Parlamentskorrespondenz Nr. 340 vom 20.05.1998
HAUPTAUSSCHUSS: THEMA GRENZÜBERSCHREITENDER FÜHRERSCHEINENTZUG
Wien (PK) - Der Hauptausschuss setzte die zuletzt unterbrochenen Beratungen über ein geplantes EU-Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung des Führerscheinentzugs fort. In der lebhaften Debatte bekannten sich Sprecher aller Fraktionen im Interesse der Verkehrssicherheit grundsätzlich zum grenzüberschreitenden Führerscheinentzug. F-Abgeordneter Mag. SCHWEITZER blieb mit seinem Antrag auf Amtshilfeabkommen ohne Vollstreckungsautomatik in der Minderheit, während eine SP-VP-G-L-Mehrheit eine Stellungnahme beschloss, mit der Justizminister Michalek aufgefordert wird, im bevorstehenden EU-Ministerrat für Justiz und Inneres die Wünsche des Europaparlaments zur Wahrung der Rechte betroffener Kraftfahrer zur Geltung zu bringen. Wie die Antragsteller, die Abgeordneten Mag. KUKACKA (VP) und PARNIGONI (SP), ausführten, gehe es - bei Verhandlungsfreiheit des Ministers - insbesondere um die Berücksichtigung von Sprachproblemen vor ausländischen Behörden und um ein faires Verfahren. Justizminister Dr. MICHALEK zeigte sich von der Stichhaltigkeit der Einwendungen des Europäischen Parlaments überwiegend nicht überzeugt, sagte aber zu, sich für Klarstellungen einsetzen, die der Gewährleistung des Rechtsschutzes dienen.
In der Debatte wies VP-Abgeordneter Mag. KUKACKA darauf hin, dass der Führerscheinentzug ein heikles Thema sei, da die Lenkerberechtigung oft mit der Berufsausübung zusammenhänge. Die Verteidigungsrechte des einzelnen müssen daher voll genutzt werden können. Daher hat das Europäische Parlament Vorbehalte gegen das Übereinkommen deponiert, über die der EU-Rat nicht hinweggehen sollte.
Abgeordneter SCHIEDER (SP) bezeichnet den Antrag auf Stellungnahme als ein Ersuchen an den Bundesminister, die Vorschläge des Europäischen Parlaments zu berücksichtigen. Das bedeute nicht, dass er gegen das Übereinkommen stimmen müsse, wenn es ihm nicht gelinge, die anderen EU-Länder vom österreichischen Standpunkt zu überzeugen.
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) wies auf die Klarstellung der Ratsarbeitsgruppe hin, wonach die Abänderungsanträge des Europäischen Parlaments nicht zum Tragen kommen werden. Daher sei es unerheblich, welche Position der Bundesminister in dieser Frage beziehen werde. Er habe nur die Möglichkeit, ja oder nein zu sagen.
Justizminister Dr. MICHALEK legte eine aktuelle Fassung des Übereinkommens nach Überarbeitung durch die Gruppe der Rechts- und Sprachsachverständigen vor. Dieser Text enthält auch einige inhaltliche Änderungen im Sinne der Einwendungen des Europäischen Parlaments.
Klar und offen brachte der Justizminister zum Ausdruck, dass er nicht überzeugt sei, dass alles, was im Europäischen Parlament gesagt wurde, berechtigt sei. Österreichische Interessen werden durch das autonome Verfahren sichergestellt. Unser Land gehe bei der Umsetzung des Übereinkommens den Weg eines eigenen Verfahrens statt der automatischen Anwendung oder einer Vollzugsentscheidung. Daher halte er, Michalek, es für unverständlich, unzulässig und unfair, den Vorschlag des Europäischen Parlaments zu unterstützen, es jenen Staaten, die sich für die automatische Umsetzung entscheiden, zu versagen, künftig zu einem autonomen nationalen Verfahren zurückzukehren.
Der Justizminister sprach sich auch dagegen aus, die Dauer des Verfahrens im Wohnsitzstaat auf vier Wochen zu begrenzen, dies sei kontraproduktiv im Sinne des Rechtsschutzes der Betroffenen.
Schliesslich hat das Europäische Parlament vorgeschlagen, jeweils zu prüfen, ob beim Verfahren im Ausland die Verteidigungsrechte ausreichend gewährleistet waren. Er halte es zwar nicht für notwendig, wende aber nichts dagegen ein, in den Erläuternden Bericht des Übereinkommens eine Klarstellung dahin gehend aufzunehmen, dass jedermann in einem Verfahren ausreichend rechtliches Gehör, Übersetzung und Dolmetscher beanspruchen könne.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) hielt die Argumente des Bundesministers gegen einzelne Vorbehalte des Europäischen Parlaments für stichhaltig, sprach sich aber dennoch für die Unterstützung der Stellungnahme aus.
Die Anregung des Abgeordneten Mag. BARMÜLLER (L), die Umsetzung des Übereinkommens zu evaluieren, hielt der Justizminister für sinnvoll und sagte zu, sich dafür einzusetzen.
Abgeordneter SCHIEDER (SP) machte auf die Philosophie der Integration aufmerksam, die darin bestehe, es jedem Staat freizustellen, im Einigungsprozess zurückzubleiben, aber zu verhindern, dass einmal erzielte Fortschritte wieder rückgängig gemacht werden. Daher soll die Entscheidung zur automatischen Umsetzung des Übereinkommens über den grenzüberschreitenden Führerscheinentzug unwiderruflich sein.
Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) wies darauf hin, dass der Minister dieses Übereinkommen stärker aus der Sicht des Normgebers betrachte, die Einwendungen des Europäischen Parlaments aber aus der Perspektive der normbetroffenen Kraftfahrer formuliert wurden. Daher halte er die vorgeschlagene Stellungnahme des Hauptausschusses für sinnvoll.
Zweiter und letzter Punkt der Tagesordnung bildete eine Personalentscheidung der Bundesregierung. Mag. Thomas Wieser, stellvertretender Sektionsleiter im Finanzressort, soll als ordentliches Mitglied in den Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank entsandt werden. Da Detailfragen der Abgeordneten JUNG (F) und Mag. BARMÜLLER (L), etwa danach, ob es sich bei der vorgesehenen Funktion um eine Neben- oder Haupttätigkeit Wiesers handle, unbeantwortet bleiben mussten, da kein Ressortvertreter anwesend war, vertagte der Ausschuss die Beratungen einhellig. (Schluss)