Parlamentskorrespondenz Nr. 448 vom 23.06.1998
FAMILIENAUSSCHUSS ERMÖGLICHT BUNDESSTELLE FÜR SEKTENFRAGEN
Wien (PK) - Der Familienausschuss stimmte heute mit SP-VP-F-Mehrheit der Einrichtung einer Bundesstelle für Sektenfragen zu. Diese wird als selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet und soll insbesondere Aufklärungsarbeit über Sekten und sektenähnliche Aktivitäten leisten. Die Bevölkerung soll sachlich und objektiv über Gefahren, die von Sekten ausgehen können, informiert werden. Die für die Dokumentation und Information erforderlichen Daten dürfen dabei allerdings nur aus öffentlich zugänglichen Quellen oder aus freiwilligen Mitteilungen erhoben werden, ausserdem muss die Sektenstelle, die weisungsfrei agiert, auf die Grundrechte - Achtung des Privatlebens, Datenschutz sowie Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit - Bedacht nehmen. Gerechnet wird mit jährlichen Kosten für die Bundesstelle von rund 5 Mill. S.
In einer heute mitbeschlossenen Ausschussfeststellung heisst es, der Familienminister sichere zu, dass die leitenden Organe der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften darüber in Kenntnis gesetzt werden, sollten der Bundesstelle für Sektenfragen im Rahmen ihrer Tätigkeit Gefährdungen innerhalb dieser Gemeinschaften bekannt werden.
Abgeordnete MOTTER (L): Die private oder öffentliche Religionsausübung muss gesichert sein, aber mehr als die auch sonst geltenden gesetzlichen Schranken sind nicht zulässig, will der Staat nicht Partei für eine bestimmte Glaubensrichtung ergreifen. Aus diesem Grund legte sie einen Entschliessungsantrag vor, der die Errichtung einer politisch unabhängigen Dokumentationsstelle für "neureligiöse Vereinigungen" vorsieht, die Interessierten objektives Informationsmaterial zur Verfügung stellt und Aufklärung über Gefahren und Risken religiöser Gemeinschaften ohne sozialen Druck gibt. Zudem soll Sektenaufklärung im Unterrichtsfach "Politische Bildung" vermittelt werden.
Für SP-Abgeordnete TEGISCHER ist das Wort "Sekte" vorurteilsbehaftet. Deshalb präferierte sie den Ausdruck "Psychomarkt", wie von einem Experten in der Enquete vorgeschlagen. Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (SP) verwies darauf, dass es zwar in der Literatur eine Reihe von möglichen Begriffen gibt, dass aber eine genaue Umschreibung schwer möglich ist. Obfraustellvertreterin Dr. MOSER-STARRACH (VP) hielt fest, man sollte sich auf einen Begriff einigen, den alle verstehen.
G-Abgeordneter ÖLLINGER sprach von einem gutgemeinten, aber schlechten Entwurf und bemängelte, die Vorlage würde keine Sektendefinition enthalten. Auch hätte diese Vorlage es verdient, länger beraten zu werden. Abgeordnete HORNGACHER (VP) wies darauf hin, dass Menschen, die in Sekten hineingeraten, eines Schutzes bedürfen. Besonders wichtig ist für sie, dass in den Ländern die Zusammenarbeit mit den Sektenstellen funktioniert.
Der Entwurf ist zwar nicht das "Gelbe vom Ei", erklärte Abgeordnete HALLER, jedoch werde die FPÖ ihm zustimmen. Der Informationsstelle mass sie grosse Bedeutung bei; zugleich erkundigte sie sich nach der Bestellung der Geschäftsführung. Ihre Fraktionskollegin MADL hinterfragte die Koordination mit den Sektenberatungsstellen der Länder. Abgeordneter Dr. GRAF (F) konnte sich hingegen mit dem "holprigen Schachtelsatz" in der Ausschussfeststellung nicht anfreunden. Abgeordnete MOTTER (L) sah in der Ausschussfeststellung sogar einen Widerspruch zum Gesetz.
Familienminister Dr. BARTENSTEIN stellte klar, dass seitens des Ressorts auf eine Definition des Begriffes "Sekte" verzichtet wurde. Auch er hielt es für notwendig, mit Begriffen zu agieren, die den Menschen etwas sagen. Durch das Gesetz wird eine politisch unabhängige und weisungsfrei gestellte Ansprechstelle geschaffen, betonte der Minister. Geschäftsführer wird ein unabhängiger Experte, beabsichtigt ist ein unbefristeter Vertrag. Die von Abgeordneter Haller angesprochene Gesellschaft gegen Sekten- und Kultgefahren erhält eine freie Förderung und wird von Bartenstein als Selbsthilfegruppe, da eine Beratungsstelle existiert, angesehen. Eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen ist im Einvernehmen mit dem Justizminister derzeit nicht geplant.
Im Rahmen der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ angenommen. Auch die Ausschussfeststellung konnte mit Mehrheit beschlossen werden. Ablehnend standen SPÖ, ÖVP und FPÖ dem Entschliessungsantrag Motter gegenüber. Keine Zustimmung gab es für den mitverhandelten F-Antrag 387/A(E) betreffend Evaluierung der Forderungen des Fünf-Parteien-Antrages aus 1994 betreffend Massnahmen in Zusammenhang mit Sekten, pseudoreligiösen Gruppierungen, Vereinigungen und Organisationen sowie destruktiven Kulten.
Vom Ausschuss abgelehnt wurden weiters drei Anträge der Freiheitlichen, die auf eine garantierte Valorisierung der Familienbeihilfe in zweijährigen Intervallen, auf die Einführung eines Kinderbetreuungsschecks sowie auf eine Erhöhung des Mutter-Kind-Pass-Bonus auf zumindest 6.000 S abzielten. Die Freiheitlichen hatten darauf hingewiesen, dass vor allem Familien mit mehreren Kindern sowie Alleinerziehende extrem gefährdet seien, unter die Armutsgrenze zu sinken. Ihrer Ansicht nach führt ausserdem die häusliche Kinderbetreuung, also die Betreuung durch die Eltern oder durch eine Tagesmutter, immer noch ein Schattendasein. (Schluss)