Parlamentskorrespondenz Nr. 109 vom 26.02.1998

PLENUM DEBATTIERT RECHNUNGSHOFBERICHT ZUR BANK AUSTRIA

Wien (PK) - Im Rahmen der Diskussion des RH-Berichtes betreffend das Beschaffungswesen des Bundesheeres kritisiert F-Abgeordneter JUNG die Beschaffung der Radpanzer. Er weist auf gravierende Fehler hin und stellt die Frage, ob der politische Entscheidungsträger bei dieser Beschaffung nicht vielleicht überfordert war.

Abgeordneter Mag. GASSNER (SP) betont, die Berufung auf Sicherheitsinteressen dürfe bei Beschaffungen nicht zu mangelnder Transparenz oder zur Ausserachtlassung ökonomischer Kriterien führen. Der Redner schlägt ein ökonomisches Pflichtenheft für die wirtschaftliche Bewertung von Angeboten unter Einbeziehung der Kompensationsgeschäfte vor.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) kritisiert, dass bei der Radarbeschaffung von zwei Varianten jene gewählt wurde, die für das Budget die schlechteste war. Im übrigen verweist Haupt auf die Beanstandungen des Rechnungshofes und appelliert an Fasslabend, die Missstände endlich abzustellen.

Abgeordnete BINDER (SP) verteidigt die Beschaffung der Radaranlagen und meint, die Vorteile des Thomson-Angebotes lagen vor allem bei den Gegengeschäften. Vom Kauf der Steyr-Radpanzer wiederum erwartet sie sich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung.

Bei der Abstimmung wird der Sonderbericht mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

WAHRNEHMUNGSBERICHT DES RECHNUNGSHOFES ÜBER DIE BANK AUSTRIA AG

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Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) übt Kritik an der Bilanzerstellung bei der Bank Austria. Das Betriebsergebnis sei besser dargestellt worden, als es tatsächlich war, im Kern hatte die Bank Austria im Berichtszeitraum aber keine gute Bonität. Der Redner hätte sich, wie er sagt, vom Rechnungshof eine kritischere Hinterfragung erwartet. Die FPÖ könne deshalb den Bericht nicht zur Kenntnis nehmen.

Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) verweist auf die Notwendigkeit einer echten Privatisierung der Bank Austria und erinnert an den diesbezüglichen Vorstoss seiner Fraktion. Klar ist für Lukesch, dass die Kontrollbefugnis des Rechnungshofes ausreiche, noch den Erwerb der CA durch die Bank Austria zu prüfen. Dabei müsse in Entsprechung des 17 Punkte-Programmes der ÖVP sichergestellt werden, dass es zu keiner feindlichen Übernahme kommt.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) sieht keine Anzeichen einer echten Privatisierung, da die Kernaktionäre die gleichen bleiben. Die Eigentümerstruktur sei der Schwachpunkt, diagnostiziert Firlinger und empfiehlt der Bank Austria, einmal ein ausländisches Unternehmen zu kaufen.

Abgeordneter BRIX (SP) bezeichnet die Bank Austria als Aushängeschild und weist Angriffe der Opposition scharf zurück. Der Bericht sei zu einem positiven Ergebnis gekommen und habe der Bank Austria eine ausgezeichnete Geschäftsführung attestiert, stellt er mit Nachdruck fest. Der Kursanstieg der Stammaktien allein zeige schon, dass die Bank Austria eine Erfolgsstory ist, meint der Redner.

                                                            Abgeordneter Dipl.-Ing. PRINZHORN (F) kritisiert die aufgeblähte Verwaltung und klagt über die schlechte Ertragslage der Bank Austria. Die Ergebnisse liegen im europäischen Vergleich nach wie vor im unteren Drittel. Für notwendig hielte Prinzhorn auch eine Prüfung der weit über dem europäischen Durchschnitt liegenden Spesen und Kontogebühren dieser Bank.

Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) hält den vorliegenden Prüfbericht für relativ gut, wenn man bedenkt, dass es sich bei der Bank Austria um ein eigentümerloses Institut handelt. Für wichtig erachtet er es, den Sparkassensektor gesetzlich neu zu regeln. Dazu haben die Liberalen Vorschläge eingebracht, sie verlangen insbesondere den Wegfall der Gemeindehaftung für Sparkassen oder die Abgeltung der Haftung durch eine Provision.

Abgeordneter WURMITZER (VP) weist auf einige kritische Punkte des Berichts hin: die nicht abgegoltene Haftung der Stadt Wien - ein auf Dauer unhaltbarer Zustand, so Wurmitzer - und die mangelnde Risikoeinschätzung bei Haftungsfällen, die zur Folge hat, dass grosse Kreditbeträge unbesichert vergeben werden. Kritik übt der Redner auch an Kreditvergaben für einen Sportverein bzw. eine Zeitung.

Abgeordneter KOPPLER (SP) würdigt die erfolgreich abgewickelte Fusion der Länderbank mit der Zentralsparkasse und lobt die vorbildliche Personalpolitik der Bank Austria, die notwendige Einsparungen ausschliesslich über den natürlichen Abgang erzielt. So sei es ihr gelungen, bei ihren Mitarbeitern ein hohes Mass an Identifikation zu erreichen - eine der Voraussetzungen für ihren Erfolg.

 

RH-Präsident Dr. FIEDLER erinnert zunächst an die vormalige Weigerung der Bank Austria, sich durch den Rechnungshof prüfen zu lassen, und lässt die Stationen ihres jahrelangen Rechtsstreits Revue passieren: positives Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zugunsten der Prüfkompetenz des Rechnungshofes, weitere Weigerung der Bank, Änderung von Verfassung und Verfassungsgerichtshofgesetz durch den Nationalrat in Richtung Exekutionsmöglichkeit von VfGH-Erkenntnissen, neuerliches Erkenntnis und schliesslich - im fünften Anlauf - Prüfung der Bank durch den Rechnungshof.

Resümierend dankt der Rechnungshofpräsident dem Nationalrat für seine Unterstützung und betont das letztlich kooperative Prüfverhalten der Bank Austria. Der geschilderte Vorlauf dieses Prüfungsverfahrens sei spektakulärer gewesen als die Prüfung selbst, sagt Fiedler. Der Rechnungshof habe nicht nur Mängel, sondern auch Positives und eine beachtliche Bereitschaft der Bank Austria festgestellt, Mängel bereits während der Einschau zu beheben.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (S) sagt, das positive Ergebnis des Berichts zeige, dass die Befürchtungen der Bank Austria, die Rechnungshofprüfung könnte dem Institut schaden, unbegründet waren. Im Gegenteil, der Bericht bewertet die Auswahl der Kooperationspartner und die Konstruktion der Beteiligungen als professionell und erfolgreich. Der Rat des Rechnungshofes, sich bei Auslandsgeschäften auf die Vertretung inländischer Kunden zu beschränken, ist nach dem Kauf der CA nicht mehr aufrechtzuerhalten, wie dies bereits in den Ausschussberatungen deutlich geworden sei.

Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Bank Austria AG wird mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

ERSTE LESUNG DES F-ANTRAGES 654/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES B-SVG

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Abgeordneter KOLLER (F) berichtet von der Verunsicherung der Bauern durch den aktuellen Konflikt zwischen Bauernkrankenkasse und Ärztekammer und klagt über zunehmende und unzumutbare Belastungen der Nebenerwerbsbauern infolge Aufhebung der Subsidiarität. Dadurch haben Angehörige von Berufstätigen in anderen Bereichen ihre Mitversicherung verloren. Überdies habe die Bauernkrankenkasse schlechte Verträge ausgehandelt. Eine Sanierung der Bauernkrankenkasse auf Kosten der Versicherten lehnt er ab.

Abgeordneter Mag. GUGGENBERGER (SP) meint, die Antragsteller hätten übersehen, dass es den Selbstbehalt, den sie abschaffen wollen, gar nicht mehr gibt. Der pauschalierte Kostenbeitrag beträgt ebenso 50 S wie die Krankenscheingebühr, durch die sie ihn ersetzen wollen. Über diesen Antrag sollte man den Mantel des Vergessens breiten, sagt er.

Abgeordneter Dr. KIER (L) schliesst sich den Ausführungen Guggenbergers an und begrüsst die Annäherung der Bauernkrankenkasse an das System des ASVG. Kier plädiert für eine grosse Lösung, da die Schwierigkeiten der Bauern mit ihrer Versicherung daraus resultieren, dass sie eine kleine Gruppe bilden.

Der Antrag wird dem Sozialausschuss zugewiesen.

ERSTE LESUNG DES F-ANTRAGES 655/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES B-SVG

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Abgeordnete MADL (F) erinnert daran, dass sich auch ältere Bäuerinnen zu einer Pensionsversicherung haben überreden lassen, weil man ihnen sagte, sie würden eine Pensionsanwartschaft erwerben. Durch das Strukturanpassungsgesetz hat man die Anwartschaft von 120 auf 180 Monate angehoben und die Wartezeit dieser Bäuerinnen auf ihre Pension um fünf Jahre verlängert. Diese Frauen müssten nun weit über 60 Jahre hinaus arbeiten, um ihre Pensionsberechtigung zu erlangen. Aus diesem Grund soll diese Gruppe von der verlängerten Anwartschaft ausgenommen werden.

Abgeordneter Dr. KIER (L) hält den vorliegenden Antrag für bedenkenswert, weil durch eine Gesetzesänderung der Zustand eingetreten ist, dass Personen Beiträge in der Erwartung bezahlt haben, einen Pensionsanspruch zu erwerben, den sie nun nicht erreichen, weil die Fristen geändert wurden.

Abgeordnete HAGENHOFER (SP) macht darauf aufmerksam, dass die Wartezeit nicht nur für die Bauern, sondern auch in den anderen Sozialversicherungen geändert wurde. Auch könne der Grund für die Versicherung nicht in der Erwartung einer vorzeitigen Alterspension liegen, da der Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit nicht vorhersehbar sei. Aus der Sicht der SPÖ bestehe kein Grund, für eine spezielle Gruppe entgegen dem Gleichheitsgrundsatz eine Ausnahme zu machen.

Auch dieser freiheitliche Antrag wird dem Sozialausschuss zugewiesen.

ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 671/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES WEHRGESETZES

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Abgeordneter WABL (G) zeigt sich irritiert davon, dass die Minister Fasslabend und Schüssel im Ausland so tun, als gäbe es keine Diskussion über einen österreichischen Nato-Beitritt. Unser Land hat eine gültige Bundesverfassung, wird sie geändert, soll darüber im Hohen Haus debattiert werden. Und letztlich möge über einen Nato-Beitritt das Volk in einer Abstimmung entscheiden.

Abgeordneter GAAL stimmt dem vorliegenden Antrag der Grünen, das Wehrgesetz zu ändern, nicht zu. Es bringe kein Mehr an Sicherheit, die Zurverfügungstellung militärischer Einrichtungen an NATO-Armeen zu verbieten, sondern schränke den Handlungsspielraum des Bundesheeres bei der Erfüllung seiner wichtigen internationalen Aufgaben ein, sagt der Wehrsprecher der SPÖ.

Abgeordneter Dr. MAITZ (VP) tritt vehement dafür ein, dass das Bundesheer auch im Rahmen der Nato-Partnerschaft für den Frieden tätig werden kann. Die Grünen wollen das und damit etwa auch den SFOR-Einsatz in Bosnien stoppen und dieses Land wieder in das Chaos zurücksinken lassen. Ihr Antrag ist ideologisch begründet, pragmatisch aber unrealistisch, betont er.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) hält den Antrag der Grünen für konsequent im Sinne ihrer Einstellung, lehnt ihn aber ab. Neutralität ist als aussen- und sicherheitspolitisches Konzept kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, das der Sicherheit eines Landes zu dienen hat. Heute hat die Neutralität keine Funktion im Sinne der Sicherheit des Landes mehr, daher sei es sinnlos, sie zu verteidigen.

Die Regierung sollte den Optionenbericht rasch vorlegen, damit eine breite Diskussion über die sicherheitspolitischen Perspektiven Österreichs einsetzen kann, fordert Abgeordneter MOSER (L). Die Neutralität hat ihre Aufgabe erfüllt, sie war die richtige Antwort nach dem Zweiten Weltkrieg, sei in der Zwischenzeit aber von der Geschichte überholt worden. Die neuen Herausforderungen sind nur mit Solidarität im Rahmen der europäischen Staatengemeinschaft zu bewältigen.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (VP) hält den Antrag der Grünen für unlogisch, da er die Armeen der Nato von der Benützung der Budesheereinrichtungen ausschliessen würde, nicht aber andere ausländische Armeen.

Abgeordneter JUNG (F) erklärt die Neutralität für überholt und begründet seine Auffassung mit Stellungnahmen führender internationaler Experten. In einem Konfliktfall würde die Nato ihrem künftigen Mitglied Ungarn zu Hilfe eilen, ohne Rücksicht auf das neutrale Territorium Österreich zu nehmen. Schutz bietet unserem Land nur ein Bündnis. Ein Beitritt kommt für die Freiheitlichen aber nicht gegen den Willen der Österreicher und nicht in Form von Verträgen in Frage, die am Parlament "vorbeigeschwindelt" werden.

Der G-Antrag wird dem Landesverteidigungsausschuss zugewiesen.

Schliesslich wird ein weiterer Antrag der Grünen und der Liberalen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Kurdenmorde abgelehnt. (Schluss)

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