Parlamentskorrespondenz Nr. 428 vom 17.06.1998
NATIONALRAT DEBATTIERT "SCHILLING-VOLKSBEGEHREN"
Wien (PK) - Eine umfangreiche Tagesordnung, die von der Behandlung des Volksbegehrens "Schilling-Volksabstimmung" über Änderungen im Fremdengesetz und Massnahmen für die Land- und Forstwirtschaft bis zum Heeresdisziplinarrecht und dem Wirtschaftskammergesetz bzw. der Änderung des Arbeiterkammergesetzes reicht, haben die Abgeordneten heute zu bewältigen.
Das Ziel des Volksbegehrens, vor der Abschaffung des Schillings und der Euro-Einführung zwingend eine Volksabstimmung durchzuführen, wird voraussichtlich von einer breiten Mehrheit im Nationalrat abgelehnt werden. Eine ausführliche Debatte wird zum Wirtschaftskammergesetz und zur Änderung des AKG erwartet, wurde doch im AKG davon Abstand genommen, den AusländerInnen das passive Wahlrecht einzuräumen. Das WKG, das das aus dem Jahr 1946 stammende Handelskammergesetz und seine insgesamt elf Novellen zusammenfasst, geht auch weiterhin von der Pflichtmitgliedschaft der Unternehmer aus, und die Funktionäre sind durch direkte und indirekte allgemeine Wahlen zu bestellen. Zudem wird die Aufsichtspflicht der Kammern präzisiert und das Wahlrecht modernisiert.
Darüber hinaus wird man sich im Plenum intensiv mit innenpolitischen Fragen, vor allem mit der Ausländerproblematik, auseinandersetzen. So sollen in Österreich bereits integrierte Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina im Land bleiben können, und Vertriebene, die bei uns Arbeit und Unterkunft gefunden haben, benötigen für ihren weiteren Aufenthalt lediglich eine Niederlassungsbewilligung. Probleme bei der kurzfristigen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeitskräfte werden mit einer Änderung des Fremdengesetzes ausgeräumt, dürfen doch in Hinkunft österreichische Vertretungsbehörden im Ausland diesem Personenkreis eine Aufenthaltsgenehmigung für maximal sechs Monate erteilen.
Zu Beginn der Sitzung kündigt Präsident Dr. FISCHER für 15 Uhr Debatten über zwei Fristsetzungsanträge an. Die Liberalen wollen dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 769/A(E) zum Semmering-Basistunnel und zur neuen Südbahn eine Frist bis 17. Juli 1998 setzen, die FPÖ beantragt eine Fristsetzung für den Wirtschaftsausschuss zur Behandlung des Antrages 803/A(E) betreffend Lizenzgebühren für Fernsehübertragungen der Fussball-WM bis 18. Juni 1998.
Mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und den Grünen wird sodann die Tagesordnung um je einen Bericht des Wirtschafts- und des Sozialausschusses ergänzt. Es geht hiebei um das neue Wirtschaftskammergesetz und die Änderung des Arbeiterkammergesetzes.
VOLKSBEGEHREN "SCHILLING-VOLKSABSTIMMUNG" * 1. EURO-FINANZBEGLEITGESETZ * SP-VP-ANTRAG 790/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES AUSFUHRFINANZIERUNGSFÖRDERUNGSGESETZES 1981 * BÜRGERINITIATIVE
NR. 12 BETREFFEND WIEDERHOLUNG DER EU-VOLKSABSTIMMUNG
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Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) erinnert daran, dass das Volksbegehren nicht von vornherein auf die Verhinderung des Euro gerichtet war, sondern auf die Durchführung einer Volksabstimmung, was schon deshalb geboten war, weil der Schilling ein wichtiger Bestandteil des Gesamtgefüges der österreichischen Verfassung darstelle. Die FPÖ sei nicht gegen den Euro schlechthin, vertrete aber die Auffassung, dass die Währungsunion zu früh komme. Denn die historische Erfahrung lehre, dass eine gemeinsame Währung nicht den Anfang, sondern die Krönung eines Integrationsprozesses darstellen sollte. Dies umso mehr, als Zweifel daran bestehe, dass die Konvergenzkriterien von allen elf Mitgliedern der Währungsunion nicht nur monetär, sondern tatsächlich wirtschaftlich erfüllt werden.
Abgeordneter Dr. NOWOTNY (SP) meint, die Bevölkerung war gut beraten, dem F-Volksbegehren nicht zu folgen. Die Erfahrungen mit den jüngsten weltwirtschaftlichen Unsicherheiten zeigen, dass sich Europa als ein Hort der Stabilität erweise und der Euro auf den internationalen Märkten bereits akzeptiert wird.
Skeptisch äussert sich der Vorsitzende des Finanzausschusses darüber, dass in das Euro-Finanzbegleitgesetz, das einer korrekten, seriösen und gut vorbereiteten Euro-Umstellung diene, auch eine Reihe anderer Materien hineingepackt wurde, etwa die Änderung des Bankwesengesetzes. Der Euro werde zur Stabilität im neuen grossen Währungsraum beitragen, daher stimmen die Sozialdemokraten gerne zu, sagt er.
Abgeordneter Dr. VAN DER BELLEN (G) stellt zum Volksbegehren fest, dass die Zukunft des Schillings mit der Volksabstimmung über den Beitritt zur Europäischen Union längst besiegelt war. Man konnte allenfalls noch Zweifel daran haben, ob unser Land die Maastricht-Kriterien erfüllen werde, rechtlich stand aber fest, dass der Euro auch in Österreich kommt, wenn dies der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit beschliesst, was unterdessen geschehen ist. Die Regierungspropaganda des Jahres 1994 habe dies nicht in den Vordergrund gerückt und war irreführend. Irreführend sei aber auch das F-Volksbegehren, das den Eindruck zu erwecken versuchte, als habe Österreich die Möglichkeit, an der Währungsunion nicht teilzunehmen. Die Währungsunion berge Risken, räumt Van der Bellen ein, die Alternativen zur Währungsunion seien aber noch wesentlich riskanter - das hat die FPÖ den Österreichern verschwiegen.
Abgeordneter Ing. MADERTHANER (VP) wirft den Freiheitlichen "gefährliche Panikmache" vor und lobt die Vernunft der Österreicher, die das Volksbegehren der Freiheitlichen nur in geringem Ausmass unterzeichnet haben. Als irreführend bezeichnet Maderthaner die Warnungen der FPÖ vor Vermögensverlusten infolge der Währungsumstellung, wo doch klar sei, dass der Euro-Schilling-Umrechnungskurs am 1.1.1999 unwiderruflich fixiert wird.
Die Vorteile der Wirtschafts- und Währungsunion sind für Maderthaner unübersehbar. Die Umstellung werde anfangs zwar Kosten verursachen, dafür nehme Österreich aber an einer Weltwährung teil, gewinne überproportionales Gewicht im Rat der EZB, erspare sich Jahr für Jahr 24 Mrd. S an Transaktionskosten und bleibe künftig von Wettbewerbsverzerrungen durch Währungsabwertungen auf seinen wichtigsten Märkten verschont.
Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F) lenkt die Aufmerksamkeit auf den EU-Gipfel in Cardiff, wo sich Österreich in einen europäischen Vorsitztaumel verstrickt und die Bundesregierung vor ungelösten Problemen und unbeantworteten Fragen stehe. So verlange etwa die Bundesrepublik eine Senkung der EU-Mitgliedsbeiträge. Ohne ein EU-Finanzprogramm werde es aber nicht möglich sein, die drängenden Fragen der Agenda 2000, der Osterweiterung und der Institutionenreform zu klären. Wie wenig Deutschland den Österreichern zutraue, gehe daraus hervor, dass bereits für Beginn des nächsten Jahres drei EU-Gipfel geplant sind.
Abgeordneter Mag. PETER (L) will sich die grossartige Leistung einer gemeinsamen Währung von elf europäischen Ländern nicht von Rechtspopulisten mies machen lassen und kündigt die Zustimmung der Liberalen zu den vorliegenden Anpassungsgesetzen an. Für die Zukunft erwartet Peter Vorschläge über die neuen Aufgaben der OeNB und die Verwendung ihrer Mindestreserve. Die Euro-Umstellung werde Geld kosten, wobei Peter meint, am meisten Ärger könnte man sparen, wenn man statt eines Euroinformationsgesetzes um 1 bis 2 Mrd. S den Verbrauchern für 400 Mill. S Taschenrechner zur Schilling-Euro-Umrechnung zur Verfügung stellt. Überdies drängt Peter auf eine Reform der Gewerbeordnung, Entbürokratisierung, Senkung der Arbeitskosten und Verminderung der Steuerbelastung. Das sind laut Peter die internen Aufgaben der EU-Präsidentschaft Österreichs.
Finanzminister EDLINGER zeigt sich verblüfft über die "Kaffeesudleserei" des Abgeordneten Nussbaumer zum EU-Gipfel in Cardiff. Kontroversielle Debatten über die Agenda 2000, eines der entscheidenden Dokumente der EU, seien selbstverständlich. Ein System der gerechten Lastenverteilung werde nicht nur von Deutschland, sondern auch von den Nettozahlern Niederlande, Schweden und Österreich verlangt. Österreich habe dafür ein klares Programm, es könne zwar nicht hoffen, alle finanziellen Probleme der Agenda 2000 bis Dezember 1998 zu lösen, technische Fragen und solche des horizontalen Finanzflusses können aber geklärt werden.
Die Auffassung des Abgeordneten Krüger, mit der Einführung des Euro werde das Pferd der europäischen Integration verkehrt aufgezäumt, teilt Finanzminister Edlinger nicht. Im Gegenteil. Die Währungsunion stelle die Voraussetzung für die Harmonisierung der Steuer- und der Sozialsysteme dar. "Die gemeinsame europäische Währung ist jener Turbo, um die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Europa braucht, um den internationalen Herausforderungen im Interesse seiner Bürger begegnen zu können", schliesst der Minister.
Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) hält das Euro-Finanzbegleitgesetz grundsätzlich für notwendig, weil die Einführung einer gemeinsamen Währung eine Reihe von Anpassungen erforderlich macht. Allerdings werde damit nur ein kleiner Teil der Aufgaben erledigt. Zudem erfolgen Ergänzungen, die mit dem Gesetz nichts zu tun haben. Als Beispiel nennt der freiheitliche Mandatar die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, und zwar dahin gehend, dass Versicherungsgesellschaften in Zukunft auch Investmentzertifikate verkaufen können.
Abgeordneter Dr. HEINDL (SP) befasst sich mit der Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes, das Vorkehrungen für die ab 1. Jänner 1999 geplante Umstellung des nicht-baren Zahlungsverkehrs auf den Euro trifft. Somit können nunmehr schon ab Beginn des nächsten Jahres Garantien in Euro ausgestellt werden. Mit diesen Massnahmen werde nicht zuletzt auch den Wünschen der Exportwirtschaft Rechnung getragen, streicht Heindl hervor.
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) fragt den Finanzminister, ob die Teilnehmer an der europäischen Währung die Voraussetzungen für die Euro-Einführung erfüllt haben. Nach Ansicht Schweitzers ist dies nicht der Fall, denn die durchschnittliche Verschuldungsrate in der EU betrage 72,1 % und auch die Defizitquote konnte von vielen Ländern nur durch zeitlich begrenzte Massnahmen erreicht werden. Weiters weist er darauf hin, dass durch die WWU negative Impulse für die Beschäftigung zu erwarten sind, weil grenzüberschreitende Fusionen Arbeitsplätze vernichten, die Multis die Handels- und Wettbewerbspolitik bestimmen und nationale Parlamente an Einfluss verlieren werden.
Bundesminister EDLINGER stellt klar, dass sich Österreich in den letzten vier Jahren massiv bemüht habe, die erforderlichen Kriterien zu erfüllen. Was die Verschuldungsrate betrifft, so müsse man mit aller Deutlichkeit feststellen, dass der Maastricht-Vertrag die teilnehmenden Staaten nur dazu auffordere, sich deutlich in Richtung eines 60 %igen Schuldenstandes zu bewegen.
Hinsichtlich der Defizitquote führt der Finanzminister aus, dass die Budgetziele 1996 und 1997 durch eine Summe von einmaligen Massnahmen erreicht, aber diese für den Zeitraum 1998/99 durch nachhaltige ersetzt wurden. Auch die Zunahme an Unternehmensfusionen sei nicht Resultat der Wirtschafts- und Währungsunion, unterstreicht er und weist darauf hin, dass es im letzten Jahr gerade in der Schweiz zu den grössten Firmenzusammenschlüssen gekommen sei.
Österreich war das erste Land, das die Konvergenzkriterien erfüllt hat, erinnert stolz Abgeordneter AUER (VP). Laut einem Artikel in den "Oberösterreichischen Nachrichten" seien drei Faktoren für die günstige wirtschaftliche Entwicklung entscheidend: das niedrige Zinsniveau, der günstige Rohölpreis und die Einführung des Euro. Was die Währungsumstellung betrifft, sind die Konsumenten ausreichend zu informieren, weshalb die Bereitschaft der Kreditwirtschaft, bei den Girokonten den Saldo wesentlich früher doppelt auszuzeichnen, begrüssenswert sei.
Nach Auffassung des F-Abgeordneten Mag. TRATTNER haben die Freiheitlichen in einer Reihe von Fragen im nachhinein Recht bekommen, da die Bundesregierung jetzt ebenfalls z.B. für die Senkung des EU-Mitgliedsbeitrages oder eine europäische Steuerharmonisierung eintritt. Trattner vermisst allerdings grundlegende strukturelle Reformen und befürchtet ein weiteres Belastungspaket in der Höhe von 40 bis 50 Mrd. S.
Abgeordneter SCHWARZENBERGER (VP) berichtigt eine Aussage seines Vorredners und erklärt, die ÖVP habe keine Finanzschulden; dies sollten die Freiheitlichen endlich zur Kenntnis nehmen.
Mit dem Euro werde ein Meilenstein der europäischen Integration gesetzt, meint Abgeordneter Dr. GUSENBAUER (SP). Obwohl es Zweifel gab, haben es letztendlich elf Länder geschafft, am Euro teilzunehmen. Dies sei ein Beweis dafür, dass die politische Dynamik imstande ist, zu einem erfolgreichen Ergebnis zu kommen. Als positiv wertet der Redner, dass durch die Einführung der gemeinsamen europäischen Währung der Druck in Richtung politischer Integration verstärkt wird. Die nächsten wichtigen Schritte müssen aber auf dem Sektor der Beschäftigungspolitik und der Steuerharmonisierung getan werden, hebt Gusenbauer hervor.
Heute werde ein Schlussstrich unter das Volksbegehren "Schilling-Volksabstimmung" gezogen, das mit einer klaren Niederlage geendet habe, führt Abgeordneter Mag. POSCH (SP) aus. Mit der Einführung des stabilen und harten Euro sind aber Risken und Nachteile verbunden, was nicht verschwiegen werden sollte. Es gehe dabei primär um politische Ziele wie die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes und die Ausschaltung von Nationalismus. Schliesslich bringt Posch einen SP-VP-Abänderungsantrag ein, der neue Inkrafttretensbestimmungen zum Inhalt hat.
Dass Österreich, wie erwartet, von Anfang an am Euro teilnehmen kann, bestätige die zielführende Politik der Bundesregierung und die hohe Wirtschaftskraft unseres Landes, konstatiert Abgeordneter EDER (SP). Das Euro-Finanzbegleitgesetz ist daher wesentlich mehr als bloss ein Sammelwerk an technischen Anpassungen, es ist Ausdruck europäischer Reife. Der Euro könne natürlich nicht kurzfristig alle Probleme lösen, aber durch die Ausschaltung der Wechselkursschwankungen werden sich positive beschäftigungspolitische Effekte ergeben, erwartet sich Eder.
Bei der Abstimmung wird der (negative) Bericht des Verfassungsausschusses über das Volksbegehren "Schilling-Volksabstimmung" mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, L und G zur Kenntnis genommen. Die Annahme des 1. Euro-Finanzbegleitgesetzes in der Fassung des SP-VP-Abänderungsantrages erfolgt mit der verfassungsmässig erforderlichen Zweidrittelmehrheit. SPÖ, ÖVP und L beschliessen die Änderung des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes. Der (negative) Bericht des Verfassungsausschusses über die Bürgerinitiative wird einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)