Parlamentskorrespondenz Nr. 187 vom 26.03.1998

SP-VP-MEHRHEIT IM SOZIALAUSSCHUSS FÜR NEUREGELUNG DER NOTSTANDSHILFE

Wien (PK) - Der Sozialausschuss beschloss heute in einer kurzfristig einberufenen Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsparteien eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und reagierte damit auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Demnach werden Inländer und Ausländer ab 1. April 1998 beim Bezug von Notstandshilfe gleichgestellt. Anspruch auf Notstandshilfe haben Arbeitslose in Zukunft dann, wenn sie entweder in Österreich geboren sind oder die halbe Lebenszeit bzw. - bei unter 25jährigen - die halbe Pflichtschulzeit in Österreich verbracht haben. Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, müssen sie in den letzten zehn Jahren zumindest acht Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, um anspruchsberechtigt zu sein.

Ursprünglich geplant waren diese Neuregelungen erst für das Jahr 2000. Da der Verfassungsgerichtshof jedoch vor ein paar Tagen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit sofortiger Wirkung aufgehoben hat, sahen sich die Regierungsfraktionen veranlasst, die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzuziehen. Um ein rechtzeitiges Inkrafttreten mit 1. April zu ermöglichen, soll die Gesetzesnovelle noch heute abend vom Nationalrat verabschiedet und morgen im Bundesrat behandelt werden.

Nachdem es bereits am Nachmittag ein ausführliches Arbeitsgespräch zwischen den Parteien gegeben hatte, gestaltete sich die Sitzung des Sozialausschusses kurz. Abgeordneter ÖLLINGER (G) betonte, die Bedenken der Grünen hinsichtlich der Neuregelung seien nicht zerstreut worden, seine Fraktion werde daher eine abweichende persönliche Stellungnahme abgeben.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN unterstrich demgegenüber, die ÖVP habe nicht, wie von Öllinger behauptet, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes beiseite geschoben. Die Neuregelungen würden der Entscheidung des VfGH entsprechen. (Schluss)