Parlamentskorrespondenz Nr. 85 vom 18.02.1998

EXPERTENHEARING IM KULTURAUSSCHUSS

Wien (PK) - Die heutige Sitzung des Kulturausschusses begann mit einem Expertenhearing zur Zukunft der Bundesmuseen. In ihrer Einleitung verwies Bundesministerin GEHRER darauf, dass ihr eine neue Rechtsform für die Bundesmuseen ein Anliegen sei, um den "nachgeordneten Dienststellen" mehr Autonomie einzuräumen. Könnten die Museen selbständig arbeiten, dann dürften bessere Resultate erwartet werden, zeigte sich Gehrer überzeugt. Die seit 1990 praktizierte Teilrechtsfähigkeit habe sich in dieser Hinsicht bestens bewährt, weshalb nun der nächste Schritt, also die Vollrechtsfähigkeit, Sinn mache.

Angestrebt werde eine Ausgliederung der Museen in Form von "Wissenschaftlichen Anstalten" - eine spezifische österreichische Einrichtung, nach deren Grundsätzen etwa auch die Akademie der Wissenschaften organisiert ist. Diese Idee werde von den Betroffenen angenommen, weil sie mehr Eigenständigkeit sichere, ohne dass die Museen via GmbH den Gesetzen des freien Marktes ungeschützt ausgeliefert wären.

Im Anschluss an das Regierungsmitglied kamen neun Experten, allesamt Museumsdirektoren, zu Wort. Dr. Wilfried SEIPEL vom Kunsthistorischen Museum bezeichnete den geplanten Weg als akzeptabel für die Museen und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass diese Ausgliederung bald realisiert werde. Die Teilrechtsfähigkeit sei letztlich unbefriedigend, die Loslösung von der Kameralistik ermögliche den Direktoren selbständigeres Agieren. Das Anstaltsmodell sei, auch im Sinne der Angestellten, zu begrüssen.

Dr. Herbert KRITSCHA vom Naturhistorischen Museum wies eingangs auf die besonderen Probleme seines Museums, das er als "das grösste Lehrmittelzimmer für Biologie in Österreich" bezeichnete, hin und zeigte sich prinzipiell mit dem ministeriellen Entwurf einverstanden. Allerdings müssten noch offene Fragen geklärt werden, etwa im Bereich von Haftung und Kontrolle sowie Personal.

Dr. Gerbert FRODL von der Österreichischen Galerie ging auf das niederländische Modell ein, welches er aufmerksam verfolge. Mit einem grösseren finanziellen Spielraum böten sich neue Möglichkeiten, die bislang nicht vorhanden gewesen seien, was auch die Motivation zu steigern in der Lage sei. Zudem stelle das Modell der "Wissenschaftlichen Anstalt" für die Österreichische Galerie und die Bundesmuseen eine Bereicherung dar, konstatierte Frodl.

Univ.-Prof. Dr. Konrad OBERHUBER (Graphische Sammlung Albertina) meinte, das neue Modell garantiere mehr Freiraum und mehr Autonomie. Die Albertina sei primär eine wissenschaftliche Institution - so gebe es international grosses Interesse an den Forschungen der Albertina

-, weshalb vor diesem Hintergrund die Errichtung einer GmbH "völlig fehl am Platz" wäre. Der wissenschaftliche Aspekt der Museen sollte betont werden, wie es der Entwurf des Ministeriums ja auch vorsehe, unterstrich Oberhuber.

MAK-Chef Prof. Peter NOEVER bezeichnete die Einführung der Vollrechtsfähigkeit als unbedingte Notwendigkeit, die zügig umgesetzt werden müsse. Die Kunst sei etwas, "ohne das die Gesellschaft nicht leben könne", so Noever, und in diesem Sinne müsse man die wissenschaftliche Tradition beibehalten, aber auch das Experiment ernstnehmen. Die Vollrechtsfähigkeit stelle vor diesem Hintergrund einen Schritt dar, der mit grosser Verantwortung verbunden sei, müssten doch die Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen sich Kunst weiterentwickeln und entsprechendes Bewusstsein schaffen könne. Es gelte, das künstlerische Potential zu nützen, schloss Noever.

Dr. Lorand HEGYI von der Stiftung Ludwig schloss an seinen Vorredner an und sah in der geplanten Umwandlung nennenswerte Vorteile. Er nutzte die Gelegenheit, über die Arbeit seines Hauses - primär den Ankauf moderner Kunst - zu berichten. Die Arbeit der Museen müsse differenziert betrachtet werden, Erfolg dürfe in diesem Zusammenhang nicht nur unter dem finanziellen Aspekt gesehen werden. Für sein eigenes Haus konstatierte Hegyi einen Bildungsauftrag, müsse das Publikum doch für neue Kunst erst gewonnen werden.

Dr. Klaus A. SCHRÖDER (Kunstforum Wien) betrachtete die geplante Reform vor allem im Lichte der Effizienzsteigerung. Die Haftungsfrage sah er als gelöst an und unterstrich, dass dem Gesetz keinerlei Zensurmöglichkeiten bei der Umwandlung in wissenschaftliche Anstalten zu entnehmen sei.

Für Prof. Peter BAUM von der Neuen Galerie in Linz bedeutete die neue Regelung generell weniger Bürokratie, weniger Administration und weniger Leerlauf, sie verspreche dafür mehr Flexibilität und mehr Effizienz. Ein adäquater Spielraum für die Museen sei nur durch Vereinfachungen erreichbar, und genau darauf ziele der Gesetzentwurf ab. Dabei sollten aber auch derzeit vorhandene Disparitäten beseitigt werden, könne es doch nicht angehen, dass etwa für den Entwurf von Bühnenbildern in Theatern mehr Geld zur Verfügung stehe als für den Neuankauf von Kunstwerken.

Andries MULDER, der Leiter des Van Gogh Museums in Amsterdam, erläuterte schliesslich das bereits angesprochene niederländische Modell. Die Museen seien in Form einer Stiftung organisiert, hätten also eine eigene Rechtspersönlichkeit und seien somit auch für Sponsoren interessanter als allfällige GmbH-Lösungen, bei denen der Staat der Eigentümer ist. Die Museen hatten dadurch Freiraum gewonnen und könnten in Eigenverantwortung ergebnisorientiert agieren. Beim österreichischen Modell sei darauf hinzuweisen, dass die Museen auch weiterhin ein Organ des Ministers blieben, auch sei die Konstruktion des Kuratoriums für ihn, Mulder, nicht nachvollziehbar. Generell dürften ökonomische Aspekte nicht auf Kosten des künstlerischen Anspruchs gehen, schloss Mulder.

In einer Abgeordnetenrunde signalisierte Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) Ablehnung zu den Plänen des Ministeriums. Wenn die Teilrechtsfähigkeit nicht ausreichend gewesen sei, so spreche ja nichts dagegen, diese auszubauen und zu erweitern. Wolle man aber eine Privatisierung, dann solle man sie konsequent durchführen. Letztlich müsste dieser Schritt im Licht der Sparpakete gesehen werden, mehr Geld für die Kunst zu erwarten, sei daher mehr als optimistisch. Somit bestehe die Gefahr, dass man sich auf "Event-Marketing" beschränke, gab Petrovic zu bedenken. Die Lage verlangt also nach einem Gesamtmuseumskonzept.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) redete einer Befreiung der Bundesmuseen von der Kameralistik das Wort und forderte mehr Autonomie für die einzelnen Häuser ein. Der vorliegende Entwurf werde aber, bliebe er unverändert, in der Begutachtung zerpflückt werden, da er zahlreiche Unstimmigkeiten und Widersprüchlichkeiten enthalte, meinte Krüger. So sei es fragwürdig, weshalb die Frage der Rechtspersönlichkeit an die Erstellung einer Museumsordnung gekoppelt werden solle.

Abgeordneter Dr. CAP (SP) begehrte von den Direktoren eine Zieldefinition, wohin sich die Dinge letztlich entwickeln sollten. Es brauche eine wahre Grundsatzdiskussion über museale Zielsetzungen, die in die Erstellung eines Gesamtkonzeptes einmünden sollte. Überdies sprach sich Cap für eine Eingliederung des Heeresgeschichtlichen Museums in den Komplex der Bundesmuseen aus.

Abgeordneter MORAK (VP) konstatierte eine diversifizierte Gesellschaft, auf welche die Kulturpolitik entsprechend zu reagieren habe. Die Initiative des Ministeriums sei vor diesem Hintergrund zu begrüssen.

Für Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L) geht es darum, den Handlungsspielraum der Museen zu erweitern. Eine Grundsatzdebatte sei sinnvoll, um eruieren zu können, welches Modell der Aufgabe am besten gerecht werde. In bezug auf das geplante Kuratorium meinte Schmidt, hier könne tatsächlich ein Interessenkonflikt zwischen dem künstlerischen Auftrag und dem ökonomischen Gesichtswinkel entstehen, was womöglich zu einer falschen Weichenstellung führen könne.

Bundesministerin GEHRER ging schliesslich auf die Unterschiede zwischen dem niederländischen und dem österreichischen Stiftungswesen ein. Prinzipiell sei auch hierzulande nichts gegen eine Stiftung einzuwenden - es gebe ja immerhin eine Stiftung Ludwig und eine Stiftung Leopold -, aber im gegenwärtigen Fall erwiese sich eine solche Vorgangsweise als schwierig, weil in Österreich in eine Stiftung entsprechendes Vermögen eingebracht werden müsse. Die Bewertung des Bestandes der Museen sei jedoch kompliziert. Auch Haftungs- und andere rechtliche Fragen seien in diesem Zusammenhang nicht so leicht zu beantworten.

Aus der Teilrechtsfähigkeit resultierten entsprechende Erfahrungen, die Voraussetzungen für die Vollrechtsfähigkeit seien also vorhanden. Die Museen sollten mehr Eigenständigkeit bekommen, ohne dass der Staat dabei signalisieren wolle, er gebe jede Verantwortung ab.

Der Gesetzentwurf, resümierte Gehrer, sei ein Schritt zu mehr Selbständigkeit, das legistische Procedere für die angestrebte Ausgliederung solle daher noch in dieser Gesetzgebungsperiode abgeschlossen werden. Konkret wolle sie den Entwurf im Frühjahr in die Begutachtung versenden. (Fortsetzung)