Parlamentskorrespondenz Nr. 145 vom 12.03.1998
BUNDESRAT: STANDORT - REFORMEN - ZIELE DES GESUNDHEITSWESENS
Wien (PK) - Das Thema "Gesundheit" nimmt bei der heutigen Debatte des Bundesrates breiten Raum ein:
GESUNDHEITSBERICHT 1997 * HEBAMMENBERICHT
Berichterstatter: Bundesrat PAYER (SP)
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Bundesrat Dr. TREMMEL (F) widmet sich dem vorliegenden Gesundheitsbericht und gibt zu bedenken, dass vor allem den Patientenrechten zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Weiters hätte er sich mehr Information über die grassierenden Meningitis-Erkrankungen und zu den Bereichen Säuglingssterblichkeit, Alkoholunfälle, Krebserkrankungen sowie Herztod gewünscht. Bedauerlich sei zudem, dass die Gruppenpraxen noch immer nicht ausreichend gefördert werden, da sie einen guten Ausgleich zum staatlichen Gesundheitsmonopol darstellen. Ein besonderes Anliegen von Tremmel sind die privaten Krankenanstalten, die seiner Meinung nach im neuen Abrechnungssystem etwas unter die Räder kommen und im Gesundheitsbericht gar nicht erwähnt werden.
Abschliessend bringt der Redner einen Entschliessungsantrag ein, in dem der Finanzminister ersucht wird, entsprechende Schritte zu setzen, um eine ordnungsgemässe Fakturierung und Begleichung von Spitalskosten, die von ausländischen Staatsbürgern verursacht wurden, zu garantieren.
Bundesrätin GIESINGER (VP) weist eingangs darauf hin, dass vier der gegenwärtigen Bundeshebammenakademien geschlossen, lediglich die Standorte Wien und Innsbruck erhalten werden sollen. Laut Hebammenbericht sei jedoch die Existenz aller Ausbildungsstätten erforderlich. Widersprüchlich sei auch die Frage der Entlohnung künftiger Absolventinnen der genannten Akademien. Die Hebammen leisteten hervorragende Arbeit, sodass eine unterschiedliche Bezahlung dieser in einem so verantwortungsvollen Bereich Tätigen ungerecht wäre. Vor diesem Hintergrund möge die Sozialministerin ihre Pläne, das Hebammenwesen betreffend, noch einmal überdenken, schliesst Giesinger.
Bundesrat DROCHTER (SP) erinnert zunächst an die Pläne des Bundeskanzlers zur Gesundheitsreform sowie an jene der Gesundheitsministerin und zeigt sich überzeugt davon, dass diese Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur Hebung der Volksgesundheit darstellen werden. Konkret geht der Redner auf die Antiraucherkampagne ein. 8,1 % des BNP seien für die Gesundheit aufgebracht worden, eine Steigerung um 10 % gegenüber dem Vorjahr, unterstreicht Drochter, der seine Wortmeldung mit konkreten Anmerkungen zum gesundheitlichen Schutz am Arbeitsplatz schliesst und auf die enormen volkswirtschaftlichen Schäden hinweist, die aus Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und ähnlichen Beeinträchtigungen der Gesundheit resultieren.
Bundesrat Dr. BÖSCH (F) konstatiert einen immer noch vorhandenen Fehlbestand an Hebammen in den österreichischen Spitälern, weshalb die Einstellung des Betriebes einzelner Hebammenakademien nicht zielführend sei, basiere dieser Plan doch auf, wie es dem Redner scheint, unzutreffenden Prognosen über die künftige Entwicklung. Bei einer gesunkenen Verweildauer der Wöchnerinnen in den Spitälern wäre darüber hinaus der verstärkte Einsatz von Familien- und Sprengelhebammen sinnvoll, weshalb die Ausbildungsmöglichkeiten für Hebammen nicht reduziert werden sollten.
Der Redner legt einen Entschliessungsantrag des Inhalts vor, die Gesundheitsministerin möge die falschen Prognosen berichtigen lassen und die Ausbildungspolitik revidieren. Seine Fraktion könne dem gegenständlichen Bericht jedenfalls nicht zustimmen, schliesst Bösch.
Bundesministerin HOSTASCH meint, der Bericht solle Orientierungshilfe und Information darstellen. In diesem Zusammenhang müsse auch auf das gesundheitsstatistische Jahrbuch verwiesen werden. Als herausragende Erkenntnisse unterstreicht die Ministerin das weitere Ansteigen der Lebenserwartung sowie das neuerliche Absinken der Säuglingssterblichkeit.
Sodann geht Hostasch auf in der Debatte aufgeworfene Fragen ein und teilt mit, dass das Thema Gruppenpraxen weiter diskutiert werde. Hingegen gebe es Gratisbehandlungen von ausländischen Spitalspatienten in der erwähnten Form nicht, in Diskussion stünden nur die Zusatzgebühren, bei denen eine entsprechende Regelung erst noch gefunden werden müsse. Zu den Meningitis-Fällen merkt die Ministerin an, dass man realiter mit einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr konfrontiert sei, sodass hier seriöse Information und nicht Panikmache not tue. Es gab zu keiner Zeit eine Phase, bei der die Bevölkerung Grund zu ernster Furcht gehabt hätte, versichert Hostasch.
Zum Hebammenbericht stellt die Ressortleiterin fest, dass bis 1994 lediglich der Bund für die Ausbildung von Hebammen verantwortlich war, ehe dieses Ausbildungsmonopol im Interesse der Länder aufgehoben wurde. Gerade aus der Sicht des Bundesrates wäre es daher sinnstiftend, darauf hinzuweisen, dass die Länder für eine entsprechende Bedarfsdeckung im eigenen Bereich verantwortlich zeichneten. Die Frage der Entlohnung der Hebammen jedoch entziehe sich der Kompetenz des Bundes, weshalb sie sich zu diesem Punkt nicht äussern könne.
Bundesrat JAUD (VP) hält den Bericht für ausgezeichnet, übersichtlich und informativ, wirft aber der Ressortleiterin Ignoranz hinsichtlich der Hebammenausbildung vor. Er vermutet, Hostasch wolle sich um die Verpflichtung drücken, die Kosten für die Ausbildung zu übernehmen. Der Redner erinnert daran, dass es die Hebammen waren, die sich für die Anwesenheit des Mannes bei der Geburt des Kindes stark gemacht und dies letztlich gegen den Widerstand vieler Ärzte durchgesetzt haben. Die Hebammen sind für Jaud ein Garant dafür, dass der natürliche Vorgang einer Geburt trotz technischen Beiwerks nicht zu einer Krankheit gemacht wird.
Gemäss einem VP-SP-Entschliessungsantrag soll alle drei Jahre über den Vollzug des Hebammengesetzes ein Bericht vorgelegt werden.
Bundesrat Dr. LUDWIG (SP) befasst sich in seiner Wortmeldung mit der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung und weist darauf hin, dass dieses System seit 1995 in mehreren Bundesländern als zeitlich befristeter Modellversuch erprobt wurde. Die im Oktober 1996 zwischen dem Bund und den Ländern geschlossene 15a-Vereinbarung über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung bezeichnet Ludwig als einen Meilenstein des österreichischen Gesundheitssystems, weil der Bund und die Länder gemeinsame Entwicklungsschritte vereinbart haben.
Bundesrätin HAUNSCHMID (F) spricht die aktuellen Meningitis-Fälle an und hält es für unverständlich, dass ein oberösterreichischer Landesrat darauf besteht, dass gefährliche Krankheiten aus dem benachbarten Ausland dem Landesfeuerwehrkommando gemeldet werden müssen. Aus diesem Grunde verlangen die freiheitlichen Bundesräte in einem Entschliessungsantrag, dass die Gesundheitsministerin die Gesundheitsbehörden per Erlass an die geltende Gesetzeslage erinnert und dafür sorgt, dass übertragbare meldepflichtige Krankheiten unverzüglich den zuständigen Behörden zur Kenntnis gebracht werden.
Bundesrat SCHAUFLER (VP) weist darauf hin, dass fast die gesamte Bevölkerung von der sozialen Versicherung erfasst wird, was eine gute Gesundheitsversorgung garantiert. Er hebt den Rückgang der Säuglingssterblichkeit heraus, fordert aber verstärkte Aufklärungsarbeit für die Inanspruchnahme der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und tritt zudem für strengere Massnahmen bei Drogenmissbrauch ein.
Im Zusammenhang mit dem zwischen China und den USA florierenden Organhandel richtet der Bundesrat an die Ressortleiterin die Frage, ob ein solcher Deal in Österreich ausgeschlossen werden kann.
Bundesministerin HOSTASCH kann sich einen solchen Organhandel in Österreich nicht vorstellen und begründet dies mit den Organentnahmeregelungen und dem bestehenden Gewinnerzielungsverbot.
Bundesrat SCHÖLS (VP) betont, durch die Umstellung der Finanzierung bei den Krankenanstalten habe sich einiges zum Besseren gewendet, schneidet kurz die Fremdpatientenfrage an, kommt auf die niederösterreichische Vorsorgemedizin und die Gründung des Gesundheitsforums durch Landeshauptmann Pröll zu sprechen und urgiert die rasche Installierung einer Ärztehaftpflicht.
Der Gesundheitsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die beiden F-Entschliessungsanträge (Gratisbehandlung ausländischer Patienten in österreichischen Krankenhäusern bzw. Verbesserung des Meldewesens bei melde- und anzeigepflichtigen Krankheiten) verfallen der Ablehnung.
Die Kenntnisnahme des Hebammenberichtes erfolgt gleichfalls mit Stimmenmehrheit. Während ein F-Entschliessungsantrag betreffend Ausbildung und Arbeitsplätze für österreichische Hebammen abgelehnt wird, findet der VP-SP-Entschliessungsantrag zur Berichtsvorlage mehrheitliche Zustimmung. (Fortsetzung)