Parlamentskorrespondenz Nr. 65 vom 04.02.1998

UMWELTAUSSCHUSS: EINSTIMMIGER BESCHLUSS FÜR NATIONALPARK THAYATAL

Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner Sitzung befasste sich der Umweltausschuss zunächst mit einem Nationalparkprojekt. Auf der Grundlage eines bereits fixierten 15a-Vertrages zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich sowie eines eigenen Bundesgesetzes soll im Thayatal bei Hardegg, einer der letzten naturnahen Tallandschaften Mitteleuropas, ein 1.700 ha grosser Nationalpark - der fünfte in Österreich - entstehen. Beide Vorlagen wurden nach grundsätzlich zustimmenden Wortmeldungen der Ausschussmitglieder einstimmig verabschiedet.

Abgeordneter SCHREFEL (VP) sprach von einem weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Erhaltung naturnaher Waldlandschaften in Österreich. Er würdigte die weitgehende Kooperation mit der Bevölkerung, den Gemeinden und Tschechien, das auf seiner Seite der Grenze bereits 1991 einen international anerkannten Nationalpark eingerichtet hat. Als positiv betrachtete er auch die vorgesehene Nutzung des neuen Nationalparks für Erholungs-, Bildungs- und Forschungszwecke und unterstrich zudem die zentrale Bedeutung des Projekts für das Weinviertel.

Abgeordneter Dr. RADA (SP) unterstützte gleichfalls das Projekt, hielt es aber für notwendig, bei einer allfälligen Verbindung der Nationalparks Donau- und Thayaauen durch Einbeziehung des Marchtales die Frage der wirtschaftlichen Kooperation des Weinviertels mit seinen Nachbarregionen rechtzeitig in der Planung zu berücksichtigen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. KUMMERER (SP) machte darauf aufmerksam, dass der Nationalpark nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile für die wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung der Region mit sich bringe. Daher wandte er sich dagegen, einen durchgehenden Nationalpark zu schaffen; dies würde das Weinviertel wirtschaftlich abschliessen.

Während sich Abgeordnete Mag. MOSER (G) für den Zeitplan bei der Einrichtung des Nationalparks interessierte und Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) die Vorgangsweise bei der Bestellung des Geschäftsführers erfragte, erkundigten sich die F-Abgeordneten Dr. SALZL, Dipl.-Ing. HOFMANN und AUMAYR nach dem Stand der Verhandlungen bei der Ablöse von Nutzungsrechten der Grundbesitzer.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN führte aus, dass der neue Nationalpark am 1.1.2000 auf einer Fläche von 1.330 ha eingerichtet werde, wobei eine Option auf Erweiterung bis zu 1.700 ha bestehe. Die Betriebsgesellschaft, an der der Bund und Niederösterreich zu je 50 % beteiligt sind, soll im laufenden Jahr gegründet werden. Das Ausschreibungsverfahren für den Geschäftsführer wird im kommenden März stattfinden. Die Ablöseverhandlungen mit den Grundeigentümern verlaufen laut Bartenstein überwiegend positiv. Von unterschiedlichen Tarifen sei ihm nichts bekannt. Die Bevölkerung stehe hinter dem Projekt, zumal sie die Chance erkenne, ihrer Region nach dem Vorbild des Nationalparks "Hohe Tauern" einen Impuls für den Ausbau des sanften Tourismus zu geben. Weitere Nationalparks seien derzeit für Niederösterreich nicht in Planung, gab der Minister bekannt.

VORARBEITEN FÜR EIN KÜNFTIGES ÖKO-BIP

Einstimmig wurde auch der Bericht des Bundeskanzlers betreffend Erweiterung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung angenommen. Darin wird der aktuelle Stand der Bemühungen zusammengefasst, ökologische Aspekte in die Darstellung des BIP einzubeziehen. Unter Berücksichtigung internationaler Ansätzen (UNO, EU und OECD) werden Konzepte zur Berechnung der Umweltschutzausgaben, einer gesonderten Darstellung der Öko-Industrien, des Ökosteuer-Aufkommens, des gesamtwirtschaftlichen Kapitalstocks, der Materialflüsse und für die Verknüpfung von Emissionswerten mit wirtschaftsstatistischen Daten umgesetzt.

Abgeordnete Mag. MOSER (G) interessierte sich vor allem für den Zeitplan und die konkrete Vorgangsweise bei der Erweiterung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) hinterfragte die Ergänzung des OECD-Konzepts für die Umweltindikatoren und wollte wissen, ob aus der Gewinnung von Basisdaten zusätzliche administrative Belastungen für die Betriebe zu erwarten seien. Lobend hob der Abgeordnete die Materialflussanalyse 1996 hervor und sprach die Hoffnung aus, dass die dabei gewonnenen Erkenntnisse Eingang in die konkrete Umweltpolitik finden werden.

Abgeordnete AUMAYR (F) wies darauf hin, dass der Begriff Öko-Steuern international unterschiedlich definiert werde, und erkundigte sich danach, wie diese Steuern in den österreichischen Berechnungen verwendet werden.

Umweltminister Dr. BARTENSTEIN bekundete sein grosses Interesse am Thema Öko-BIP und zeigte sich stolz darüber, dass Österreich bei der Entwicklung der dafür notwendigen Voraussetzungen an vorderster Front zu finden sei. Die Berücksichtigung ökologischer Aspekte in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung habe grosse Bedeutung für das Ziel der Umstellung auf nachhaltiges Wachstum. Die Arbeiten seien aber noch nicht weit genug gediehen, um von der herkömmlichen Berechnung des BIP auf ein Öko-BIP übergehen zu können. Immerhin sei es gelungen, für 1997 eine Materialflussrechnung vorzulegen. In absehbarer Zeit wird in die gesamtösterreichische Vermögensrechnung nicht nur das von Menschen erzeugte Kapital, sondern auch der Wert natürlicher Grundstoffe, etwa das agrar- und forstwirtschaftliche Kapital, einbezogen werden.

Dr. Susanne GEROLD vom Österreichischen Statistischen Zentralamt klärte im Detail darüber auf, dass unser Land den Grossteil der international vorgeschlagenen Berechnungsmethoden bereits realisiert habe und das auf ständige Erweiterung ausgelegte Bausteinsystem bereits weit gediehen sei. Für die Erhebung der Öko-Indikatoren bestehen international unterschiedliche Ansätze, Österreich habe ein eigenes Konzept entwickelt, von dem für die Betriebe keinerlei Mehrbelastungen zu erwarten seien. Die Definition der Öko-Steuern sei international uneinheitlich, sein Umfang hänge davon ab, in welchem Ausmass man über den engeren Begriff von Lenkungsabgaben bzw. zweckgebundenen Umweltabgaben hinausgeht.

UMWELTFÖRDERUNGEN 1996 AUF REKORDHÖHE

1996 hat der Bund für 1.416 Umweltprojekte Förderungen im Umfang von 5,8 Mrd. S ausgeschüttet und damit eine Investitionssumme von insgesamt 16,3 Mrd. S unterstützt. Der Löwenanteil der Förderungen entfiel - wie schon 1995 - auf die Siedlungswasserwirtschaft. Weiters informiert der von den Koalitionsparteien sowie von Liberalen und Grünen zur Kenntnis genommene Bericht betreffend Umweltförderungen des Bundes 1996 sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen über verstärkte Bemühungen zur Einbindung privater Investoren in die Siedlungswasserwirtschaft, die Verlängerung der Öko-Audit-Aktion bis Ende 1998 und über den aktuellen Stand der Altlastensanierung. Unter diesem Titel wurden 1996 129,7 Mill. S aufgewendet, teilte der Minister mit; zusätzlich stellte das Ressort 17,7 Mill. S für Sofortmassnahmen bei der Fischerdeponie zur Verfügung. Die mit der jüngsten Novelle des Altlastensanierungsgesetzes vorgeschriebene Beitragserhöhung hat die Einnahmen 1996 auf 290 Mill. S steigen lassen, für das Jahr 2000 rechnet Bartenstein mit einer Beitragssumme von 840 Mill. S. Die erhöhten Beitragsleistungen ermöglichten es dem Bund, für die Jahre 1996 und 1997 eine Sondertranche im Umfang von

1 Mrd. S für Zwecke der Altlastensanierung zur Verfügung zu stellen, berichtete der Ressortchef.

Abgeordnete HORNGACHER (VP) unterstrich die Erfolge der österreichischen Umwelt-Förderungspolitik, die etwa im Bereich der Wasserqualität an den immer besseren Daten des Gewässerschutzberichts ablesbar seien. Darüber hinaus brach sie eine Lanze für das Energiesparen bzw. für die Förderung erneuerbarer Energieträger und begrüsste die Änderung der Förderungsrichtlinien zugunsten von Biogas, Biomasse sowie Wind- und Sonnenenergie.

Auch Abgeordneter Dipl.-Ing. KUMMERER (SP) sah den Bericht als einen Beleg dafür an, dass Österreich mit seinem Förderungssystem ein gutes umweltpolitisches Instrument geschaffen habe. Zumal bis zu 15 % der 500 Mill. S umfassenden Umweltförderungen in das benachbarte Ausland gehen, regte Kummerer an, die dort erzielten Emissionsminderungen auf das österreichische Toronto-Ziel anzurechnen.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) fragte, wie lange der Umweltminister Altlastensanierungen zu fördern gedenke.

Abgeordneter Dr. SALZL (F) hielt die Prognosen für das Beitragsaufkommen bei der Altlastensanierung für zu optimistisch und wollte wissen, ob der Minister daran denke, von den Deponiebetreibern mehr Beiträge einzufordern.

Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) erneuerte sein Verlangen, einen Startimpuls zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energieträger zu geben. Finanziell wäre dies ein Nullsummenspiel, da eine Vielzahl neuer Arbeitsplätze geschaffen und fossiler Brennstoffe ersetzt würde.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN bekannte sich dazu, bei der Umsetzung der Kyoto-Vereinbarungen die österreichischen Umweltinvestitionen im Ausland zu berücksichtigen. Zustimmend referierte Bartenstein in diesem Zusammenhang die Absicht von US-Präsident Clinton, 80 Mrd. S für den Klimaschutz aufzuwenden. Eine ähnliche Grössenordnung werde die EU investieren; über die genaue Lastenverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten und über den daraus abzuleitenden österreichischen Plan werde in den kommenden Monaten zu entscheiden sein. Als Umweltminister zeigte sich Bartenstein froh darüber, dass die Bundesregierung am nationalen Toronto-Ziel - 20 % CO2-Reduktion bis 2000 auf der Basis des Jahres 1988 - uneingeschränkt festhalte.

An den Prognosen seines Ressorts über die Entwicklung der Altlastensanierungsbeiträge hielt der Minister fest und unterstrich seine Bereitschaft, die Altlastensanierung auch künftig zu fördern. Über ein neues Finanzierungsmodell werde zu sprechen sein, wenn Restmüll grundsätzlich thermisch behandelt werden kann und der zu deponierende Abfall mengenmässig stark zurückgehen wird.

Die Förderung erneuerbarer Energien ist für den Minister neben dem Energiesparen das wesentlichste auf dem Weg zur Erreichung des Kyoto-Ziels. Bei der Beurteilung der heimischen Situation sei zu beachten, dass der Anteil erneuerbarer Energieträger hierzulande bei 26 % liege, während die EU ihren Anteil von 6 % auf 12 % anheben will. Bei der Nutzung der Biomasse sieht der Ressortleiter grosse Standortvorteile für Österreich und will hier einen besonderen Schwerpunkt setzen. Jüngst geäusserte Bedenken wegen im Vergleich zu Erdgas und hochwertigem Öl ungünstigerer Emissionen von Holz wies der Minister zurück. Dabei seien die CO2-Emissionen nicht berücksichtigt worden, fügte er an.

Schliesslich nahm der Ausschuss die am 1. Juli 1997 nach einem Experten-Hearing unterbrochenen Verhandlungen über L-Anträge zum Thema Umweltberufe wieder auf. L-Abgeordneter Mag. BARMÜLLER erinnerte an das Anliegen seiner Fraktion, die Lehrberufe im Umweltbereich mit den tatsächlichen Bedürfnissen der Wirtschaft abzustimmen und die Eingangskontrolle bei Deponien Recycling- und Entsorgungstechnikern zu übertragen. In einem weiteren Entschliessungsantrag drängte Barmüller auf eine bessere Information der Berufs- und Ausbildungsanfänger sowie auf die Berücksichtigung umweltgerechter Technologien in den Lehrplänen der berufsbildenden Schulen.

Abgeordneter KOPF (VP) meinte, die Zahl der Umwelt-Ausbildungsplätze könnte wesentlich grösser sein, würde man die im Lehrberuf "Recycling- und Entsorgungstechniker" enthaltenen Fachbereiche trennen. Da sich die meisten Betriebe entweder mit Abfall oder mit Abwasser befassen, könnte man spezialisierte Ausbildungsgänge schaffen. Zumal eine Studie des Wirtschaftsministeriums zu diesem Thema noch ausstehe, plädierte Kopf für eine Vertagung der Beratungen.

Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER (SP) warnte davor, bei den jungen Menschen Illusionen über die Berufsaussichten in Umweltberufen zu wecken. Er will die breite Ausbildung des Recycling- und Entsorgungstechnikers beibehalten und sie durch eine Zusatzausbildung in Richtung Chemiewerker oder Laborant aufwerten. Probleme mit der praktischen Ausbildung in spezialisierten Betrieben seien durch überbetriebliche Ausbildungskooperation zu lösen.

Der Vertagungsbeschluss erfolgte mit SP-VP-FP-Mehrheit. (Schluss)