Parlamentskorrespondenz Nr. 72 vom 10.02.1998

BERICHT ÜBER AUSWIRKUNGEN DES NEUEN HEBAMMENGESETZES

Wien (PK) - Einem Auftrag des Bundesrates aus dem Jahr 1994 entsprechend hat Gesundheitsministerin HOSTASCH einen Bericht über die Auswirkungen des neuen Hebammengesetzes vorgelegt, das anlässlich des EU-Beitritts beschlossen wurde, 1994 in Kraft trat und seither durch mehrere Verordnungen zur Ausbildung der Hebammen, zur Erhebung der Geburtenstatistik und zur Wahl der neuen gesetzlichen Interessenvertretung, des "Hebammengremiums", konkretisiert wurde.

NEUE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR AUSBILDUNG UND ARBEIT DER HEBAMMEN

Das neue Gesetz definiert die Tätigkeit der Hebammen umfassend und beseitigt die Unterscheidung zwischen Anstaltshebammen und frei praktizierenden Hebammen. Damit wird es angestellten und freiberuflich tätigen Hebammen ermöglicht, ihre Tätigkeiten bei der Geburtsvorbereitung der Schwangeren, der Geburt selbst und bei der Wochenbettbetreuung in- und ausserhalb des Spitals zu kombinieren.

Für die von zwei auf drei Jahren verlängerte und im Niveau angehobene Ausbildung in den neuen "Hebammenakademien" gelten nunmehr Reifeprüfung oder Krankenpflegediplom und ein Mindestalter von 18 Jahren als Voraussetzung. Weitere Neuerungen stellen die verpflichtende Fortbildung im Abstand von jeweils fünf Jahren, die Anerkennung privater Ausbildungseinrichtungen und ein Rechtsanspruch auf freiberufliche Tätigkeit nach absolvierter Ausbildung und einem Jahr Spitalspraxis dar.

Die sechs Bundes-Hebammenakademien in Wien, Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck und Klagenfurt stellen derzeit jeweils 24 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Im Oktober 1995 nahm auch eine gemeindeeigene Hebammenakademie in Mistelbach den Lehrbetrieb mit dreijähriger Ausbildung für 15 Hebammen auf. Im Oktober 1998 werden die ersten AbsolventInnen dieser Anstalt ihr Diplom erhalten.

ENTWICKLUNG DER GEBURTEN, DES PERSONALS UND DER KOSTEN

Die Geburtenstatistik errechnete für die achtziger Jahre einen jährlichen Durchschnitt von 89.630 Lebendgeborenen. Mit 95.302 Lebendgeborenen erreichte die Geburtenentwicklung 1992 einen Höhepunkt, seither nehmen die Geburtenzahlen, zuletzt mit beschleunigtem Tempo, ab. Für 1998 rechnet das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen mit 84.480 Geburten, 2020 werden nur noch 75.646 Kinder das Licht der Welt erblicken, prognostizieren die Statistiker.

Ein erfreulich niedriger Stand konnte bei Totgeburten und Säuglingssterblichkeit erreicht werden. Von 1985 bis 1994 verringerte sich die Zahl der tot geborenen Säuglinge von 407 oder 4,7 Promille auf 307 oder 3,3 Promille.

Die Zahl der Anstaltsgeburten nahm von 1984 bis 1995 von 97,5 % kontinuierlich auf 98 % zu. Die Zahl der stationären Geburten pro Anstaltshebamme betrug 1994 im österreichischen Durchschnitt 87 pro Jahr. Die Werte der einzelnen Bundesländer schwankten in diesem Jahr zwischen 152 in Salzburg und 76 in Kärnten.

Insgesamt waren zum Stichtag 1. Jänner 1997 in Österreich 1.457 Hebammen tätig, davon 1.026 Anstaltshebammen, 147 frei praktizierende Hebammen und 284 Hebammen sowohl in freier Praxis als auch in Spitälern.

Die Personalkosten pro Hebamme stiegen von 1990 bis 1995 im Durchschnitt von 380.759 S auf 505.432 S an. Für die einzelnen Bundesländer errechnete der KRAZAF für 1995 folgende Schillingbeträge: Burgenland - 458.117; Kärnten - 576.993; Niederösterreich - 529.058; Oberösterreich - 498.778; Salzburg - 475.161; Steiermark - 516.980; Tirol - 491.089; Vorarlberg - 479.396; Wien - 475.060.

Die vom Bund für die Bundeshebammenlehranstalten aufgewendeten Mittel stiegen von 11,46 Mill. S im Jahr 1990 auf 13,56 Mill. S (1991), 15,43 Mill. S (1992), 17,1 Mill. S (1993) und gingen dann auf 16,52 Mill. S (1994) bzw. 13,29 Mill. S (1995) zurück.

DIE VERTRAGSSITUATION DER FREI PRAKTIZIERENDEN HEBAMMEN

Rund 30 % der Hebammen sind (auch) freiberuflich tätig. Seit 1. April 1997 gilt - nach einem zweijährigen vertragslosen Zustand - der vom Österreichischen Hebammengremium mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger vereinbarte Hebammengesamtvertrag. Er sieht Einzelverträge aufgrund von Stellenplänen vor. Statt der vormaligen Pauschalvergütung wurde eine Honorierung der Einzelleistungen eingeführt. 80 Hebammen haben sich bereits um einen Einzelvertrag beworben. Der Gesamtvertrag verpflichtet bis zum 31. März 2000 jede frei praktizierende Hebamme, eine "Ordination" einzurichten. Dort sollen jene Leistungen erbracht werden, bei denen ein Hausbesuch nicht erforderlich ist.

DIE ZUKUNFT DER HEBAMMENAUSBILDUNG

In einem abschliessenden Kapitel weist Gesundheitsministerin Hostasch darauf hin, dass die Planung der künftigen Hebammenausbildung einerseits die Geburtenprognose, andererseits die erweiterten Aufgaben der Hebammen bei der Schwangerschafts-, Geburts- und Wochenbettbetreuung zu berücksichtigen hat. Zu vermeiden ist, dass mehr Hebammen ausgebildet werden als tatsächlich gebraucht werden.

Aufgrund einer Studie des OBIGE rechnet die Gesundheitsministerin mit einem durchschnittlichen jährlichen Ersatzbedarf von 44 Hebammen. Dieser Bedarf sei durch die Ausbildungskapazität der sechs Bundes-Hebammenakademien und durch die Akademie in Niederösterreich gedeckt. Darüber hinaus erinnert die Ressortleiterin die Bundesländer an deren ehemals geäusserte Bereitschaft, eigene Ausbildungsstätten zu errichten, wenn der Bund sein Ausbildungsmonopol aufgibt - was mit dem neuen Hebammengesetz geschehen ist.

Mittelfristig wird der Bund den Betrieb eigener Hebammenakademien einstellen und bereits ab 1998 nur mehr an voraussichtlich zwei Standorten je einen Lehrgang anbieten, kündigt die Ministerin in ihrem  Bericht an die Länderkammer an (III-173 d.B. des BR). (Schluss)

Format