Parlamentskorrespondenz Nr. 236 vom 17.04.1998

GROSSE FÖDERALISMUSDEBATTE IM BUNDESRAT

Wien (PK) - Bundeskanzler Mag. KLIMA bekennt sich einleitend zur Vision einer bürgernahen Verwaltung im Sinne der Subsidiarität und des Föderalismus. Statt zu fragen, wie man mehr Kompetenzen zu Lasten anderer finden könne, gehe es bei der Bundesstaatsreform darum, Entscheidungen dort zu treffen, wo dies jeweils am effizientesten möglich sei - sei es auf der Ebene der Gemeinden, der Länder, des Bundes oder in europäischen Angelegenheiten im Rahmen der Europäischen Union. Das sei der Sinn der umfassenden Bundesstaatsreform, deren Ausarbeitung allerdings mehr Zeit in Anspruch nehme, als man ursprünglich gedacht habe.

Den Konsultationsmechanismus bezeichnet der Bundeskanzler als einen notwendigen Teil dieses grossen Projekts. Das gemeinsame und friedliche Europa kann nur entstehen, wenn wir über den Binnenmarkt hinaus eine koordinierte Wirtschafts-, Sozial- und Währungspolitik betreiben. Alle Staaten seien daher im Interesse der europäischen Stabilität zur Haushaltsdisziplin verpflichtet. Diese Partnerschaft auf europäischer Ebene bilde auf österreichischer Ebene der Konsultationsmechanismus ab. Dass die Verhandlungen "ein bisschen länger gedauert haben", sei an den Parlamentariern gelegen, die zu Recht gesagt hätten, dass ihr Recht auf Initiativanträge nicht eingeschränkt werden soll. Nun sei es aber gelungen sicherzustellen, dass auf die Länder keine Kosten zukommen, die sie nicht kalkuliert haben, ohne die Rechte der Parlamentarier einzuschränken.

Bundesrat Dr. TREMMEL (F) meint, die Vorlage des Konsultationsmechanismus habe eine Sternstunde des Bundesrates erwarten lassen, in der vorliegenden Form drohe der Nationalratsbeschluss zum Konsultationsmechanismus "den Planeten Föderalismus wie ein Komet zu zertrümmern".

Im Zentrum der Kritik Tremmels steht der Umstand, dass der vorgesehene Konsultationsmechanismus keinerlei Mitwirkung der Parlamentarier vorsehe. Statt den Parlamentariern die direkte Mitwirkung am Konsultationsmechanismus zu geben, werde die Budgethoheit auf die Landeshauptleute und auf den Nationalrat beschränkt. In dieser Form stelle der Konsultationsmechanismus einen Eingriff in die Gesetzgebungsbefugnis und in die Budgethoheit der Länder sowie einen Verstoss gegen das bundesstaatliche Prinzip dar. Durch den vorliegenden Konsultationsmechanismus werden wesentliche Verfassungsbestimmungen torpediert, zeigt sich Tremmel überzeugt. "Diese Materie ist keine blosse Einspruchsmaterie, sie unterliegt vielmehr dem Zustimmungsrecht des Bundesrates, weil sie verfassungsändernden Charakter hat."

Tremmel plädiert für einen Konsultationsmechanismus im Sinne des Finanz-Verfassungsgesetzes mit entsprechender Einbindung der Parlamentarier. Aber die Chance ist noch nicht vorbei, sagt der Redner und appelliert an die Bundesräte, den schleichenden, aber gefährlichen Verfassungsbruch durch die vorliegenden Ermächtigung, die eine Entrechtung von Parlamentariern bedeute, zu stoppen.

Mit den heutigen Beschlüssen werde ein richtiger Weg eingeschlagen, zeigt sich Bundesrat KONECNY (SP) überzeugt, denn die Einführung eines finanziellen Verantwortungsprinzips bei der Gesetzgebung sei gerade in einem vereinten Europa wichtig und notwendig. Beim Konsultationsmechanismus und beim Stabilitätspakt gehe es vor allem darum, die Interessen von drei Partnern, nämlich Bund, Ländern und Gemeinden, zu vereinen, um eine faire Aufteilung der Lasten zu gewährleisten. Skeptisch zeigt sich Konecny gegenüber den Vorschlägen der Freiheitlichen, die Bundesräte an die Landtage zu binden, weil dadurch das freie Mandat ausgehöhlt werde.

Bundesrat Dr. HUMMER (VP) spricht von einem "Freudentag für den Föderalismus", da mit dem Ermächtigungsgesetz der Grundstein dazu gelegt werde, Gesetze auf ihre finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Gebietskörperschaften überprüfen zu können. Bei der Diskussion über den Konsultationsmechanismus dürfe man nicht ausser acht lassen, dass es in der Praxis sehr schwierig ist festzustellen, welche Kosten anfallen und wer sie letztendlich zu tragen hat, gibt Hummer zu bedenken.

Da der Vorarlberger Landtag den ersten Entwurf des Konsultationsmechanismus einstimmig angenommen hat, teilt Bundesrat Dr. BÖSCH (F) mit, dass er aus Respekt gegenüber diesem Votum als einziger seiner Fraktion keinen Einspruch gegen den vorliegenden Beschluss erheben wird. Nach Ansicht der Freiheitlichen müsste jedoch das Procedere des Bundesrates in bestimmten Materien mit den Absichten der Landtage verschränkt werden, unterstreicht der Redner.

Bemängelt wird von Bösch das Zustandekommen des Konsultationsmechanismus sowie die Tatsache, dass dieses Forum nicht beim Bundesrat eingerichtet wird. Weiters fordert er eine Stärkung des Bundesrates, wie dies auch im Perchtoldsdorfer Paktum vereinbart wurde. In diesem Sinne bringt der FP-Bundesrat einen Entschliessungsantrag ein.

Die mit dem Ermächtigungsgesetz verbundenen verstärkten Einflussmöglichkeiten für den Städte- und Gemeindebund bringen auch eine höhere Verantwortung mit sich, konstatiert Bundesrätin SCHICKER (SP). Sie bedauert jedoch, dass zwei Punkte keine Berücksichtigung gefunden haben, und nennt die ihrer Ansicht nach zu kurze Beeinspruchungsfrist für Gemeinden von nur acht Tagen sowie die Nichteinbindung des Städte- und Gemeindebundes in die Verhandlungen von Unterausschüssen bzw. bei der Erarbeitung von Richtlinien und Verordnungen.

Bundesrat Mag. STRUGL (VP) wertet den Konsultationsmechanismus als ersten Schritt in Richtung mehr Föderalismus, der seiner Meinung nach zu vermehrter Fairness, Kostenwahrheit, partnerschaftlicher Zusammenarbeit und Bürgernähe führen wird. Dennoch sei es weiterhin notwendig, eine Bundesstaatsreform einzufordern, um Kompetenzen zu bereinigen und Doppelgleisigkeiten, etwa bei der Strassenverwaltung, abzubauen.

Bundesrat EISL (F) zeigt sich enttäuscht darüber, dass es beim Ermächtigungsgesetz nicht gelungen sei, die Länderkammer stärker einzubinden. Es wäre durchaus möglich gewesen, den Bundesräten des Rederecht in den Landtagen zu gewähren, wie dies bereits in den Bundesländern Tirol und Steiermark eingeführt wurde.

Das vorliegende Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Bundesstaatsreform und für die Zukunft des Gemeinwesens, stellt eingangs Bundesrat GSTÖTTNER (SP) fest. Überdies bringt er die personellen und finanziellen Probleme der Gemeinden zur Sprache und appelliert, die Kommunen nicht mehr zusätzlich zu belasten. In diesem Zusammenhang verwehrt sich der Bundesrat entschieden dagegen, die Getränkesteuer abzuschaffen, weil dies katastrophale Folgen für die Gemeinden hätte.

Bundesrätin FISCHER (VP) betont, Föderalismus sei ein Schritt zu mehr Bürgernähe. Sie erachtet es für wichtig, dass Bundespolitik, Landespolitik und Gemeindepolitik gut aufeinander abgestimmt würden und es ein partnerschaftliches Miteinander gebe. Durch eine Dezentralisierung könnte auf die Anforderungen der Region und der Bürger schneller reagiert werden. Mit dem Konsultationsmechanismus untrennbar verbunden ist für Fischer die Bundesstaats- und die Bundesratsreform. Sie äussert die Sorge, dass nach Verabschiedung des Konsultationsmechanismus die weiteren notwendigen Schritte hintangestellt werden könnten.

Landeshauptmann Dr. SCHAUSBERGER macht in einer Stellungnahme geltend, dass im Zusammenhang mit dem Konsultationsmechanismus eine Lösung gefunden werden konnte, derzufolge die Parlamente in ihrem Aktionsradius keineswegs eingeschränkt würden. Aufgrund der Regelung bei der Kostentragung sei es aber auch nicht möglich, durch Initiativ- und Abänderungsanträge den Konsultationsmechanismus "aus den Angeln zu heben".

Was die Bundesstaatsreform betrifft, zeigt sich Schausberger gegenüber dem Bundeskanzler "sehr dankbar", dass er heute eine Klarstellung dahin gehend vorgenommen habe, demnächst den ersten Schritt zur Bundesstaatsreform setzen zu wollen. So sollten die mittelbare Bundesverwaltung an die Länder übertragen, Verwaltungsverfahren vereinfacht und eine Entscheidung über die Landesgerichtsbarkeit getroffen werden. Der Salzburger Landeshauptmann will sich dafür einsetzen, dass nicht noch weitere Wünsche in dieses Paket hineinreklamiert würden. Seiner Ansicht nach soll über eine Neuregelung der Kompetenzen in einem weiteren Schritt diskutiert werden. Insgesamt begrüsst es Schausberger, dass man nunmehr von einer Phase der Diskussion in eine Phase der Umsetzung und der Realisierung eingetreten sei.

Bundesrat WINDHOLZ (F) spricht im Zusammenhang mit dem Konsultationsmechanismus von einer schleichenden Verfassungsänderung und einem Ignorieren des Wählerwillens. Er vermerkt kritisch, dass SPÖ und ÖVP, solange sie noch über eine Verfassungsmehrheit verfügten, versuchen würden, "ihre Pfründe abzusichern".

Für Bundesrat PRÄHAUSER (SP) beinhaltet der Konsultationsmechanismus einen Wermutstropfen. Er hätte sich gewünscht, dass der Bundesrat zumindest beratend in das Konsultationsgremium miteinbezogen worden wäre. Ein weiteres Anliegen von ihm ist es, den Bundesrat stärker im Bewusstsein der Länder zu verankern. Prähauser schlägt in diesem Sinn vor, gemeinsame Ausschüsse der Landtage und des Bundesrates zu installieren, in denen Gesetzesentwürfe beraten werden sollten. Nichts hält er hingegen von einem gebundenen Mandat.

Bundesratsvizepräsident WEISS (VP) erklärt, die laut Bundeshaushaltsgesetz bestehende Verpflichtung, die Kosten von Gesetzen auszuweisen, sollte ernster genommen werden, als dies bisher der Fall gewesen sei. Seiner Auffassung nach hat der Bund in der Vergangenheit die Augen vor den finanziellen Erfolgen seines Tuns zu sehr verschlossen.

Überrascht zeigt sich Weiss darüber, dass die FPÖ im Ausschuss gegen das Bundesverfassungsgesetz stimmte, obwohl der Vorarlberger FP-Landesparteiobmann Gorbach die aktuelle Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus begrüsst habe. Er kann nicht verstehen, warum die Freiheitlichen dagegen seien, die Zuständigkeit der Landtage auszuweiten. Den Konsultationsmechanismus selbst wertet der Vorarlberger Bundesrat als riesigen Fortschritt für Länder und Gemeinden, da er z.B. eine Verbesserung bei der Verhandlungspflicht im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich bringe. Nicht anschliessen kann er sich der Auffassung der FPÖ, dass sowohl das Bundesverfassungsgesetz als auch der Konsultationsmechanismus einer ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrates bedürften.

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) stellt den Antrag, das Bundesverfassungsgesetz an den Ausschuss für Verfassung und Föderalismus rückzuverweisen. Er hegt Zweifel, dass es sich um eine Materie handle, die nicht dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliege. Gudenus kündigt an, seine Fraktion werde eine verfassungsrechtliche Prüfung verlangen.

Gegen das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes wird mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und des FP-Bundesrates Bösch kein Einspruch erhoben. Der Rückverweisungsantrag der Freiheitlichen war zuvor abgelehnt worden.

In der Minderheit bleibt auch der F-Entschliessungsantrag betreffend Aufnahme von Bestimmungen über die Stärkung des Bundesrates in die Regierungsvorlage über die Strukturreform des Bundes. (Fortsetzung)

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