der Redner vor, einen Zick-Zack-Kurs zu verfolgen, und unterstreicht, dass es sich bei der heutigen Beschlussfassung um keine parteipolitische Entscheidung handelt.
Der vorsitzführende Präsident Dr. NEISSER erteilt dem Abgeordneten Dr. Haider einen Ordnungsruf, der im Zusammenhang mit den Grünen von "ihrer Rauschgiftsüchtigkeit, die sie weiterhin protegieren" gesprochen hat. Zudem wurde in einem Debattenbeitrag ein Abgeordneter als "politischer Tiefflieger" bezeichnet.
Abgeordneter MOSER (L) verweist auf die konsequente Linie der Liberalen, die immer den Standpunkt vertreten haben, dass Autofahren und Alkohol unvereinbar sind. Durch die "stille Revolution der Jugend" und das Engagement vieler Bürger sei es nun endlich gelungen, die Verzögerungspolitik der ÖVP zu beenden, die jahrelang die Ergebnisse zahlreicher Studien nicht zur Kenntnis nehmen wollte, dass ab 0,3 Promille Alkohol im Blut eine höhere Risikobereitschaft bestehe.
Abgeordneter Dr. KHOL (VP) berichtigt tatsächlich, dass er bei der Abstimmung im Juli nicht - wie von Abgeordnetem Moser behauptet - gegen eine Absenkung auf 0,5 Promille aufgetreten ist, sondern sich vielmehr in der zweiten Lesung dafür ausgesprochen hat. Zudem stellt Khol klar, dass ihn der Protest der Jugendlichen sehr wohl berührt hat und er sich in der Präsidialkonferenz dafür einsetzte, diese Abstimmung heute durchzuführen.
Abgeordneter AUER (VP) schliesst sich den Ausführungen von Abgeordnetem Kukacka an und betont, dass schon bisher Straffälligkeit gegeben gewesen sei, wenn jemand mit weniger als 0,8 Promille fahruntüchtig unterwegs war. Jeder, der ein Fahrzeug in Betrieb nehme, müsse die Verantwortung dafür übernehmen, sagt der Abgeordnete, er fordert aber auch mehr Mut und Verantwortung der Wirte ein. Im übrigen hat der Abgeordnete seine Zweifel, dass die heutige Beschlussfassung "das nach sich ziehen wird, was wir uns wünschen".
Abgeordneter LAFER (F) erklärt, bis jetzt sei nicht der Beweis erbracht worden, dass sich zwischen 0,5 Promille und 0,8 Promille tatsächlich Verkehrsunfälle ereignet hätten, bei denen es Schwerverletzte oder Tote gegeben habe. Auch der Lenker, der jenen Unfall verursacht habe, bei denen drei Badener Schüler starben, habe 2 Promille gehabt. Der Abgeordnete kritisiert die ständigen Einsparungen bei der Exekutive und meint, diese sei derzeit nicht in der Lage, die 0,8-Promille-Grenze zu überprüfen, und werde auch in Zukunft nicht fähig sein, die 0,5 Promille zu kontrollieren.
Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) konstatiert, es sei traurig, dass schwere Unfälle passieren müssten, um einen Druck in Richtung 0,5 Promille zu erzeugen. Tatsache sei, dass bei 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut das Unfallrisiko vier Mal höher sei als bei nüchternen Autofahrern. Dietachmayr sieht daher die Herabsetzung der Promille-Grenze als einen wichtigen Schritt zur Hebung der Verkehrssicherheit. Den Freiheitlichen wirft er vor, einen Zick-Zack-Kurs einzunehmen und einen "konfusen" Antrag vorzulegen.
Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) führt aus, sie sei für 0,5 Promille, aber gegen vordergründig medial wirksame Massnahmen. Die Freiheitlichen hätten ein logisches und gutes Massnahmenpaket zur Hebung der Verkehrssicherheit eingebracht, stellt sie fest und vermutet, der Antrag werde von den anderen Fraktionen nur deshalb abgelehnt, weil er von der FPÖ sei bzw. aus persönlicher Eitelkeit oder Profilierungssucht der Abgeordneten. Durch den Wegfall der Blaulichtsteuer und eine 40prozentige Zweckbindung der Bussgelder könnte, so Povysil, die Kontrolle auf den Strassen verstärkt werden.
Abgeordneter FINK (VP) unterstreicht, seine Fraktion schütze keine "Verbrecher am Volant" und fordere harte Strafen für fahruntüchtige Alkohollenker. Man dürfe aber nicht jene diskriminieren, betont er, die Alkohol nicht missbrauchen. Fink zufolge ist es medizinisch erwiesen, dass die Reaktion zwischen 0,5 Promille und 0,8 Promille abnehme, genauso sei es aber erwiesen, dass bei älteren Menschen die Reaktionsfähigkeit sinke, diese zählten statistisch dennoch zu den sichersten Fahrern. Ein vom Abgeordneten eingebrachter SP-VP-L-G-Abänderungsantrag zur StVO-Novelle hat lediglich Detailänderungen zum Inhalt.
Abgeordneter Dkfm. BAUER (F) sagt, die freiheitliche Fraktion wisse, dass Alkohol auch bereits in geringen Mengen die Fahrtüchtigkeit beeinflussen könne, macht aber darauf aufmerksam, es sei individuell verschieden, ab wieviel Promille jemand tatsächlich fahruntüchtig sei. Seiner Ansicht nach bleibt die Diskussion über die Promille-Grenze eine "sehr, sehr seichte", so lange es keinen Test gebe, mit dem die Fahruntüchtigkeit generell überprüft werden könne. Doppelbödig findet es Bauer, dass gerade jene Fraktionen, die am rigidesten für 0,5 Promille seien, für eine Freigabe von Drogen eintreten.
Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) spricht von einer heuchlerischen und verlogenen Debatte. Er bekräftigt, dass die Freiheitlichen nicht nur Alkohol-, sondern auch Suchtmittelkonsum beim Autofahren kontrolliert wissen wollen. Eine seriöse Studie aus München habe nämlich gezeigt, dass 25 % aller, die in Verkehrsunfälle verwickelt waren, unter Einfluss von Suchtmittel gestanden seien. Zu einem ähnlichen Befund sei eine Studie in Österreich gekommen.
Für die Verwendung der Worte Verlogenheit, Hinterhältigkeit und Heuchelei erhält Pumberger vom vorsitzführenden Präsidenten Dr. BRAUNEDER einen Ordnungsruf.
Abgeordneter Dr. HASELSTEINER (L) unterstreicht in einer tatsächlichen Berichtigung zur Wortmeldung von Abgeordnetem Bauer, die Liberalen würden aus Überzeugung für 0,5 Promille, für die Eintragung homosexueller Partnerschaften und für eine sinnvolle Entkriminalisierung von weichen Drogen, nicht aber für eine Freigabe von Drogen eintreten.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G): Alkohol mit Mass zu geniessen und ein Auto zu lenken - das gehört nicht zusammen! Jeder, der behauptet, Autofahren und Trinken sei vereinbar, handelt ihrer Ansicht nach nicht verantwortungsbewusst. In einem Abänderungsantrag verlangt Stoisits eine höhere Zweckbindung für die Verkehrsüberwachung.
Bei der Abstimmung wird die Änderung des Führerscheingesetzes unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages von SPÖ, ÖVP, Liberalen und Grünen angenommen. Dagegen stimmen zwei sozialdemokratische Abgeordnete, mehrere VP-Mandatare und die Freiheitlichen. Der Abänderungsantrag der FPÖ bleibt in der Minderheit. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschliessung betreffend Änderung der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung wird einstimmig beschlossen.
Der (ablehnende) Bericht über den FP-Antrag betreffend Änderung der StVO wird mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Die Beschlussfassung der Novelle zur Strassenverkehrsordnung (unter Berücksichtigung eines SP-VP-L-G-Zusatzantrages) erfolgt mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, der Liberalen und der Grünen. Abgelehnt werden ein gesamtändernder Abänderungantrag der Freiheitlichen sowie ein Zusatzantrag der Grünen. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschliessung wird mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Ferner wird über Antrag des Verkehrsausschusses sein Bericht mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Der G-Entschliessungsantrag (Schaffung einer bundeseinheitlichen Verkehrssicherheitspolizei) findet keine Mehrheit. (Fortsetzung)