Parlamentskorrespondenz Nr. 407 vom 10.06.1998
WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS: ElWOG - BITTE WARTEN!
Wien (PK) - Eingangs der Sitzung des Wirtschaftsausschusses teilte Vorsitzende TICHY-SCHREDER mit, dass der Unterausschuss zur Vorberatung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes noch keine Einigung erzielt und seine Beratungen bis 25. Juni unterbrochen hat. Daher schlug sie vor, die Regierungsvorlage für ein ElWOG und die diesbezüglichen Oppositionsanträge von der Tagesordnung abzusetzen und an Stelle dessen den Regierungsentwurf für ein Wirtschaftskammergesetz in Verhandlung zu nehmen. Dieser Vorschlag wurde gegen ablehnende Äusserungen der Oppositionsparteien mit SP-VP-Mehrheit angenommen.
Wie Berichterstatter Dr. STUMMVOLL (VP) dann einleitend auführte, sei das aus dem Jahr 1946 stammende Handelskammergesetz im Laufe der Jahrzehnte durch insgesamt elf Novellen so unübersichtlich geworden, dass es nahelag, einen neuen Text unter dem Titel "Wirtschaftskammergesetz" vorzulegen. Auf der Basis der bisherigen Grundsätze soll die Wirtschaftskammer auch in Zukunft alle Unternehmer umfassen, die einzelnen Fachorganisationen in die Gesamtorganisation einbeziehen und föderalistisch strukturiert sein. Fachgruppen, Fachverbände, Landeskammern und die Bundeskammer sind weiterhin selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, ihre primäre Aufgabe ist die Interessenvertretung und die Serviceleistung für die Mitglieder. Der Interessenausgleich bleibt die zentrale, vom Staat überantwortete Aufgabe. Festgehalten wird auch an der Pflichtmitgliedschaft der Unternehmer. Die Funktionäre sollen weiterhin durch direkte und indirekte allgemeine Wahlen bestellt, die Finanzierung über Beiträge (Umlagen) der Mitglieder sichergestellt werden.
Der Wirkungsbereich der Sektionen wird nicht mehr gesetzlich, sondern durch Verordnung des Kammertages festgelegt. Für die gemeinsame Behandlung von Querschnittsmaterien durch verschiedene Organisationen (Kammern, Fachorganisationen) werden Arbeitsgemeinschaften ausdrücklich im Gesetz verankert. Die Vorstände der Landeskammern und der Bundeskammer werden aufgewertet, die Sektionen und Fachverbände durch Entfall der Sektions- und Fachverbandstage abgeschlankt. Neue Vorschriften gelten für die Zuordnung der Fachgruppen, vereinfacht wird der Erlass von Geschäftsordnungen. Die Aufsichtspflicht der Kammern wird präzisiert und das Wahlrecht modernisiert. Einzelunternehmer sollen sich bei der Ausübung des Wahlrechts vertreten lassen können. Wahlkartenwahl und Wiederwahlbestimmungen werden verbessert und die Minderheitenrechte bei den Bezirksstellen ausgebaut.
Abgeordneter HAIGERMOSER (F) fasste seine Kritik an dem neuen Wirtschaftskammergesetz wie folgt zusammen: Es bringe weder eine Strukturreform noch Änderungen bei den Mehrfachmitgliedschaften, mehr statt weniger Bürokratie, ein demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich bedenkliches Wahlrecht und die Beibehaltung der Zwangsumlagen, verschärft durch die Einführung von Verzugszinsen. Im einzelnen erwartete sich Haigermoser, dass die Möglichkeit, sich bei der Ausübung des Wahlrechts vertreten zu lassen, vor dem VfGH nicht halten werde. Als bedenklich stufte er auch die Bestimmungen für die Wahlkartenwahl, die Einsprüche gegen Wahllisten und die Regelung von Nachwahlen ein. Angesichts der Einschränkung der Minderheitenrechte zeigte sich Haigermoser verwundert über die Zustimmung der SPÖ.
Abgeordnete TICHY-SCHREDER (VP) wies darauf hin, dass die Wirtschaftskammer Österreich die einzige Wirtschaftsorganisation sei, die vom Europäischen Parlament voll anerkannt werde. Der Trend gehe in Europa in Richtung Pflichtmitgliedschaft, bemerkenswerterweise auch in Grossbritannien. Die Möglichkeit der Übertragung des Wahlrechtes sei notwendig, damit sich Unternehmer, die sich oft im Ausland aufhalten, bei der Stimmabgabe vertreten lassen können.
Ein von Abgeordneter Tichy-Schreder vorgelegter Abänderungsantrag enthält eine Reihe von Klarstellungen, unter anderem zur Dienstordnung der Kammerangestellten, die vom Kammertag zu beschliessen und vom Wirtschaftsminister zu genehmigen ist, zur Darstellung der Pensionsfonds in eigenen Rechnungskreisen und zum Budget der Aussenwirtschaftsorganisation, die eine Abteilung des Generalsekretariats ist. Ihr Budget werde in einem gesonderten Rechnungskreis, aber im Gesamtbudget der Wirtschaftskammer Österreich dargestellt. Eine Zweckbindung halten die Antragsteller nicht für erforderlich.
Abgeordnete Mag. LANGTHALER (G) kann mit Ausnahme der Zulassung von Arbeitsgemeinschaften keinerlei Modernisierung durch den vorliegenden Gesetzentwurf erkennen. Sie hielt die Wirtschaftskammer Österreich mit ihrer teuren Organisation, ihren Landeskammern und hohen Overhead-Kosten für überholt und verlangte mit Bezugnahme auf eine Kritik des Rechnungshofes eine Straffung der aufwendigen Organisation sowie eine Totalreform. In ihrer derzeitigen Form entspreche die Wirtschaftskammer Österreich dem späten Biedermeier, nicht aber den Anforderungen einer modernen Wirtschaft.
Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F) kritisierte einmal mehr die fortschrittshemmende Pflichtwirtschaft bei den Kammerorganisationen und klagte darüber, dass österreichische Wirtschaftsinteressen in Brüssel nicht von der WKÖ, sondern von der Industriellenvereinigung wahrgenommen werden. Ausserdem mahnte Nussbaumer die Kontrolle der Aussenhandelsorganisationen durch den Rechnungshof ein. Mit seiner Vorrednerin stimmte Nussbaumer darin überein, dass Präsidenten- und Generalsekretärsfunktionen mit politischen Mandaten unvereinbar seien.
Abgeordneter Dr. KIER (L) unterstrich die Ausführungen der Abgeordneten Langthaler und fügte hinzu, dass die im neuen Wirtschaftkammergesetz vorgesehene Vollversammlung diese Bezeichnung nicht verdiene, weil dort nur Kammerfunktionäre, aber keine Mitglieder sitzen. Kier vermisste eine Folgekostenabschätzung des Gesetzes und hielt es für falsch, die Tätigkeit der Wirtschaftskammer auf das Bundesgebiet zu beschränken, sie sei eine klassische Personalorganisation.
Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) erinnerte die oppositionellen Kritiker der Pflichtmitgliedschaft an die Ergebnisse mehrerer Mitgliederbefragungen und die überwältigende Zustimmung zur Pflichtmitgliedschaft in den gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Behauptung, Funktionen in einer Interessenvertretung seien mit einem parlamentarischen Mandat unvereinbar, bezeichnete Stummvoll als unlogisch. Jeder Parlamentarier sei auf die eine oder andere Weise Interessenvertreter.
Abgeordneter Mag. KAUFMANN (SP) gab zu, dass Pflichtmitgliedschaft bei gesetzlichen Interessenvertretungen und das Modell einer kooperativen Wirtschaftsordnung aus dem 19. Jahrhundert stammen, aber keineswegs unmodern seien. Im Gegenteil, nach einer Phase neoliberaler Auffassungen zeichne sich nunmehr eine neue Tendenz zu kooperativen Wirtschaftsordnungen ab. Für bedenklich hielt Kaufmann den Umstand, dass österreichische Wirtschaftsinteressen in Brüssel hauptsächlich von der Industriellenvereinigung wahrgenommen werden. Er verlangte eine entsprechende Vertretung der kleinen und mittleren Unternehmen. In der Frage der Vereinbarkeit von Funktionen in Interessenvertretungen und gesetzgebenden Körperschaften, zeigte sich Kaufmann mit Abgeordnetem Stummvoll einig.
Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) hielt fest, dass dieses Gesetz keine Kosten für das Bundesbudget mit sich bringe. Für die Ausarbeitung einer Folgekostenberechnung für die Mitglieder werde sie sich einsetzen. Die Unvereinbarkeitsdebatte hielt auch sie für scheinheilig, da sie immer nur geführt werde, wenn es um politische Mandate von Kammerfunktionären gehe. Fekter brach, darin ausdrücklich von ihrem Fraktionskollegen SCHWARZBÖCK unterstützt, eine Lanze für die österreichische Sozialpartnerschaft, die dem Land grossen Wohlstand gebracht habe. Die Zusammenlegung einzelner Fachverbände im Sinne einer schlankeren Organisation könne sie sich gut vorstellen. Versuche in diese Richtung seien aber bisher am Einspruch der Unternehmer gescheitert. Das Mehrfachwahlrecht hält die in verschiedenen Branchen praktizierende Unternehmerin für gerechtfertigt, sie leiste auch mehrfach Beiträge.
Bundesminister Dr. FARNLEITNER wies auf die grosse Bedeutung des Wirtschafts- und Sozialausschusses auf europäischer Ebene und der Mitarbeit der Sozialpartner in Brüssel hin. Auch er hielt es für wichtig, die Vertretung der kleinen und mittleren Unternehmen im sozialen Dialog der Europäischen Union zu stärken. Dies sei für ihn ein vordringliches Anliegen der österreichischen Präsidentschaft. Die Erfolge der österreichischen Sozialpartnerschaft seien unbestritten und finden in der EU Anerkennung. Selbst Premierminister Blair orientiert sich am Modell der österreichischen Sozialpartnerschaft. Vorschläge für den Ersatz von Pflichtorganisationen durch private Verbände entkräftete der Minister mit dem Beispiel der USA, wo die Unternehmer erheblich höhere Beiträge an ihre Verbände leisten, aber wesentlich geringere Effizienz bei der Interessenvertretung erwarten können.
Das neue Wirtschaftskammergesetz wurde in der Fassung des SP-VP-Abänderungsantrages mit der Mehrheit der Koalitionsparteien verabschiedet.
Hinsichtlich der ebenfalls nachträglich auf die Tagesordnung gesetzten Petition betreffend die berufliche Eingliederung von lernbehinderten Jugendlichen, überreicht von den Abgeordneten Dr. Feurstein (VP), Dr. Partik-Pable (F), Motter (L) und Mag. Guggenberger (SP), empfahl der Wirtschaftsausschuss einstimmig die Zuweisung an den Sozialausschuss. (Schluss)