Parlamentskorrespondenz Nr. 192 vom 27.03.1998
MIT BUNDESRAT LETZTE HÜRDE BEI NOTSTANDSHILFE FÜR AUSLÄNDER GENOMMEN
Wien (PK) - In einer eigens einberufenen Sitzung beschloss das Plenum des Bundesrates heute unter der Vorsitzführung seines Präsidenten BIERINGER, keinen Einspruch gegen die nunmehr ab 1. April geltende Gleichstellung ausländischer und inländischer Arbeitsloser beim Bezug der Notstandshilfe zu erheben. Die diesbezügliche Entscheidung des Nationalrates - sie fiel in einer gestrigen Plenarsitzung - war durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes notwendig geworden.
In der Debatte kritisiert Bundesrat WEILHARTER (F) das Husch-Pfusch-Verfahren, mit dem die Bundesregierung die Notstandshilfe repariert, ohne den Bundesländern und Interessenvertretungen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus sei die Kostenfrage nach wie vor unklar. Schätzungen reichen bis zu 700 Mill. S, die Sozialministerin spricht von 53 Mill. S, aber auch dafür sei im Budget 1998 keine Vorsorge getroffen. Zudem bestehen verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung von im Ausland geborenen Auslandsösterreichern, sagt Weilharter. Die Freiheitlichen sehen sich daher nicht in der Lage, dieser Novelle zuzustimmen.
Bundesrat SCHAUFLER (VP) erinnert daran, dass Nationalrat und Bundesrat bereits im Vorjahr eine Neuregelung der Notstandshilfe im Arbeitslosenversicherungsgesetz beschlossen haben, um eine Gleichstellung zwischen Ausländern und Österreichern herbeizuführen. Geändert wird ausschliesslich der Inkraftsetzungstermin, der vom 1.1.2000 auf den 1.4.1998 vorverlegt wird. Die rasche Vorgangsweise des Gesetzgebers ist darauf zurückzuführen, dass der VfGH keine Frist gewährt hat und daher der Gesetzgeber unverzüglich zu reagieren hatte.
Weilharters Zahlen stimmen nicht, sagt Schaufler. Kosten von 700 Mill. S treten nur dann ein, wenn die Novelle nicht vorgezogen wird. 1998 werden voraussichtlich zusätzliche Kosten von 35 Mill. S und 1999 von 53 Mill. S anfallen; das ist budgetär verkraftbar. Grundsätzlich bekennt sich der Bundesrat zur Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung, die darauf ausgerichtet ist, die Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten, denn eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit senkt die staatlichen Ausgaben für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe und erhöht die Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge.
Bundesrat DROCHTER (SP) wirft den Freiheitlichen vor, die Notstandshilfe zum Anlass für eine geschmacklose Polemik zu machen. Er erläutert die Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und nennt auch die Kriterien, unter denen Ausländer künftig zum Bezug der Notstandshilfe berechtigt sind: wenn sie acht Jahre in Österreich gearbeitet, die Schulpflicht zur Hälfte im Inland absolviert sowie ihr halbes Leben in Österreich verbracht haben oder in Österreich geboren sind. Die Sozialdemokraten, die bereits 1997 für ein sofortiges Inkrafttreten der Novelle plädiert haben, stimmen der Vorverlegung zu.
Bundesministerin Mag. PRAMMER verteidigt in Vertretung der Sozialministerin die Berechnungen des Sozialministeriums und unterstreicht, dass es sich bei der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes um eine faire Regelung der Notstandshilfe für Ausländer und Inländer handelt. Dem Vorwurf, die Bundesländer hätten keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt, begegnet Prammer mit dem Hinweis, dass der Inhalt der Novelle bereits im Vorjahr einem Begutachtungsverfahren unterzogen wurde.
Für Bundesrat Dr. TREMMEL (F) ist die Kernfrage, die durch das VfGH-Erkenntnis aufgeworfen wurde, nach wie vor unbeantwortet: ob es sich bei der Notstandshilfe um eine Fürsorgeleistung oder eine Sozialversicherungsleistung handelt.
Der Beschluss, keinen Einspruch zu erheben, fällt mit SP-VP-Mehrheit. (Schluss)