Parlamentskorrespondenz Nr. 122 vom 05.03.1998
MARKSTEINE DES ÖSTERREICHISCHEN PARLAMENTARISMUS
Wien (PK) - Vom Revolutionsjahr 1848 mit dem Ruf nach Freiheit und Constitution, das zum Konstituierenden Reichstag als erstem österreichischen Parlament führte, über das Republiksjahr 1918, in dem die Provisorische Nationalversammlung ihre Arbeit aufnahm, bis zu den jüngsten Entwicklungen des Parlamentarismus - eine Gesamtschau gibt ein wissenschaftliches Symposion, das heute ganztägig im Hohen Haus abgehalten wird.
Nationalratspräsident Dr. Heinz FISCHER begrüsste unter dem zahlreich anwesenden Publikum Altbundespräsident Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER, den früheren Rechnungshofpräsidenten Dr. Tassilo BROESIGKE, Volksanwalt Horst SCHENDER, Altnationalratspräsident Dr. Gerulf STIX sowie seine Präsidiumskollegen Dr. Heinrich NEISSER und Dr. Willi BRAUNEDER wie auch eine grosse Anzahl an Abgeordneten und Bundesräten.
Die öffentliche Erinnerung, merkte Fischer an, knüpfe in der Regel an "runden Jahrestagen" an, die, je nach Sichtweise, in unterschiedlicher Weise begangen werden. Ob und in welcher Form öffentliche Erinnerung stattfindet, sei durchaus eine politische Frage: wird an ein Ereignis erinnert, oder wird es stillschweigend übergangen, gibt es einen Staatsakt oder einen nüchtern-kritischen Blick auf die Vergangenheit. Als Beispiel erwähnte der Präsident das Jahr 1898, in dem Österreich staatsoffiziell das goldene Regierungsjubiläum von Kaiser Franz Joseph beging, während sich Liberale eben der Revolution von 1848 erinnerten, und die Linke des Erscheinens des "Kommunistischen Manifests" gedachte.
Auch das Jahr 1998, so der Nationalratspräsident weiter, sei reich an Jahrestagen. Vor 60 Jahren verlor Österreich seine staatliche Selbständigkeit durch die deutsche Okkupation, vor 80 Jahren wurde die Republik ausgerufen, und vor 65 Jahren kam jener Tag, an dem die parlamentarische Demokratie der Ersten Republik zu bestehen bzw. zumindest endgültig zu funktionieren aufgehört hat, was zeige, dass eine demokratische Verfassungsordnung allein, ohne ihren korrespondierenden Grundkonsens, nicht ausreicht, um ein demokratisches politisches System zu konstituieren.
Die Frage der Verfassungsordnung stand auch im Zentrum jener Ereignisse, die den Anlass für die heutige Veranstaltung bilden, führte Fischer aus. Die Ereignisse des Jahres 1848 stellten die einzige Revolution im vollen Sinn des Wortes dar, welche die österreichische Geschichte kennt. Sie hat eine Wegmarke gesetzt, an der sich die folgende Zeit immer wieder zu orientieren hatte. Das Grundrechtsdenken der Revolutionäre von 1848 finde sich etwa im Grundrechtskatalog von 1867 widergespiegelt und bilde so bis heute eine massgebliche Grundlage der österreichischen Grundrechtsordnung. Vor allem aber, schloss der Präsident des Nationalrates, gilt dies für die parlamentarische Form der staatlichen Willensbildung, war doch der Konstituierende Reichstag von 1848 das erste österreichische Parlament im vollen Sinn des Wortes. Daher habe sich die Österreichische Parlamentarische Gesellschaft entschlossen, dieses Symposion auszurichten, gemäss der alten Devise, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen heisse auch, für die Zukunf zu lernen.
Univ.-Prof. Dr. Berthold SUTTER, emeritierter Ordinarius für Rechtsgeschichte an der Universität Graz, referierte sodann über das Thema "Die Revolution von 1848 und der österreichische Reichstag". In der Tat habe der 13. März 1848 binnen weniger Stunden das Staatsgefüge grundlegend verändert. Metternich war vertrieben, sogar die Ausrufung einer Republik schien auf der Agenda, und der Kaiser sah sich veranlasst, zahlreiche Zugeständnisse in Aussicht zu stellen, um der Welle revolutionärer Empörung Einhalt zu gebieten. Presse- und Versammlungsfreiheit, die Einberufung einer Reichsversammlung sowie die Gewährung einer Konstitution standen im Raum.
Die am 15. März versprochene Reichsversammlung schien nicht als Generalausschuss oder Landtag einberufbar, da die diesbezüglichen Modalitäten kaum den Anforderungen der Zeit entsprochen hätten. Im Rahmen der "Pillersdorfschen Verfassung" wurde ein adaptierter Vorschlag unterbreitet, der jedoch von den Revolutionären am 15. Mai in der sogenannten "Sturmpetition" zurückgewiesen wurde, welche die Forderung nach einem Einkammer-Parlament erhob. Im Zuge der daraus entstehenden Tumulte sah sich der Kaiser veranlasst, nach Innsbruck auszuweichen, womit der Höhepunkt der Revolution erreicht war: Das Volk wurde Souverän.
Am 16. Mai wurde der Reichstag zu einem konstituierenden mit einer Kammer erklärt, die parlamentarischen Verhandlungen konnten beginnen. Zunächst stiess zwar die Wahl der 383 Deputierten zur Reichsversammlung auf verfahrenstechnische Schwierigkeiten, doch konnten diese, mitunter durch eine etwas freiere Interpretation der Vorschriften, überwunden werden, sodass am 18. Juli der Vizepräsident des Hauses den Reichstag für konstituiert erklärte.
Einen ersten Schwerpunkt der Beratungen nahm der Antrag Hans Kudlichs ein, welcher die Lage der Bauern betraf. Hier schieden sich denn auch erstmals die Geister. Plädierte die Linke für eine entschädigungslose Lösung der Bauernfrage, so bestand die Regierung darauf, dass den Grundbesitzern die Befreiung der Bauern finanziell abgegolten werden müsse. Während des September verstärkten sich vor diesem Hintergrund die Interessengegensätze, die sich am 5. Oktober entluden. Kriegsminister Latour fand dabei den Tod, der Kaiser begab sich nach Olmütz, von wo aus er den Reichstag per kaiserlichem Dekret für den 22. November nach Kremsier vertagte.
Damit war der parlamentarische Elan im wesentlichen gebrochen, und am 7. März 1849 wurde der Reichstag gewaltsam aufgelöst, die Sitzung vom 6. März sollte somit für lange Zeit die letzte parlamentarische Aktivität bleiben. Wie wenig dieser Einschnitt für Aufsehen sorgte, zeigte der Umstand, dass es keinen Aufstand, keine Empörung gab, lediglich einen matten, von nur 33 Abgeordneten unterzeichneten, Protest. Die Revolution von 1848 war somit gescheitert, sie legte jedoch den Grundstein für die weitere Entwicklung, nicht zuletzt auch für die weitere Ausformung des Parlamentarismus, schloss Sutter.
In der Folge beschäftigte sich Univ.-Prof. Dr. Helmut RUMPLER, Ordinarius für neuere Geschichte an der Universität Klagenfurt, mit dem Thema "Der Reichsrat und der Durchbruch zum Konstitutionalismus". In den Jahren nach dem Scheitern der Revolution des Jahres 19848 sei es um die schwierige Frage gegangen, 16 Ländern und Nationalitäten eine gemeinsame Verfassung zu geben. 1860 kam es zur Einberufung des Reichsrates, der um 38 Ländervertreter verstärkt wurde. Die erste und wichtigste Aufgabe des Reichsrates war es, das Budget für das Jahr 1861 zu beraten, da die Staatskasse durch vorangegangene Kriegsniederlagen ausgeplündert gewesen sei. Die Zustimmung von Kaiser Franz Joseph, eine Budgetkommission einzurichten, kann nach Ansicht Rumplers als erster vom Absolutismus abweichender Schritt gewertet werden.
Das "Oktoberdiplom" vom 20. 10. 1860, das zwar den Ländern relativ grosse Autonomie zusicherte, aber dennoch keine Beschränkung der Souveränität des Herrschers vorsah, stelle ein klassisches Beispiel für den monarchischen Konstitutionalismus dar. Durch diesen Kompromiss, der sowohl bei den konservativen Föderalisten als auch bei den liberalen Zentralisten keine Zustimmung fand, sollte jede Entwicklung in Richtung eines parlamentarischen Verfassungsstaates ausgeschlossen werden. Auf das "Oktoberdiplom" folgte 1861 das "Februarpatent", das die Rolle des beratenden Parlaments (Reichtsrat) konkretisierte, dem allerdings das Budgetrecht fehlte. Die Wahl der Landtage erfolgte mittels eines Kurienwahlrechts, das erstmals auch dem städtischen Bürgertum und den Bauern den Gang zu den Urnen ermöglichte. Diesen Schritt beurteilt Rumpler als einen epochalen Umbruch, denn damit wurde dem Mittelstand der Weg in die Politik eröffnet. Die aussenpolitische Niederlage von 1866, die den Ausgleich mit Ungarn erzwang, führte schliesslich ein Jahr später zum Staatsgrundgesetz sowie zur "Dezemberverfassung".
Abschliessend zog Rumpler das Resümee, dass sich vor allem in den Jahren 1859 bis 1867 eine grosse Chance für einen Sieg des Parlamentarismus über die dynastische Autokratie bot, letztlich aber der Obrigkeitsstaat noch stärker war.
Dr. Günther SCHEFBECK, Leiter der Parlamentarischen Dokumentation und des Parlamentsarchivs, betonte in seinem Referat zum Thema "Die parlamentarische Konstituierung der Republik 1918", dass das, was im Jahr 1918 geschah, direkte Folge dessen gewesen sei, was 1848/49 nicht geschah. Damals habe man die Chance, das in der Monarchie bestehende Nationalitätenproblem zu lösen, nicht genutzt. Auch die Wahlrechtsreform von 1907 und die Wiedereinberufung des Reichsrates 1917 nach dreijähriger Tagungspause hätten nichts mehr dazu beitragen können, eine ernsthafe innere Reichsreform in die Wege zu leiten.
Die politischen Ereignisse Ende Oktober, Anfang November 1918 qualifizierte Schefbeck als "parlamentarische Revolution". Er wies darauf hin, dass die Parlamentarier in der Monarchie im Prinzip das waren, was man im Politologenjargon "Reserveelite" nennt. Nachdem aber die eigentliche politische Elite - Regierung, Bürokratie, Armee - Ende 1918 an Ansehen verlor, sei die Macht plötzlich bei den politischen Parteien und deren Abgeordneten gelegen, es lag an ihnen, die Staatsgeschäfte in die Hand zu nehmen.
So trafen sich am 21. Oktober 1918 die noch lebenden Abgeordneten der deutschen Wahlbezirke des Reichsrates zur ersten Sitzung der provisorischen Nationalversammlung und fassten in der zweiten Sitzung am 30. Oktober einen "Staatsgründungsbeschluss", der bereits einzelne Elemente einer Verfassung enthielt und die oberste Staatsgewalt der provisorischen Nationalversammlung übertrug. Schefbeck erklärte, dies sei ein eindeutiger Bruch mit der Verfassungskontinuität gewesen - schliesslich trat der Reichsrat noch am 12. November zu seiner letzten Sitzung zusammen -, deshalb könne man durchaus von einer Revolution sprechen. Im materiellen Sinn habe es aber eine weitgehende Rechtskontinuität gegeben.
Inhaltlich hat sich, so Schefbeck, beim "Staatsgründungsbeschluss" fast in allen Punkten die sozialdemokratische Partei durchgesetzt, obwohl sie in der provisorischen Nationalversammlung die schwächste Fraktion war. Er führt dies darauf zurück, dass sie als einzige Partei ein Konzept und Ideen hatte und das Parlament ausserdem in Wien tagte, wo die Sozialdemokraten grossen Rückhalt genossen. Sie seien zudem von den anderen Parteien als Puffer gegen die drohende Installierung einer Räterepublik gesehen worden.
Was beim "Staatsgründungsbeschluss" nicht geklärt worden ist, war die Staatsform. Warum entgegen ursprünglichen Absichten bereits zwei Wochen später bei der dritten Sitzung der provisorischen Nationalversammlung eine entsprechende Entscheidung gefällt wurde, erklärt Schefbeck mit der Ausrufung der Republik in Deutschland und der in Österreich bestehenden Anschlussbewegung. Sowohl Deutschnationale als auch Sozialdemokraten hätten in einer Monarchie ein Hindernis für ihr Ziel, eine Angliederung Österreichs an Deutschland, gesehen. So sei am 12. November 1918 die demokratische Republik Deutschösterreich proklamiert worden. Schefbeck unterstrich aber, dass sich die Konstituierung des Staates Deutschösterreich nicht nur zentralistisch, sondern auch auf Länderebene vollzogen habe.
Für den stark verankerten Anschlusswunsch in Österreich macht er mehrere Gründe verantwortlich. So hätten die Österreicher nicht an die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit ihres Landes geglaubt und sich auch nicht vorstellen können, in einem Kleinstaat zu leben. Zudem seien die Sozialdemokraten überzeugt gewesen, die Errichtung einer sozialistischen Republik wäre bei einem Anschluss an Deutschland leichter erreichbar.
Der Republik Deutschösterreich habe es, so Schefbeck zusammenfassend, an zwei entscheidenden Faktoren gemangelt: erstens am bewussten Bekenntnis zu sich selbst und zweitens an einem parlamentarisch-demokratischen Grundkonsens. Die Mentalreservation des bürgerlichen Lagers gegen eine parlamentarische Demokratie sei nie ausgeräumt worden. "In der Gründung der Republik Österreich war der Keim zu ihrem Scheitern bereits angelegt." (Fortsetzung)