Parlamentskorrespondenz Nr. 431 vom 17.06.1998
NR-PLENUM: EUROPOL UND DIE BEKÄMPFUNG DER ORGANISIERTEN KRIMINALITÄT
Wien (PK) - Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (VP) weist in der weiteren Debatte über das Wirtschaftskammergesetz und die Änderung des AK-Geseztes auf die wachsende Bedeutung der Sozialpartnerschaft in der Beschäftigungspolitik der Europäischen Union hin. Eine schlankere Kammerorganisation kann er sich vorstellen, Tatsache ist aber, dass die Mitglieder selbst an der derzeitigen Organisation festhalten wollen. Offenbar aus guten Gründen. Denn in der Schweiz und in Grossbritannien, wo es Interessenvertretungen ohne Pflichtmitgliedschaft gibt, gehören Unternehmer jeweils fünf bis sechs Verbänden an und leisten eher mehr als weniger Mitgliedsbeiträge als ihre österreichischen Kollegen. "Wir brauchen eine starke, unabhängige und finanziell abgesicherte Interessenvertretung", schliesst Stummvoll.
Abgeordneter KOPPLER (SP) erinnert einmal mehr daran, dass sich bei einer Wahlbeteiligung von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder 90 % der Kammermitglieder für die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer ausgesprochen haben. Die Zielrichtung der freiheitlichen Kritik sei klar. Sie wollen die unabhängigen und starken Arbeiterkammern im Interesse des Kapitals zum Schweigen bringen. Ein von ihm eingebrachter SP-VP-Abänderungsantrag bezieht sich auf die Vollzugsklauseln bei der Änderung des AK-Gesetzes.
Abgeordneter EDER (SP) nennt die Handelsdelegierten in Norwegen und Dubai als Beispiele für die engagierte Arbeit der Aussenhandelsorganisation der Wirtschaftskammer. Deren Engagement ist es zu verdanken, dass Österreich heute bei der Erdgasversorgung nicht ausschliesslich von Russland abhängt und im Ölgeschäft wichtige Kooperationen mit Dubai eingehen konnte.
Abgeordneter MARIZZI (SP) ergänzt Eders Lob mit dem Hinweis auf die erfolgreiche Arbeit der Aussenhandelsstellen in Taiwan und China. Während er hinsichtlich des neuen Wahlrechts der Wirtschaftskammer manche Bedenken der Freiheitlichen teilt, weist Marizzi die Kritik an der Kammer-Pflichtmitgliedschaft entschieden zurück und macht auf das eindeutige Ergebnis der Mitgliederbefragungen und auf die Bedeutung der Sozialpartnerschaft für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Österreichs aufmerksam.
Bei der Abstimmung wird das neue WKG mit SP-VP-Mehrheit angenommen.
Die Verabschiedung der Änderung des AKG (einschliesslich des Abänderungsantrages der beiden Regierungsparteien) erfolgt - nach differenzierter Abstimmung in zweiter Lesung und Ablehnung des G-L-Abänderungsantrages - in dritter Lesung mit SP-VP-Mehrheit.
Der F-Entschliessungsantrag (grundlegende Reform des Arbeiterkammerwahlrechts) bleibt in der Minderheit.
VERTRAG MIT DER SLOWAKEI ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT UND DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN * ABKOMMEN MIT KROATIEN ÜBER DIE ÜBERNAHME VON PERSONEN AN DER GRENZE
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Abgeordneter MOSER kündigt die Zustimmung der Liberalen zum Katastrophenhilfeabkommen mit der Slowakei an. Solche Abkommen seien notwendig, um im Katastrophenfall die rasche Ein- und Ausfuhr von Hilfsgütern, den Grenzübertritt von Helfern und die Zusammenarbeit von Hilfsorganisationen zu gewährleisten. Das Übereinkommen mit Kroatien sei aber abzulehnen, weil Kroatien im Bereich der Grund- und Freiheitsrechte, insbesondere auch beim Asylrecht, die notwendigen Voraussetzungen für ein solches Abkommen nicht erfülle, sagt Moser.
Abgeordneter GAAL (SP) hält beide Verträge für sinnvoll, auch wenn das Katastrophenhilfeabkommen mit der Slowakei angesichts der Inbetriebnahme des AKW Mochovce nur als zweitbeste Lösung zu betrachten sei. Der Kampf um ein Umdenken der osteuropäischen Staaten in der Energiepolitik müsse bis zum Ausstieg aus der Kernenergie weitergehen. Er hoffe auf eine bessere Zusammenarbeit mit der Slowakischen Republik in der Zukunft, schliesst Gaal.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) anerkennt die grundlegende Notwendigkeit des Abkommens über die Übernahme von Personen, befürchtet jedoch, dass möglicherweise politisch Verfolgte in Kroatien nicht die Möglichkeit erhalten, ihre Fluchtgründe darzulegen. Zudem sei dieser Staatsvertrag ein weiterer Beweis dafür, dass Österreich die Grenzen gegenüber den Nicht-EU-Staaten immer stärker abschottet, und überdies werde damit der Versuch unternommen, die Verantwortung und Lasten auf ein wirtschaftlich schwaches Land abzuschieben.
Abgeordneter Dr. PUTTINGER (VP) befasst sich mit dem Vertrag mit der Slowakei über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen, wodurch ein völkerrechtlicher Rahmen für die gegenseitige Unterstützung bei Unglücksfällen geschaffen werde. Der Redner hebt insbesondere den gegenseitigen Verzicht auf Schadenersatzansprüche zwischen Österreich und der Slowakei hervor. Laut Puttinger garantiere das Abkommen nicht nur rasche und unbürokratische Hilfe im Katastrophenfall, sondern stelle darüber hinaus einen Beitrag zur Schaffung vertrauensbildender Massnahmen dar.
Der Abschluss des Vertrages mit der Slowakei sei ein richtiger Schritt, meint Abgeordnete Dr. MOSER (G), aber nun gehe es darum, auch im Bereich der Sicherheit von Atomkraftwerken völkerrechtliche Vereinbarungen auf europäischer Ebene zu treffen. Sie hätte sich zudem gewünscht, dass die Bundesregierung schon früher an die slowakische Regierung herangetreten wäre, um Vertrauen in andere Technologien, wie z.B. der Gas-Dampf-Koppelung, zu erwecken.
Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) befürwortet das Abkommen mit Kroatien, denn gerade in Anbetracht von Schengen sei man gezwungen, die Grenzen besser abzusichern. Was den Vertrag mit der Slowakei anbelangt, so hätte man ihn zurückstellen sollen, weil er ein Druckmittel in der Frage rund um die Inbetriebnahme von Mochovce gewesen wäre. In diesem Zusammenhang bringt sie einen Entschliessungsantrag ein, der die Sicherheit von AKWs in osteuropäischen Staaten zum Inhalt hat.
Abgeordneter WALLNER (SP) begrüsst im Namen seiner Fraktion das Abkommen mit Kroatien, das die Rücknahme von Drittausländern mit einem Staat vorsieht, mit dem Österreich keine gemeinsame Grenze hat. Der Vertrag solle seiner Ansicht auch dazu beitragen, westliche Grundwerte in diesem jungen Staat zu verankern. Abgeordneter Stoisits hält er entgegen, dass Kroatien Mitglied des Europarates sei, wodurch die Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit gegeben ist.
Der Vertrag mit der Slowakei habe gerade in einer Zeit der Auseinandersetzung über das AKW Mochovce zusätzliche Bedeutung gewonnen, konstatiert Bundesminister Mag. SCHLÖGL. Deshalb akzeptiere er den Standpunkt der Freiheitlichen, dieses Abkommen als Druckmittel zu verwenden. Er halte es jedoch für besser, Regelungen über die Zusammenarbeit zu vereinbaren, damit es im "worst-case" wenigstens die Möglichkeit gibt, die negativen Auswirkungen eines Katastrophenfalles zu minimieren.
Was das Abkommen mit Kroatien anlangt, so diene es dazu, die Probleme rund um illegal Eingereiste und deren Abschiebung besser und schneller zu lösen. Im Vertrag werde klar geregelt, dass es zu keiner Ausweisung kommen kann, wenn Gefahr für die betroffenen Personen besteht. Weiters stellt der Innenminister klar, es sei unrichtig, dass es noch keine derartigen Abkommen mit nicht unmittelbaren Nachbarstaaten gibt, und nennt als Beispiele Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Frankreich, Rumänien, Polen und Tunesien.
Bereits mit einer Reihe von europäischen Staaten wurden Abkommen über die Übernahme von Personen an der Grenze abgeschlossen, erinnert auch Abgeordneter MURAUER (VP), die der Kontrolle der illegalen Ein- und Zuwanderung dienen. Ziel müsse es sein, eine humane Behandlung entsprechend der Menschenrechtskonvention sicherzustellen, unterstreicht er.
Es sei nicht verwunderlich, wenn die Grünen das Abkommen mit der Slowakei zum Anlass nehmen, um die Atompolitik der Regierung zu kritisieren, meint Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER (SP). Im Sinne einer Bewusstseinsbildung sei das Abkommen sehr wichtig, obwohl das geschwundene Vertrauen in die Slowakei einen Wermutstropfen darstelle.
Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) bezeichnet die Anti-Atompolitik der Bundesregierung als gescheitert und bedauert, dass gerade am Höhepunkt der Auseinandersetzung über Mochovce dieses Abkommen mit der Slowakei im Parlament beschlossen wird.
Der Vertrag mit der Slowakei wird einstimmig genehmigt. Der Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend die Sicherheit von Atomkraftwerken in osteuropäischen Staaten verfällt der Ablehnung.
Mit SP-VP-F-Mehrheit erfolgt sodann die Genehmigung des Abkommens mit Kroatien über die Übernahme von Personen an der Grenze.
PROTOKOLL ÜBER DIE VORRECHTE UND IMMUNITÄTEN FÜR EUROPOL, DIE MITGLIEDER DER ORGANE, DIE STELLVERTRETENDEN DIREKTOREN UND DIE BEDIENSTETEN VON EUROPOL * ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN EINSATZ DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE SAMT PROTOKOLL UND ERKLÄRUNGEN
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Das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten von Europol mache deutlich, dass Österreich in die Geiselhaft der EU genommen wird, weil es kein Mitbestimmungsrecht in dieser Frage hat, kritisiert Abgeordneter LAFER (F). Damit entwickle sich eine Polizei über dem Staat, bemängelt der Redner, der verfassungsrechtliche und demokratiepolitische Bedenken ins Treffen führt. Zudem müsse man befürchten, dass die Europol mit operativen Befugnissen ausgestattet wird.
Eine Klarstellung trifft Abgeordneter LEIKAM (SP), der darauf hinweist, dass die Immunität nicht Gegenstand dieses Protokolls sei, sondern bereits im Europol-Übereinkommen beschlossen wurde. Überdies sind operative Handlungen nur dann erlaubt, wenn alle nationalen Parlamente der EU sich damit einverstanden erklären. Insgesamt werde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung effizienterer Bekämpfung der internationalen Kriminalität getan, weshalb die Sozialdemokraten dem Protokoll zustimmen werden.
Abgeordneter MOSER (L) erinnert zunächst daran, dass der Amsterdamer Vertrag vorsieht, dass die Eurocops operativ tätig werden können. Die Liberalen haben nichts gegen Europol einzuwenden und sehen die Notwendigkeit des Kampfes gegen die organisierte Kriminalität, angesichts des vorliegenden Protokolls stelle sich aber die Frage, ob diese Einrichtung ausreichend kontrolliert werde. Für Moser steht Europol ausserhalb des Rechtsstaates, es unterliegt keiner zivilen Kontrolle, wie sie in einer entwickelten Demokratie notwendig ist. Es bedarf eines parlamentarischen Kontrollausschusses für Europol und einer rechtsstaatlichen Kontrolle, solche Mindeststandards sollten im Wege von Nachverhandlungen des Europol-Übereinkommens und des Protokolls erreicht werden.
Abgeordneter KISS (VP) schliesst sich den Ausführungen des Abgeordneten Leikam an, der genau dargestellt habe, worum es bei Europol gehe. Die Freiheitlichen dagegen seien ahnungslos und begünstigen mit ihrer Ablehnung die organisierte Kriminalität. Die Volkspartei sagt ein klares Ja zu Europol und zum Kampf gegen die organisierte Kriminalität auf internationaler Ebene, gegen den Drogen- und Waffenhandel sowie gegen Schieber und Schlepper.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) bezweifelt, dass Polizisten die Möglichkeit haben sollen, sich bei Fehlhandlungen strafrechtlichen Sanktionen zu entziehen. Bei den Eurocops handelt es sich zwar "nur" um Computerexperten, aber was gibt es Gefährlicheres als das Sammeln von Daten, fragt Stoisits. Sie lehnt es ab, dass Menschen an den Zentralstellen des polizeilichen Informationsaustauschs ohne ausreichende Kontrolle machen können, was sie wollen. Die Sorge um den Kampf gegen die organisierte Kriminalität rechtfertige nicht die Aushöhlung des Rechtsstaates, zeigt sich Abgeordnete Stoisits überzeugt.
Innenminister Mag. SCHLÖGL stellt fest, dass Europol keine operativen Befugnisse hat, es gehe ausschliesslich um die Bereitstellung von Analyseergebnissen, an die Einrichtung eines "europäischen FBI" ist nicht gedacht. Sollten die Europol-Befugnisse einmal ausgedehnt werden, bedürfe dies einer Entscheidung des österreichischen Parlaments. Auch die Immunitäten der Europol-Bediensteten, die internationalen Standards entsprechen, müssten neu verhandelt werden, würden die Befugnisse von Europol geändert werden. Schlögl sagt ja zur Kontrolle von Europol durch den EuGH und das Europäische Parlament und bezeichnet dies als einen der Punkte im Arbeitsplan der österreichischen EU-Präsidentschaft. Schliesslich bekennt sich der Innenminister dazu, die Immunitäten sowohl in der EU als auch in anderen internationalen Organisationen zu überdenken.
Abgeordneter KIERMAIER (SP) erläutert die Ziele des EU-Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich. Es dient dazu, durch Datenaustausch die Verfolgung von Verstössen gegen Bestimmungen über verbotene oder solche Waren zu ermöglichen, die Beschränkungen oder bestimmten Kontrollen unterliegen. Ausserdem erleichtert der Datenaustausch den Kampf gegen den Drogenhandel und die Geldwäsche. Es wäre unverständlich, die Wirtschaftskriminalität vom internationalen Kampf gegen die organisierte Kriminalität auszunehmen.
Abgeordneter JUNG (F) kritisiert die vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten der Europol-Bediensteten und spricht den Verdacht aus, dass auf europäischer Ebene ein "rot durchwirkter neuer Bürokratenadel" entstehen soll. Während Duty-Free-Shops, in denen die Bürger billig einkaufen können, geschlossen werden, werden neue Privilegien für eine Bürokratenkaste geschaffen. Das lassen sich die Bürger nicht gefallen, die FPÖ stimmt nicht zu.
Abgeordneter GROSSRUCK (VP) begrüsst die Einrichtung von Europol, zeigt sich verwundert über die Befürchtungen der Abgeordneten Stoisits und macht darauf aufmerksam, dass die Aufgaben von Europol im Vertrag von Amsterdam klar definiert werden. Es gehe um den Schutz des Bürgers, und das ist ein höheres Gut als die Intimsphäre von Verbrechern. Für unverständlich hält er auch die Ablehnung des Einsatzes von DNA-Analysen bei der Fahndung nach Sexualverbrechern.
Das Protokoll zum Europol-Übereinkommen und das EU-Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich werden mit SP-VP-Mehrheit genehmigt. (Fortsetzung)