Parlamentskorrespondenz Nr. 377 vom 03.06.1998
INNENAUSSCHUSS: MEHR ALS 10.000 BOSNIER IN IHRE HEIMAT ZURÜCKGEKEHRT
Wien (PK) - Die in Österreich bereits integrierten Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina können weiter im Land bleiben. Ein entsprechendes Gesetz (samt einem Abänderungsantrag) wurde heute vom Innenausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der Liberalen beschlossen. Demnach benötigen jene Vertriebenen, die in Österreich Arbeit und Unterkunft gefunden haben, für ihren weiteren Aufenthalt lediglich eine Niederlassungsbewilligung, sie sollen "quotenunabhängig" in das Regime des Fremdengesetzes übergeleitet werden. Damit will man verhindern, dass die Betroffenen nach dem Auslaufen der Regelungen über das vorübergehende Aufenthaltsrecht dieses mangels vorhandener Quotenplätze verlieren.
Während VP-Abgeordneter Dr. MAITZ die durchwegs schwierige Situation der Bosnien-Flüchtlinge in seinem Bundesland, der Steiermark, schilderte, meinte Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F), Österreich habe seine Pflicht übererfüllt und sollte die Bosnier-Aktion nicht weiter verlängern. Unverständnis für die neuen Bestimmungen zeigte auch ihr Fraktionskollege JUNG. Die SP-Abgeordneten SCHWEMLEIN und Dr. HLAVAC hingegen begrüssten die neuen gesetzlichen Regelungen für die Bosnier ebenso wie den Abänderungsantrag der Regierungsparteien, wonach jenen, denen eine endgültige Rückkehr in ihre Heimat aus humanitären Gründen noch nicht zugemutet werden kann, ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht von sechs Monaten zu gewähren ist.
Bundesminister Mag. SCHLÖGL teilte vorerst mit, dass die Zahl der ausländischen Mitbürger 1998 voraussichtlich um einige tausend niedriger sein wird als 1997. Aufgrund der kriegerischen Ereignisse in Bosnien, leitete er zum Hauptdiskussionspunkt über, kamen 340.000 Bosnier nach Deutschland, zwischen 92.000 und 93.000 fanden in Österreich Aufnahme, 65.000 in der Schweiz, 40.000 in Schweden und 25.000 in den Niederlanden. Von den 93.000 in Österreich Lebenden sind an die 65.000 integriert und haben eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung; etwa 10 bis 15 % davon besitzen bereits die österreichische Staatsbürgerschaft. 12.000 sind weitergereist, zwischen 10.000 und 11.000 sind wieder nach Bosnien zurückgekehrt, sodass sich mit Stichtag 29. April 5.300 Bosnier noch in der Bund-Länder-Aktion befinden.
AM 30. JUNI WIRD ÜBER NEUES STAATSBÜRGERSCHAFTSRECHT VERHANDELT
Vom Innenausschuss einstimmig vertagt wurden die Verhandlungen über vier Initiativanträge zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes und das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit. Die Anträge auf Einsetzung eines Unterausschusses, verlangt von der FPÖ und den Grünen, fanden keine Mehrheit. Die Vorlagen werden in der Ausschusssitzung am 30. Juni beraten werden, wobei die Vorstellungen der einzelnen Fraktionen durchaus unterschiedlich sind. So sieht der Antrag der Liberalen einen Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft für Personen vor, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind, die Frist für die Verleihung der Staatsbürgerschaft soll auf fünf Jahre halbiert werden. Auch die Grünen wollen den Folgegenerationen von Einwanderern die Einbürgerung erleichtern und treten dafür ein, dass minderjährige Kinder durch Aufenthalt Österreicher werden, wenn ihre Eltern die Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft bereits besitzen. Zudem fordern sie einen Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren Aufenthalt ein.
Demgegenüber sprechen sich die Freiheitlichen für ein restriktiveres Vorgehen bei Einbürgerungen aus. In einer Verfassungsbestimmung soll festgehalten werden, dass Österreich kein Einwanderungsland ist, die Zahl der jährlichen Staatsbürgerschaftsverleihungen soll in jedem Bundesland mit 0,5 Promille der Bürgerzahl begrenzt sein. Sowohl FPÖ als auch ÖVP sind dafür, den Erwerb der Staatsbürgerschaft an den Nachweis grundsätzlicher Kenntnisse der deutschen Sprache zu knüpfen, die ÖVP verlangt darüber hinaus Integrationsschulungen zum Thema österreichische und europäische Geschichte, österreichisches Rechtssystem und Verfassung sowie die heimische und europäische Kultur.
Das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit, das vom Europarat ausgearbeitet wurde, geht auf alle wichtigen Aspekte der Staatsangehörigkeit - Grundsätze, Erwerb, Beibehaltung, Verlust, Wiedererwerb, Verfahrensrechte, mehrfache Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit bei Staatennachfolge, Wehrpflicht und Zusammenarbeit zwischen den Staaten - ein. Da das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz in einzelnen Punkten vom vorliegenden Übereinkommen abweicht, machte Österreich gegen Teilbestimmungen Vorbehalte geltend.
EU-SCHWERPUNKTE DER JUSTIZ UND DES INNENRESSORTS
Nicht nur Fragen des Staatsbürgerschaftsrechtes werden am 30. Juni in der bereits fixierten Ausschusssitzung angeschnitten werden, sondern die Abgeordneten wollen auch Schlögls Programm im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft, das er in einer aktuellen Aussprache präsentierte, diskutieren.
Fünf Schwerpunkte für den Ratsvorsitz haben sich das Justiz- und das Innenministerium gesetzt, teilte Mag. SCHLÖGL mit und skizzierte diese wie folgt:
* Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Als Ziel formulierte der Ressortleiter die Umsetzung des Aktionsprogramms zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mit seinen 30 Projekten sowie die Implementierung der Vorbeitrittspakte zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität mit allen EU-Beitrittskandidaten;
* Ausbau der Rechtsstaatlichkeit in Europa mit der Ratifizierung der unterzeichneten Konventionen und dem Ausbau der Gerichtshof- und Parlamentszuständigkeiten im Kontext mit der Schaffung operativer Befugnisse von Europol;
* Abschluss der Eingliederung von Schengen, Lösung der Norwegen-Island-Probleme sowie des Sonderproblems Grossbritannien und Irland;
* solidarische europäische Migrations- und Flüchtlingsstrategie, um Massenfluchtbewegungen akkordieren und einen Ausgleich bei Flüchtlingsaufnahme herbeiführen zu können, was bei den bosnischen Flüchtlingen nicht der Fall war, fügte Schlögl hinzu, und
* EU-Osterweiterung. (Fortsetzung)