Parlamentskorrespondenz Nr. 106 vom 26.02.1998
F-DRINGLICHE: "BEGÜNSTIGT DER BUNDESKANZLER KINDERSCHÄNDER?"
Wien (PK) - ÖVP-Klubobmann Dr. KHOL ersucht vorerst den Präsidenten, zu prüfen, ob die gegenständliche Anfrage der Freiheitlichen zulässig sei, da sie eine blasphemische, pornographische und inakzeptable Darstellung enthält.
F-Abgeordneter Mag. STADLER spricht von einem Missverständnis Khols. Er habe zwar richtig erkannt, dass es sich bei dem kopierten Bild Otto Mühls um Blasphemie handle - dieses Bild sei aber Teil des Sachverhaltes, der Frage nämlich, warum dieser Künstler von der Bundesregierung gefördert wird.
Präsident Dr. FISCHER sieht sich nicht in der Lage, aufgrund der Geschäftsordnung gegen das in die Begründung der dringlichen Anfrage kopierte Bild vorzugehen.
Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) begründet die dringliche Anfrage seiner Fraktion mit der traurigen Aktualität, die das Thema Kinderschändung gegenwärtig hat, vergeht doch kaum ein Tag, an dem sich die Zeitungen nicht mit neuen Horrormeldungen über Kindesmissbrauch beschäftigen. 1991, erinnert Krüger, war Otto Mühl wegen Unzucht bzw. Beischlaf mit Unmündigen, sittlicher Gefährdung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und Vergewaltigung eines knapp über 14jährigen Mädchens zu sieben Jahre Haft verurteilt worden.
Angesichts der Aufführung seiner Justizfarce auf der Bühne des Burgtheaters kurze Zeit nach seiner Entlassung gehe es nicht um die künstlerische Bewertung des "Wiener Aktionismus", dessen prominenter Vertreter Otto Mühl ist, sehr wohl aber darum, dass Mühl die Kunst dazu missbraucht hat, Unzuchtshandlungen mit Kindern zu legitimieren. Hiezu kommt, dass Mühl seinen Taten nicht abgeschworen hat. "Ich bereue nichts", sagte Mühl kürzlich in einem Interview und zeigte sich stolz darüber, in nur drei Tagen ein Dramolett geschrieben zu haben, für das ihm "die grösste und teuerst subventionierte Staatsbühne" zur Verfügung gestellt wird.
Er verlange vom Bundeskanzler nicht, dass er sich in die Spielplangestaltung des Burgtheaters einmische. Von einem Bundeskanzler, der die Kunst zur Chefsache erklärt hat, kann man aber erwarten, dass er seine deutliche Missbilligung für den Auftritt Mühls im Burgtheater zum Ausdruck bringt. Diese Erwartung teilen viele, auch linksliberale Journalisten, sagt der Kultursprecher der Freiheitlichen und zitiert aus dem "Standard": "Es gibt konkrete Opfer. Es gibt wirkliche Kinder, die geschändet wurden und deren Leben unwiederbringlich zerstört wurde. Niemand und schon gar nicht die Kunst hat das Recht, das wirkliche Leid dieser Kinder ins Banale zu ziehen oder noch schlimmer, die Täter durch die scheinbar naive Verharmlosung noch ein weiteres Mal über ihre Opfer triumphieren zu lassen."
Bundeskanzler Mag. KLIMA weist eingangs seiner Anfragebeantwortung auf die Anwesenheit von Familienminister Bartenstein, Innenminister Schlögl, Justizminister Michalek und Frauenministerin Prammer hin, um die Entschlossenheit der Bundesregierung zu unterstreichen, Massnahmen zur bestmöglichen Hilfe, Vorsorge, Beratung und Schutz für Kinder zu treffen, die Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch geworden sind. Von den abscheulichen Verbrechen, die in der dringlichen Anfrage genannt werden, distanziert sich der Bundeskanzler; er verurteilt sie mit Entschiedenheit. Er weist aber auch die Formulierung der Anfrage zurück, in der ihm Begünstigung eines Kinderschänders unterstellt wird.
Der Regierungschef bekennt sich zu dem überparteilichen Ziel, den Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu verstärken und Sorge dafür zu tragen, dass Delikte zur Anzeige gebracht werden und die Mauer des Schweigens, die viele Täter oft jahrelang schützt, durchbrochen wird.
Entschlossen zeigt sich der Bundeskanzler aber auch in seiner Absicht, sich Spielpläne des Burgtheaters nicht vorlegen zu lassen. Die Freiheit der Kunst gilt, solange er in diesem Amt und für Politik verantwortlich sei. Er werde sich dafür einsetzen, dass es keine Art von Zensur für Theater, Schriftsteller und Regisseure gebe.
Auf die einzelnen an ihn gerichteten Fragen eingehend, wiederholt Klima, dass ein Burgtheater-Direktor keinen Politiker zu fragen habe, welches Stück in seinem Haus zur Aufführung gelange. Politiker haben Aufführungen nicht zu genehmigen.
Im Falle Otto Mühls steht den Opfern eine 30jährige Verjährungsfrist, also ausreichend Zeit, zur Verfügung, ihre Ansprüche auf Abgeltung körperlicher und seelischer Schäden geltend zu machen.
Die Aufführung des Mühl-Stücks sei zu den üblichen Bedingungen, also ohne Sonderpreise, durchgeführt worden.
An konkreten Massnahmen für den Schutz der Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch nennt der Bundeskanzler den Ausbau von Beratungsstellen und die Vorbereitung einer Liste sichtbarer Anzeichen an Kindern, um die Vernachlässigung oder den sexuellen Missbrauch von Kindern rascher zu erkennen. Hinsichtlich der von den Anfragestellern geforderten höheren Strafen erinnert Mag. Klima an die Anhebung des Strafmasses für die Produzenten von Kinderpornos auf 20 Jahre und die strengere Verfolgung von Personen, die derartige Straftaten als Vermittler oder durch das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten unterstützen.
Ein besonderes Anliegen der Bundesregierung ist es, den Schutz der Opfer zu verbessern und ihre Rechtsstellung im Strafverfahren zu stärken. Bereits in Kraft gesetzt wurden Bestimmungen über die schonende Einvernahme von Opfern und Zeugen bei Sexualdelikten. Darüber hinaus bekennt sich der Bundeskanzler dazu, Einrichtungen, die sich mit der Beratung von Kindern und der Betreuung der Opfer von Sexualdelikten befassen, intensiver zu unterstützen.
Zur Überwachung des Internets wurde eine Meldestelle eingerichtet, die es den Benützern erlaubt, gewaltverherrlichende oder sexuell diskriminierende Darstellungen zu melden, überdies wurden die Anbieter zur Selbstkontrolle verpflichtet. Die Bundesregierung wird sich auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, Verstösse im Internet per Europol zu verfolgen.
Abgeordneter Dr. HAIDER (F) meint, es wäre für die Freiheitlichen verlockend, die Querverbindungen zwischen Sozialdemokratie und Otto Mühl aufzuzeigen. Heute gehe es aber um die Kritik an den Versäumnissen des Bundeskanzlers und der Bundesregierung beim Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. Von Klima hätte er sich eine klarere Distanzierung und Verurteilung Otto Mühls erwartet, von der Bundesregierung insgesamt die Einlösung oft wiederholter Versprechungen, entschlossene Massnahmen gegen Kinderschänder zu ergreifen. Denn allzuoft erweisen sich die Behörden nicht als die natürlichen Verbündeten junger Menschen, wie Haider am Fall eines jungen Niederösterreichers aufzeigt, dessen Eltern fünf Jahre lang vergeblich um Unterstützung gegen den Missbrauch ihres Sohnes gebeten haben. Haiders Kritik gilt auch den relativ kurzen Haftstrafen und Freisprüchen, mit denen Täter selbst in schwersten Fällen davonkommen. Ausdrücklich fordert der F-Chef vom Justizminister, auf die Anwendung des aussergerichtlichen Tatausgleichs bei Sexualdelikten zu verzichten.
Ein 31 Punkte umfassender Entschliessungsantrag der FPÖ, den Haider schliesslich einbringt, sieht unter anderem vor: Einrichtung einer zentralen Meldestelle pro Bundesland für alle Fälle von Kindesmissbrauch; Meldepflicht für den Amtsarzt beim begründeten Verdacht des Kindesmissbrauchs; absolute Anzeigepflicht für Behörden; einen neuen Straftatbestand "unterlassene Anzeige", Sonderabteilungen der Exekutive zum Kampf gegen die Kinderpornographie; lebenslange Freiheitsstrafe bei schweren Straftaten; Ende der Verjährungsfrist für Delikte an Minderjährigen frühestens zwei Jahre nach der Mündigkeit des Opfers; neue Straftatbestände im Pornographiegesetz und Verschärfung der Strafdrohungen; gesetzliches Verbot vorzeitiger Haftentlassung für Sexualstraftäter; lebenslange Führungsaufsicht für Personen, die wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden.
Abgeordneter Dr. CAP (SP) glaubt, dass Otto Mühl der FPÖ vollkommen egal sei, er solle lediglich als Instrument benutzt werden, um dem freiheitlichen Kulturverständnis Einzug in die Bundestheater und die Bundesmuseen zu verschaffen. Cap selbst sieht zwar, wie er sagt, ebenfalls keinen künstlerischen Wert in der Aufführung des Dramoletts von Mühl im Burgtheater, seiner Ansicht nach ist eine Entscheidung darüber aber allein Sache des Theaters. Die Freiheitlichen würden nichts anderes tun, als nach Zensur zu rufen, sagt er. Darüber hinaus zitiert der SP-Kultursprecher einen Artikel des F-Europaabgeordneten Peter Sichrovsky, in dem dieser Mühls Kommune verharmlose.
Nationalratspräsident Dr. FISCHER gibt bekannt, dass die Liberalen und Grünen beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss zur Prüfung der politischen Verantwortlichkeit der Bundesregierung im Zusammenhang mit den Kurden-Morden 1989 einzusetzen. - Über diesen Antrag wird am Ende der Sitzung abgestimmt.
Abgeordneter MORAK (VP) äussert die Vermutung, Otto Mühl und die hinter ihm stehenden Geschäftemacher würden den Freiheitlichen für die heutige Dringliche danken. Nicht nur, dass der ORF Otto Mühl einen Auftritt nach dem anderen ermögliche, würde ihn die FPÖ immer wieder ins Hohe Haus bringen, klagt er. Im Gegenzug ermögliche Mühl den Freiheitlichen, wieder einmal "einen ihrer beliebten Kulturkämpfe zu führen" und im Parlament "ihr Süppchen zu kochen". Morak will aber auch die SPÖ nicht aus der Verantwortung entlassen, seiner Auffassung nach wäre es notwendig gewesen, sofort nach Bekanntwerden des Burgtheaterauftritts von Mühl klar Stellung zu beziehen.
Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) führt aus, ihn habe bei der Sendung "Zur Sache" sehr irritiert, dass Otto Mühl keine Einsicht in den Unrechtsgehalt seiner Taten zeige. Damit gebe er aber das beste Beispiel dafür ab, dass ein alleiniges Wegsperren von Menschen nichts zu deren Besserung beitrage. Dies solle man bei künftigen Justizdebatten berücksichtigen. Zum Auftritt Otto Mühls im Burgtheater merkt Barmüller an, die Liberalen seien dagegen, dass unter dem Deckmantel der Freiheit der Kunst Menschenwürde verletzt wird, sie hätten sich aber gewehrt, wenn der Bundeskanzler in die Entscheidung des Burgtheaterdirektors eingegriffen hätte. Den Freiheitlichen wirft er in der Causa Doppelmoral vor.
In einer tatsächlichen Berichtigung weist Abgeordneter Mag. STADLER (F) die Behauptung von Abgeordnetem Barmüller zurück, wonach die Freiheitlichen kein parlamentarisches Verlangen nach Erhöhung des Strafrahmens für Kindesmissbrauch und Kinderpornographie gestellt hätten. Er nehme zudem keine Kleriker in Zusammenhang mit Kindesmissbrauch in Schutz, bekräftigt Stadler.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) ortet als Ziel der Dringlichen eine politische Polarisierung auf dem Rücken der Opfer. Es solle künstlich ein Gegensatz zwischen den Parteien herausgearbeitet werden, der so nicht existiere, meint sie. Es gebe niemanden im Hohen Haus und in der Bundesregierung, der Kinderschändung in irgendeiner Form gutheisse oder verteidige. Im übrigen sieht die Klubobfrau der Grünen Parallelen zwischen Texten von Otto Mühl und Jörg Haider, beide hätten eine sehr autoritäre Sprache. (Fortsetzung)