Parlamentskorrespondenz Nr. 205 vom 02.04.1998

STIPENDIUM IM ZWEITEN BILDUNGSWEG BIS ZUM 35. LEBENSJAHR

Wien (PK) - Studierende, die erst nach längerer Berufstätigkeit ein Studium beginnen, sollen Studienbeihilfe - je nach Dauer der Berufstätigkeit - bis zum 35. Lebensjahr beziehen können. Ein entsprechender Antrag der Regierungsparteien wurde heute vom Wissenschaftsausschuss mit SP-VP-Mehrheit verabschiedet. Damit wird für Studierende im "zweiten Bildungsweg" die allgemein geltende Altersgrenze für den Bezug eines Stipendiums nicht wie geplant ab dem kommenden Studienjahr auf 30 Jahre abgesenkt.

Betroffen von der Initiative sind zunächst Personen, die über einen längeren Zeitraum berufstätig waren und sich dadurch selbst erhalten haben. Diesen soll auch weiterhin über eine Studienbeihilfe ein Studium bis zu einem Höchstalter von 35 Jahren ermöglicht werden. Neben der Berufstätigkeit berücksichtigt das Gesetz nun aber auch Zeiten der Pflege und Erziehung von Kindern.

Kritik am Festhalten an einer Höchstgrenze für den Bezug eines Stipendiums kam von der Opposition. Abgeordnete Dr. GREDLER (L) meinte, das Gesetz sollte einzig und allein auf die soziale Bedürftigkeit abstellen, nicht aber auf ein Alterslimit. Wenn jemand studieren will, dann sollte er unabhängig vom Alter bei Vorliegen der sozialen Voraussetzungen ein Stipendium erhalten, sagte sie. Ihr Abänderungsantrag auf Wegfall der Altersgrenze fand bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Ähnlich argumentierten die Freiheitlichen, für die Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL ebenfalls ein Abgehen von einem Alterslimit verlangte.

Innerhalb der Koalitionsparteien verteidigte Abgeordnete Dr. BRINEK (VP) die Höchstgrenze von 35 Jahren für "Selbsterhalter", während Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) eine Studienförderung unabhängig von einem Alterslimit grundsätzlich für überlegenswert hielt. Abgeordnete Mag. WURM (SP) wiederum schlug eigene Rahmenbedingungen an den Unis für berufstätige Studierende vor.

Ausgangspunkt für die Initiative der Regierungsparteien war ein Bericht des Wissenschaftsministeriums über "Studienförderung und Studieneinstiegsalter", der in der heutigen Sitzung ebenfalls zur Debatte stand, mit SP-VP-Mehrheit zur Kenntnis genommen wurde und damit als enderledigt gilt. Aus dieser Studie ergibt sich, dass die Studienbeihilfe bei Studierenden über 30 die durchschnittliche Studiendauer um etwa drei Semester verkürzt. Studienanfängern bis zum 30. Lebensjahr hingegen ermöglicht die Gewährung eines Stipendiums einen bloss um knapp ein Semester rascheren Studienabschluss.

MOBILITÄT: EINEM WILL SPRACHSICHERHEIT DER STUDIERENDEN FÖRDERN

Ein Bericht des Wissenschaftsministers über die internationale Mobilität der Studierenden wurde ebenfalls mit SP-VP-Mehrheit zur Kenntnis genommen und im Ausschuss enderledigt. Aus der Unterlage geht hervor, dass jährlich 2,3 % der österreichischen Hochschüler im Ausland studieren. Da die durchschnittliche Studiendauer fünf bis sieben Jahre beträgt, ergibt sich daraus, dass sich ungefähr jeder zehnte Studierende während seines Studiums zu Studienzwecken im Ausland aufhält. Dies entspricht in etwa der Zielvorgabe der EU bezüglich Mobilität.

Wissenschaftsminister Dr. EINEM meinte, um die Mobilitätsquote der Studierenden weiter zu erhöhen, bedürfe es zusätzlicher Massnahmen. Insbesondere gehe es darum, ein Mindestmass an Kompatibilität der heimischen Universitäten mit den ausländischen Hochschulen herzustellen. Einem trat ferner dafür ein, durch eine Änderung des Studienförderungsgesetzes Förderungsmöglichkeiten für die Sprachsicherheit der Studierenden zu schaffen. Zudem will der Minister den Übergang zu fremdsprachigen Vorlesungen forcieren. So sollte vor allem Englisch als Sprache des Studienangebotes eingesetzt werden.

Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) kritisierte, dass der Zugang zu Informationen über die Anrechenbarkeit von Auslandsstudien noch nicht ausreichend ausgebaut ist. Er drängte in diesem Zusammenhang auf die Einrichtung eines entsprechenden interaktiven Informationssystems. Was die EU-Mobilitätsprogramme betrifft, appellierte Lukesch an die Regierung, im Rahmen des EU-Vorsitzes für einen weiteren Ausbau einzutreten.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) könnte sich, wie er sagte, noch breitere Massnahmen zur Förderung der Internationalisierung vorstellen. In diesem Sinne wären auch Adaptierungen des Dienstrechtes an den Universitäten notwendig, meinte er.

Abgeordneter Dr. BRAUNEDER (F) beklagte, die österreichischen Studien seien zu wenig auslandskompatibel. Prüfungen, die Studierende im Rahmen eines Auslandsstudiums absolvieren, würden oft nicht angerechnet.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) forderte die Regierung auf, gesetzliche Vorsorge zu treffen, damit Auslandsaufenthalte nicht zum Verlust des Stipendiums führen. So sollten Auslandssemester nicht auf die Toleranzsemester angerechnet werden. Mit einem entsprechenden Entschliessungsantrag konnte sich Gredler aber nicht durchsetzen.

NACHQUALIFIZIERUNG FÜR HTL-INGENIEURE DURCH FERNSTUDIUM AN FACHHOCHSCHULEN

HTL-Absolventen werden in Hinkunft die Möglichkeit haben, durch ein Fernstudium an einer Fachhochschule die Höherqualifizierung zum Europa-Ingenieur zu erlangen. Dies sieht ein heute vom Wissenschaftsausschuss mit SP-VP-Mehrheit beschlossener Antrag der Regierungsparteien auf Änderung des Bundesgesetzes über die Fachhochschul-Studiengänge vor. Demnach können nun an Fachhochschulen Fernstudienlehrgänge für Berufstätige eingerichtet werden. Zielgruppe der Massnahme sind die HTL-Ingenieure.

Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) begrüsste den Beschluss und betonte, das Parlament erfülle damit eine den HTL-Ingenieuren gegebene Zusage. HTL-Absolventen könnten nun eine Höherqualifizierung vom HTL-Ingenieur zum Euro-Ingenieur erlangen.

Positive Reaktionen kamen auch von der SPÖ: Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER erinnerte an das grosse Interesse der HTL-Absolventen an einer Nachqualifikation. Schon jetzt würden zahlreiche österreichische HTL-Ingenieure über teure Fernstudien in Deutschland die Höhergraduierung anstreben.

Anders sahen dies Freiheitliche und Liberale: Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) qualifizierte den Antrag als zu wenig weitgehend, da er nur auf HTL-Ingenieure abstelle, Absolventen der PÄDAK oder ähnlicher Einrichtungen aber ausser acht lasse. Für Abgeordnete Dr. GREDLER (L) wiederum war die Kostenfrage ungeklärt.

Wissenschaftsminister Dr. EINEM sprach von einer vernünftigen und pragmatischen Lösung. Das heute beschlossene Modell stelle sicher, dass die spezifischen, über das Maturaniveau hinausgehenden Kenntnisse der HTL-Absolventen und deren berufliche Erfahrungen genutzt werden können. Es sei ein faires Angebot an die grosse Zahl der HTL-Absolventen, die nicht beabsichtigen, ein Vollstudium als Präsenzstudium anzugehen, aber dennoch eine Höhergraduierung anstreben, meinte Einem.

Der Minister stellte darüber hinaus klar, dass mit dem Fernstudium keinerlei Studiengebühren verbunden sind. Lediglich für die ausgegebenen Studienunterlagen werde ein Kostenersatz zu leisten sein.

Ein Antrag der FPÖ betreffend Errichtung von Fachhochschul-Studiengängen für Bildungsberufe, Sozialberufe und medizinische Berufe wurde schliesslich vertagt. Er soll in einer späteren Sitzung gemeinsam mit dem Fachhochschulbericht behandelt werden. (Fortsetzung)