Parlamentskorrespondenz Nr. 866 vom 12.12.1997

NATIONALRAT GIBT "FREIE FAHRT" FÜR ÖBB-PENSIONSREFORM

Wien (PK) - Das Plenum zieht die Pensionsreform der Eisenbahner mit folgenden Gesetzen in Diskussion:

ÄNDERUNG DES GÜTERBEFÖRDERUNGSGESETZES * EISENBAHNRECHTSANPASSUNGSGESETZ * AUSSCHUSSANTRAG ZUR NOVELLIERUNG DES SCHIENENINFRASTRUKTURFINANZIERUNGSGESETZES, DES ARBEITSLOSENVERSICHERUNGSGESETZES UND DES ARBEITSMARKTPOLITIK-FINANZIERUNGSGESETZES

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Abgeordneter GAUGG (F) bemängelt die oftmalige Vertagung der Verhandlungen des Verkehrsausschusses zur ÖBB-Pensionsreform und führt dies darauf zurück, dass sich der ÖGB mit den Regierungsparteien nicht einigen konnte. Harmonisierungen sind nach Ansicht des Redners noch bei den Politikerpensionen sowie bei den Pensionen der Kammerfunktionäre, der Sozialversicherungs- und der Nationalbankangestellten notwendig.

Abgeordneter EDLER (SP) bestreitet, dass die Eisenbahner vor der Personalvertretungswahl nicht über die Pensionsreform informiert waren, und präsentiert das Ergebnis der Verhandlungen: Einführung von Durchrechnungszeiträumen, Nettoanpassung, Ruhensbestimmungen und Bezahlung eines Arbeitslosenversicherungsbeitrages.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) befasst sich mit dem Güterbeförderungsgesetz, kritisiert den bürokratischen Mehraufwand und argumentiert damit die Ablehnung der Regierungsvorlage.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP): Mit der Pensionsreform für die ÖBB-Bediensteten wurde gleichsam die letzte Etappe des grossen Reformvorhabens der Harmonisierung der Pensionssysteme umgesetzt. Alles in allem sei eine vernünftige und faire Regelung gefunden geworden. Als "Wermutstropfen" bezeichnet der Verkehrssprecher der Volkspartei das niedrige Pensionsantrittsalter der Eisenbahner; dieses Thema will er sich für den nächsten Abschnitt der Pensionsreform aufheben.

G-Abgeordnete Mag. Gabriela MOSER fordert eine Reform bei den Nationalbankangestellten ein, da man sich "keinen Staat im Staat" leisten kann. Auch die Kammern und Sozialversicherungsanstalten dürfen nicht ausserhalb der Harmonisierungsbestrebungen stehen.

Abgeordneter HUMS (SP) weist darauf hin, dass die ÖVP bei der Pensionsreform der Eisenbahner in bestehende privatrechtliche Verträge eingreifen wollte. Einen Kompromiss fand man mit Kukacka dadurch, dass man eine "Erzählung in Vergangenheitsform" in die Vorlage einbaute. Der Kritik, dass Eisenbahner nach 35 Dienstjahren in Pension gehen können, begegnet der ehemalige Vorsitzende der Eisenbahnergewerkschaft mit dem Hinweis, die ÖBB-Bediensteten hätten eine längere Wochenarbeitszeit, wesentlich flexiblere Arbeitsbedingungen, erhalten keine Abfertigung und leisten einen höheren Pensionsbeitrag.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) glaubt nicht an einen echten Kompromiss, vielmehr sei die ÖVP übriggeblieben. Das Parlament sei zu einer "Hinterlegungsanstalt" degradiert worden.

Bundesminister Dr. EINEM lobt die partnerschaftlichen Verhandlungen und dankt der Gewerkschaft, dass sie sich bereit erklärt hat, freiwillig eine Pensionsreform umzusetzen.

Ausserdem geht der Ressortchef auf die Verkehrsministertagung der EU ein, bei der über die Anhebung der allgemeinen Strassenbenützungsgebühr diskutiert wurde. Ein Beschluss darüber ist gescheitert, gibt er bekannt und weist darauf hin, dass er dem Kompromissvorschlag der Kommission bzw. der Präsidentschaft bezüglich Absenkung der Brenner-Maut nicht zustimmen konnte, da die längs der Brennerstrecke lebende Bevölkerung ein Anrecht auf Verkehrsberuhigung hat.

Abgeordnete HORNGACHER (VP) meint, mit der ÖBB-Pensionsreform sei lediglich ein erster Schritt der Harmonisierung gelungen. Dass die Eisenbahner nach 35 Dienstjahren in Pension gehen, hält sie nicht für richtig und will diese Ungleichbehandlung beseitigt wissen.

Abgeordneter Dr. KIER (L) ortet rechtliche "Schönheitsfehler" bei der Neuregelung der ÖBB-Pensionen. Diese beruhen einerseits auf privatrechtlichen Vereinbarungen, andererseits finden die Vereinbarungen Eingang in das Bundesgesetzblatt. Ausserdem sei das, was heute vorliege, für den einzelnen ÖBB-Bediensteten nicht verbindlich. Sollte der eine oder der andere den Weg vor die Gerichte suchen, könnte er ganze System ins Wanken bringen. Als positiv wertet Kier den Pensionssicherungsbeitrag der ÖBB-Pensionisten; dies sei als ein Modell für andere hohe und höchste Pensionen zu betrachten.

Abgeordnete BINDER (SP) begrüsst den Kompromiss, der bei der Harmonisierung der ÖBB-Pensionen gefunden wurde, und bekennt sich auch nachdrücklich zur Möglichkeit, die Eisenbahnnetze für die Nutzung durch andere Bahngesellschaften zu öffnen. Bei der Vergabe will die Abgeordnete aber in jedem einzelnen Fall genau geprüft haben, dass die Sicherheit auf den österreichischen Schienen gewahrt bleibt.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) schliesst sich Abgeordnetem Kier in der Einschätzung an, dass bei den ÖBB-Pensionen nicht alle rechtlichen Probleme gelöst wurden. Zustimmend äussert auch er sich zum Solidaritätsbeitrag der Pensionisten. Im Hinblick auf immer noch vorhandene Lücken bei der Harmonisierung der Pensionssysteme legt Öllinger einen Entschliessungsantrag seiner Fraktion vor, der eine Pensionsharmonisierung mit den Eckpunkten echte Mindestpension, begrenzte Höchstpensionen sowie Streichung des PensionistInnenabsetzbetrags für Pensionen über der ASVG-Höchstpension und eine Neuordnung des Pensionssystems der Nationalbank verlangt.

Abgeordneter SIGL (SP) befasst sich mit der Einführung eines Umweltdatenträgers zur automatischen Abbuchung von Öko-Punkten im Lkw-Transitverkehr. Der Transitvertrag habe eine beachtliche Reduzierung der Stickoxidemissionen ermöglicht, die Zahl der Lkw-Fahrten sei aber weiter gestiegen. Daher drängt Sigl auf die Einführung eines elektronischen Road-Pricing-Systems zur Verbesserung der Kostenwahrheit im Gütertransit und zur Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Bahn gegenüber der Strasse.

Abgeordneter ROSENSTINGL (F) fordert die Bundesregierung namens seiner Fraktion auf, innerhalb von drei Monaten einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine vollständige Beseitigung der gegenwärtigen ungerechtfertigten Pensionsprivilegien der Politiker sowie eine Harmonisierung der Pensionssysteme für Bedienstete der OeNB, der Sozialversicherungsträger und der gesetzlichen Interessenvertretungen mit den Regelungen des ASVG enthält.

Die Behauptung Rosenstingls, Abgeordnete könnten durch ihre Pensionskasse den zwei- bis dreifachen Pensionsbezug eines ASVG-Versicherten erreichen, weist Abgeordneter ÖLLINGER (G) in einer tatsächlichen Berichtigung als falsch zurück.

Bei der Abstimmung werden die Änderung des Güterbeförderungsgesetzes und das Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz mit der Mehrheit der Koalitionsparteien verabschiedet.

Die beiden Entschliessungsanträge (G, F) betreffend Harmonisierung der Pensionssysteme finden keine Mehrheit.

Die Änderung des Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetzes und weiterer Gesetze erzielt eine SP-VP-L-G-Mehrheit.

POSTGESETZ 1997 * ÜBEREINKOMMEN ZUR GRÜNDUNG DES EUROPÄISCHEN BÜROS FÜR FUNKANGELEGENHEITEN

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Abgeordneter ROSENSTINGL (F) lehnt das neue Postgesetz ab, weil er befürchtet, der geplante Personalabbau werde zu Einschränkungen in den Dienstleistungen des Unternehmens und zur Schliessung von Postämtern im ländlichen Raum führen. Dem Verkehrsminister wirft  Rosenstingl vor, im Ausschuss jede Auskunft über den Inhalt der in Ausarbeitung befindlichen Verordnung für den Postbetrieb verweigert zu haben.

Abgeordneter PARNIGONI (SP) spricht vom letzten Schritt auf dem Weg zu einer Neuordnung des Postwesens in Österreich. Die flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen werde gewährleistet, die Kostenorientierung als Prinzip eingeführt, gleichzeitig aber würden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, etwa bei der Zustellung von Zeitschriften gemeinnütziger Vereine, sichergestellt. Damit erhalte die Post die Möglichkeit, im stärker werdenden Wettbewerb zu bestehen.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) unterstreicht, dass dieses Postgesetz den Vorstellungen der Volkspartei für ein modernes Postwesen mit Kunden- und Marktorientierung entspreche. Nunmehr werde auch die "gelbe Post" marktreif, sagt Kukacka, der aber weitere Rationalisierungen und Personaleinsparungen für unerlässlich hält. Die Vorruhestandsregelung bei der Freisetzung von Personal sieht er als einen richtigen und sozial verträglichen Weg an.

Abgeordneter WALLNER (SP) weist darauf hin, dass Österreich mit seinem neuen Postgesetz dem deutschen Nachbarn folge, der die Briefpost ab 2002 völlig liberalisiert, den Konkurrenten der Post aber verbietet, sozialversicherungsfreie Jobs anzubieten. Das vorliegende Gesetz erachtet Wallner für ausgewogen. Es entspreche den Interessen des Unternehmens und sichere gleichzeitig die Interessen der Konsumenten an einer flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen.

Das Postgesetz wird mit der Mehrheit der Koalitionsparteien, das internationale Übereinkommen einstimmig angenommen.

KÜNDIGUNG DES KOOPERATIONSABKOMMENS MIT DEM EUROPÄISCHEN HOCHSCHULINSTITUT SOWIE ÜBEREINKOMMEN ZUR NEUERLICHEN GRÜNDUNG DIESES INSTITUTES IN FLORENZ

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Abgeordnete ABLINGER (SP) zeigt sich erfreut, dass Österreich nunmehr Vollmitglied des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz wird, da dort den Studenten eine interdisziplinäre und weltoffene postgraduale Ausbildungsmöglichkeit geboten wird.

Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) begrüsst die Umwandlung des Kooperationsabkommens in eine Vollmitgliedschaft, auch wenn damit ein höherer Beitrag (6 Mill. S) verbunden ist. Der Redner erinnert daran, dass es in Österreich ebenso gute postgraduale Ausbildungen wie etwa die Donau-Universität und das Institut für Höhere Studien gibt, die allerdings unter finanziellen Problemen leiden.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) hält das Übereinkommen über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts für sehr wichtig und wünscht sich vom Minister, dass Österreich auch im 5. Rahmenprogramm der Europäischen Union seine Vorstellungen einbringt.

In Richtung des Abgeordneten Lukesch weist Wissenschaftsminister Dr. EINEM darauf hin, dass man heuer versucht habe, mehr Mittel für das IHS zur Verfügung zu stellen. Gerade im Bereich der postgradualen Institute sei aber nichts dagegen einzuwenden, eine kostendeckende Finanzierung über Studiengebühren zu realisieren. Was die Planstellenreduktion betrifft, solle man nicht vergessen, dass das Budget im Nationalrat in Übereinstimmung mit der ÖVP beschlossen wurde und jetzt die entsprechenden Massnahmen umgesetzt werden müssen.

Die Ausbildung am Europäischen Hochschulinstitut biete gute Berufschancen in ganz Europa, zeigt sich Abgeordneter Mag. POSCH (SP) überzeugt, weshalb es erfreulich sei, dass nun fünf Österreicher pro Jahr dort studieren können. Zudem stelle die Arbeit des Institutes einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des kulturellen und wissenschaftlichen Erbes in Europa dar.

Das Hochschulinstitut in Florenz könne Vorbild für die österreichische Wissenschaftspolitik sein, meint Abgeordnete Dr. BRINEK (VP), weil dort auf gute Betreuungsqualität und interdisziplinäre Forschung grosser Wert gelegt wird.

Abgeordneter Dr. BRAUNEDER (F) spricht von einer begrüssenswerten Einrichtung, hält aber die Erhöhung der Beitragskosten von 2,5 Mill. S auf 6 Mill. S für einen Wermutstropfen.

Bei der Abstimmung werden die beiden Übereinkommen einstimmig genehmigt. (Fortsetzung)

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