Parlamentskorrespondenz Nr. 35 vom 21.01.1998

NATIONALRATSDEBATTE ZUM UNIVERSITÄTS- UND FORSCHUNGSBEREICH

Wien (PK) - In der Folge diskutiert der Nationalrat eine Vielzahl an Initiativen der fünf Fraktionen:

VP-SP-ANTRAG 652/A, F-ANTRAG 653/A UND G-ANTRAG 606/A BETREFFEND NOVELLIERUNG DES UniStG * AUSSCHUSSANTRAG ZUR ÄNDERUNG DES STUDIENFÖRDERUNGSGESETZES * F-ANTRÄGE 525/A(E) UND 524/A(E) AUF EINFÜHRUNG EINES VIZEDEKANS AN GROSSEN FAKULTÄTEN SOWIE AUF STEUERBEFREIUNG VON STIPENDIEN UND PREISEN * L-ANTRÄGE 433/A(E) UND 547/A ZUR EVALUATION DER ZEITGEMÄSSHEIT DER UNIVERSITÄTSBERECHTIGUNGSVERORDNUNG SOWIE ZUR ANWENDUNG DER NEUEN KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIEN BEI DER ABWICKLUNG DER STUDIENBEIHILFE * ABKOMMEN MIT UNGARN ÜBER GLEICHWERTIGKEITEN IM HOCHSCHULBEREICH * G-ANTRÄGE 303/A(E) UND 436/A(E) BETREFFEND VERMEHRTE LEHRVERANSTALTUNGEN AN DEN UNIVERSITÄTEN SOWIE BETREFFEND  ERFORSCHUNG BZW. DOKUMENTATION DER BEDEUTUNG DER KULTURPFLANZE HANF

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Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) äussert sich kritisch zur Änderung des Universitäts-Studiengesetzes. Er findet es angesichts des Imageverlustes der Österreichischen Hochschülerschaft für fragwürdig, dass man diese Institution stärke, indem Studenten künftig nur bei gültiger Inskription und damit erfolgter Bezahlung des ÖH-Beitrages Prüfungen ablegen könnten. Schliesslich gehe kaum noch jeder vierte Student zu den ÖH-Wahlen, sagt Grollitsch.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) erinnert daran, dass es Ziel des UniStG gewesen sei, auf der einen Seite die Studienpläne - unter Berücksichtigung der Autonomie der Universitäten - auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu bringen, andererseits aber auch die tatsächlichen Studienzeiten zu verkürzen. Er lehnt daher den Antrag der Freiheitlichen, die Streichung von Prüfungsterminen zu ermöglichen, ab.

Zum Antrag der Koalitionsparteien auf Änderung des Universitäts-Studiengesetzes merkt Niederwieser an, es wäre unfair, eine gesetzliche Interessenvertretung einzurichten und dann nicht dafür zu sorgen, dass sie über die erforderlichen Mittel verfüge. Die Gesetzesnovellierung solle die Finanzierung und damit die Funktionsfähigkeit der ÖH sichern.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) würde sich wünschen, dass die Finanzprobleme der ÖH, die ihrer Ansicht nach ein sehr wichtiges Organ ist und nicht in ihrem Aktionsradius beschnitten werden sollte, anders gelöst werden als über die Ausweitung der Pflichtbeiträge. Sie schlägt vor, ähnlich wie an der freien Universität St. Gallen, zwar eine Pflichtmitgliedschaft bei der gesetzlichen Studentenvertretung vorzusehen, allerdings mit der Möglichkeit eines Austritts. Dies wäre eine sehr demokratische Variante, meint die Abgeordnete.

In Richtung der Freiheitlichen hält Gredler fest, der dritte Prüfungstermin könne nicht als Störung des Lehrbetriebs gesehen werden, sondern sollte im Sinne eines schnelleren Fortkommens beim Studium positiv beurteilt werden. Erfreut zeigt sie sich darüber, dass die zuständigen Beamten auf den Antrag der Liberalen betreffend Anwendung neuer Kommunikationstechnologien bei der administrativen Abwicklung der Studienbeihilfe rasch reagiert hätten.

Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) spricht sich dafür aus, Latein als Voraussetzung zum Besuch zahlreicher Studien aufrechtzuerhalten, und betont, Latein gehöre zur Allgemeinbildung und sei ein besonderes Merkmal des überwiegenden Teils der österreichischen Akademiker.

Bezüglich der Änderung des Universitäts-Studiengesetzes führt er aus, dass die Mitwirkungsrechte der Österreichischen Hochschülerschaft per Gesetz definiert seien. Lukesch glaubt, es sei Ziel der Gegner der Gesetzesnovellierung, dem Mitspracherecht der Studenten "das Wasser abzugraben". Was die Forderung der Freiheitlichen nach Steuerbefreiung von Stipendien und Preisen aus Wissenschaft und Forschung anlangt, bekräftigt er, es gebe für Stipendien keine Einkommensteuerpflicht und keine Umsatzsteuerpflicht.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) strebt eine Änderung des Universitäts-Studiengesetzes dahin gehend an, dass Angehörige ethnischer Minderheiten, die in ihrer Heimat keine Studienzulassung haben, in Österreich unter gewissen Voraussetzungen studieren dürfen. Sie macht darauf aufmerksam, dass beispielsweise Kosovo-Albaner kein Studium an offiziellen jugoslawischen Hochschulen absolvieren können und damit derzeit auch in Österreich keine Chance auf Studienzulassung haben. 

Bezüglich des Themas Latein schliesst sich die Rednerin im wesentlichen den Argumenten von Abgeordnetem Lukesch an, meint aber, man solle insbesondere bei Personen, die schon im Berufsleben stehen bzw. die Matura ohne Latein haben, die Studienvoraussetzungen überdenken. Schliesslich sei das "grosse Latinum" nicht unbedingt erforderlich.

Abgeordnete ABLINGER (SP) weist darauf hin, dass es innerhalb der SPÖ unterschiedliche Meinungen zum Thema Latein gibt. Sie selbst habe mit zahlreichen Rechtsanwälten gesprochen, die gemeint hätten, die Zeit zum Lateinlernen hätte für sinnvollere Tätigkeiten genutzt werden können. Inhaltliche Unklarheiten ortet Ablinger beim Antrag der Grünen betreffend Erforschung und Dokumentation der Bedeutung der Kulturpflanze Hanf.

Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) verteidigt den Antrag der  Freiheitlichen, Prüfungstermine einschränken zu können, und argumentiert, die gesetzlich verankerte generelle Regelung sei nicht sinnvoll. Ihm zufolge soll jede Fakultät oder Universität im Rahmen der Autonomie selbst entscheiden können, wieviel Prüfungen sie aufgrund der Erfordernisse anbiete.

Wissenschaftsminister Dr. EINEM tritt dafür ein, Studenten eine angemessene Interessenvertretung zu ermöglichen. Man sollte das Engagement der ÖH-Vertreter anerkennen und nicht abwerten, erklärt er.

Einem versteht auch, wie er sagt, die Debatte um den dritten Prüfungstermin nicht. Es gehe darum, Bedingungen zu schaffen, die es den Studenten erlauben, die Universität rasch wieder zu verlassen und in den Arbeitsprozess einzusteigen, und er werde alles tun, was in seiner Macht stehe, damit dies möglich sei. Die Lateinfrage hält der Minister für einen "Glaubensstreit", er spricht sich jedoch gegen eine Bevormundung und für eine Wahlmöglichkeit der Schüler aus.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (VP) äussert sich positiv über das neue Abkommen mit Ungarn hinsichtlich der Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich, stelle es doch eine wichtige Voraussetzung dafür dar, eine Zeit seines Studiums auch in Ungarn absolvieren zu können, und eine bedeutende Möglichkeit, seine Nachbarn besser kennenzulernen. Überdies plädiert der Redner für eine Forcierung der Forschungspolitik.

Abgeordnete SCHAFFENRATH (L) wirft der VP-Fraktion vor, sich in der Bildungspolitik auf Schlagworte zu beschränken. Während die Liberalen wirklich für die Autonomie stünden, beschränkten sich die Abgeordneten der ÖVP darauf, diese zu predigen. Persönlich habe sie nichts gegen Latein, diese Sprache solle aber als Wahlfach im Angebot verbleiben. Es sei diskriminierend, all jenen, die nicht in Latein maturierten, ein Bildungsdefizit zu unterstellen. Eine Anmassung sei es, Studenten dazu zu nötigen, etwas zu lernen, was sie in der Realität nicht benötigten.

Abgeordneter Dr. STIPPEL (SP) verteidigt zunächst die Österreichische Hochschülerschaft gegenüber Angriffen der Freiheitlichen als eine demokratische Interessenvertretung und weist auch Überlegungen der Liberalen nach einer Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft bei der ÖH als wenig zweckdienlich zurück. Sodann erläutert der Redner die Intention dieser Novelle und zeigt sich erfreut über die schnelle Reaktion des Gesetzgebers, der eine Gesetzeslücke schliesse, die bei der Fassung des Gesetzes nicht vorhergesehen werden konnte.

Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) berichtigt tatsächlich, er habe nicht im geringsten eine Andeutung gegen die demokratische Interessenvertretung der ÖH gemacht.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) spricht sich gegen die Pflichtmitgliedschaft bei der Österreichischen Hochschülerschaft aus. Auch im Studienbereich bestehe Rechtsunsicherheit bei der steuerlichen Einschätzung von Stipendien, weshalb seine Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht habe. In diesem Zusammenhang verweist der Redner auf die einschlägige Fachliteratur.

Abgeordnete Dr. BRINEK (VP) warnt davor, dass die Intentionen der Liberalen eine "vollkommene Atomisierung" des heimischen Bildungswesens zur Folge haben könnten. So könne Latein wesentlich mehr sein als blosse Schikane oder "Sklavenfach" für Naturwissenschaftler, nämlich eine Gelegenheit zu einer aktiven Auseinandersetzung mit der abendländischen Kultur. Zur Frauenförderung merkt die Rednerin an, es gehe dabei auch um eine Evaluierung der Qualität des Wissenschaftsbetriebes als solchen.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) erklärt, sie habe nie beabsichtigt, sich von der allgemeinen Hochschulreife zu verabschieden, sondern man solle bedürfnisorientiertes Studienangebot schaffen. Das Latinum sei kein ausreichender Garant zur Kenntnis der lateinischen Sprache, sodass eine solche Prüfung als eine reine Alibi-Aktion angesehen werden müsse. Sie wolle Latein, Griechisch oder Darstellende Geometrie nicht abschaffen, man solle nur die Studienkommissionen befragen, wo diese Fächer wirklich noch notwendig seien.

Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP) beklagt, Österreich liege mit seinem Akademiker-Anteil von 6 % im unteren Drittel der Industrienationen, weshalb es nötig sei, hier "Europareife" zu erlangen. In der medizinischen Disziplin sei die Kenntnis der Geschichte des Gallischen Krieges oder des Goldenen Zeitalters der Aeneis weder sinnvoll noch hilfreich, vielmehr sei einem Studenten selbst nach sechs Jahren Schullatein die medizinische Fachterminologie völlig unbekannt. Mehr noch, die Fachliteratur werde grösstenteils in Englisch verfasst. Man müsse sich von Überholtem trennen, um für die Zukunft gerüstet zu sein, unterstreicht die Abgeordnete.

Abgeordneter Dr. BRAUNEDER (F) meint, sehe man Latein als Kulturgut an, dann brauche man a priori eine Lateinmatura und nicht einen "Schnellsiedekurs", oder aber man erkenne an, dass man Italienisch auch ohne Abschluss in Latein lernen könne. Nehme man die Universitätsautonomie ernst, dann müsse man auch zur Kenntnis nehmen, dass die betreffenden Gremien im Ernstfall selbständig ihre Entscheidung fällen. So solle es im Ermessen der Fakultäten liegen, ob ein dritter Prüfungstermin angeboten werden könne oder nicht.

Abgeordneter STAMPLER (VP) spricht sich für den dritten Prüfungstermin aus, um den Studenten eine zusätzliche Chance zu bieten. Dies nutzt der Redner zu einer Darlegung der Situation der Studenten. Der dritte Prüfungstermin stelle jedenfalls eine deutliche Verbesserung für die Studierenden dar, die Aufregung um diese Neuerung werde sich bald legen, zeigt sich Stampler überzeugt.

Abgeordneter Mag. POSCH (SP) bezeichnet die Novelle zum UniStG als gerechtfertigt, zumal sie überdies zeitlich befristet beschlossen werden solle. Weiters spricht er sich für einen dritten Prüfungstermins aus und bekundet seine Sympathie für eine Evaluierung der Studienvoraussetzungen, wie dies von den Liberalen intendiert werde.

Die beiden Gesetzentwürfe zum Universitäts-Studiengesetz und zum Studienförderungsgesetz werden mit Mehrheit verabschiedet, Einstimmigkeit ergibt sich für den Staatsvertrag mit Ungarn. Die negativen Ausschussberichte werden mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)

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