Parlamentskorrespondenz Nr. 425 vom 17.06.1998
MASSNAHMENPAKET ZUR VERKEHRSSICHERHEIT VOM NATIONALRAT VERABSCHIEDET
Wien (PK) - In der Diskussion zum Verkehrsbereich begrüsst Abgeordneter KURZBAUER (VP) die geplanten Änderungen im Führerscheingesetz, insbesondere was die kostenlose Verlängerung des C-Führerscheines und die Einführung eines eigenen Feuerwehrführerscheines betrifft. Damit werde das bestehende Problem der Promille-Grenze für Feuerwehrmitglieder gelöst.
Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) bringt einen Abänderungsantrag zur StVO-Novelle ein. Er fordert, dass die Gebietskörperschaft, die den Aufwand von Exekutiveinsätzen zu tragen hat, künftig einen höheren Anteil an den eingenommenen Strafgeldern erhält. Kritik übt er weiters an der sogenannten Blaulichtsteuer, weil der Verwaltungsaufwand mehr koste, als eingenommen werde. Übrig bleibe, so Firlinger, Streit und Hader.
Abgeordneter SEIDINGER (SP) meint, die Abgeordneten seien aufgefordert, weiter für die Sicherheit im Strassenverkehr zu arbeiten. Erfreut zeigt er sich über die Neubestimmungen in bezug auf die Promille-Grenze für Feuerwehrleute.
Abgeordneter KOLLER (F) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Änderung des Führerscheingesetzes an. Seiner Auffassung nach ist die alte Regelung bezüglich der Promille-Grenze für die Freiwillige Feuerwehr unbefriedigend, die volle Einsatzbereitschaft der im Interesse der Öffentlichkeit tätigen Feuerwehrleute sei nicht gegeben.
Auch Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) erachtet die Änderung des Führerscheingesetzes für erforderlich, um für die Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr Rechtssicherheit zu schaffen. Ungelöst sieht er noch das Problem des Transports von Nutztieren zu Versteigerungen, aufgrund der strengen Regelungen beim Tiertransportgesetz Strasse seien immer weniger Frächter zu solchen Fahrten bereit.
Abgeordneter HUMS (SP) richtet an Verkehrsminister Einem die Bitte, alles zu tun, damit die heute beschlossenen Neuregelungen auch in der Öffentlichkeit bekannt werden. Er urgiert darüber hinaus eine bessere Infrastruktur für den Gütertransport auf der Schiene.
Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) äussert sich positiv über den Rückgang der Verkehrstoten im Strassenverkehr. Er spricht sich für eine breite Öffentlichkeitsarbeit aus, um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen.
Abgeordneter EDLER (SP) betont, dass die Exekutive einen sehr wichtigen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit leiste. Beunruhigt zeigt er sich bezüglich der Sicherheit von Lkw, vor allem der Fahrzeuge aus dem Osten.
Die 20. StVO-Novelle wird mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen, Abänderungsanträge der Freiheitlichen bleiben in der Minderheit. Ebenfalls mehrheitlich verabschiedet das Plenum die 20. KFG-Novelle, die vom Verkehrsausschuss vorgeschlagene Novellierung des Führerscheingesetzes sowie die dem Bericht des Verkehrsausschusses über das Führerscheingesetz beigedruckte Entschliessung. Die negativen Berichte des Ausschusses über die Anträge der Grünen und der Liberalen nehmen die Abgeordneten mehrheitlich zur Kenntnis.
Die Entschliessungsanträge der Liberalen betreffend Schritte der Liberalisierung im Bereich der Fahrschulen, betreffend Einführung eines Gutpunkteführerscheines sowie betreffend österreichweite systematische Sanierung von Unfallhäufungsstellen werden ebenso abgelehnt wie die Entschliessungsanträge der Grünen betreffend Massnahmenbündel gegen den steigenden Transitverkehr durch Österreich und betreffend generelles Nachtfahrverbot auf allen alpinen Transitrouten.
FLUGHAFEN-BODENABFERTIGUNGSGESETZ
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Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) fasst den Inhalt des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes unter dem Stichwort "Vom Monopol zum Duopol" zusammen. Ihm zufolge handelt es sich um keine echte Liberalisierung der Bodenabfertigung, sondern um eine Scheinliberalisierung. Der Abgeordnete vermutet, dass es langfristig zu Problemen kommen wird, wenn es nicht gelinge, die derzeit hohen Kosten für die Bodenabfertigung zu senken.
Abgeordneter EDLER (SP) weist darauf hin, dass es sich beim vorliegenden Gesetz um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handle. Die Liberalisierung erfolge in Etappen, wobei der Wettbewerb gewahrt bleibe.
Abgeordnetem Mag. BARMÜLLER (L) geht die Liberalisierung zu wenig weit. Er gibt zu bedenken, dass künftig bei kleinen Flughäfen keine Drittabfertigung mehr möglich sei, damit gehe man sogar hinter die geltenden Bestimmungen zurück. Kritik übt der Abgeordnete ausserdem daran, dass das Gesetz aufgrund von Fristversäumnissen rückwirkend mit 1.1.1998 in Kraft tritt.
Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) hält fest, selbstverständlich bewirke die Öffnung des Bodenabfertigungsdienstes für Dritte mehr Wettbewerb, deswegen stimme die ÖVP zu. Er räumt ein, dass das rückwirkende Inkrafttreten der Bestimmungen problematisch sei, dies sei aber notwendig, weil sonst eine Legisvakanz bestanden hätte.
Abgeordnete Dr. Gabriela MOSER (G) nennt als einzigen Grund für die Ablehnung des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes durch die Grünen das rückwirkende Inkrafttreten. Dies sei demokratiepolitisch sehr bedenklich.
Abgeordneter SIGL (SP) verweist auf die hohen Zuwachsraten im Flugverkehr und stellt fest, dass die Wirtschaftlichkeit der einzelnen europäischen Flughäfen sehr unterschiedlich sei. Mit der Liberalisierung des Marktzuganges zur Bodenabfertigung sollen ihm zufolge die Kosten für die Fluglinien verringert werden bei gleichzeitiger Qualitätsanhebung für die Benutzer. Den Erfordernissen der allgemeinen Sicherheit werde dabei Rechnung getragen.
Abgeordneter WALLNER (SP) erwartet sich vom vorliegenden Gesetz eine Senkung der seiner Meinung nach zu hohen Flughafengebühren. Anpassungsfristen würden einen geregelten Übergang sicherstellen.
Das Plenum beschliesst das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz mit Stimmenmehrheit.
SP-VP-ANTRAG 761/A ZUR ÄNDERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES
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Abgeordneter Ing. MEISCHBERGER (F) lehnt seitens seiner Fraktion eine Zustimmung zu dieser Vorlage im Hinblick auf die unterschiedliche Vergabe der verschiedenen Frequenzen ab und bringt einen Entschliessungsantrag betreffend Vermeidung einer unnötigen Belastung der Landschaft mit Sendemasten ein.
Abgeordneter PARNIGONI (SP) spricht von einer optimalen Verwertung der restlichen Frequenzen und zeigt sich überzeugt davon, dass es aufgrund eines vierten bundesweiten Anbieters zu mehr Wettbewerb kommen werde, was ein verbessertes Angebot zu attraktiven Preisen für die Kunden zur Folge haben sollte.
Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) bezeichnet den F-Antrag als an der Wirklichkeit vorbeigehend, da der Überlappungsbereich zwischen den einzelnen Sendegebieten zu gering sei. Hinsichtlich der Vorlage zeigt sich der Redner skeptisch, inwieweit damit tatsächlich Rechtssicherheit garantiert werden könne.
Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) sagt, diese Novelle sei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der österreichischen Telekommunikationsstruktur, werde doch mehr Angebot, mehr Wettbewerb geschaffen und dem Staat eine neue Einnahmenquelle erschlossen.
Abgeordnete Dr. Gabriela MOSER (G) unterstützt den Antrag der Freiheitlichen, gehe es doch nicht nur um das Landschaftsbild, sondern auch um die Bedenken der Anrainer. Sie verweist auf ihren Antrag hinsichtlich der Schaffung der Parteienstellung im TKG und hofft, dass dieser bald im Ausschuss behandelt werde.
Abgeordneter WALLNER (SP) erklärt, es komme zu einer bestmöglichen Nutzung der freien 1800er Frequenzen, im übrigen schaffe die Novelle mehr Rechtssicherheit.
Die Vorlage wird mehrheitlich angenommen. Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen bleibt in der Minderheit. (Schluss)