Parlamentskorrespondenz Nr. 429 vom 17.06.1998

IM NATIONALRAT: FÜR UND WIDER PFLICHTMITGLIEDSCHAFT IN WKÖ UND AK

Wien (PK) - Sodann stehen zur Verhandlung:

WIRTSCHAFTSKAMMERGESETZ 1998 * ÄNDERUNG DES ARBEITERKAMMERGESETZES

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Abgeordneter HAIGERMOSER (F) setzt sich kritisch mit dem Wirtschaftskammergesetz auseinander und meint, dass im Ausschuss auch von seiten der Koalitionsparteien Unbehagen zu bemerken war. Weder die Schlagkraft noch die Akzeptanz dieser Interessenvertretung werde dadurch verbessert, bemängelt der Redner, der gleichzeitig darauf hinweist, dass es zu keiner wirklichen Strukturreform komme, ein demokratiepolitisch äusserst bedenkliches Wahlrecht etabliert werde und es weiterhin die verpflichtende Mehrfachmitgliedschaft gebe.

Abgeordneter Ing. MADERTHANER (VP) meint, das gegenständliche Gesetz repräsentiere jenen gesellschaftlichen Wandel, dem Österreichs Wirtschaft in den letzten Jahren unterworfen war. Diesen Veränderungen werde hier Rechnung getragen, wobei besonders auf die Wünsche der Mitglieder Bedacht genommen worden sei.

Die Situation der heimischen Wirtschaft belege, dass die Wirtschaftspolitik der Regierung erfolgreich sei und sich bewährt habe. Im Ausland würde Österreich um seine duale Ausbildung und seine Sozialpartnerschaft beneidet, so Maderthaner.

Abgeordneter Mag. PETER (L) kritisiert, die Wirtschaftskammer finanziere sich auch aus den Lohnnebenkosten, wofür diese erhöht werden müssten. Damit stehe die WKÖ in Europa einzigartig da. Die Gründerwelle bleibe aus, die Stimmung für die Unternehmer sei alles andere als günstig, sodass man davon ausgehen könne, dass die WKÖ hinsichtlich ihrer Leistung schlecht abschneide.

Die WKÖ sei real nichts anderes als die Machtbasis des Wirtschaftsbundes. Sie habe nicht einmal den Mut, ihren Mitgliedern zu sagen, wieviel Geld ihnen weggenommen werde. Im Gegensatz zu freien Unternehmervereinigungen, die sich ihren Mitgliedern tagtäglich stellen müssten, könne sich die Wirtschaftskammer auf ihrer Zwangsmitgliedschaft ausruhen. Hier gehe es nicht um Unternehmervertretung, sondern um politischen Machtausbau für den Wirtschaftsbund.

Die Unternehmer müssten sich täglich die Frage stellen, wie können wir gleich gut bleiben und dabei billiger werden. Von diesem Grundsatz müsse sich auch die WKÖ leiten lassen. Hier aber habe der Mut zu einer grundlegenden Reform, zu einem "Reengineering" gefehlt.

Abgeordneter NÜRNBERGER (SP) hält seinem Vorredner entgegen, die Kammern seien seit Jahrzehnten fixer Bestandteil des politischen Systems und der politischen Kultur, und "Österreich ist gut damit gefahren". Die Kammern hätten aus den politischen Diskussionen der letzten Jahre die richtigen Schlüsse gezogen, was sich auch aus der breiten Zustimmung durch die Mitglieder ablesen lasse.

Als positiv streicht der Redner hervor, dass das aktive und passive Wahlrechtsalter zu den Kammervertretungen herabgesetzt wurde, womit auch der junge Mensch in der Wirtschaft mitbestimmen könne. Auch die Abschaffung der Wahlkörper sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) weist auf eine Stellungnahme des Rechnungshofes hin, die alle Ankündigungen, die WKÖ werde durch diese Vorlage effizienter und effektiver, Lügen strafe. Wenn man überdies die politische Ausrichtung des Rechnungshofes in Betracht ziehe, dann sei dies wohl ein vernichtendes Urteil über diese Kammerreform.

Hinsichtlich der Debatte um die AK erwähnt Öllinger die gegenwärtige Diskussion in Frankreich, wo nur die rechtsextreme Front National Positionen vertrete, die hier die Regierungsparteien immer noch einnähmen. Österreich sei das einzige Land in der EU, wo ausländischen Arbeitnehmern das passive Wahlrecht vorenthalten werde, was im übrigen auch gegen den EU-Vertrag verstosse.

In diesem Zusammenhang wirft der Redner den Regierungsparteien vor, ihrer eigenen Programmatik zuwiderzuhandeln und selbst Bürgern von EU- und EWR-Staaten bei AK-Wahlen das passive Wahlrecht zu verweigern. Man dürfe hier aber nicht zwischen den Vertretungskörpern öffentlichen Rechts unterscheiden: Was den Mitgliedern der WKÖ oder der ÖH zustehe, müsse auch jenen der AK eingeräumt werden.

Der Redner kündigt an, seine Fraktion werde sich an die EU-Kommission wenden, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Österreich zu initiieren, wie dies in einer vergleichbaren Situation beim Grossherzogtum Luxemburg 1994 der Fall war. Die Regierungsparteien hätten es in der Hand, ob Österreich seine erste EU-Präsidentschaft mit diesem Makel antreten müsse. In diesem Sinn bringt der Redner einen G-L-Abänderungsantrag betreffend passives Wahlrecht für AusländerInnen bei AK-Wahlen ein.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) würdigt die Sozialpartnerschaft als die grosse Errungenschaft der Zweiten Republik. Die Urabstimmungen hätten im übrigen auch den enormen Rückhalt dieser Institutionen bei ihren Mitgliedern unter Beweis gestellt.

Bei den vorliegenden Gesetzen werde nicht die Struktur der Kammern verändert, sondern das Wahlrecht, das demokratiefreundlicher werden solle, wozu etwa die Einführung der Briefwahl diene. Das passive Wahlrecht sei ein ureigenes Recht, das ganz besonders an die Staatsbürgerschaft gebunden sein solle.

Abgeordneter GAUGG (F) glaubt, mit dieser AKG-Novelle werde ein Stück Demokratie in Österreich zu Grabe getragen. Diese "Einzementierung des Bonzentums" sei sonst wohl nur noch in Kuba möglich. Man habe die Wahlzeiten auf drei Wochen ausgeweitet, die konkrete Umsetzung dieser Frist aber werde den einzelnen Ländervorständen überlassen, was die Möglichkeit von Wahlmanipulationen eröffne. Die VP schweige dazu, um im Gegenzug ihre Vorstellungen bei der Wirtschaftskammer umsetzen zu können. Es bedarf endlich einer grundsätzlichen Reform dieses ganzen Systems, unterstreicht Gaugg.

Sozialministerin HOSTASCH weist auf die gute Zusammenarbeit zwischen Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer bei der Lösung von Problemen hin. Die nunmehr vorgenommenen Gesetzesänderungen begründet sie damit, dass die geltenden Kammergesetze im Bereich der Wahlen nicht mehr zeitgemäss und zu wenig mitgliederorientiert seien. Hostasch versichert, mit dem neuen Wahlrecht würden künftig alle Grundsätze für eine demokratische Wahl, auch für Arbeiterkammerwahlen gelten.

Verteidigt wird von der Sozialministerin die Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern. Ihrer Ansicht nach ist es sehr wichtig, dass es neben den freien Interessenvertretungen auch eine gesetzliche Interessenvertretung für Arbeitnehmer gibt. Die neu geschaffene Mitgliederevidenz sieht sie als Chance, eine noch zielorientiertere Arbeitnehmerpolitik zu machen.

Bedauernd äussert sich Hostasch darüber, dass es derzeit keine politische Mehrheit für die Verankerung eines passiven Wahlrechts für alle nichtösterreichischen Staatsbürger, die schon länger in Österreich arbeiten, bei Arbeiterkammerwahlen gebe. Sie hofft aber, in dieser Frage doch noch einen Konsens zu finden.

Abgeordneter Dr. HEINDL (SP) meint, sein "Zufriedenheitspegel" mit dem Wirtschaftskammergesetz sei relativ niedrig. Er habe sich einige Teile der Novelle anders vorgestellt. Lob spricht Heindl hingegen für die Tätigkeit der Sozialpartnerschaft aus, seiner Auffassung nach wird ihr auch in Zukunft eine wesentliche Rolle zukommen. Hohe Stabilität und eine niedrige Streikstatistik seien wichtige Standortvorteile Österreichs.

Abgeordneter Dr. KIER (L) gesteht zu, dass die vorliegende Novelle positive Reformschritte bei der Arbeiterkammer bringe, bedauert aber gleichzeitig, dass diese bei der Wirtschaftskammer fehlten. Er vermisst eine tiefgreifende innere Strukturreform der Unternehmensvertretung. Als Hauptschwachpunkt des Arbeiterkammergesetzes nennt der Abgeordnete das passive Wahlrecht, er vermutet, man steht in dieser Frage in der Geiselhaft der Wirtschaftskammer. Als "grenzwertig im rechtsstaatlichen Sinn" wertet er, dass in der Wirtschaftskammer der Vorstand über das passive Wahlrecht erkenne.

Abgeordneter Dr. PUTTINGER (VP) wirft den Liberalen und den Freiheitlichen vor, in der Frage der Kammerreform ein eingeengtes Blickfeld zu haben. Sehe man die Sache in objektiver Weise, müsse man zugestehen, dass ein modernes Wirtschaftskammergesetz geschaffen wurde, sagt er. Puttinger verweist auf die Verkleinerung und die Verringerung der Organe und hält fest, dass ein Grossteil des Budgets der Wirtschaftskammer für das Wifi und die Aussenhandelsorganisationen verwendet würde.

Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) bezweifelt hingegen, dass die Wirtschaftskammer eine schlankere Struktur erhält. Ihm zufolge feiert die Bürokratie "fröhliche Urständ'", aus 108 Paragraphen des alten Handelskammergesetzes seien 150 neue Paragraphen geworden. Statt Bürokratieabbau gebe es Demokratieabbau. Hofmann qualifiziert insbesondere das Wahlrecht als demokratiepolitisch bedenklich.

Abgeordneter Mag. KAUFMANN (SP) konstatiert, dass die Arbeiterkammern heute eine Einrichtung seien, die weitgehend akzeptiert werde. Sie seien Dienstleistungsbetriebe geworden, die Hunderttausende Arbeitnehmer beraten, für sie intervenieren und bei den Behörden vertreten. Auch die Mitgliederbefragung habe die hohe Akzeptanz unter Beweis gestellt. Begrüsst wird von Kaufmann die in Hinkunft erleichterte Möglichkeit für AK-Mitglieder, ihr Wahlrecht auszuüben.

Für Abgeordneten Ing. NUSSBAUMER (F) wurde mit dem Wirtschaftskammergesetz die Chance vertan, durch eine Straffung der Wirtschaftskammer einen wirtschaftlichen Einsatz der Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. Kritisch äussert er sich darüber hinaus über die Pflichtmitgliedschaft und über die Personalverflechtungen zwischen Kammerpräsident bzw. Generalsekretär und politischem Mandat. Nussbaumer findet es äusserst problematisch, dass die beiden VP-Abgeordneten gezwungen seien, im Nationalrat gegen ihre eigene Klientel zu stimmen.

Bundesminister Dr. FARNLEITNER macht darauf aufmerksam, dass die Sozialpartner auf EU-Ebene von Kommission und Rat sehr ernst genommen werden. Er bekennt sich nachdrücklich zur Weiterentwicklung des sozialen Dialogs in der EU und zu einer stärkeren Vertretung der kleinen und mittleren Unternehmen.

Die Unternehmer, die für Farnleitner zum kritischen Teil der Bevölkerung zählen, seien in der Lage, zu sagen, wie ihre Interessenorganisation aussehen soll. Sind sie unzufrieden, wird es eine Änderung geben. Es könne nicht Aufgabe der Gesetzgebung sein, in die innere Struktur autonomer Organisationen einzugreifen.

Abgeordneter SCHWARZBÖCK (VP) würdigt den unbestrittenen Beitrag der Kammern zur Sozialpartnerschaft und damit zur Stabilität und zum sozialen Frieden in der Zweiten Republik. Während die Freiheitlichen gegen die Autonomie der gesetzlichen Interessenvertretungen argumentieren, besuchen Delegationen aus den neuen Demokratien Österreich, um dieses Modell zu studieren. Die FPÖ sollte ihre permanente Ignoranz gegenüber demokratischen Vorgängen ablegen und endlich zur Kenntnis nehmen, dass die Autonomie der gesetzlichen Interessenvertretungen von deren Mitgliedern mit beeindruckender Mehrheit bestätigt wurde.

Abgeordneter BLÜNEGGER (F) bezeichnet die Änderung des Arbeiterkammergesetzes als einen demokratiepolitischen Rückschritt und lehnt insbesondere die Verlängerung des Wahlzeitraums von zwei auf drei Wochen ab. In einem Entschliessungsantrag seiner Fraktion verlangt er eine grundlegende Reform des AK-Wahlrechts. Die Wahlen sollten in ganz Österreich an einem Sonntag stattfinden, Wahlkarten automatisch zugesandt, in jeder Gemeinde ein Wahllokal eingerichtet und die Stimmen auf Bezirks- oder Landesebene ausgezählt werden.

Abgeordneter KIERMAIER (SP) begrüsst die Flexibilisierung und die verbesserte Anpassungsfähigkeit der Wirtschaftskammer an neue wirtschaftliche Gegebenheiten bei grundsätzlichem Festhalten an den Prinzipien einer föderalistisch organisierten öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung. Für unerträglich hält Kiermaier die Haltung der FPÖ. Während sich die F-Kammerfunktionäre innerhalb ihres Hauses als biedere Interessenvertreter geben, lassen sie ausserhalb der Kammer keine Gelegenheit ungenutzt, um auf die "Zwangskammern" zu schimpfen. Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern sind die Säulen der Sozialpartnerschaft, sie haben Österreich Wohlstand und internationale Wertschätzung gebracht. Dafür werden sie auch in Zukunft garantieren, sagt der Redner.

Abgeordneter DOLINSCHEK (F) unterstreicht die Kritik seiner Fraktion an der Ausdehnung der Wahldauer und begründet seine Bedenken zur Einrichtung einer Wählerevidenz mit Problemen, die er bei der Erfassung der Wähler befürchtet. (Fortsetzung)

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