Parlamentskorrespondenz Nr. 133 vom 10.03.1998

HAUPTAUSSCHUSS: ZWEI PARLAMENTARISCHE ENQUETEN IM MAI UND JUNI

Wien (PK) - Der Nationalrat wird noch im ersten Halbjahr 1998 zwei Enqueten zu den Themen "Sekten und Psychokulte" bzw. "Einführung eines Minderheitsvotums am Verfassungsgerichtshof" abhalten. Dies beschloss der Hauptausschuss in seiner heutigen Sitzung einstimmig.

Die Enquete "Sekten und Psychokulte" ist demnach für 3. Juni anberaumt. Neben einem Referat von Familienminister Bartenstein zum Thema "Massnahmen der Politik gegen die Sektengefahr - eine erste Zwischenbilanz" stehen Vorträge von Jürgen Keltsch (Mitglied des Kabinetts des Bayerischen Innenministeriums und der Enquetekommission "Sekten" des Deutschen Bundestages), German Müller (Gesellschaft gegen Sekten und Kultgefahren), Universitätsprofessor Max H. Friedrich (Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters), Abgeordnetem Johann Maier (Leiter der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Salzburg) sowie den Historikern Eduard Gugenberger und Roman Schweidlenka auf der Tagesordnung. Weiters umschliesst der Teilnehmerkreis Nationalratsabgeordnete und Bundesräte aller Fraktionen, Vertreter verschiedener Ministerien, einen Vertreter der Gesellschaft gegen Sekten und Kultgefahren, je einen Vertreter der Sekten- bzw. Familienberatungsstellen der Länder sowie je einen Vertreter der gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften. Den Vorsitz führt der Obmann bzw. der Obmann-Stellvertreter des Unterrichtsausschusses.

Zur Sprache kommen sollen u.a. Ziele, Aktivitäten und Praktiken der in Österreich agierenden Sekten und destruktiven Kulte, die ursächlichen gesellschaftlichen und politischen Bedingungen für die Ausbreitung solcher Organisationen, die Unterwanderung gesellschaftlicher Strukturen durch Psychokulte, rechtsstaatliche Möglichkeiten für die Auseinandersetzung mit Kulten sowie soziale, familiäre und arbeitrechtliche Probleme, die sich aus einer Mitgliedschaft ergeben können. "Die erhebliche Zunahme von Sekten und destruktiven Kulten und das damit anwachsende vielschichtige Gefahren- und Konfliktpotential erfordert es, den aktuellen und absehbaren Handlungsbedarf festzustellen", heisst es in der Begründung des VP-SP-F-G-Antrages auf Abhaltung einer Enquete.

Die Enquete wird im übrigen nicht öffentlich sein. Es ist aber in Aussicht genommen, die Medienvertreter im Anschluss an die Enquete über das Ergebnis der Diskussion zu informieren.

Für 8. Mai angesetzt ist eine Enquete zum Thema "Einführung eines Minderheitsvotums am Verfassungsgerichtshof". Einem Einleitungsreferat durch Nationalratspräsident Fischer folgen Vorträge von Universitätsprofessor Hermann Mosler (ehem. Richter am EGMR und am IGH), Jutta Limbach (Präsidentin des deutschen Bundesverfassungsgerichtes), Peter Alexander Müller (Präsident des Schweizer Bundesgerichtes), Universitätsprofessor Franz Matscher (österreichisches Mitglied des EGMR), Peter Jann (Mitglied des EuGH) und von den beiden Rechtswissenschaftlern Heinz Mayer und Heinz Schäffer. Weiters nehmen Staatssekretär Peter Wittmann, Mitglieder des Verfassungsausschusses und der Obersten Gerichtshöfe (VfGH, VwGH und OGH), Bundesräte, Vertreter der Rechtsanwaltskammer und der Richtervereinigung sowie eine Reihe von Rechtswissenschaftlern teil. Den Vorsitz führen abwechselnd die drei Präsidenten des Nationalrates. Die Referate werden sich insbesondere mit der Einrichtung der "dissenting opinion" im internationalen Vergleich und aus Sicht der österreichischen Verfassungslehre befassen.

Die Abhaltung beider Enqueten wurde heute von Vertretern aller Fraktionen begrüsst.

AUSFUHRFÖRDERUNGSVERORDNUNG 1981 WIRD GEÄNDERT

Ebenfalls einstimmig erteilte der Hauptausschuss einem Antrag von Finanzminister Edlinger auf Änderung der Ausfuhrförderungsverordnung 1981 die Genehmigung. Demnach wird für Wechselbürgschaften nicht mehr wie bisher ein einheitliches Entgelt von 0,125 % per Kalenderquartal verrechnet, dieses richtet sich künftig vielmehr nach dem Risiko. So soll etwa bei vorhandenen Bankhaftungen ein geringerer Satz angewendet werden, er muss aber mindestens 0,05 % für jedes begonnene Kalenderquartal betragen. Für längerfristige Wechselbürgschaften kann das Entgelt nun für die gesamte Laufzeit in einem verrechnet werden.

F-Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER bezeichnete die vorliegende Änderung als Schritt in die richtige Richtung. Er erhofft sich von der Massnahme positive Auswirkungen auf die Wirtschaft.

AUSFUHRFÖRDERUNG IM 4. QUARTAL 1997

Mit SP-VP-Mehrheit nahm der Hauptausschuss den Bericht des Finanzministers über die Ausfuhrförderung im 4. Quartal 1997 zur Kenntnis. Demnach hat Österreich zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 1997 15 Garantien übernommen, die jeweils den Betrag von 100 Mill. S übersteigen. Es handelt sich um Lieferungen in folgende Länder: 2 China, 2 Indonesien, 1 Iran, 2 Kroatien, 1 Malaysia, 1 Slowenien, 1 Thailand, 1 Venezuela, 2 Tschechien, 1 Zimbabwe und 1 Zypern.

Vom möglichen Haftungsrahmen in der Höhe von 420.000 Mill. S waren zum Jahresende 1997 340.436 Mill. S ausgenützt, 107.391 Mill. S davon entfielen auf Umschuldungskredite. Die Neuzusagen im 4. Quartal beliefen sich auf 11.943 Mill. S, im gesamten Jahr 1997 betrugen sie 50.593 Mill. S, davon 7.968 Mill. S in Form von Wechselbürgschaften.

Gegliedert nach Regionen ergeben sich folgende Haftungsstände (in Mill. S): Afrika - 41.209, Asien - 70.394, Amerika - 8.142, Australien-Ozeanien - 19, Europa - 114.440, davon ehemaliger Ostblock - 102.065.

Die kumulierten Beträge per 31.12.1997 lauten (in Mill. S): Entgelte - 40.734; um Umbuchungen bereinigte Schadenszahlungen - 59.488 (davon bezahlt - 23.782, davon abgeschrieben - 11.029, davon offene Forderungen - 24.677); Zinssatzreduktionen (Polen) - 14.498; Zinssatzreduktionen (andere Länder) - 2.108.

Die Abgeordenten der Oppositionsparteien urgierten genauere Angaben über die übernommenen Haftungen. So betonten Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) und Abgeordnete Dr. Gabriela MOSER (G), angesichts der problematischen Menschenrechtssituation in einigen Lieferländern sei eine nähere Beschreibung der Projekte unbedingt erforderlich. Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F) unterstrich, seine Fraktion wolle verhindern, dass Haftungsübernahmen - wie früher im Bereich der verstaatlichten Industrie - dazu verwendet würden, Unternehmen über Umwegen staatliche Subventionen zukommen zu lassen.

Staatssekretär Dr. RUTTENSTORFER hielt dem entgegen, dass die Regierung verpflichtet sei, die Daten über die Exporteure geheimzuhalten. Er wies aber darauf hin, dass bei Projekten über 10 Mill. S auch das Aussenministerium in die Entscheidungsfindung eingebunden sei und in diesem Rahmen auch Fragen der Menschenrechte und der Entwicklungshilfe zur Sprache bringe. Abgeordneter DDr. KÖNIG (VP) bekräftigte, die Interessen österreichischer Firmen müssten gegenüber der Konkurrenz gewahrt bleiben, dies wäre durch eine Veröffentlichung von Daten aber nicht gewährleistet. (Fortsetzung)