Parlamentskorrespondenz Nr. 179 vom 25.03.1998
NATIONALRAT: EU-RECHT IM LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRBEREICH
Wien (PK) - Das Plenum des Nationalrates befasst sich abschliessend mit folgenden Vorlagen:
ÄNDERUNG DES LEBENSMITTELGESETZES * RINDFLEISCH-ETIKETTIERUNGSGESETZ * EU-VETERINÄRRECHTSANPASSUNGSGESETZ
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Die vorliegenden Gesetze machen deutlich, so Abgeordneter Dr. SALZL (F), dass die Regierung unter Hinweis auf EU-Verordnungen versuche, "am Parlament vorbei zu agieren". Bei der Frage der Rinderkennzeichnung und der Rindfleischetikettierung hinke man darüber hinaus dem technischen Fortschritt nach, erklärt Salzl, der für eine Kennzeichnung mittels Mikrochips eintritt. Auch das EU- Veterinärrechtsanpassungsgesetz stelle keine Harmonisierung des österreichischen Tierseuchenrechts dar, sondern bringe nur eine Nivellierung nach unten.
Das österreichische Lebensmittelgesetz ist eines der strengsten und sichersten der Welt, betont Abgeordnete HUBER (SP). Nicht zuletzt deshalb und wegen des Importverbotes von britischem Rindfleisch seien keine BSE-Fälle in Österreich aufgetreten. Huber unterstreicht die Bedeutung von vertrauensbildenden Massnahmen sowohl für die Konsumenten als auch für die Bauern und bezeichnet die neuen Kennzeichnungsregelungen als wesentlichen Schritt zu mehr Produktwahrheit im Lebensmittelbereich.
Abgeordnete MOTTER (L) kündigt eingangs die Zustimmung des Liberalen Forums für das Lebensmittelgesetz und das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz an, da dadurch eine Verbesserung des Konsumentenschutzes erreicht werde. Was das Veterinärrechtsanpassungsgesetz betrifft, so befürchtet Motter, dass die Strafbestimmungen, die sehr unbestimmt formuliert seien, zu mehr Rechtsunsicherheit führen werden. Da nach Ansicht der Liberalen in einer immer grösser werdenden Zahl von Gesetzen auf EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen verwiesen wird, ohne diese im Detail anzuführen, bringt Motter einen Entschliessungsantrag betreffend Vereinfachung des Rechtszugangs für den Bürger ein.
Abgeordneter SCHUSTER (VP) erläutert die vorliegenden Gesetzesvorhaben und erinnert daran, dass die BSE-Krise zu den neuen Rindfleisch-Etikettierungsregelungen geführt hat. Entscheidend dabei sei vor allem die Rückverfolgbarkeit der Angaben auf den Produkten, damit der Konsument darüber Bescheid wisse, welcher Bauer das Rindfleisch produziert hat. Es gehe darum, die hohen Standards in Österreich zu bewahren, damit der Verbraucher, der vor allem an der Frische, der Herkunft und der Naturbelassenheit der Lebensmittel interessiert ist, bewusst einkaufen kann.
Die strengeren Kennzeichnungsregelungen im Lebensmittel- und im Rindfleischetikettierungsgesetz bringen zweifellos Fortschritte im Sinne eines verbesserten VerbraucherInnenschutzes, sagt Abgeordnete Dr. MOSER (G), jedoch gebe es zuwenig Beamte, die die erforderlichen Kontrollen durchführen können. Die Rednerin kündigt im Namen der Grünen die Ablehnung des EU-Veterinärrechtsanpassungsgesetzes an, das aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch sei und zudem inhaltlich eine Nivellierung der Standards nach unten mit sich bringe.
Mit der Änderung des Lebensmittelgesetzes wurde einerseits der Kritik der Bundesländer Rechnung getragen, konstatiert Abgeordneter Mag. MAIER (SP), und andererseits einem alten Anliegen der Konsumentenschützer nach Verschärfung der Strafen entsprochen. In Richtung des Abgeordneten Salzl merkt der Redner an, die Einführung von Mikrochips sei durchaus begrüssenswert, diese Art der Kennzeichnung befinde sich derzeit aber noch im Versuchsstadium. Weiters weist Maier darauf hin, dass nicht die AMA zuständig für die Kontrollen sei, sondern diese weiterhin von den Marktämtern und der Lebensmittelpolizei durchgeführt werden.
"Wir sind auf dem Weg zu einem EU-Einheitsbrei", kritisiert Abgeordnete Dr. POVYSIL (F), weil sowohl die Inhalts- und Zusatzstoffe als auch die Kontaminationswerte bindend von der Union vorgegeben werden. Besser wäre es gewesen, sich des gut bewährten österreichischen Lebensmittelrechtes zu bedienen und den nationalen Spielraum auszuschöpfen, als wieder einmal als "Vorzugsschüler" der EU aufzutreten.
Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) verteidigt es als kostengünstigste Lösung, dass die AMA, die bereits mit der Registrierung von Rindern beauftragt ist, nun auch mit der Umsetzung des Rindfleisch-Etikettierungsgesetzes betraut wird. Wichtig sei es, das Vertrauen der Konsumenten wiederzugewinnen und den Bauern keine zusätzlichen Kosten aufzubürden.
Österreich nütze seinen nationalen Spielraum sehr wohl aus, unterstreicht Abgeordnete REITSAMER (SP), und dies beweise das strenge Lebensmittelrecht, das heute noch verbessert werde. Da man in einem offenen Markt lebt, müsse auf die Kennzeichnung grosser Wert gelegt werden, um die Produktwahrheit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Freiheitlichen haben schon vor vielen Jahren auf die Gefahren von BSE hingewiesen, betont Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F), doch damals seien die Hinweise von den Regierungsparteien nicht ernst genommen worden. Auch Pumberger beklagt, dass die Entwicklung hin zu einem europäischen "Einheitsbrei" gehe, wodurch die hohe Qualität der österreichischen Produkte nicht mehr sichergestellt werden könne.
Abgeordneter Ing. KAIPEL (SP) bekennt sich zu einer umfassenden Kennzeichnung der Rinder von ihrer Geburt bis zum Schlachthof und zu einer strengen Kontrolle beim Import von Fleisch aus Drittländern, weil die Verbesserung der Kennzeichnung von Rindfleischprodukten nicht nur das Vertrauen der Konsumenten stärkt, sondern auch zum Aufbau einer allgemeinen Sicherheitsplattform für Rindfleisch beiträgt. Darüber hinaus will Kaipel auf EU-Ebene verbindliche Normen für die Nutztierhaltung schaffen, um Chancengleichheit zwischen den Tierzüchtern herzustellen.
Abgeordneter KOLLER (F) weist die Behauptung des Abgeordneten Schwarzenberger zurück, der Einsatz von Mikrochips zur Kennzeichnung von Tieren sei nicht durchführbar. Verwundert zeigt sich Koller darüber, dass die Volkspartei der scheibchenweisen Entmachtung des Landwirtschaftsministers durch Brüssel ebenso zustimmt wie der Umgehung des Parlaments bei der Umsetzung von EU-Richtlinien per Verordnung. Die Freiheitlichen sehen sich in ihren Warnungen bestätigt, dass Österreich in der EU-Agrarpolitik keine Mitsprache hat. Österreich müsse Regelungen übernehmen, die den Bauern bei sinkenden Einnahmen steigende Gebühren bringen und gleichzeitig auf eine Täuschung der Konsumenten hinauslaufen. Da macht die FPÖ nicht mit.
Abgeordneter LACKNER (SP) erinnert die Freiheitlichen an die Horrorszenarien, die sie vor dem EU-Beitritt ausgemalt haben, und vermerkt, dass keine ihrer Befürchtungen eingetreten sei. Das strenge österreichische Lebensmittelrecht werde nicht unterlaufen, sondern angepasst und weiterentwickelt. Der Kritik an der Übertragung hoheitlicher Aufgaben an die AMA hält Lackner entgegen, dass diese Einrichtung über jahrelange Erfahrung verfügt, auf die man bei der Einführung eines Kennzeichnungssystems zurückgreifen soll. Die verbesserte Rindfleischetikettierung liege im Interesse der Konsumenten und der Bauern, da sie durch grösseres Vertrauen mit besseren Absätzen rechnen können.
Konsumentenschutzministerin Mag. PRAMMER zeigt sich befriedigt darüber, dass Österreich die EU-Bestimmung über die Rindfleischetikettierung vorzieht. Für die Konsumenten ist es wichtig, genau nachvollziehen zu können, woher das Fleisch stamme, das sie zu sich nehmen. Der Landwirtschaft nützt es, wenn das Vertrauen in ihre Produkte steigt. Die Erfahrungen mit dem österreichischen Lebensmittel-Kontrollsystem veranlassen die Ministerin zu höchstem Lob für die Prüforgane, die garantieren, dass nur beste Ware auf den Tisch kommt und "schwarze Schafe" rechtzeitig ausgeschieden werden. Die Neuerungen bei der Tierseuchenbekämpfung stellen eine Anpassung, aber keine Verschlechterung der Standards dar. Österreich werde auch in Zukunft alles daran setzen, dass es tierseuchenfrei bleibt - im Interesse der Konsumenten und der Landwirtschaft.
Bei der Abstimmung erzielen die Änderung des Lebensmittelgesetzes, das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und das EU- Veterinärrechtsanpassungsgesetz jeweils die Zustimmung von SPÖ, ÖVP, Liberalen und Grünen.
Der Entschliessungsantrag der Liberalen betreffend Vereinfachung des Rechtszugangs für Bürger bleibt in der Minderheit von L und G und verfällt damit der Ablehnung. (Schluss)