Parlamentskorrespondenz Nr. 87 vom 18.02.1998

SIND GENTECHNISCH VERÄNDERTE LEBENSMITTEL GESUNDHEITSSCHÄDLICH?

Wien (PK) - Der Gentechnik-Sonderausschuss des Nationalrates setzte heute seine Beratungen unter dem Titel "Kein Essen aus dem Genlabor" fort und hörte dazu eine Reihe namhafter Auskunftspersonen. Unter der Vorsitzführung von VP-Abgeordneter RAUCH-KALLAT erinnerte Mag. Ulrike SIMA als Vertreterin des Gentechnik-Volksbegehrens einleitend daran, dass sich 1,2 Millionen Österreicher mit ihrer Unterschrift gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel ausgesprochen haben. Die konkreten Forderungen des Volksbegehrens zielen auf ein Produktionsverbot für gentechnisch veränderte Lebensmittel, auf eine Kennzeichnungspflicht im Rahmen der EU-Novel-food-Verordnung sowie auf eine Regelung der Kennzeichnung von Zusatz- und Hilfsstoffen ab. Darüber hinaus verlangt das Volksbegehren, die Gentechnikfreiheit zum Kriterium bestehender Gütezeichen zu machen und im Sinne einer positiven Kennzeichnung ein eigenes Qualitätssiegel für gentechnikfreie Lebensmittel zu schaffen.

Bundesministerin Mag. PRAMMER hob die Notwendigkeit, die Wahlmöglichkeit der Konsumenten durch entsprechende Kennzeichnung sicherzustellen, hervor. Ein generelles Produktionsverbot macht für Prammer aber "keinen Sinn". Für die Umsetzung der Novel-food-Verordnung fehle es auf EU-Ebene derzeit an einem Konsens über die Durchführungsbestimmungen. Aufgrund der EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Gentechnik-Zusatzstoffen habe sie daher einen Verordnungsentwurf formuliert, der von der EU nicht beeinsprucht wurde. Im Interesse der Verbraucher plädierte sie dafür, diese Verordnung möglichst bald in Kraft zu setzen. Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER und Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER war die EU-Bestätigung für Prammers Entwurf zwar nicht bekannt, sie hatten aber keine inhaltlichen Einwände gegen eine solche Verordnung.

Hinsichtlich der Definition von Gentechnik-Freiheit stützt sich Mag. Prammer auf das Ergebnis einer Lebensmittelkodex-Unterkommission, die, wie sie sagte, strenge, zugleich aber durchführbare Kriterien und Grenzwerte erarbeitet habe. Die positive Kennzeichnung von Lebensmitteln, die keine gentechnisch veränderten Stoffe enthalten, will Prammer in Form eines Gütesiegels umsetzen. Sie zeigte sich zuversichtlich, die österreichische Position auch auf EU-Ebene zur Geltung zu bringen.

Landwirtschaftsminister Mag. MOLTERER schloss sich seiner Regierungskollegin grundsätzlich an und unterstrich die Bedeutung europäischer Regelungen. Er berichtete vom Entwurf für eine Saatgut-Verordnung (Novel-seed) und von Bemühungen, das Landsortenproblem auf EU-Ebene zu lösen. Im März wird auch der Entwurf für eine Novel-feed-Verordnung vorgelegt werden, mit dem die Kennzeichnung der Futtermittel geregelt werden soll; da das Europäische Parlament in die Beratungen eingebunden wird, wird dieses Verfahren noch einige Zeit brauchen.

Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER stellte hinsichtlich einer Regelung für die positive Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte konkrete Schritte im März in Aussicht, zumal dann zwei aktuelle Gutachten zu diesem Thema vorliegen werden.

Im Rahmen des Expertenhearings führte Univ.-Prof. Dr. Werner PFANNHAUSER (Institut für Bio- und Lebensmittelchemie, TU Graz) aus, dass internationale Studien keinerlei Einflüsse gentechnisch veränderter Lebensmittel auf die Gesundheit des Menschen erwarten lassen. Bei der Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel werden solche als unbedenklich eingestuft, die mit herkömmlichen Lebensmitteln stofflich gleichwertig sind. Nahrungsmittel, die allergische Reaktionen hervorrufen, werden ausgeschieden. Neue Lebensmittel seien wesentlich gründlicher auf Toxizität und Allergene analysiert als herkömmliche. Nach menschlichem Ermessen gehe von gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine Gesundheitsgefahr aus, sagte Pfannhauser.

Univ.-Prof. Dr. Ibrahim ELMADFA vom Institut für Haushalts- und Ernährungswissenschaften der Universität Wien erläuterte das Prüfverfahren der EU für neue Lebensmittel, das nach den Kriterien der Vergleichbarkeit mit herkömmlichen Lebensmitteln und einer Prüfung der Toxizität ausgerichtet ist. Dazu kommt eine Überprüfung möglicher Auswirkungen nach der Markteinführung des Produkts. Aus seiner Sicht seien gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht weniger gesund als herkömmliche.

Dr. Rolf WILLMUND (GENE-Scan, Freiburg) schätzte den Anteil gentechnisch veränderter Lebensmittel aufgrund seiner analytischen Erfahrungen auf rund 10 %, wobei er bei Sojaprodukten eine steigende Tendenz feststellte. Kontaminationen gentechnikfreier Rohstoffe gehen auf ungewollte Vermischungen beim Transport oder bei der Verarbeitung zurück. Es sei daher notwendig, einen Grenzwert festzulegen. Die vorgesehene Grösse "kleiner als 3 %" sei kein toxikologischer, sondern ein pragmatischer Wert, hielt er fest.

Mathias SCHICKHOFER (Greenpeace) widersprach der Behauptung, die Gefährlichkeit gentechnisch veränderter Lebensmittel sei nicht zu beweisen. Er wies auf Studien hin, die mögliche Gefahren aufzeigen. Daher gelte es, vorsorgend zu handeln und zu verhindern, dass Produkte auf den Markt kommen, die nicht ausreichend getestet werden. Darüber hinaus unterstrich Schickhofer das Recht der Bürger, gentechnikfreie Lebensmittel kaufen zu können. Dies setze eine eindeutige Kennzeichnung voraus.

Univ.-Doz. Dr. Ludwig MAURER (Institut für ökologischen Landbau) hielt die Definition für Gentechnik-Freiheit, wie sie die Lebensmittelkodex-Unterkommission vorschlägt, für zutreffend und meinte, eine entsprechende Auszeichnung werde Marktvorteile für die Produzenten bringen.

Mag. Alice SCHMATZBERGER relativierte die von den Experten erläuterten Tests und machte darauf aufmerksam, dass die Gentechnik eine neue Technologie darstelle, die in der Lebensmittelproduktion neue Probleme für die Ernährungsphysiologie aufwerfe. Aussagen über die Auswirkungen gentechnisch veränderter Lebensmittel auf die menschliche Gesundheit seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Dipl.-Ing. Dr. Helmut GAUGITSCH vom Umweltbundesamt mahnte zur Vorsicht beim Umgang mit der Gentechnik, da noch zu wenige Erfahrungswerte vorliegen. Er tritt für eine sorgfältige Beobachtung der Auswirkungen nach der Marktzulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel ein.

Mag. Hanni RÜTZLER forderte dazu auf, die Sicht der Konsumenten und ihre Sorge vor Bedrohungen ernst zu nehmen. Daher sei bei der Kennzeichnung der Produkte rasch zu handeln und die Verbraucher vor Täuschung zu schützen.

Dr. Nikolaus ZACHERL (Forschungsinstitut für molekulare Pathologie) wollte die Motive für eine Kennzeichnung klar unterscheiden: einerseits die Sicherheitsüberlegungen und andererseits die Information des Verbrauchers über ein Herstellungsverfahren. Er wunderte sich darüber, dass von bestehenden Kennzeichnungsbestimmungen, etwa im Gentechnikgesetz, so wenig Gebrauch gemacht werde.

Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) trat dafür ein, den nationalen Spielraum bei der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel zu nützen, und unterstützte die Proponenten des Volksbegehrens in ihrer Forderung nach einem Verbot für den Einsatz der Gentechnik in der Lebensmittelproduktion. Für sie stellt sich die Frage, wofür man die Gentechnik bei der Lebensmittelherstellung braucht, sind doch die damit verbundenen Risken nicht abschätzbar.

Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) bekannte sich zur deutlichen Kennzeichnung gentechnisch veränderter Zusatzstoffe und zeigte sich, wie sein Fraktionskollege Dr. PUMBERGER, besorgt über den seiner Meinung nach hohen Grenzwert von 3 % bei der Kontamination von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Stoffen. In zwei Entschliessungsanträgen forderte er den Landwirtschaftsminister auf, bis Ende März die gesetzlichen Vorkehrungen für eine umfassende Kennzeichnung von Saat- und Pflanzgut sowie Futtermitteln zu treffen, die mit gentechnischen Methoden erzeugt wurden oder gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Ebenfalls bis Ende März soll auch die Konsumentenschutzministerin eine Verordnung zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel erlassen.

VP-Abgeordneter Dr. LUKESCH sah es als eine Aufgabe des Ausschusses an, die Öffentlichkeit dahin gehend zu beruhigen, dass "gentechnisch verändert" nicht gleichbedeutend mit "gesundheitsschädlich" sei.

Abgeordneter GRADWOHL (SP) begrüsste die Bekanntgabe der Kennzeichnungsverordnung durch die Verbraucherschutzministerin und drängte darauf, sie im Interesse der Konsumenten und der Produzenten rasch zu erlassen. Österreich sollte den rechtsfreien Raum in der EU nützen und solcherart zu einem positiven Beispiel bei der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in Europa werden. Dem Landwirtschaftsminister schlug der SP-Agrarsprecher vor, Flächen für die Produktion von gentechnikfreiem Soja bereitzustellen.

Abgeordneter KOPF (VP) hielt fest, dass von gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine spezielle Gesundheitsgefährdung ausgehe, die Forderung nach einem Produktionsverbot also andere, etwa ethische Gründe habe.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) bekannte sich zu einer umfassenden Kennzeichnung und erinnerte daran, dass schon die Gentechnik-Enquete-Kommission auf das Recht der Verbraucher hingewiesen habe, zwischen gentechnisch veränderten und herkömmlichen Lebensmitteln wählen zu können.

Obfrau RAUCH-KALLAT unterstrich das Eintreten ihrer Fraktion für eine lückenlose Kennzeichnungspflicht, die jedoch EU-weit akkordiert werden muss, um Wettbewerbsnachteile für österreichische Betriebe auszuschliessen.

Der Gentechnik-Sonderausschuss wird in seiner nächsten Sitzung, die für Donnerstag, den 12. März, 15 bis 18 Uhr, anberaumt wurde, eine Generaldebatte abführen und die vorgelegten Anträge abstimmen. Mitte April soll der Ausschussbericht gemeinsam mit jenem über das Frauen-Volksbegehren im Plenum behandelt werden. (Schluss)