Parlamentskorrespondenz Nr. 316 vom 13.05.1998
NATIONALRAT FÜR VERBOT DES EINSATZES VON ANTIPERSONENMINEN
Wien (PK) - Des weiteren gelangen im Plenum des Nationalrates zur Verhandlung:
NUKLEARSICHERHEITS- UND STRAHLENSCHUTZABKOMMEN MIT DER UKRAINE SOWIE MIT SLOWENIEN * G-ANTRAG 544/A(E) ZUR EINRICHTUNG EINER ATOMWAFFENFREIEN ZONE IN EUROPA
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Die Entwicklung rund um die für Juli 1998 geplante Inbetriebnahme des Blockes I des slowakischen Kernkraftwerkes Mochovce erfordere rasche politische Aktivitäten, unterstreicht Abgeordnete Dr. Gabriela MOSER (G), die einen entsprechenden Entschliessungsantrag einbringt. Die Bundesregierung solle nach Ansicht der Rednerin insbesondere mit Deutschland und Frankreich Verhandlungen aufnehmen und die IAEO ersuchen, eine "Ausserordentliche Tagung" einzuberufen.
Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) erinnert daran, dass es in Tschernobyl vor mehr als zwölf Jahren zum grössten atomaren Unfall gekommen ist, der aufgrund des Informationsdefizites erst einige Tage später der Weltöffentlichkeit bekannt wurde. Aus diesem Grund seien die Abkommen mit der Ukraine und der Slowakei äusserst wichtig, weil damit auf bilateraler Ebene der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit verbessert werde.
Österreich habe sich 1978 entschlossen, auf die Nutzung der Kernenergie für die Energiegewinnung zu verzichten, stellt
Abgeordneter BRIX (SP) eingangs fest, und sei immer dafür eingetreten, dass keine weiteren AKWs in Mitteleuropa errichtet werden. Was die Abkommen mit der Ukraine und der Slowakei betrifft, so werde dadurch der Informationsaustausch über besorgniserregende Ereignisse in bestehenden und in Bau befindlichen Anlagen sowie über Nuklearprogramme verbessert.
Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) bezeichnet das Abkommen als wünschenswert, wenngleich es etwas gehaltvoller sein sollte. Aus diesem Dokument lasse sich aber auch ableiten, wie "kostenunwahr" die Atomenergie sei. Wiewohl dieses Abkommen in Summe halbherzig und zögerlich sei, werde seine Fraktion ihm zustimmen, da ein schlechtes Abkommen immer noch besser sei als gar keines.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) verweist auf die Gefahr, dass die Gelder der EBRD zum Bau von Atomkraftwerken doch noch freigegeben werden könnten. Auch Kanzler Klima habe es bei seinem Ukraine-Besuch an eindeutigen Worten fehlen lassen. Im übrigen sei die österreichische Bevölkerung nicht ausreichend informiert, wie sie auf einen atomaren Zwischenfall reagieren solle. Der Antrag der Grünen betreffend atomwaffenfreier Zonen sei prinzipiell zu begrüssen, doch sollte man die Nachbarstaaten durch eine Einmischung in bilaterale Verhandlungen nicht entmündigen.
Abgeordneter JUNG (F) erklärt, dem Abkommen sei generell zuzustimmen, weil hier jede Vereinbarung die Sicherheit erhöhe. Allerdings wäre es erstrebenswert, Sensoren vor Ort einzupflanzen, damit diese online Informationen an Österreich weiterleiteten. Dem G-Antrag trete seine Fraktion nicht bei, weil Atomwaffen nur in Nato-Staaten stationiert werden könnten, wo sie dem Schutz dieser Nationen dienen.
Abgeordneter MOSER (L) sagt, man müsse alles tun, um zu einer globalen Abrüstung zu kommen. Der G-Antrag könne im übrigen so nur umgesetzt werden, wenn Österreich Nato-Mitglied werde. In einem Entschliessungsantrag ersucht der Redner den Aussenminister, bei GASP-Verhandlungen für den Abbau von Atomwaffen einzutreten.
Abgeordnete JÄGER (SP) präsentiert einen Fünf-Parteien-Entschliessungsantrag zu den von Indien durchgeführten Atomversuchen. Darin werden die Atomtests schärfstens verurteilt und die indische Regierung aufgefordert, jeden weiteren Atomversuch zu unterlassen und dem "Non-Proliferation Treaty" und dem "Comprehensive Test Ban Treaty" beizutreten. Ausserdem wird an alle Staaten der Region appelliert, sich in kein weiteres atomares Wettrüsten treiben zu lassen.
Die beiden Abkommen werden einhellig genehmigt. Der gemeinsame Entschliessungsantrag aller Parlamentsparteien zu den indischen Atomversuchen wird einstimmig angenommen, alle weiteren Entschliessungsanträge verfallen der Ablehnung.
ÄNDERUNGEN ZUR ANLAGE DES INTERNATIONALEN ÜBEREINKOMMENS ZUR REGELUNG DES WALFANGS * G-ANTRAG 673/A(E) BETREFFEND UMFASSENDEN SCHUTZ FÜR WALE
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Abgeordneter Dr. SALZL (F) lehnt die Änderung des Walfang-Abkommens ab, weil es eine Erhöhung der Fangquote vorsehe, was angesichts des Umstands, dass viele Walarten vom Aussterben bedroht sind, nicht toleriert werden könne. Trotz Fangverbot sei die Zahl der getöteten und gefangenen Wale zuletzt von 855 auf 1.304 gestiegen. Umso mehr dürfe diese Änderung nicht akzeptiert werden.
Abgeordnete JÄGER (SP) zeigt sich erfreut darüber, dass aus dem G-Antrag nun ein Fünf-Parteien-Antrag geworden sei, was die Wichtigkeit dieses Anliegens unterstreiche. Es könne nicht hingenommen werden, dass Norwegen und Japan das Fangverbot unterlaufen. Umso mehr unterstütze sie die Greenpeace-Forderung nach einer weltweiten Walschutzzone. Zur Änderung des Abkommens merkt Jäger an, es sollten nur jene indigenen Völker eine Abschussquote bekommen, die traditionell vom Walfang lebten, um Missbrauch, etwa durch Japan, hintanzuhalten.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) gibt zu bedenken, dass man durch die Änderung des Abkommens Gefahr laufe, eine Erhöhung der Quote zu bewirken. Daher sollte man diese Regelung in ihrer Gesamtheit noch einmal überdenken.
Das Abkommen wird mehrheitlich genehmigt. Die Annahme der dem Ausschussbericht zum G-Antrag beigedruckten Entschliessung erfolgt einstimmig.
ZUSATZABKOMMEN MIT DEM EUROPARAT BETREFFEND DAS EUROPÄISCHE ZENTRUM FÜR LEBENDE SPRACHEN * 6. PROTOKOLL ZUM ALLGEMEINEN ABKOMMEN ÜBER DIE VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN DES EUROPARATES
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Abgeordneter SCHEIBNER (F) erinnert in diesem Zusammenhang an die gestrige Immunitätsdebatte und meint, derlei Privilegien seien auch im internationalen Bereich zu hinterfragen. Die Regierungsvorlage gehe jedenfalls zu weit, wenn von derlei Vorrechten auch allfällige Angehörige betroffen sein sollten. Ebenso überzogen seien die geplante Steuerfreiheit und Begünstigungen bei der Sozialversicherung, sodass seine Fraktion hier nicht zustimmen könne.
Abgeordneter Dr. SCHWIMMER (VP) meint, diese Regelung orientiere sich an den üblichen diplomatischen Usancen, und so sei es nötig, auch die Familien zu schützen, damit nicht etwa über diese Druck auf einen Richter ausgeübt werden könne. Auch die Steuerfreiheit sei erklärbar, da darauf bei der Festsetzung der Bezüge Bedacht genommen werde. Der Redner verweist auf den weiten Weg, den man seit dem Europakongress 1948 zurückgelegt habe und der von beispiellosem Erfolg zeuge.
Abgeordnete Dr. KONRAD (SP) sieht in den besonderen Rechten der Mitarbeiter des Europäischen Zentrums für Lebende Sprachen in Graz keine Privilegien im Sinne ungerechtfertigter Vorrechte. Es gehe darum, die Unabhängigkeit der Organisation zu sichern und ihre Arbeit anzuerkennen. Internationale Organisationen kommen gerne nach Österreich, weil sie hier gute Bedingungen und das Verständnis der Bevölkerung vorfinden.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) bekennt sich zu beiden Abkommen, regt darüber hinaus aber an, auf internationaler Ebene zu überprüfen, welche Privilegien internationaler Organisationen heute noch notwendig sind.
Die beiden Abkommen werden jeweils mit SP-VP-G-L-Mehrheit genehmigt.
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS VERBOT DES EINSATZES, DER LAGERUNG, DER HERSTELLUNG UND DER WEITERGABE VON ANTIPERSONENMINEN UND ÜBER DEREN VERNICHTUNG SAMT ERKLÄRUNG ÖSTERREICHS * PROTOKOLLE ÜBER DAS VERBOT ODER DIE BESCHRÄNKUNG DES EINSATZES VON MINEN, SPRENGFALLEN UND ANDEREN VORRICHTUNGEN SOWIE ÜBER BLINDMACHENDE LASERWAFFEN
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Für Abgeordneten Dr. SPINDELEGGER (VP) sind die 110 Millionen Antipersonenminen, die weltweit verlegt wurden, die zwei Millionen Minen, die Jahr für Jahr dazukommen, und die 20.000 Menschen, die jedes Jahr ihr Leben durch Minen verlieren oder schwer verletzt werden, ein Auftrag für die Politik. Das Abkommen verbietet die Herstellung, Lagerung und Weitergabe von Minen und sorgt für die Vernichtung der Altbestände und die Räumung der Minenfelder innerhalb von zehn Jahren. Dies ist ein riesiger Fortschritt auf dem Weg zur Ächtung von Antipersonenminen, sagt Spindelegger und bezeichnet das diesbezügliche Engagement der österreichischen Aussenpolitik als musterhaft; diese Linie gelte es fortzusetzen.
Abgeordneter JUNG (F) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zu beiden Vorlagen an, ortet aber Probleme beim internationalen Einsatz des Bundesheeres zur Minenräumung, da das Heer nicht in ausreichendem Masse mit modernen Minensuchgeräten ausgestattet sei. In einem Entschliessungsantrag ersucht Jung daher die Bundesregierung, in den kommenden Finanzjahren Sorge dafür zu tragen, dass das Heer entsprechend ausgerüstet wird und hiefür mindestens 25 Mill. S zusätzlich veranschlagt werden.
Den Vorwurf Jungs, die Volkspartei habe in der Minenfrage eine doppelbödige Politik betrieben, weist VP-Abgeordneter Dr. MAITZ in einer tatsächlichen Berichtigung zurück.
Abgeordneter MOSER (L) zeigt sich stolz auf das österreichische Engagement für den Abschluss des Antipersonenminen-Abkommens. Einziger Wermutstropfen sei, dass die grössten Minen-Produzenten, USA, China und Russland, dem Abkommen noch nicht beigetreten sind. Moser drängt darauf, die diplomatischen Bemühungen für das weltweite Verbot der Antipersonenminen fortzusetzen.
Abgeordneter AMON (VP) weist darauf hin, dass neun von zehn Personen, die durch eine Antipersonenmine verletzt oder getötet werden, Zivilisten sind, vier von ihnen Kinder. Nicht selten werden die Kinder jener Soldaten verletzt, die die Minen verlegt haben.
Abgeordneter Dr. FUHRMANN (SP) zollt der Freiheitlichen Partei Anerkennung dafür, ihre Mentalreservationen gegen ein Verbot von Antipersonenminen überwunden zu haben. Es sei sehr wichtig, dass der Nationalrat in dieser Sache mit einer Stimme spreche, weil Österreich bei der Formulierung des Abkommens eine entscheidende Rolle gespielt hat. Besonders verweist Fuhrmann darauf, dass sich Österreich engagiert an der Minenräumung beteiligt und bereit sei, dafür auch Geld zu investieren.
Abgeordneter SCHEIBNER (F) stimmt seinen Vorrednern vollinhaltlich zu, hofft auf Unterstützung für den freiheitlichen Entschliessungsantrag und begründet die Zustimmung seiner Fraktion auch mit der Absicht, den Aussenminister in seinen Bemühungen um weltweite Anerkennung des Antipersonenminenverbots zu unterstützen.
Abgeordneter Dr. HÖCHTL (VP) spricht von einer starken gemeinsamen Stimme des menschlichen Empfindens, mit der Österreich sein internationales Ansehen beim Eintreten für die Humanität vertieft. Es sei schön, dass Österreich in der Initiative gegen Antipersonenminen führend tätig war und dafür grosse Anerkennung erhalten hat.
Aussenminister Dr. SCHÜSSEL hält es für wichtig, dass diese beiden Abkommen einstimmig beschlossen werden, und würdigt das Engagement von Staatssekretärin Dr. Ferrero-Waldner, die, auch aus persönlichen Betroffenheit heraus, mit Engagement für dieses Abkommen eingetreten ist. Der Vizekanzler appelliert an die Österreicher, in Fortsetzung ihrer grossartigen Unterstützung der "Nachbar in Not"-Aktion nun auch die Räumung der Minenfelder und die Rehabilitation von Minenopfern zu unterstützen.
Der Einsatz des österreichischen Bundesheeres bei der zur Räumung von Minenfeldern in Bosnien-Herzegowina werde fortgesetzt, sagt Schüssel und sichert den Freiheitlichen zu, sich bei den kommenden Budgetverhandlungen für eine entsprechende Ausrüstung des Heeres einzusetzen.
Übereinkommen und Protokoll werden jeweils einstimmig genehmigt. Der F-Entschliessungsantrag findet keine Mehrheit. (Fortsetzung)