Parlamentskorrespondenz Nr. 54 vom 28.01.1998
VfGH- UND VwGH-TÄTIGKEITSBERICHT IM VERFASSUNGSAUSSCHUSS
Wien (PK) - Die Möglichkeit der Einführung des Instrumentes der sogenannten "dissenting opinion", aber auch die Praxis des Besetzungsverfahrens bei den VfGH-Richtern standen im Mittelpunkt der Verhandlungen im Verfassungsausschuss über den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes, der mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Liberalen und Grünen zur Kenntnis genommen wurde.
Heftige Kritik an der Bestellung der Verfassungsrichter kam von den Freiheitlichen: Abgeordneter Mag. STADLER meinte, die freiwerdenden Richterstellen würden nach Parteienproporz vergeben und sprach von Postenschacher. Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes werden dadurch zum Gegenstand von "Mauschelpartien" zwischen den Klubobleuten, warf Stadler den Regierungsparteien vor.
Abgeordneter Dr. KRÜGER plädierte für eine grundsätzliche Reform bei der Besetzung im VfGH. Die Hälfte der Richter sollte demnach vom Verfassungsgerichtshof durch Selbstergänzung vorgeschlagen werden.
Unzufrieden zeigten sich viele Abgeordnete mit den zahlreichen Massenverfahren des Verfassungsgerichtshofes. Diese Verfahren seien das Ergebnis einer schlechten Gesetzgebung, sagte Abgeordneter Dr. KIER (L), der im übrigen die Einführung einer Zugangshürde zum VfGH - ein Vorschlag der im Bericht ventiliert wurde - nicht als Lösung des Problems betrachtete.
Auch Abgeordneter Mag. STADLER (F) sprach im Zusammenhang mit den Massenverfahren von einem Problem der Gesetzgebung. Es würden immer mehr Gesetze produziert, bei denen man schon im voraus weiss, dass sie verfassungswidrig sind, bemerkte er.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) trat für die Einführung des Instrumentes der "dissenting opinion" ein. Die Qualität der Urteile könnte durch diese abweichende Stellungnahme nur gesteigert werden, meinte sie unter Hinweis auf ausländische Erfahrungen.
Abgeordneter Dr. CAP (SP) zeigte sich offen für die Dissenting Opinion, von der er sich eine Steigerung der Autorität des Gerichtshofes erwartet.
Abgeordneter Dr. KHOL (VP) erklärte, er könne der Dissenting Opinion einiges abgewinnen. Er sah aber Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit des Gerichtshofes. Irritiert zeigte sich Khol vor allem darüber, dass dieses Thema erst im Gefolge des Erkenntnisses über die Familienbesteuerung zur Sprache gekommen ist. Er befürchtete, dass unter diesem Gesichtspunkt eine Dissenting Opinion zur "Abrechnung" mit einzelnen Richtern führen könnte.
Abgeordneter Mag. STADLER (F) mahnte zu Behutsamkeit im Zusammenhang mit der Veröffentlichung abweichender Meinungen. Man könne bei Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts nicht ohne weiteres Rechtsfortentwicklung über eine Minderheitenmeinung betreiben. Dazu seien einzig und allein die gesetzgebenden Körperschaften berufen, stellte er für seine Fraktion klar.
Dr. Ludwig ADAMOVICH, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, bemerkte zum Vorschlag der Einführung einer abweichenden Stellungnahme, die Mehrheit der Mitglieder des Gerichtshofes sei derzeit gegen die Dissenting Opinion. Diese Frage bedürfe unbedingt einer sachlichen und von einem konkreten Fall losgelösten Diskussion, bei der auch internationale Erfahrungen berücksichtigt werden, betonte er und begrüsste die diesbezüglich geplante parlamentarische Enquete. Es dürfe jedenfalls keineswegs der Eindruck einer Kritik an vorliegenden Erkenntnissen erweckt werden, warnte er mit Nachdruck.
Der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Karl PISKA, hingegen trat für die Einführung der Dissenting Opinion ein, die seiner Meinung nach vor allem bei Normenkontrollverfahren angebracht ist. Eine Gefährdung der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichtshofes befürchtete Piska dadurch nicht.
Im Jahr 1996 wurden an den Verfassungsgerichtshof zusätzlich zur Beschwerdenserie bezüglich der Mindestkörperschaftsteuer (11.122 Fälle) 4.772 Beschwerden (1995: 5.762) herangetragen. Gleichzeitig konnten die Richter 4.714 Fälle aus früheren Jahren und dem Berichtsjahr selbst erledigen; die Zahl der am Jahresende offenen Fälle hat sich gegenüber Ende 1995 also lediglich um 57 erhöht.
VERWALTUNGSGERICHTSHOF LEIDET UNTER ÜBERLASTUNG
Den Schwerpunkt der Diskussion über den Bericht des Verwaltungsgerichtshofes 1996 bildete die notorische Überlastung der dort tätigen Richter. Schon im Bericht selbst heisst es, das Jahr 1996 sei eine "würdige" Fortsetzung des Katastrophenjahres 1995 gewesen, ein Eindruck, der in der heutigen Sitzung auch vom Präsidenten des VwGH, Dr. Clemens Jabloner, bestätigt wurde.
Dem Bericht zufolge ist es auch 1996 zu einem weiteren dramatischen Anstieg der offenen Beschwerdeakten gekommen, pro Monat fallen 400 Fälle mehr an, als erledigt werden können. Die Verfasser des Berichtes urgieren daher die Einrichtung einer ersten verwaltungsgerichtlichen Instanz, entweder in Form eines Tribunals ähnlich den Unabhängigen Verwaltungssenaten der Länder oder in Form regionaler Verwaltungsgerichte des Bundes oder der Länder.
Dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit einer Reform bedürfe, darin waren sich in der heutigen Sitzung auch die Abgeordneten einig. So betonte VP-Klubobmann Dr. KHOL (VP) die Notwendigkeit, die Schritte zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten der Länder zu intensivieren. Abgeordneter Dr. KRÄUTER (SP) schloss sich dem grundsätzlich an, meinte aber, es sei erforderlich, diese Frage "vom Ballast der Bundesstaatsreform zu befreien". Eine eigenständige Lösung solle die weitestgehende Lahmlegung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vermeiden.
Auch Dritter Nationalratspräsident Dr. BRAUNEDER (F) bezweifelte, ob es sinnvoll sei, das Problem der Effektivität der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit der Bundesstaatsreform zu verknüpfen. Für ihn stellt sich bereits die Frage, ob die mehrjährige Verzögerung von Verfahren nicht schon einer Rechtsverweigerung und damit einer Grundrechtsverletzung gleichkomme. Sein Fraktionskollege Abgeordneter Mag. STADLER forderte die Einrichtung von Landes-Verwaltungsgerichtshöfen und erklärte, aus seiner Sicht sei die Einrichtung des Bundesasylsenates eine ungenügende Entlastungsmassnahme für den VwGH.
Abgeordneter Dr. KIER (L) klagte über die Akkord-Bescheide des Innenministeriums in Fremdenrechtsangelegenheiten und argumentierte, je besser die Qualität der Entscheidungen der unteren Instanzen sei, desto weniger würde der Verwaltungsgerichtshof belastet. Abgeordnete Mag. STOISITS (G) will die prekäre Situation am VwGH bei den kommenden Budgetverhandlungen berücksichtigt wissen.
Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, Dr. Clemens JABLONER, hielt in einer Stellungnahme fest, dass durch die Einrichtung des Bundesasylsenates zwar eine gewisse Entlastung des VwGH zu erwarten sei, warnte aber davor, den Entlastungseffekt zu gross einzuschätzen, da Asylangelegenheiten lediglich einen kleinen Teil der offenen Verfahren im Bereich des Fremdenrechts darstellten. Seiner Ansicht nach ist es unbedingt erforderlich, eine Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz einzurichten. Er appellierte daher an die Abgeordneten des Verfassungsausschusses, von sich aus in diese Richtung tätig zu werden, damit es zu keinen weiteren Verzögerungen in dieser Frage komme.
VwGH-Vizepräsident Dr. Wolfgang PESENDORFER demonstrierte anhand von Zahlen den akuten Reformbedarf. Demnach müsste die Zahl der Richter am Verwaltungsgerichtshof von derzeit 62 auf 106 fast verdoppelt werden, um den bestehenden Aktenanfall erledigen zu können. Richter, die dem Fremdensenat angehörten, hätten bis zu 1.200 offene Beschwerden zu bearbeiten. Angesichts dessen sei es erstaunlich, so Pesendorfer, dass sich überhaupt noch Juristen für die Tätigkeit am Gerichtshof interessierten.
Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes wurde mit SP-VP-L-G-Mehrheit zur Kenntnis genommen.
VOLKSANWALTSCHAFT WÜNSCHT SICH MEHR PRÄSENZ IM ORF
Bei der Diskussion über den zwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft, der vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde, brachten die Abgeordneten vor allem einzelne Problempunkte zur Sprache, die in erster Linie den Sozialbereich betrafen. So machte Abgeordnete Dr. HLAVAC (SP) darauf aufmerksam, dass laut Bericht gerade jene, die Sozialleistungen am dringendsten benötigten, oft um ihnen zustehende Ansprüche umfallen würden, weil sie zu wenig Informationen hätten. Abgeordnete Mag. STOISITS (G) wies darauf hin, dass auch sie wie die Volksanwälte immer wieder mit Fällen konfrontiert sei, bei denen Leute sehr viel Geld für den Nachkauf von Studienzeiten aufwenden würden, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Pensionsansprüche hätte. Abgeordneter Mag. STADLER (F) beklagte, dass mangelnde Auskünfte der Sozialversicherungsanstalten oftmals zu einem Anspruchsverlust der Betroffenen führten.
Von allen Abgeordneten anerkannt wurden die Leistungen der drei Volksanwälte. Abgeordneter DONABAUER (VP) lobte, dass eine umfassende Tätigkeit im Interesse der Bürger erbracht würde.
Auf Fragen der Abgeordneten nach den durchschnittlichen Beantwortungsfristen der Behörden informierte Volksanwalt Horst SCHENDER, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ministerien gebe. In der Regel würde die Volksanwaltschaft zwar innerhalb von vier Wochen die gewünschten Auskünfte bekommen, es komme aber leider immer wieder auch vor, dass man bis zu 16 Monate auf eine Antwort warte. Schender wünscht sich daher eine gesetzliche Regelung, wonach die Verwaltungsstellen verpflichtet werden sollten, innerhalb einer vierwöchigen Frist auf Auskunftsbegehren der Volksanwälte zu antworten. Volksanwältin Ingrid KOROSEC machte geltend, dass die Bürger, die sich an die Volksanwaltschaft wenden würden, ohnehin meist einen Hürdenlauf bei den Behörden hinter sich hätten und sich daher ebenfalls eine rasche Erledigung ihrer Anliegen erhofften.
In bezug auf eine Frage des Abgeordneten Dr. KRÜGER (F) bedauerte Volksanwalt Schender die geringe Präsenz der Volksanwaltschaft im ORF. Er räumte zwar ein, dass sich das Verhältnis der Volksanwaltschaft zu den Behörden nach dem Absetzen der ORF-Sendung der Volksanwälte gebessert und das "Mauern der Behörden" aufgehört habe, bedauerte aber andererseits die nunmehr fehlende Breitenwirkung für bestehende Probleme.
Volksanwältin Mag. Evelyn MESSNER teilte mit, im Jahr 1996 sei es zu besonders vielen Beschwerden bezüglich des Nachkaufs von Studienzeiten für die Pensionsversicherung gekommen. Sie gab auch zu bedenken, dass vor allem alte, schlecht gebildete und abgelegen wohnende Menschen Zugangsschwierigkeiten zum sozialen Netz hätten. Messner hält es für ungerecht, dass sich "die Gesellschaft auf dem Rücken dieser Menschen etwas erspart, das sie eigentlich für sie vorsieht", und plädierte daher dafür, bestimmte Sozialleistungen fünf Jahre rückwirkend zu gewähren. Für falsche Auskünfte der Sozialversicherungsträger sollte man ihrer Meinung nach eine verschuldensunabhängige Regelung treffen.
Im Jahr 1996 nahmen insgesamt 10.366 Personen die Volksanwaltschaft in Anspruch. 6.673 dieser Anbringen betrafen den Bereich der Verwaltung, in 4.030 Fällen wurde ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Insgesamt im Berichtsjahr abgeschlossen werden konnten 4.522 Prüfungsverfahren, in zwölf besonders schwerwiegenden Fällen bedurfte es dabei einer Empfehlung und in sieben Fällen einer Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft in Form eines Kollegialbeschlusses. Um die Effektivität ihrer Arbeit zu steigern, fordern die drei Volksanwälte auch im vorliegenden Bericht die Ausweitung ihrer Prüfungskompetenz und die Beiziehung zu Ausschüssen des Nationalrates.
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien, der Liberalen und der Grünen zur Kenntnis genommen wurde der Datenschutzbericht 1995. Aus ihm geht hervor, dass der Datenschutzrat im Zeitraum von Juli 1993 bis Juli 1995 gegen 44 Gesetzesentwürfe, 8 Verordnungen sowie 6 Vereinbarungen Einwendungen erhoben hat, weil in diesen seiner Ansicht nach nicht genügend Rücksicht auf den Schutz personenbezogener Daten genommen wurde. Weitere 35 Entwürfe wurden im Gremium beraten, Einwände dagegen jedoch verworfen.
Der Vorsitzende des Datenschutzrates, Walter STRUTZENBERGER, meinte heute auf Anfragen der Abgeordneten, ein Problem des Datenschutzrates sei es, dass er zwar Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen abgeben könne, ob seine Vorschläge allerdings berücksichtigt würden, darauf habe er keinen Einfluss. Es sei Sache des Gesetzgebers, ob den Einwendungen des Gremiums Rechnung getragen würde. (Schluss)