Parlamentskorrespondenz Nr. 19 vom 15.01.1998
SPORT, FILMFÖRDERUNG UND FUNKANGELEGENHEITEN
Wien (PK) - Zur Verhandlung gelangt der
13. SPORTBERICHT
Berichterstatter: Bundesrat SCHÖLS (VP)
---------------------------------------------------------------------
Bundesrat WEILHARTER (F) wirft den Regierungsparteien vor, ihre Sportpolitik auf das Ziel auszurichten, parteipolitischen Einfluss auf die Dachverbände - "rote" ASKÖ und "schwarze" Union - aufrechtzuerhalten. Demgegenüber verlangen die Freiheitlichen eine Entpolitisierung des Sports. Wie die Spitzensportler geben sie selbstregulierenden Mechanismen den Vorzug. Aus steirischer Sicht klagt Weilharter über die mangelnde Bereitschaft des Bundes, Förderungszusagen einzuhalten. Er erinnert an den A1-Ring, der keinen Schilling vom Bund erhielt, sowie daran, dass das Schwarzenegger-Stadion zu klein konzipiert wurde und daher künftige Fussball-Grossereignisse an Graz vorbeilaufen werden.
Bundesrat FREIBERGER (SP) berichtigt, Bundeskanzler Vranitzky habe die Region Obersteiermark sehr wohl gefördert, sei aber richtigerweise nicht bereit gewesen, Ecclestone-Konten zu füllen.
Der vorliegende Bericht liste alle Aktivitäten der Sportpolitik auf, lobt Freiberger und macht darauf aufmerksam, dass auch dem Behindertensport ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Insbesondere unterstreicht er die Bedeutung des Sports für den modernen Menschen. Sport trägt zum körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefinden bei und erzieht zu einem sinnhaften Umgang mit dem eigenen Körper. Sportausübung in den Vereinen ermöglicht zudem ein sinnvolles soziales Miteinander über die Generationengrenzen hinweg. Vorschläge zur Einführung einer Versicherungspflicht für Freizeitsportler lehnt Freiberger ab.
Bundesrat Mag. HIMMER (VP) pflichtet im wesentlichen den Äusserungen Freibergers bei und fügt zudem an, bei der Sportförderung sei die Kritik des Rechnungshofes ernst zu nehmen. Effizienz und Transparenz müssten immer wieder überprüft werden.
Bundesrat Dr. HARRING (F) vermisst Strukturänderungen und Visionen seitens der Bundesregierung in Sportangelegenheiten und bemerkt kritisch zu den Förderungen, die den politischen Parteien nahestehenden Verbände würden gegenüber den Fachverbänden bevorzugt. Harring fordert mit Nachdruck den Rückzug der Politik aus den Sportvereinen.
Bundesrat Dr. LUDWIG (SP) hebt die Rolle Österreichs als Austragungsort sportlicher Grossereignisse hervor und meint, die vielfache Betrauung heimischer Orte mit Welt- und Europameisterschaften zeige, welch grosses Ansehen unser Land in diesem Bereich geniesst.
Bundesrat RIESER (VP) beklagt Einsparungen von Sportförderungsausgaben des Bundes für die Länder und kritisiert insbesondere die Privatisierung der Sporteinrichtungen. Die Benützung von öffentlichen Einrichtungen durch Sportler sollte unentgeltlich möglich sein, verlangt er. Der Redner weist weiters auch auf die Rolle von Fitness-Centern für die Gesundheit hin und regt die steuerliche Absetzbarkeit diesbezüglicher Mitgliedschaften an.
Bundesrat Mag. SCHERB (F) kritisiert politischen Proporz bei der Sportförderung und argumentiert, der Aufteilungsschlüssel für die Förderungsvergabe entspreche längst nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Scherb fordert vehement die Entpolitisierung der Mittelvergabe sowie eine echte Privatisierung der Bundessporteinrichtungen.
Bundesrat GRILLENBERGER (SP) spricht als Bürgermeister die Probleme der Sportförderung auf Gemeindeebene an und meint, kleine Vereine würden immer grössere Schwierigkeiten haben, entsprechende Funktionäre zu finden.
Bundesrat WOLFINGER (VP) unterstreicht die Bedeutung des Seniorensports und betont, Sport sei nicht mehr ausschliesslich ein Privileg der Jugend.
Bundesrat Dr. LINZER (VP) wünscht eine stärkere Berücksichtigung der kleineren Bundesländer bei der Sportförderung und weist Kritik der FPÖ an den Dachverbänden zurück.
Staatssekretär Dr. WITTMANN kündigt an, dass die Koppelung der Sportförderung an die Lotto-Toto-Mittel 1998 zu einer Erhöhung der Subventionen führen werde, die weit über eine allfällige Valorisierung hinausgehe. Wittmann verteidigt im übrigen das System der Dachverbände und weist Kritik an einer politischen Zuordnung als falsch zurück.
Der Bericht wird mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
ÄNDERUNG DES FILMFÖRDERUNGSGESETZES
Berichterstatter: Bundesrat SCHÖLS (VP)
---------------------------------------------------------------------
Bundesrätin MÜHLWERTH (F) klagt über die Agonie im österreichischen Filmschaffen, das nur mit Subventionen am Leben erhalten werde. Die Novellierung des Filmförderungsgesetzes bringt keine wesentliche Änderung. Wie bisher werden auch in Zukunft die Kuratoriumsmitglieder ihre eigenen Produktionen fördern, daran ändere sich nichts, wenn sie sich bei den jeweiligen Abstimmungen künftig vertreten lassen müssen. Für kritikwürdig hält die Rednerin auch die Aufteilung der Verantwortung für die Förderungen zwischen Kuratorium und Direktor des Filminstituts. Mühlwerth verlangt, sich bei der Förderung von Filmen am Leistungsprinzip zu orientieren und nicht zu übersehen, dass auch wirtschaftlich erfolgreiche Filme künstlerisch wertvoll sein können.
Bundesrat RAUCHENBERGER (SP) analysiert die Novelle als Ergebnis der Erfahrung mit der Filmförderung der letzten Jahre. Die Schwerpunkte liegen auf einer erfolgsabhängigen automatischen Förderung, einer Anpassung der selektiven Förderung, der Verstärkung der Projektentwicklung durch einen speziellen Fonds und der Neugestaltung der Entscheidungsfindung durch Umgestaltung der Auswahlkommission. Dazu kommen Unvereinbarkeitsregelungen und die Budgetaufteilung auf Förderungsbereiche durch das Kuratorium, deren bisherige anteilsmässige Festlegung durch das Gesetz eine rasche Anpassung an aktuelle Notwendigkeiten verhindert hat.
Lobend äussert sich Rauchenberger über die Reorganisation des Institutes für den wissenschaftlichen Film und das Filmarchiv. Nun gehe es aber darum, zu gewährleisten, wertvolles österreichisches Filmmaterial entsprechend zu archivieren und nötigenfalls zu restaurieren. In diesem Sinne appelliert der Redner an den Staatssekretär, sich für die Erhaltung des filmischen Erbes Österreichs einzusetzen.
Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (VP) will nicht bloss das Filmemachen, sondern auch solche Filme fördern, die das Ansehen Österreichs erhöhen. Selbstverständlich sollen die Filme ebenso im Hinblick auf ihren Erfolg und ihre Verbreitung gefördert werden. Denn Aufgabe des Staates ist es, den Bürgern die Teilnahme an künstlerischen Leistungen möglich zu machen. Grundsätzlich bekennt sich Liechtenstein zur kulturellen und regionalen Vielfalt des kulturellen Lebens. Monopole der Meinung oder des ästhetischen Empfindens sind zu vermeiden, daher ist die Verantwortung der Kunstförderung als sehr hoch einzuschätzen und eine entsprechende Kontrolle notwendig. Schliesslich bricht Liechtenstein eine Lanze für die steuerliche Förderung privaten Mäzenatentums.
Bundesrat Mag. GUDENUS (F) teilt die Schlussfolgerungen Rauchenbergers und Liechtensteins nicht. Die Freiheitlichen lehnen die Novelle ab, weil sie meinen, dass die Filmproduktion den Staat eigentlich nichts angehe. Staatliche Förderung ziehe Gegenforderungen nach sich und beeinträchtige die Unabhängigkeit des Kulturschaffenden. Überdies stelle sich die Frage: "Was ist der österreichische Film?" Gudenus räumt gute Absichten bei der österreichischen Filmförderung ein, bezweifelt aber, dass es möglich sei, die ausgegebenen Mittel zu rechtfertigen.
Staatssekretär Dr. WITTMANN erklärt die Kompetenzen der Auswahlkommission und des Kuratoriums, dem lediglich die Prüfung der wirtschaftlichen Gebarung zukomme, und die wesentlich verschärfte Kontrolle des Direktors. Jede Filmförderung steht vor der Frage, nach welchen Kriterien sie vorgehen soll, nach dem Erfolg an der Kinokasse oder nach der künstlerischen Qualität. Nur in Glücksfällen treten wirtschaftlicher und künstlerischer Erfolg gleichzeitig ein. Das Filmförderungsgesetz berücksichtige jedenfalls beide Kriterien. Denn eine rein marktorientierte Betrachtung sei abzulehnen. Es geht um die Förderung des Referenzfilms ebenso wie um die Nachwuchsförderung und die Unterstützung qualitativ hochwertiger Produktionen, betont Staatssekretär Wittmann.
Kein Einspruch.
ÜBEREINKOMMEN ZUR GRÜNDUNG DES EUROPÄISCHEN BÜROS FÜR FUNKANGELEGENHEITEN
Berichterstatter: Bundesrat FREIBERGER (SP)
---------------------------------------------------------------------
Bundesrat Ing. POLLERUHS (VP) gibt einen Überblick über die Entwicklung vom Verwaltungsübereinkommen der europäischen Postverwaltungen im Jahr 1959 (Cept), mit dem das Fernmelde- und Funkwesen reguliert wurde, bis zur aktuellen Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten, das eine gemeinsame europäische Politik für den Funkverkehr entwickeln wird.
Kein Einspruch.
Ohne Debatte stimmt der Bundesrat folgenden Staatsverträgen zu:
ABKOMMEN MIT LUXEMBURG ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
Berichterstatter: Bundesrat GRILLENBERGER (SP)
RAHMENABKOMMEN ÜBER DEN HANDEL UND DIE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN EU-MITGLIEDSTAATEN UND DER REPUBLIK KOREA
Berichterstatter: Bundesrat Mag. WILFING (VP)
AMTSHILFEABKOMMEN MIT DEN USA
Berichterstatter: Bundesrat Mag. WILFING (VP)
---------------------------------------------------------------------
Bundesrat Dr. BÖHM (F) kündigt die Zustimmung der Freiheitlichen zum Amtshilfeabkommen mit den USA an, zeigt sich aber skeptisch wegen der Behandlung des ehemaligen Bundespräsidenten Waldheim und der jüngsten Vorkommnisse bei Leihgaben der Sammlung Leopold für eine Ausstellung. Für problematisch erachtet Böhm auch einzelne Bestimmungen des Abkommens, etwa jene für die Vernehmung von Auskunftspersonen in Österreich, bei denen Vertretern der USA eine aktive Rolle eingeräumt wird. Für unwahr hält Böhm, dass, wie es in den Erläuterungen heisst, keinerlei zusätzliche Verwaltungsaufwendungen entstehen werden. Er macht auf zu erwartende Kosten für Übersetzungen und Dolmetscherdienste aufmerksam.
Nach mehr als 13stündigen Verhandlungen schliesst Vizepräsidentin HASELBACH die Sitzung des Bundesrates. (Schluss)