Parlamentskorrespondenz Nr. 237 vom 17.04.1998
UMWELTAUSSCHUSS BERÄT VOLKSBEGEHREN "ATOMFREIES ÖSTERREICH"
Wien (PK) - Im Umweltausschuss kamen heute im Zusammenhang mit dem Volksbegehren "Atomfreies Österreich" und oppositionellen Anträgen betreffend Österreichs Anti-Atompolitik die Experten zu Wort. So ging Brigadier Wolfgang PLASCHE, Leiter der Abteilung für Auslandsorientierte Aufgaben im Bundesministerium für Landesverteidigung, eingangs seiner Ausführungen von der Feststellung aus, dass Österreich keine Atomwaffen hat und zwei Verfassungsschranken gegen den Besitz von Nuklearwaffen bestehen, nämlich der Staatsvertrag 1955 und der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen. In Europa verfügt keine Nato-Macht über landgestützte Atomwaffen, sondern nur mehr über see- und luftgestützte. Die Nato verfolgt auch nicht die Absicht, in einem zukünftigen Mitgliedsland Atomwaffen zu stationieren.
Dipl.-Ing. Andreas MOLIN (Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination, BKA) schnitt die Rolle des Bundeskanzleramtes als Nuklearkoordinator an und unterstrich die gute Zusammenarbeit mit den einzelnen Ressorts. Eine von allen Parteien getragene Entschliessung des Nationalrates - wie jene vom 10. Juli 1997 - stellt für ihn ein "Signal der Unterstützung" dar. Das im Antrag vorgegebene Arbeitsprogramm konnte aber noch nicht zur Gänze umgesetzt werden.
Sowohl nach europäischem Recht als auch nach internationalem Völkerrecht ist der Betrieb von Kernkraftwerken zulässig, sagte Molin und fügte hinzu, dies gelte auch für die Beitrittswerber. Bei diesen Ländern wird aber die Union darauf achten, in welche Richtung sie sich in der Atompolitik bewegen. Das wiederum wird nach Meinung des Experten den Fortgang der Beitrittsverhandlungen beeinflussen.
Dr. Karl KIENZL vom Umweltbundesamt wies darauf hin, dass im Juni dieses Jahres die nächste paneuropäische Umweltministerkonferenz stattfinden wird, auf der Minister Bartenstein den mittelfristigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie fordern will.
Auf internationaler Ebene unterstützte das Umweltressort atomkritische Organisationen im Vorjahr mit 2 Mill. S. Das Ministerium, das die Förderungen auf eine neue Schiene stellen wird, hat auch im laufenden Jahr dafür 2 Mill. S veranschlagt.
Gemäss dem "Atompaket", das zwischen den Ministern Bartenstein und Prammer, Greenpeace und Global 2000 ausverhandelt wurde, wird das Ministerium während der Zeit der österreichischen Präsidentschaft eine NGO-Konferenz finanzieren. Ausserdem gab der Vertreter des UBA bekannt, dass im Mai eine Veranstaltung über die Auswirkungen des Energiebinnenmarktes auf die tschechische Energieversorgung in Prag abgehalten wird, für die gemeinsam mit diesem Nachbarland ein Computermodell entwickelt wurde, das die Umweltauswirkungen simulieren kann.
Weiters lässt das Umweltressort eine Risikolandkarte aller europäischen Atomkraftwerke erarbeiten, und zwar unter Berücksichtigung der meteorologischen Bedingungen. Wenn man, erläuterte der Experte, nur ein einziges Kernkraftwerk abkoppelt, kann man sehen, um wieviel sich das Risikopotential verringert.
Die Kreditvergabe an die Ukraine zur Fertigstellung von zwei Kernkraftwerken stösst bei der Bundesregierung auf Kritik; deshalb lässt das Umweltministerium diese Aktion per Studie durchleuchten.
Mit dem Themenschwerpunkt erneuerbare Energie wird seitens des Ressorts eine EU-Umweltministerkonferenz vorbereitet, die vom 17. bis 19. Juni in Graz stattfinden wird.
Mit dem geltenden Atomhaftungsgesetz befasste sich der Leitende Staatsanwalt Dr. Georg KATHREIN, der besonders darauf hinwies, dass nach derzeit gültigem Recht nur der Betreiber einer Anlage haftet und nicht der Zulieferer oder Anlagenkonstrukteur. Das neue Atomhaftungsgesetz, das sich zurzeit in Begutachtung befindet, geht von einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Betriebsunternehmers aus. Im Verschuldensfall haftet auch der Zulieferer oder der Anlagenkonstrukteur. Zudem soll die Haftung betragsmässig nicht begrenzt und eine Sicherstellungspflicht für im Inland befindliche Anlagen eingeführt werden. Beabsichtigt ist auch eine Sicherstellungspflicht für die Beförderung von Kernmaterial.
Dr. Walter GEHR (Aussenministerium) bedauerte, dass es keine international gültigen Mindeststandards gibt und die Atomenergiebehörde keine Kontrollinstanz ist.
Dr. Klaus ÖHLER (Finanzministerium) teilte mit, dass derzeit weder die Weltbank noch die Europäische Investitionsbank noch die EBRD ein Atomkraftwerk in den Nachbarstaaten Österreichs finanziert. Als problematisch sah er die beabsichtigte Finanzierung von zwei Atomkraftwerken in der Ukraine durch die EBRD an. Der Experte unterstrich die österreichische Position, die darauf hinausläuft, dass sich die Bank nicht an der Finanzierung beteiligen soll. Österreich bemüht sich, das Management und die Aktionäre der Bank davon zu überzeugen, dass diese Finanzierung nicht vorgenommen wird. Das Direktorium der EBRD ist allerdings noch nicht offiziell mit dieser Frage befasst worden.
Dr. Wolf SZYMANSKI vom Innenressort fasste die Position des Ministers zusammen, der die Ansicht vertritt, Österreich sollte weitgehend von Atomtransporten nicht berührt sein. Wenn ein solcher Transport erfolgt, dann muss die Sicherheitsfrage gelöst sein.
Laut Dr. Martin HUEMER (Wissenschaftsministerium) setzt sich Österreich deutlich für erneuerbare Energieträger ein und versucht, seine Interessen zu wahren. So ist es für eine Reduktion des Euratom-Budgets und für eine deutliche Positionierung der nichtnuklearen
Energieforschung.
Im Anschluss an die Expertenrunde richteten die Ausschussmitglieder Fragen an die Geladenen, die vor allem um das Akw Mochovce, europäische Sicherheitsstandards, Alternativen zur Atomenergie, Atomtransporte und internationale Perspektiven in den genannten Zusammenhängen kreisten. Konkret meldeten sich die Abgeordneten Dr. KEPPELMÜLLER und OBERHAIDINGER (beide SP), Dipl.-Ing. HOFMANN (F), Dr. KIER (L) und Dr. Gabriela MOSER (G) zu Wort.
Dipl.-Ing. MOLIN bekannte zwar ein, dass sich der Dialog mit den slowakischen Partnern mitunter ein wenig schwerfällig gestaltet habe, die Prüfung des Akw Mochovce durch Experten aber denn doch ein Entgegenkommen seitens der Slowakei darstelle. Ziel der Begehung sei eine Bestandsaufnahme zu einem Zeitpunkt, da das Akw praktisch betriebsfertig ist, um so am genauesten eine sicherheitsbezogene Analyse vornehmen zu können. Zwar gebe es keine "westeuropäischen Sicherheitsstandards" im eigentlichen Wortsinn, sondern lediglich deutsche, französische oder auch britische Richtlinien, aber dennoch verfüge man über ein handhabbares Register von Kriterien, an denen man sich bei osteuropäischen Kraftwerken sehr gut orientieren könne, betonte Molin, der schliesslich die Frage aufwarf, ob ein neues Finanzsystem tatsächlich am Euratom-Vertrag aufgehängt werden müsse. Hier könnte man durchaus alternative Herangehensweisen überdenken.
Dr. SCHELCH verwies darauf, dass allfällige Finanzmittel für die Osthilfe beim Bundeskanzleramt ressortierten, sodass es eine politische Frage für die dortigen Instanzen sei, ob man mit diesen Geldern auch Machbarkeitsstudien für Alternativen zur Kernkraft finanzieren wolle. Dr. GEHR wiederum bezeichnete das ESPO-Abkommen als wichtigen völkerrechtlichen wie auch innerstaatlichen Schritt, der sich als wesentlicher Vorteil für Österreichs Agieren auf internationaler Ebene erweise. Zwar könne Österreich auch ein eigenes Haftungsregime errichten, doch würden in diesem Fall dann Probleme auftreten, wenn es zu grenzübergreifenden Störfällen komme. An dieser Stelle brauche es völkerrechtlich verbindliche Regelungen.
Bundesminister Dr. BARTENSTEIN erklärte, es gebe Pläne zur Aufstockung der Mittel für erneuerbare Energieträger. Weiters habe er mit seinem tschechischen Ressortkollegen vereinbart, man werde auf bilateraler Ebene informell so agieren, als habe die Tschechische Republik das ESPO-Abkommen bereits ratifiziert. Die Tschechen hätten jedenfalls volle Information zugesichert. Schliesslich gebe es Bemühungen, europaweit einheitliche Sicherheitsstandards zu schaffen, die möglichst noch vor einer EU-Osterweiterung tragend werden sollen.
Nachdem Dr. KATHREIN sich skeptisch gegenüber einem Haftungsfonds - "Aus welchen Mitteln sollte dieser gespeist werden?" - geäussert hatte, beleuchtete Dr. SZYMANSKI die Problematik von Atomtransporten aus der Sicht des Gefahrengutbeförderungs- und des Sicherheitskontrollgesetzes, dabei auf die diesbezüglichen Ankündigungen des Innenministers eingehend.
Nach dieser Fragerunde stellte der Abgeordnete KOPF (VP) den Antrag, die Verhandlungen auf 3. Juni zu vertagen, um im Lichte der heute gewonnenen Erkenntnisse eine abschliessende Diskussion zu führen, an deren Ende ein entsprechender Ausschussbericht an das Plenum stehen sollte. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Die Verhandlungen über vier L-Anträge zur Strategischen Umweltprüfung und betreffend Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes wurden gleichfalls vertagt. (Schluss)