Parlamentskorrespondenz Nr. 104 vom 26.02.1998

"BERICHTSTAG" IM NATIONALRAT

Wien (PK) - Bei Durchsicht der heutigen Tagesordnung stellt man fest, dass vornehmlich Berichte und Erste Lesungen zur Debatte stehen. Lediglich das vom Europarat 1995 ausgearbeitete Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten - es ist die erste multilaterale und rechtlich verbindliche Übereinkunft, die sich mit dem Schutz von Minderheiten im allgemeinen befasst - wird ratifiziert.

Wie dem 20. Bericht der Volksanwaltschaft zu entnehmen ist, wenden sich immer mehr Bürger an diese Institution. Bereits 10.366 Personen haben 1996 bei der Volksanwaltschaft ihre Anliegen vorgebracht und damit die Hoffnung verknüpft, zu ihrem Recht zu kommen. Mehr als die Hälfte dieser Fälle betraf den Bereich der Verwaltung.

Die beiden zur Beratung anstehenden Rechnungshofberichte befassen sich mit dem Beschaffungswesen des Bundesheeres, das vom Rechnungshof als "mangelhaft" angesehen wird, sowie mit der Bank Austria. Die Übernahme der Stimmrechtsmehrheit an der CA durch die BA konnte jedoch vom RH nicht unter die Lupe genommen werden, da diese Transaktion erst nach Beendigung der RH-Einschau stattfand.

Zudem haben die Freiheitlichen eine dringliche Anfrage an den Bundeskanzler mit dem Titel "Begünstigt der Bundeskanzler Kinderschänder?" eingebracht. Präsident Dr. Fischer kündigt die Debatte darüber für 15 Uhr an.

Im Anschluss daran wird auf Verlangen der Liberalen eine kurze Debatte über eine Fristsetzung zum Antrag betreffend Gesetzesfolgenabschätzungsgesetz stattfinden.

20. BERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT

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Abgeordneter Dr. KRÄUTER (SP) setzt sich kritisch mit Reformvorschlägen für die Volksanwaltschaft auseinander. Er äussert sich insbesondere ablehnend zur Forderung der Grünen nach einem Gesetzesantragsrecht der Volksanwaltschaft im Nationalrat. Es sei nicht einzusehen, warum elementare Rechte der Abgeordneten von einem Organ des Nationalrates wahrgenommen werden sollen. Die Grünen wollen die Volksanwaltschaft offenbar als Opposition einsetzen und vor ihren eigenen grünen Karren spannen, vermutet der Redner.

Skeptisch reagiert Kräuter auch auf den Vorschlag einer Prüfkompetenz für ausgegliederte Rechtsträger. Dies würde zu einer Schwächung der Volksanwaltschaft führen, da diese in solchen Fällen rechtlich praktisch keinerlei Eingriffsmöglichkeiten besitzt, argumentiert er. Hilfreich könnte nach Meinung Kräuters die Volksanwaltschaft allerdings bei der Neukodifikation des ASVG in Richtung mehr Bürgerfreundlichkeit wirken.

Abgeordneter DONABAUER (VP) weist auf die lange Verfahrensdauer vor den Gerichten und Behörden hin, die auch von der Volksanwaltschaft in ihren Berichten immer wieder angeprangert wird. Der Vorschlag einer Befristung sollte gut beraten werden, meint er. Es habe jedenfalls keinen Sinn, rasche Bearbeitung von Akten zu fordern, ohne auf Fristen Bezug zu nehmen, sagt Donabauer. Im übrigen dankt der Redner der Volksanwaltschaft dafür, dass sie die Forderung der ÖVP nach Abschaffung des fiktiven Ausgedinges bei den Bauern unterstützt.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) stellt mit Zufriedenheit fest, der Volksanwaltschaft sei es gelungen, sich von den politischen Parteien, den Sozialpartnern und insgesamt vom Kammerstaat Österreich zu emanzipieren. Er wirft den Regierungsparteien allerdings vor, berechtigte Forderungen der Volksanwaltschaft nach Kompetenzausbau abzulehnen. Krüger verlangt insbesondere eine Ausweitung der Prüfzuständigkeit auf ausgegliederte Rechtsträger.

Auch Abgeordneter Dr. KIER (L) unterstützt die Forderung auf Ausdehnung der Prüfkompetenz auf ausgegliederte Rechtsträger und meint, was für den Rechnungshof gilt, das sollte auch für die Volksanwaltschaft Gültigkeit haben.

In einem Entschliessungsantrag fordert Kier den Verteidigungsminister auf, mit der Volksanwaltschaft gemäss den Bestimmungen der Bundesverfassung zusammenzuarbeiten. Bis jetzt habe Fasslabend diese Kooperation konsequent verweigert, fügt er an.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) klagt über beschränkte Möglichkeiten der Volksanwaltschaft vor allem gegenüber dem Verteidigungsminister, dem sie vorwirft, Anregungen der Volksanwaltschaft beharrlich zu ignorieren. Weiters untermauert Stoisits die Forderungen nach Ausweitung der Prüfkompetenz auf ausgegliederte Rechtsträger, Antwortpflicht der Behörden innerhalb einer angemessenen Frist und Teilnahme der Volksanwaltschaft an Ausschusssitzungen.

Volksanwalt SCHENDER stellt klar, dass die Volksanwaltschaft nicht auf ein Gesetzesantragsrecht im Nationalrat gedrängt habe. Es gehe der Volksanwaltschaft vielmehr um die Möglichkeit, gesetzliche Anregungen an den Nationalrat heranzutragen und an Ausschusssitzungen bei der Beratung über diese Anregungen teilnehmen zu können.

Kein Verständnis hat Schender für die ablehnende Haltung der Regierungsparteien zum Vorschlag der Volksanwaltschaft nach Ausweitung der Prüfkompetenz auf ausgegliederte Rechtsträger. Dem Bürger werden dadurch Beschwerdemöglichkeiten genommen, der Verweis auf den Rechtsweg sei für viele kleine Leute unzumutbar und zu teuer, gibt er zu bedenken.

Bei der Ausgliederung von Unternehmen stehe man vor dem schwierigen Problem, dass zwar einerseits das Management alleinverantwortlich entscheiden soll, andererseits dennoch eine Kontrolle durch die Volksanwaltschaft gefordert werde, meint Abgeordnete Dr. KARLSSON (SP). Grundsätzlich dankt sie den Volksanwälten für ihre ausgezeichnete Arbeit und plädiert im Sinne eines Europas der Bürger dafür, dass ihre Anregungen ernst genommen werden.

Da es sich bei der Volksanwaltschaft um ein Hilfsorgan des Parlaments handelt, sollten ihre Kompetenzen jenen des Rechnungshofes entsprechen, wünscht sich Abgeordnete Mag. FRIESER (VP), die sich zudem für ein Vorschlagsrecht der Volksanwälte sowie für deren Einbindung in den Gesetzwerdungsprozess ausspricht. Was die ausgegliederten Unternehmen betrifft, so könnte die Subventionsabhängigkeit als Prüfkriterium herangezogen werden, schlägt Frieser vor.

Solange die sogenannten privatisierten Betriebe vom Steuerzahler finanziert werden, hat der Bürger auch das Recht, dass diese kontrolliert werden, meint F-Abgeordneter SCHEIBNER. Es sei bedauerlich, dass die Anregungen der Volksanwaltschaft oft weitgehend ignoriert werden, was besonders im Landesverteidigungsressort der Fall sei. So blieben Vorschläge, die auf eine Änderung der Tauglichkeitskriterien oder eine Verbesserung der Ausrüstung der UNO-Truppe abzielen, bis heute unberücksichtigt.

Abgeordneter ÖLLINGER spricht sich im Namen der Grünen für eine Stärkung der Volksanwaltschaft aus, der v.a. im Sozialbereich, wo es die grösste Anzahl an Beschwerden gibt, eine grosse Bedeutung zukomme. Der Bericht enthalte eine Reihe von Ratschlägen, die beachtet werden müssen, erinnert Öllinger und nennt als Beispiele Missstände bei der Arbeitsmarktverwaltung, der Rechtsstellung von in Österreich verfolgten Personen während des NS-Regimes und der gesetzlichen Handhabe von Scientology. Wenn die Volksanwälte ein Vorschlagsrecht erhalten und an den Ausschüssen teilnehmen könnten, würde man sich so manche nachträgliche Debatte über missglückte Gesetze ersparen können, zeigt sich Öllinger überzeugt.

Abgeordneter Dr. STIPPEL (SP) befasst sich mit der Frage des Antragsprinzips bei der gesetzlichen Sozialversicherung, wo eine Regelung von der Volksanwaltschaft immer wieder eingemahnt werde. Seiner Ansicht nach sollten die Leistungen für hinterbliebene (geschiedene) Ehepartner rückwirkend bis maximal 5 Jahre ab Antragsstellung zur Auszahlung gelangen können. Es wäre ausserdem sinnvoll, im Sozialversicherungsrecht einen Beratungsanspruch nach dem Günstigkeitsprinzip einzuführen, wobei ohne Prüfung des Verschuldens vorgegangen werden sollte.

Volksanwältin Mag. MESSNER sieht die Volksanwaltschaft als Spiegelbild der Gesellschaft, das den Politikern helfen kann, Entscheidungen im Sinne der Bürger zu treffen. Messner bedankt sich dafür, dass bereits viele Vorschläge der Volksanwaltschaft übernommen wurden, und hofft, dass auch dieser Bericht mit einem "offenen Ohr" gelesen werde. Neue Herausforderungen verlangen jedoch auch neue Antworten, betont die Volksanwältin, weshalb es zu einer ständigen Weiterentwicklung dieser Institution kommen solle. Die Rednerin befasst sich ferner mit der Frage der ausgegliederten Rechtsträger und begrüsst die Tatsache, dass bei der Arbeitsmarktverwaltung weiterhin die Prüfmöglichkeit gegeben ist.

Abgeordneter LAFER (F) tritt für eine Ausweitung der Kompetenzen ein, was er in einem Entschliessungsantrag betreffend die Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft zum Ausdruck bringt. Analog zu der Zuständigkeit des Rechnungshofes sollten ausgegliederte Rechtsträger auch von der Volksanwaltschaft kontrolliert sowie die Volksanwälte verstärkt in die Verhandlungen der Ausschüsse eingebunden werden.

Volksanwältin KOROSEC tritt für eine Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen Parlament und Volksanwaltschaft ein. Die Volksanwaltschaft sammle authentische, unmittelbare Erfahrungen der Bürger mit dem Recht und sollte deshalb die Möglichkeit erhalten, diese dem Hohen Haus mitzuteilen. Korosec ist zum Beispiel überzeugt, dass das von der Volksanwaltschaft bereits 1990 aufgezeigte Problem der mangelnden Bekämpfbarkeit amtsärztlicher Bescheinigungen in bezug auf die Feststellung des Grades der Behinderung längst gelöst wäre, hätte man den Volksanwälten das Recht eingeräumt, in den entsprechenden Nationalratsausschüssen in den Dialog mit dem zuständigen Minister und den Abgeordneten zu treten.

Der 20. Bericht der Volksanwaltschaft wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Lediglich die Unterstützung der Oppositionsparteien erhalten der L-Entschliessungsantrag betreffend Nichtgewährung von Akteneinsicht durch die Volksanwaltschaft beim Bundesministerium für Landesverteidigung und der F-Entschliessungsantrag bezüglich deren Weiterentwicklung.

RAHMENÜBEREINKOMMEN ZUM SCHUTZ NATIONALER MINDERHEITEN SAMT ERKLÄRUNG

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Abgeordneter Mag. POSCH (SP) weist darauf hin, dass das vorliegende Rahmenübereinkommen das erste multilaterale Rechtsinstrument sei, das dem Schutz von Minderheiten gewidmet ist. Die Vertragsparteien würden u.a. verpflichtet, die Diskriminierung von Minderheiten zu bekämpfen, ihnen Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu garantieren und den Gebrauch ihrer Sprache zu erlauben. Als Schwäche des Übereinkommen sieht er, dass der Begriff "Minderheit" nicht definiert ist.

Österreich hat nach Ansicht von Posch seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Minderheiten weitestgehend erfüllt, dennoch seien zahlreiche Wünsche der Volksgruppen offen. Als Beispiele nennt er die Verankerung einer Staatszielbestimmung in der Verfassung, in der sich Österreich zu seinen Minderheiten bekennt, und die Ratifikation der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen.

Abgeordneter Dr. MOCK (VP) spricht von einem bedeutenden Vertrag und zeigt sich erfreut darüber, dass zum ersten Mal wesentliche Grund- und Freiheitsrechte für nationale Minderheiten international abgesichert würden. Eine Stärkung der Minderheitenrechte motiviere die Vertreter von nationalen Minderheiten zu gesellschaftlichem Engagement in ihren Heimatstaaten und stärke auch die Stabilität von staatlichen Einheiten, betont er.

An die österreichische Aussenpolitik appelliert Mock, präventive Diplomatie zur Vermeidung der Eskalation des Konfliktes im Kosovo zu betreiben und sich als Vermittler zwischen Kosovo-Albanern und Serben einzuschalten. Wenn man jetzt nichts mache, werde man wieder vor Massengräbern wie in Vukovar stehen, warnt er. Der Kosovo müsse mindestens jenen Autonomiestatus erhalten, den er bereits hatte.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) hält das vorliegende Übereinkommen zwar formell für einen Fortschritt, beklagt aber den "kargen" Inhalt. Seiner Auffassung nach steht "herzlich wenig Substantielles" im Abkommen. So sei es ein grosses Manko, dass den Volksgruppen keine Gruppenrechte zuerkannt würden. Man habe sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, der in Europa augenscheinlich gefunden werden könne, geeinigt, sagt Ofner.

Abgeordneter Dr. KIER (L) führt aus, Österreich solle die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens zum Anlass nehmen, die im Land bestehenden Defizite im Bereich der Minderheiten abzubauen. So sei man etwa bei den topographischen Aufschriften säumig, auch die soziale Lage der Minderheiten sei nicht die allerbeste. Die Zustimmung zur Ratifizierung durch seine Fraktion dürfe, so Kier, nicht als Persilschein für die Minderheitenpolitik der Regierung verstanden werden. (Fortsetzung)

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