Parlamentskorrespondenz Nr. 396 vom 09.06.1998
VERKEHRSAUSSCHUSS: EIGENER FEUERWEHRFÜHRERSCHEIN KOMMT
Wien (PK) - Im Anschluss an eine Unterausschusssitzung erfolgte im Verkehrsausschuss die Beschlussfassung eines weitreichenden Verkehrssicherheitspaketes. Kernpunkt der in einem SP-VP-Abänderungsantrag niedergeschriebenen 2. Führerscheingesetznovelle ist der Feuerwehrführerschein.
Im Unterschied zum Lkw-Führerschein wird für Inhaber dieses Spezialführerscheins die Promillegrenze nicht 0,1, sondern 0,5 betragen, da es in kleineren Gemeinden oft nur einen Fahrer gibt, der diese Schwerfahrzeuge lenken kann. Dieser dürfte, was anlässlich der Debatte über die letzte Gesetzesnovellierung negativ vermerkt wurde, niemals Alkohol zu sich nehmen, da er ständig mit einem Einsatz rechnen muss.
Der Antrag von SPÖ und ÖVP enthält aber noch weitere Neuerungen: Rollschuhfahrer dürfen in Hinkunft von der Behörde besonders gekennzeichnete Strassen benützen. Radrennfahrern wird erlaubt, auf der Fahrbahn nebeneinander zu fahren. Die Frist für die Gesundenuntersuchungen von C-Lenkern wird auf drei Jahre verlängert und der Kostenaufwand für die Verlängerung der C- und D-Führerscheine verringert.
Die Regierungsparteien legten darüber hinaus gemeinsam mit den freiheitlichen Ausschussmitgliedern einen Entschliessungsantrag vor, der ein Massnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit beinhaltet. So sollen noch in diesem Jahr gesetzliche Vorschläge für eine bürgernahe und kostensparende Liberalisierung im Fahrschulwesen, bei Nachschulungen und bei verkehrspsychologischen Untersuchungen erarbeitet werden. Gewünscht wird auch ein Bericht an den Nationalrat über die Gurtenanschnall-Aktion "Gu(r)te Fahrt". Ausserdem sollen Vorschläge für eine bessere Kennzeichnung der Schutzwege erstattet und eine Änderung des Kraftfahrgesetzes vorbereitet werden, die für alle Schulbusse rotierende Warnleuchten zur besseren Kennzeichnung vorsieht und Ausbildungsrichtlinien für Schulbusfahrer festsetzt. Schlussendlich soll dem Nationalrat ein Bericht betreffend Verkehrssicherheit von Xenonlicht zugeleitet werden.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag der Koalitionsparteien zur 2. Führerscheingesetznovelle in der Fassung des Abänderungsantrages mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommen. Die mit der Materie im Zusammenhang stehenden oppositionellen Anträge 527/A(E), 618/A und 714/A verfielen der Ablehnung; zurückgezogen wurde der L-Antrag 528/A auf Änderung der StVO, als miterledigt gilt der F-Antrag 694/A betreffend Änderung des FSG.
Keine Mehrheit gab es für Entschliessungsanträge der Liberalen zu den Themen Gutpunkteführerschein, Unfallhäufungsstellen und Liberalisierung der Fahrschulen.
In der Minderheit blieb auch der Antrag der Grünen betreffend nationales Verkehrssicherheitsprogramm "Sicherheit 2000".
FLUGHAFEN-BODENABFERTIGUNGSGESETZ SETZT EU-RICHTLINIE UM
Im Rahmen der Debatte über das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz kritisierte F-Abgeordneter Mag. FIRLINGER die Umsetzung der EU-Richtlinie als mangelhaft und bezweifelte, dass sich die Abwicklungskosten nachhaltig senken werden.
Von einem "stimmigen Schritt in Richtung Liberalisierung der Flughafendienste" sprach hingegen Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP). L-Abgeordneter Mag. BARMÜLLER hinterfragte die ursprünglich zwischen den Sozialpartnern vereinbarte Regelung. Ausschussobmann PARNIGONI nannte das Ergebnis einen langdiskutierten Kompromiss, bei dem es einerseits um Liberalisierung und andererseits um die Absicherung hochqualifizierter Arbeitsplätze geht. Für Abgeordneten DIETACHMAYR (SP) war es unverständlich, dass nicht jeder Verpflegsdienst seine Leistung bis zum Flugzeug bringen darf.
Verkehrsminister Dr. EINEM wies darauf hin, dass die EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt wurde und seiner Ansicht nach Sicherheitserwägungen für die neuen Catering-Bestimmungen ausschlaggebend waren.
Sektionschef Dr. STADLER nahm zu einigen technischen Fragen Stellung, teilte mit, dass bei der Haftung nach Massgabe der geplanten Tätigkeiten zu differenzieren ist, und dass ein rückwirkender Inkraftsetzungstermin des Gesetzes geboten war, da die Richtlinie seit 1.1.1998 wirksam ist und im Rahmen einer Verordnung die Selbstabfertigung geregelt wurde.
Die Vorlage wurde in der Fassung eines Abänderungsantrages der Regierungsparteien von SPÖ und ÖVP verabschiedet.
BERICHT ZUR ERWEITERUNG DES HOCHLEISTUNGSSTRECKENNETZES
Ein Bericht des Verkehrsministers bot Gelegenheit, über das bestehende bzw. noch auszubauende Hochleistungsstreckennetz zu debattieren. Kritik kam erwartungsgemäss von den Freiheitlichen, die eine Prioritätensetzung vermissten. Für Unmut bei SP-Abgeordneten sorgten die Ausführungen des VP-Verkehrssprechers Mag. KUKACKA, der etwa anregte, die ÖBB zu teilen, und zwar in eine Gesellschaft, die für den Güter- und Personenverkehr zuständig ist, und in eine andere, die sich mit dem Ausbau und der Erhaltung der Schieneninfrastruktur zu befassen hat. Immerhin müssten die Steuerzahler jährlich für die Schiene mindestens 50 Mrd. S aufwenden, für das hochrangige Strassennetz fallen Aufwendungen von 3 Mrd. S an. Diese Summe für Lückenschlüsse und Erhaltung der Autobahnen komme aber nicht aus dem Budget, sondern wird aus Maut- und Vignetteneinnahmen lukriert.
Abgeordneter EDLER (SP) machte den VP-Abgeordneten darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung gemeinsam die Schwerpunkte der Verkehrspolitik festgelegt habe, und widersprach der Behauptung, dass die ÖBB 50 Mrd. S jährlich brauchen.
Bundesminister Dr. EINEM verwies auf die Daten des Master-Planes, wonach bis 2015 der innerösterreichische Güterverkehr um 33 % zunehmen werde, im Transit aber Zuwächse von 132 % zu erwarten seien und der bilaterale Güterverkehr sogar um 211 % steigen werde. Es habe nun darum zu gehen, möglichst viel dieses Verkehrs auf die Schiene zu verlagern. Durch Terminals auf ungarischem und slowakischem Gebiet sollen dabei die Verkehrsströme schon ausserhalb Österreichs von der Strasse auf die Schiene gebracht werden.
Weiters kündigte Einem eine Novelle zum Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz an, die sicherstellen wird, dass die ÖBB Vorteile aus der Vermietung von Bahntrassen an Dritte erzielen können.
Der Bericht wurde mit SP-VP-Mehrheit zu Kenntnis genommen und gilt damit als enderledigt.
WEITERE BERICHTE UND ANTRÄGE
Vertagt wurde hingegen ein FP-Antrag betreffend Alternativen zum Semmeringbasistunnel, den noch Abgeordneter Rosenstingl eingebracht hatte. Die Freiheitlichen fordern darin eine Sistierung des Projektes bis zum Vorliegen des diesbezüglichen Rechnungshof-Prüfberichtes. Ausschussobmann Abgeordneter PARNIGONI begründete die Vertagung u.a. mit dem Fernbleiben des Antragstellers.
Einen Bericht des Verkehrsministers über die von der Post und Telekom Austria AG erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Rumpfjahr 1996 nahm der Ausschuss mit SP-VP-L-G-Mehrheit zur Kenntnis. Auch in diesem Fall bedeutet dies die Enderledigung der Materie.
Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ wurde ein Bericht des Verkehrsministers über die Entwicklung des Tiertransportwesens zur Kenntnis genommen.
Abgeordneter LAFER (F) erinnerte daran, dass der Bericht auch auf eine Initiative der Freiheitlichen zurückgeht, kritisierte jedoch das hohe Mass an Beanstandungen, die geringe Strafhöhe und Defizite beim Vollzug des Gesetzes.
Abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen betreffend ein Massnahmenpaket zur Vermeidung einer Transitlawine als Folge der verzögerten Installation der elektronischen Ökopunktekontrolle.
Verkehrsminister Dr. EINEM betonte, das System der elektronischen Abbuchung sei in Betrieb und funktioniere klaglos. Jetzt müsse sichergestellt werden, dass nicht nur in Tirol, sondern auch in Salzburg engagierte Kontrollen stattfinden.
Abgeordneter PARNIGONI (SP) meinte, Österreich sollte sich das System der Ökopunkte "warmhalten" für eine allfällige EU-Osterweiterung.
Kritik kam von Abgeordnetem Ing. MEISCHBERGER (F), der sich irritiert über den Umstand zeigte, dass 20 % weniger vergebene Ökopunkte zu 5 % mehr Fahrten führten. (Schluss)