Parlamentskorrespondenz Nr. 78 vom 12.02.1998

TIERSCHUTZ - EIN ANLIEGEN ALLER PARTEIEN IM BUNDESRAT

Wien (PK) - In der weiteren Diskussion über die beiden aus dem Wissenschaftsressort stammenden Vorlagen redet Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (VP) einem raschen Ausbau des Fachhochschulsektors das Wort und betont die Freiheit von Forschung und Lehre als unabdingbare Voraussetzung für einen zeitgemässen Wissenschaftsbetrieb. Neue Studienlehrgänge müssten eingerichtet und die Qualität der Lehre gesteigert werden, um Österreichs wissenschaftliche Stellung zu festigen und auszubauen. Der Redner unterstreicht die Bedeutung der Bildung in der modernen Gesellschaft und bezeichnet diese als "Investition in die Zukunft".

Bundesrat Dr. LUDWIG (SP) weist auf die vielfältigen Aufgaben der ÖH hin und unterstreicht deren Bedeutung im Interesse der heimischen Studentenschaft. Zu den Plänen des Wissenschaftsministers merkt Ludwig an, dass administrative und organisatorische Schwierigkeiten verbessert werden müssten und es daher legitim sei, verschiedene Lösungsansätze durchzudenken.

Kein Einspruch.

ABKOMMEN MIT UNGARN ÜBER GLEICHWERTIGKEITEN IM HOCHSCHULBEREICH

Berichterstatter: Bundesrat Mag. GUDENUS (F)

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Kein Einspruch.

NOVELLEN ZUM TIERTRANSPORTGESETZ-LUFT/EISENBAHN

Berichterstatterin: Bundesrätin CREPAZ (SP)

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Bundesrat Ing. GRASBERGER (VP) spricht sich mit scharfen Worten gegen die Forderung der SPÖ nach einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz aus und meint, die Übertragung von Länderkompetenzen an den Bund könne wohl nicht Ziel der Länderkammer sein. Im übrigen kündigt er die Zustimmung seiner Fraktion zu den beiden Beschlüssen an.

Bundesrat FARTHOFER (SP) sieht durch die beiden Gesetze die Vorreiterrolle Österreichs in Sachen Tierschutz bestätigt. Als beispielgebend bezeichnet der Redner in diesem Zusammenhang das niederösterreichische Tierschutzgesetz, das seiner Einschätzung nach bereits vieles von dem vorwegnimmt, was auf Bundesebene einheitlich geregelt werden soll.

Bundesrat DDr. KÖNIGSHOFER (F) kritisiert mit Nachdruck die Förderung von Lebendtiertransporten durch die EU und spricht von subventionierter Tierquälerei. Sinnvoller wäre es, die Wertschöpfung aus den heimischen Schlachthöfen im Land zu lassen und nur Schlachtfleisch zu exportieren, meint er. Die vorliegenden Gesetze unterstützt Königshofer, wenngleich er in ihnen bloss "Kosmetik" sieht.

Bundesrat RIESER (VP) wirft Verkehrsminister Einem vor, das Tiertransportgesetz-Strasse nicht an die EU-Richtlinien angepasst zu haben. Dies führe nun dazu, dass zum Nachteil der Tiere nicht einmal die gültigen EU-Standards angewendet werden. Dadurch war es möglich, dass der Verwaltungsgerichtshof einem deutschen Frächter Recht gab, der die erlaubte Transportzeit um das Fünffache überschritten hatte, erinnert er. Auch Rieser lehnt ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ab und argumentiert, der Bundesrat habe Landesinteressen zu vertreten und dürfe einer so weitgehenden Kompetenzübertragung an den Bund nicht zustimmen.

Bundesrat GRILLENBERGER (SP) begrüsst vor allem das österreichische Zeitlimit von sechs Stunden für Lebendtiertransporte und spricht von einer Vorreiterrolle in Europa.

Bundesrat EISL (F) übt heftige Kritik an Lebendtiertransporten durch ganz Europa. Die EU-Richtlinien seien zahnlos, da sie keinerlei Sanktionsmöglichkeiten vorsehen. Eisl tritt für die EU-weite Anwendung der österreichischen Standards beim Tiertransport und eine Abkehr von der Massentierhaltung in Agrarfabriken ein.

Bundesrat WEISS (VP) fordert eine europaweit einheitliche Festlegung von Mindeststandards sowie eine verfassungsrechtliche Absicherung des Tierschutzes. Im übrigen sollte die Frage der Zuständigkeit beim Tierschutz nicht zum Selbstzweck erhoben werden, mahnt Weiss. Jede Gebietskörperschaft hätte vielmehr Überlegungen anzustellen, wie sie ihre Aufgaben in sachgerechter Weise selbst wahrnehmen kann, sagt er.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) zeigt sich über das Tiertransportgesetz-Eisenbahn erfreut und macht auf die Notwendigkeit von Tierschutz auch bei Tiertransporten aufmerksam. Er bezweifelt, dass es bisher keine Missstände bei Tiertransporten auf der Schiene gegeben hat. Kritik übt Gudenus an Teilbestimmungen des Gesetzes und meint, jenen, die das Gesetz gemacht haben, fehle es an Tierliebe.

Der Bundesrat erhebt sowohl gegen das Tiertransportgesetz-Luft als auch gegen das Tiertransportgesetz-Eisenbahn einstimmig keinen Einspruch. Die dem Ausschussbericht über das Tiertransportgesetz-Luft beigedruckte Entschliessung erhält ebenfalls einhellige Zustimmung.

ÄNDERUNG DES INVESTMENTFONDSGESETZES

Berichterstatter: Bundesrat PRÄHAUSER (SP)

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Bundesrat Dr. HARRING (F) weist darauf hin, dass sich der Markt für Investmentfonds in ein paar Jahren auf über 100 Mrd. S belaufen werde, und betont, dass die Anleger an korrekten Rahmenbedingungen interessiert seien. Begrüsst wird von ihm die neue Form der privaten Pensionsvorsorge im Investmentfondsbereich, er bedauert aber, dass auf eine Steuerbegünstigung dieser Anlageform "vergessen" wurde. Kritik übt der Bundesrat ausserdem an der Ungleichbehandlung bei Spekulationsgewinnen, am rückwirkenden Inkrafttreten des Gesetzes und am seiner Ansicht nach zu geringen Anlegerschutz.

Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER macht darauf aufmerksam, dass das Gesetz einem Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrates zufolge nicht rückwirkend mit 1. Jänner, sondern erst am 1. März 1998 in Kraft treten wird. Allgemein hält er fest, dass die Regierung Reformen am Kapitalmarkt anstrebe, um österreichischen Unternehmen zu ermöglichen, mindestens ebenso günstig Zugang zu Eigenmittel zu haben wie ausländische Unternehmen. Ein wichtiger Punkt sei auch, den Kapitalmarkt fair und transparent zu gestalten.

Der Staatssekretär räumt ein, dass im Gesetz keine steuerlichen Begünstigungen für die Pensionsvorsorge verankert seien, es enthalte aber im Sinne des Konsumentenschutzes sehr wohl Verbesserungen für die Anleger. Zudem berate die Steuerreformkommission darüber, ob und in welcher Weise eine Steuerbegünstigung möglich wäre.

Bundesrat Dr. h.c. MAUTNER MARKHOF (VP) erwartet sich von der Änderung des Investmentfondsgesetzes eine Belebung des österreichischen Kapitalmarktes und einen Rückgang des Abflusses von Kapital in das Ausland. Er hofft auch, dass dadurch die im internationalen Vergleich geringe Börsenkapitalisierung in Österreich verbessert wird. Zur Sprache bringt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die problematische Situation bei der Eigenkapitalausstattung der österreichischen Betriebe. Die Steuerbegünstigung für Pensions-Investmentfonds soll seiner Ansicht nach bei der nächsten Steuerreform nachgeholt werden.

Bundesrat KRAML (SP) merkt an, mit der Änderung des Investmentfondsgesetzes werde der Marktentwicklung der letzten Jahre Rechnung getragen. Man schaffe gegenüber ausländischen Investmentfonds Chancengleichheit und verhindere damit, dass es zu grösseren Kapitalabflüssen aus Österreich komme. Besonders positiv bewertet Kraml die Vereinfachung bei der Zusammenlegung von Fonds und die den Anlegerschutz betreffenden Bestimmungen. Erfreut zeigt er sich aber auch über die grössere Markttransparenz.

Bundesrat Mag. SCHERB (F) nennt als positive Punkte des Gesetzes u.a., dass Dachfonds zugelassen werden, steuerneutrale Fusionen von Fonds möglich seien und Spezialfonds für Grossanleger unter wesentlich vereinfachten Bedingungen geschaffen werden könnten. Aufgrund zahlreicher Unklarheiten und Detailmängel will Scherb das vorliegende Gesetz aber trotzdem ablehnen. An Staatssekretär Ruttenstorfer richtet der Bundesrat die Bitte, einen freien Wettbewerb zuzulassen und Handelshemmnisse für ausländische Investmentfonds in Form von Steuernachteilen abzuschaffen.

Kein Einspruch.

INTERNES RATSABKOMMEN ÜBER DIE FINANZIERUNG UND VERWALTUNG DER HILFEN DER GEMEINSCHAFT IM RAHMEN DES ZWEITEN FINANZPROTOKOLLS

Berichterstatter: Bundesrat PRÄHAUSER (SP)

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Bundesrat Dr. TREMMEL (F) kündigt die Ablehnung des vorliegenden Abkommens durch seine Fraktion an. Er hält den materiellen Kern der Vorlage zwar für gut und qualifiziert Entwicklungshilfe als berechtigt, beklagt aber die fehlende Zielrichtung des vorliegenden Abkommens und die mangelnde Kontrolle vor Ort. Tremmel kritisiert ausserdem, dass sich Österreich bei der Entwicklungshilfe grosszügig zeige, während man in Österreich sparen müsse.

Kein Einspruch.

VERTRAG MIT DEN USA ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN

Berichterstatter: Bundesrat GSTÖTTNER (SP)

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Bundesrat VINDL (VP) begrüsst das vorliegende Abkommen, das ihm zufolge viel besser auf die Unterschiedlichkeiten der beiden Rechtssysteme Bedacht nimmt als die derzeit gültige Regelung. Vorgesehen ist eine umfassende Rechtshilfe, unabhängig davon, ob es sich um ein gerichtlich oder verwaltungsstrafrechtlich zu verfolgendes Delikt handelt.

Bundesrätin KAINZ (SP) erinnert daran, dass es gegenwärtig 94 Staaten gebe, in denen die Todesstrafe exekutiert werde, in den USA seit 1976 432mal. Seit 1990 seien in den USA gar sechs Jugendliche hingerichtet worden. Diese Vorgangsweise der USA sei intolerabel, könne man doch nicht annehmen, dass nach dem Vollzug der Todesstrafe die Gesellschaft besser würde, weshalb diese Bedenken auch in dem gegenständlichen Vertrag eine Rolle zu spielen haben.

Dem Beschluss des Nationalrates erteilt der Bundesrat die verfassungsmässige Zustimmung. (Schluss)

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