Parlamentskorrespondenz Nr. 284 vom 30.04.1998

BUDGETAUSSCHUSS: SP-VP-MEHRHEIT FÜR BFG-NOVELLE UND BÜG

Wien (PK) - Mit einer Bundesfinanzgesetz‑Novelle und einem Budgetüberschreitungsgesetz 1998 reagierte der Budgetausschuss auf unvorhersehbare Entwicklungen beim Vollzug des Budgets 1998. Da die Mehrausgaben jeweils durch Mehreinnahmen, Minderausgaben bzw. durch eine Rücklagenauflösung bedeckt werden, bleibt das veranschlagte Defizit von 67,309 Mrd. S unverändert. Die BFG‑Novelle sorgt für folgende Projekte vor: Umschichtungen in der EU‑finanzierten Arbeitsmarktpolitik; Teilnahme an Kapitalaufstockungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligung; Einsatz von 70 % der Erlöse aus Kasernenverkäufen für militärische Zwecke; 1 Mrd. S für die Technologie- und Exportoffensive sowie 470 Mill. S für den Forschungsförderungsfonds; Errichtung und Unterbringung der Postbehörde; Vorsorge für Firmenpensionen im Zusammenhang mit der Übernahme der Graz‑Köflacher Bahn; Entsendung eines Bundesheerkontingents in die Westsahara; Auszahlung degressiver Ausgleichsbeiträge aus dem Agrarbudget 1998 auch noch 1999.

Das BÜG 1998 sieht saldenneutrale Umschichtungen im Gesamtausmass von 2,491 Mrd. S vor. 2,122 Mrd. S betreffen Mehraufwendungen der Asfinag mit entsprechender Anhebung des Fruchtgenussentgelts. Zusätzliche Ausgaben resultieren aus Verwaltungsreform, Euro‑Umstellung und EDV‑Aufwendungen im Finanzressort (73,2 Mill. S), stärkerer Inanspruchnahme des elektronischen Firmenbuchs (38 Mill. S) sowie aus höheren Aufwendungen der Bundesgendarmerie für DNA‑Analysen, Reisekosten und Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen Graz und Linz (32,7 Mill. S). Einsparungen sind bei Finanzhaftungen (144,6 Mill. S), der Literaturförderung (29 Mill. S) und bei der Instandhaltung von Finanzämtern (23,5 Mill. S) zu erwarten. In der Kassenverwaltung wird eine Rücklage von 31,4 Mill. S aufgelöst.

Zur BFG-Novelle und zum BÜG wurde in der heutigen Sitzung von den Abgeordneten Mühlbachler (VP) und Sigl (SP) je ein Abänderungsantrag eingebracht. Beim BÜG gilt es demnach zu berücksichtigen, dass das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 300.000 S als Bedeckung der überplanmässigen Ausgaben zur Finanzierung ressortgebundener BUWOG-Wohnungen zur Verfügung stellt sowie im Rahmen des massiven Einsatzes Österreichs zur Unterstützung bei der weltweiten Entminung und zum Schutz von Minenopfern das Umweltministerium einen Beitrag von 5 Mill. S an den VN-Trustfonds für Antipersonenminen-Bekämpfung leistet.

Der Abänderungsantrag zur BFG-Novelle hat einerseits redaktionelle Berichtigungen zum Inhalt, andererseits soll eine Erhöhung der Mittel für Liegenschaftsankäufe für das hochrangige Strassennetz von 100 auf 140 Mill. S erreicht werden. Weitere Änderungen sollen eine bessere Dotation der Mittel für die Jugendausbildung und für die Förderung der Volksgruppen - in concreto für die Volksgruppenlokalradios - bewirken. Auch im Stellenplan sind Änderungen zu konstatieren, die jedoch kostenneutral sind, da sie entweder durch Umbewertungen oder aber durch zusätzliche Einsparungen von Planposten in den jeweiligen Kapiteln kompensiert werden. Lediglich beim VwGH ist im Hinblick auf die grosse Arbeitsbelastung eine zusätzliche Richterplanstelle vorgesehen.

Auf eine Frage von Abgeordnetem Mag. TRATTNER (F) teilte Finanzstaatssekretär Dr. RUTTENSTORFER mit, man habe für die Kapitalaufstockung von Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, eine Vorsorge für künftige Eventualfälle getroffen, um eine gewisse Beweglichkeit zu haben. Konkrete Fälle gebe es derzeit nicht.

Zum Forschungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft, ein Thema, das Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) anschnitt, merkte Ruttenstorfer an, es sei tatsächlich ursprünglich vorgesehen gewesen, das Gewicht bei den Förderungen auf Zuschüsse zu legen. Nunmehr würden dem Fonds aber doch Förderungsmöglichkeiten in der Höhe von 470 Mill. S eingeräumt, wobei jedoch noch nicht klar sei, inwieweit diese Mittel wirklich verteilt würden.

Sowohl die BFG-Novelle als auch das BÜG wurden unter Berücksichtigung der VP-SP-Abänderungsanträge mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossen.

BUDGETBERICHT: GESAMTSTAATLICHES DEFIZIT 1997 BEI 2,5 PROZENT

Schliesslich befasste sich der Budgetausschuss in seiner heutigen Sitzung mit dem Budgetbericht 1998 der Bundesregierung. Dieser muss spätestens zu Beginn der Beratungen des Bundesfinanzgesetzes für das kommende Jahr vorgelegt werden und hat einen Überblick über die Lage, Rahmenbedingungen und Entwicklung des Bundeshaushaltes sowie der ausserbudgetären Finanzierungsvorhaben zu enthalten und über die Erfüllung des Budgetprogramms Aufschluss zu geben.

Zentrale Aussage des Berichtes ist, dass mit dem Konsolidierungsprogramm für die Jahre 1996/97 die notwendige Trendumkehr in der budgetären Entwicklung bewerkstelligt werden konnte, nachdem das Defizit zuvor - gemessen am BIP - von 2 % im Jahr 1992 auf 5,2 % im Jahr 1995 gestiegen war und sich im selben Zeitraum die Verschuldensquote von 58,3 % auf 69,5 % erhöht hatte. Demgegenüber lag das gesamtstaatliche Defizit nach Maastricht-Definition 1997 - vorläufigen Schätzungen zufolge - nur noch bei 2,5 % des BIP und damit deutlich unter dem geforderten und von der Bundesregierung angestrebten Konvergenzwert von 3 % des BIP. Die Schuldenquote wurde um über 3 % von 69,5 % 1996 auf 66,1 % 1997 zurückgeführt. Damit ist, so der Bericht, die Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion sichergestellt.

Hervorgehoben wird von der Bundesregierung, dass "diese ehrgeizige Konsolidierung" mit sozialem Augenmass erfolgt sei. Die restriktiven Effekte der Sparmassnahmen auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung seien wesentlich geringer gewesen als befürchtet, die im Strukturanpassungsgesetz 1996 geplanten Ziele hätten fast punktgenau erreicht werden können. Nach der erfolgreichen Budgetkonsolidierung 1996/97 gehe es nun darum, die öffentlichen Haushalte zu stabilisieren und gesunde Staatsfinanzen auch für die Zukunft sicherzustellen, erklärt die Regierung.

Zur gesamtwirtschaftlichen Lage hält der Bericht fest, dass sich die europäische Konjunktur im Laufe des Jahres 1997 deutlich erholt habe. Österreich sei es - nach zuvor deutlich unterdurchschnittlicher Wachstumsleistung - im vergangenen Jahr gelungen, zum EU-Durchschnitt aufzuschliessen, wobei der Aufschwung primär vom Aussenhandel getragen wurde. Bei fallenden Zinsen und kaum steigenden Preisen sowie einer real-effektiven Abwertung des Schilling habe sich die Wettbewerbsposition gegenüber den Handelspartnern weiter verbessert. Als einzigen Wermutstropfen der Wirtschaftsentwicklung wertet der Bericht, dass trotz wieder leicht steigender Nachfrage nach Arbeitskräften die Arbeitslosigkeit stagnierte.

Für das Jahr 1998 ist ein Anstieg des realen BIP um 2,7 % (nominell 4 %) und für 1999 um 3 % (nominell 4,5 %) prognostiziert, die Inflationsrate dürfte sich dem Bericht zufolge nicht beschleunigen. Bei der Beschäftigung erwartet sich die Regierung 1998 einen Zuwachs von 0,2 % und 1999 von 0,9 %, die Arbeitslosenrate soll demnach von 4,4 % 1997 auf 4,3 % 1998 bzw. 4,2 % 1999 sinken.

Vergleicht man den Bundesvoranschlag 1997 mit dem vorläufigen Gebarungserfolg des Bundes, ergibt sich, dass der Nettoabgang mit 67,2 Mrd. S knapp unter dem veranschlagten Defizit von 68 Mrd. S liegt. Als Grund für die Tatsache, dass sowohl Ausgaben als auch Einnahmen weit über den budgetierten Zahlen liegen, wird die - saldoneutrale - Ausgliederung der ASFINAG und der BIG genannt. Ohne diese Transaktionen betrug die Differenz zwischen veranschlagten und tatsächlichen Gesamtausgaben lediglich plus 2,5 Mrd. S, jene bei den Gesamteinnahmen plus 3,2 Mrd. S.

Aufgrund des bisherigen Vollzugs könne davon ausgegangen werden, dass auch 1998 das veranschlagte Defizit eingehalten werden kann, heisst es im Bericht. Mehrausgaben und Mindereinnahmen würden durch Einsparungen und Mehrerlöse kompensiert. Im Jahr 1999 seien keine neuen steuerlichen Massnahmen geplant.

Unter dem Titel "Schwerpunkte der Budgetpolitik" verweist der Bericht u.a. auf die erwarteten mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pensionsreform, die Ausweitung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, das Familienpaket, die Export- und die Technologieoffensive, die für das Jahr 2000 in Aussicht genommene Steuerreform, geplante Schritte im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform und die Neuregelung des Finanzausgleichs. Eckpunkte der Steuerreform sollen dabei die Verringerung der lohnabhängigen Abgaben in Verbindung mit einer Stärkung ökologischer Elemente im Steuersystem, die Abschaffung von Steuerschlupflöchern sowie die Heranführung des österreichischen Steuersystems an ein "Europäisches Steuersystem" sein. Die Staatsschuldenquote soll durch weitere Konsolidierungsmassnahmen und Privatisierungen zurückgehen.

Die EU-Beitragszahlungen Österreichs haben laut Bericht im Jahr 1997 netto rund 31,2 Mrd. S betragen, davon entfielen rund 5,6 Mrd. S auf die Länder und rund 7,3 Mrd. S auf die Gemeinden. Die Rückflüsse machten 17,2 Mrd. S aus. Für 1998 ist mit Beitragszahlungen in der Höhe von 29,8 Mrd. S zu rechnen (1999 31 Mrd. S), bei den Rückflüssen werden 16,3 Mrd. S erwartet (1999 15,5 Mrd. S). Die Regierung will, wie aus ihrer Stellungnahme zur Agenda 2000 hervorgeht, eine Verschlechterung der österreichischen Nettozahlerposition verhindern.

Im Rahmen der Diskussion stellten die Abgeordneten vor allem Detailfragen. So wies Abgeordneter Dr. HASELSTEINER (L) darauf hin, dass der Bundeszuschuss zu den gesetzlichen Pensionsversicherungsanstalten 1997 um fast 7 Mrd. S über dem veranschlagten Wert lag, und wollte wissen, ob im Lichte dessen die Prognosen für 1998 und 1999 richtig seien. Abgeordneter GAUGG (F) erkundigte sich danach, warum das Lohnsteueraufkommen von 1996 auf 1997 um 23 Mrd. S gestiegen sei, in den kommenden beiden Jahren aber viel geringer zunehme.

Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) und Abgeordneter Mag. STEINDL (VP) qualifizierten den Budgetbericht als sehr informativ, der Finanzsprecher der Grünen vermisste aber dennoch einige wichtige Daten und urgierte einen stärken Bezug der Ausführungen zum Budgetprogramm. Abgeordneter Steindl wandte sich darüber hinaus mit Fragen über die Einhebung von Steuerschulden und über Massnahmen gegen Schwarzarbeit an Staatssekretär Ruttenstorfer.

Abgeordneter Mag. TRATTNER (F) gab zu bedenken, dass der Gebarungserfolg 1997 nur deshalb habe erreicht werden können, weil die Veräusserung der CA 17,2 Mrd. S einbrachte. Ohne "buchhalterische Tricks und Transaktionen" wäre das Defizit viel höher gewesen, unterstrich er, mit einer solchen Politik könne Ruttenstorfer den Stabilitätspakt der EU nicht einhalten.

Finanzstaatssekretär Dr. RUTTENSTORFER hielt dem entgegen, dass den Privatisierungserlösen Kapitalzuführungen an die ASFINAG und die SCHIG gegenübergestanden seien. Die Abweichung des administrativen Defizits vom Defizit nach Maastricht-Definition sei daher gering. Österreich bekenne sich selbstverständlich zum mitunterzeichneten Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU, wonach das Defizit so weit abzusenken sei, dass der Staat bei Konjunktureinbrüchen gegensteuern könne, bekräftigte Ruttenstorfer. Er machte jedoch geltend, dass die Konjunkturzyklen in Österreich immer schwächer als im europäischen Durchschnitt ausgefallen seien und auch das Budget weniger stark geschwankt habe. Nichtsdestotrotz strebe die Regierung die Absenkung des Budgetdefizits auf 2 % bzw. knapp unter 2 % an.

Was die 1997 stark gestiegenen staatlichen Zuschüsse zu den Pensionsversicherungsanstalten betrifft, betonte Ruttenstorfer, derzeit sei eine Abflachung zu erkennen. Er rechnet daher nicht damit, die entsprechenden Budgetzahlen für 1998 und 1999 korrigieren zu müssen. Als Ursache für den enormen Anstieg des Lohnsteueraufkommens von 1996 auf 1997 nannte der Staatssekretär die Auswirkungen des Sparpakets.

Zur besseren Bekämpfung der Schwarzarbeit schnürt Ruttenstorfer gemeinsam mit Sozialministerin Hostasch ein Paket, das u.a. auf eine bessere Abstimmung der einzelnen Behörden abzielt. Ein geplanter verstärkter Informationsaustausch zwischen Finanz- und Sozialministerium dient darüber hinaus einer verstärkten Kontrolle der Lohnsteuerzahlungen. Im Bereich der Umsatzsteuerzahlungen ist eine Verdoppelung der Prüfungstätigkeit und die Durchführung einer automationsunterstützten Risikoanalyse geplant.

Aufnehmen will der Staatssekretär die Anregung von Abgeordnetem Van der Bellen, bei künftigen Budgetberichten das Budgetprogramm vermehrt als Leitschnur zu berücksichtigen und Abweichungen davon deutlicher zu analysieren und zu kommentieren.

Der Budgetbericht 1998 wurde mit SP-VP-Mehrheit zur Kenntnis genommen. (Schluss)