Parlamentskorrespondenz Nr. 435 vom 18.06.1998
VERTRAG VON AMSTERDAM LIEGT DEM NATIONALRAT VOR
Wien (PK) - Mit der Debatte über den Amsterdamer Vertrag und den Konsultationsmechanismus als die Hauptthemen der heutigen Sitzung begibt sich der Nationalrat einerseits auf europäisches Parkett und bleibt andererseits dem österreichischen Boden verhaftet. Durch den am 2. Oktober 1997 von allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten Vertrag von Amsterdam wird das Primärrecht der Europäischen Union geändert. In Richtung: nicht nur verstärkter Zusammenarbeit auf dem Sektor innere Sicherheit und Justiz, einer konstruktiven Stimmenthaltung im Rahmen der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik, sondern auch Weiterentwicklung in den Bereichen Umwelt, Konsumentenschutz, Menschenrechte, Soziales und vor allem Aufnahme des Beschäftigungskapitels, an der Österreich nicht unmassgeblich beteiligt war. Im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Vertrags steht eine Änderung des Artikels 23f der Bundesverfassung, der die Mitwirkung Österreichs an der GASP und die Mitbestimmungsrechte des österreichischen Parlaments festschreibt.
Die Frage, wer die Kosten eines Gesetzes übernimmt, regelt die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden getroffene Vereinbarung über die Einführung eines Konsultationsmechanismus. Konkret vorgesehen ist eine wechselseitige Information der Gebietskörperschaften über geplante Gesetze mit der Gelegenheit zur Stellungnahme. Wird in den Konsultationsgremien Einigung erzielt, ist diese für die Kostentragung massgebend, bei Nichteinigung hat diejenige Gebietskörperschaft zu zahlen, deren rechtssetzendes Organ das Gesetz beschliesst. Vom Konsultationsmechanismus ausgenommen sind parlamentarische Initiativ- und Abänderungsanträge. Der voraussichtlich heute vom Plenum verabschiedete Konsultationsmechanismus ist wiederum Voraussetzung für die Unterzeichnung eines innerösterreichischen Stabilitätspaktes, der bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres abgeschlossen werden soll.
Vor Eingang in die Tagesordnung kündigt Nationalratspräsident Dr. FISCHER für 15 Uhr die Behandlung einer Dringliche Anfrage der Freiheitlichen an den Finanzminister betreffend "Steuerrekord und rot-schwarze Steuergeschenke" an.
Im Anschluss daran wird auf Verlangen der Grünen eine kurze Debatte über den Fristsetzungsantrag betreffend Vorsorgemassnahmen im Bereich der flächendeckenden Installation von Mobilfunksendeanlagen stattfinden.
AMSTERDAMER VERTRAG * SP-VP-ANTRAG 791/A BETREFFEND EIN BUNDESVERFASSUNGSGESETZ ZUR ÄNDERUNG DER BUNDESVERFASSUNG
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Abgeordneter Mag. STADLER (F) kritisiert, die Regierung mache in Sachen EU der Bevölkerung ein X für ein U vor. Im Transitbereich haben sich die freiheitlichen Befürchtungen einer Verkehrslawine bestätigt, die Regierungsparteien blockieren nun gegen ihren eigenen Transitvertrag. Die von der FPÖ schon vor Jahren geforderte Absenkung der EU-Beitragszahlungen wiederum wird nun auch von der österreichischen Bundesregierung verlangt.
Der Vertrag von Amsterdam überträgt weitere Souveränitätsrechte an EU-Gremien und schafft zudem die Neutralität kalt ab, meint Stadler. Dies, obwohl die Regierung der Bevölkerung ständig erklärt, dass das Neutralitätsgesetz unangetastet bleibe. Der Abgeordnete spricht von einem "schludrigen Umgang" mit der Bundesverfassung und betont, über eine allfällige Abschaffung der Neutralität habe einzig und allein das Volk zu entscheiden.
Abgeordneter Dr. MOCK (VP) qualifiziert den Amsterdamer Vertrag als weiteren Schritt in der Verdichtung der Integration und in der Absicherung des Friedens in Europa. Sicherheit und Freiheit der Bürger stehen für Mock im Vordergrund. Die Neutralität ist ständigen Veränderungen unterworfen. Österreich müsse den Bewegungsspielraum, den das Völkerrecht und die gewohnheitsrechtliche Entwicklung der Neutralität gibt, für seine Interessen voll ausnützen. Neutralität hat dem Menschen zu dienen, und nicht der Mensch der Neutralität, stellt Mock mit Nachdruck klar.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) sieht im Antrag der Regierungsparteien, der im Gefolge des Amsterdamer Vertrages Verfassungsänderungen normiert, eine Abschaffung der Neutralität und meint, über einen derartigen Schritt sollte die Bevölkerung in einer Volksabstimmung entscheiden. Die Rednerin spricht sich gegen ein Uminterpretieren der Neutralität und für eine aktive Neutralitätspolitik im Sinne einer friedlichen Konfliktaustragung aus. In einem Entschliessungsantrag fordert Petrovic die Abhaltung einer Volksabstimmung über den gegenständlichen Antrag der Regierungsparteien.
Enttäuscht zeigt sich die Rednerin über die ihrer Meinung nach fehlende europäische Solidarität mit Österreich in Sachen Mochovce, Gentechnik und Transitverkehr. Die EU hat sich in diesen Bereichen, die für die Sicherheit der Bevölkerung wesentlich sind, durchwegs gegen Österreich gewandt. Das Konzept des Amsterdamer Vertrages ist ihrer Einschätzung nach absolut ungeeignet, auf Dauer Sicherheit zu gewährleisten. Österreich sollte aufgrund seiner historischen und geographischen Position besondere Vermittlungsaufgaben übernehmen und nicht auf militärische Lösungen setzen. Heftige Kritik übt Petrovic auch an der österreichischen Politik im Kosovo.
Abgeordneter SCHIEDER (SP): Das österreichische Parlament setzt mit der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages seinen ersten Schritt zu einer dichteren Integration in der EU. Der Vertrag bringt mehr Grundrechte, mehr Solidarität, ein gewisses Ausmass an Demokratisierung und leistet einen Beitrag zu besseren Lebensbedingungen der Bürger. Er ist kein Meilenstein, sondern ein respektabler Fortschritt der Integration.
Die Neutralität wird, wie Schieder unterstreicht, durch den Vertrag nicht abgeschafft, lediglich ihr Anwendungsgebiet verringert sich, da Selbstverteidigungsmassnahmen der EU keinen Neutralitätsfall mehr bedeuten. Auch wenn durch den Vertrag die Möglichkeit zu Kampfeinsätzen eröffnet wird, muss und wird sie das neutrale Österreich nicht nutzen, versichert Schieder.
In einer tatsächlichen Berichtigung stellt Abgeordneter Dr. STADLER (F) gegenüber seinem Vorredner fest, dass laut Amsterdamer Vertrag das Initiativrecht nach einem Übergangszeitraum von fünf Jahren nur mehr von der Kommission ausgeübt werden kann.
Abgeordneter SCHEIBNER (F) wirft der Bundesregierung vor, der Bevölkerung in den Fragen der Sicherheitspolitik nicht die Wahrheit zu sagen. Heute werde beschlossen, dass das österreichische Bundesheer an friedensschaffenden Massnahmen und Kampfeinsätzen im Ausland teilnehmen kann - und dies soll alles mit der österreichischen Neutralität vereinbar sein.
Nach Ansicht der Freiheitlichen kann die Sicherheitspolitik der Zukunft nur in einem gemeinsamen Bündnis stattfinden, und vor allem dort, wo die besten Organisationsstrukturen vorhanden sind, wie etwa in der Nato. "Das darf aber nicht schleichend passieren", unterstreicht Scheibner, weshalb der Bevölkerung die Gelegenheit gegeben werden muss, darüber abzustimmen.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) fragt sich angesichts der Diskussion über die Verringerung des Anwendungsgebietes der Neutralität, warum die Bundesregierung bis jetzt nicht imstande war, einen Optionenbericht zu erstellen. Sodann befasst sich Gredler mit dem Amsterdamer Vertrag, der neben vielen positiven Elementen auch eine Reihe von Enttäuschungen gebracht habe. Die Liberalen bedauern vor allem, dass die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht beigetreten ist und keine entscheidenden Fortschritte in den Bereichen
Umweltschutz, Institutionenreform und Ausdehnung der Mitentscheidung erreicht worden seien.
Hinsichtlich der österreichischen EU-Präsidentschaft merkt die Rednerin kritisch an, dass sich die Bundesregierung keine Zielvorgaben gesetzt habe. Man sehe sich wohl nur als Verwalter und Überbringer von Dossiers, sagt Gredler, und nicht als Manager der Politik. Dennoch gibt sie der Hoffnung Ausdruck, dass während des EU-Vorsitzes die Osterweiterung intensiv vorangetrieben wird.
Staatssekretär Dr. WITTMANN hält seiner Vorrednerin entgegen, dass sich Österreich sehr wohl ambitionierte und realistische Ziele für die Zeit der EU-Präsidentschaft gesetzt habe. Beim Gipfel von Cardiff wurden bestimmte Problemkreise angesprochen, die weiterzudiskutieren sind, erklärt der Staatssekretär, wobei vor allem die Bereiche Agenda 2000 und Osterweiterung im Mittelpunkt der Anstrengungen stehen werden.
Hinsichtlich der Änderung des Artikels 23 B-VG führt Wittmann aus, dass Österreich dadurch nicht verpflichtet ist, an allen zukünftigen Petersberger Aufgaben teilzunehmen. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, weil die Wahlmöglichkeit zwischen drei Optionen, nämlich Zustimmung, konstruktive Stimmenthaltung oder Veto, bestehe, sodass die "Neutralität durchaus ihre Sinnhaftigkeit behält". Zudem werde durch diese Verfassungsänderung sichergestellt, dass das kürzlich eingeführte und bewährte Verfahren des KSE-BVG voll aufrecht bleibt.
Sodann skizziert der Staatssekretär aus der Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Inhalte des Vertrages von Amsterdam, der nicht die Endstufe der Integrationsentwicklung ist, aber eine wichtige Etappe in diesem Prozess darstellt. Viele der österreichischen Ziele konnten dabei verwirklicht werden, zeigt sich Wittmann überzeugt und weist insbesondere auf die Bereiche Beschäftigungs- und Sozialpolitik, Gleichbehandlung, Umweltschutz und auf die Reformen im Innen- und Justizsektor hin. Wesentliche Neuerungen wurden auch bei der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik erzielt. Durch die Übernahme der Petersberger Aufgaben und die damit zusammenhängende stärkere Zusammenarbeit mit der WEU wird die EU zu einem wichtigen sicherheitspolitischen Faktor.
Nach Meinung der Abgeordneten Mag. KAMMERLANDER (G) legt die Regierung das Schwergewicht bedauerlicherweise auf die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik, wobei es das erklärte Ziel sei, Österreich möglichst rasch in die WEU einzugliedern. Durch die Änderung der Bundesverfassung soll diese Entwicklung offensichtlich noch beschleunigt werden, kritisiert die Rednerin, weil damit das für die Neutralen vorgesehene "Hintertürl" der konstruktiven Stimmenthaltung ausser Kraft gesetzt werde. Aus diesem Grund bringt sie einen Entschliessungsantrag mit der Aufforderung an die Bundesregierung ein, so zu handeln, dass keine inhaltliche Verletzung des Neutralitätsgesetzes vorgenommen wird. Zudem beantragt Kammerlander, dass Bundeskanzler Klima an der Debatte teilnehmen soll.
Abgeordneter Dr. KHOL (VP) berichtigt tatsächlich, dass durch den SP-VP-Initiativantrag die Verfassung nicht unterminiert werde, wie dies Abgeordnete Kammerlander behauptet habe, sondern eine Änderung des B-VG erfolgt.
Die Neutralität müsse im europäischen System der Zukunft zur Solidarität werden, unterstreicht Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (VP). Ablehnend beurteilt der Redner das Konfliktbewältigungskonzept der Grünen, die dafür eintreten, bei einem Krieg zu reden, aber nicht zu handeln. Davon werde sich Milosevic sicherlich nicht beeindrucken lassen, meint Spindelegger unter Hinweis auf die aktuelle Krise im Kosovo. Verwundert zeigt er sich über die Aussage des Abgeordneten Scheibner, dass Österreich nicht einmal eine Überfluggenehmigung für deutsche Militärflugzeuge, die zu Nato-Manövern in Albanien unterwegs sind, erteilt haben soll. Spindelegger vermutet in diesem Zusammenhang eine Nahebeziehung zwischen den Freiheitlichen und dem Heeresnachrichtenamt.
In einer tatsächlichen Berichtigung stellt Abgeordneter JUNG (F) klar, dass er seit mehr als einem Jahr, mit einer kurzen Unterbrechung, nicht mehr im Heeresnachrichtenamt tätig ist.
Hierauf gibt Abgeordneter SCHEIBNER (F) im Rahmen einer tatsächlichen Berichtigung bekannt, dass er seine Informationen von einer Stelle in Deutschland erhalten hat.
Abgeordneter JUNG (F) verwehrt sich nochmals gegen die Anschuldigungen des Abgeordneten Spindelegger. Es ist möglich, als Beamter ehrlich seinen Beruf auszuüben und trotzdem in einer Partei tätig zu sein, unterstreicht er, was sich aber manche anscheinend nicht vorstellen können. Sodann befasst sich Jung mit dem Amsterdamer Vertrag und bemängelt in diesem Zusammenhang, dass im Ausschuss nur ein halber Tag zur Verfügung stand, um dieses grosse Vertragswerk durchzuarbeiten. Zudem würden die Wähler getäuscht, die über die Inhalte dieses Vertrages nicht informiert seien und denen nicht klar gesagt werde, dass bereits mit dem SOFA-Abkommen die Neutralität gebrochen worden sei. (Fortsetzung)