Parlamentskorrespondenz Nr. 455 vom 25.06.1998

SOZIALAUSSCHUSS BESCHLIESST VERBESSERUNGEN FÜR PFLEGEGELDBEZIEHER

Wien (PK) - Der Sozialausschuss kam in seiner heutigen Sitzung überein, das Sozialpaket, welches die 55. ASVG-Novelle und seine Begleitgesetze umfasst, sowie damit im Zusammenhang stehende Oppositionsanträge am Donnerstag, dem 2. Juli, ab 15 Uhr in Verhandlung zu nehmen. Der Antrag des L-Abgeordneten Dr. Kier, zur Vorbehandlung dieser Materie einen Unterausschuss einzusetzen und Vertreter des Hauptverbandes wie der Ärztekammer zu hören, fand keine Mehrheit.

Beschlossen wurde eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes, die in weiten Teilen aber auf Kritik der Opposition stiess. Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) hingegen begrüsste die Novelle und sprach von einem wesentlichen Schritt, um die Situation pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Hinsichtlich der Definition der Stufen konnte mit allen Bereichen Übereinstimmung erzielt werden, vermerkte er stolz.

Auch SP-Abgeordneter Mag. GUGGENBERGER verwies auf die vielen detaillierten Gespräche mit Vertretern der Behindertenorganisationen und betonte, dass von der leichteren Zugänglichkeit der Pflegestufe 4 16.000 Personen profitieren.

Nicht alle Vereine sind mit der Vorlage einverstanden, entgegnete Abgeordnete HAIDLMAYR (G), die vor allem die nunmehrige Taschengeldregelung bemängelte, deren Anhebung Inhalt eines mitverhandelten Antrages war. Zurückgezogen hatte Haidlmayr den gleichfalls auf der Tagesordnung stehenden Entschliessungsantrag betreffend Aufhebung der neuen Einstufungskriterien für die Pflegestufen 5, 6 und 7 in der Novelle zum BPGG.

Den behinderten Menschen, die in einem Heim untergebracht sind, bleiben rund 500 S über, rechnete F-Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE vor und meinte, mit diesem Betrag könne kein jugendlicher Behinderter seine persönlichen Bedürfnisse befriedigen. Auch werde mit der Novelle keine neue Taschengeldregelung getroffen. Ebenso unbefriedigend ist ihrer Ansicht nach die Nichtvalorisierung des Pflegegeldes.

Sozialministerin HOSTASCH verwies auf die gestern stattgefundene OECD-Sozialministersitzung, in deren Rahmen Österreich für seine hervorragenden zusätzlichen Leistungen Hochachtung gezollt wurde. Hostasch, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Bundespflege-geldgesetzes Obfrau des Sozialausschusses war, erläuterte die Intentionen der Vorlage: Das Pflegegeld ist als eine zusätzliche, vom individuellen Einkommen unabhängige Leistung konzipiert, es war nicht daran gedacht, dieses zur Finanzierung täglicher oder zusätzlicher Bedürfnisse heranzuziehen. Die Kosten für die Rückführung des Taschengeldes auf die ursprüngliche Höhe bezifferte die Ministerin mit 100 Mill. S.

Bezieher von Pflegegeld sind überwiegend Pensionisten, denen 20 % ihrer Pension und die Sonderzahlungen verbleiben, merkte Sektionschef Dr. GRUBER an.

Nach Ansicht von F-Abgeordneter HALLER werden private Pflegepersonen oder Personen, die in der Familie betreut werden, zugunsten öffentlicher Träger benachteiligt. 80 % der Pflegegeldempfänger werden daheim gepflegt und lukrieren das Geld, warf Abgeordneter Mag. GUGGENBERGER (SP) ein.

Für richtig erachtete es Abgeordneter Mag. HAUPT (F), dass eine Vertrauensperson bei einer unangekündigten Untersuchung anwesend ist, befürchtete aber bei Fehlen dieser Person neuerliche Missverständnisse.

Abgeordneter GAUGG (F) warf den Regierungsparteien "soziale Kälte" vor und verstand nicht, dass zwar vom Katastrophenfonds 500 Mill. S ins Budget transferiert werden, aber die 100 Mill. S für die Behinderten nicht zur Verfügung stehen.

Gegen eine automatische Valorisierung sprach sich Abgeordneter Dr. KIER (L) aus, der es aber für höchst an der Zeit hielt, die Pflegebeträge anzuheben.

Die Regierungsvorlage wurde teils einstimmig, teils mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP verabschiedet. Der mitberatene G-Antrag auf Änderung des BPGG wurde von den beiden Regierungsparteien abgelehnt.

ERSTER SCHRITT ZUR EINFÜHRUNG DER CHIPKARTE GESETZT

Zur Einführung des elektronischen Verwaltungssystems in der Sozialversicherung, der sogenannten Chipkarte, sollen 300 Mill. S aus dem Erstattungsfonds beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der im wesentlichen aus Arbeitgeberbeiträgen gespeist wird, an den Hauptverband überwiesen werden. Dies ist Inhalt einer Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes, die mit SP-VP-Mehrheit beschlossen wurde.

Abgeordneter GAUGG (F) verlangte Auskunft über die zeitliche, organisatorische und finanzielle Abwicklung der Einführung der Chipkarte und erkundigte sich danach, ob es bereits eine Ausschreibung gebe.

Solange nicht sichergestellt sei, welche Daten auf der Chipkarte gespeichert werden, und auch die Datensicherheit nicht gewährleistet sei, werden die Grünen einer Einführung nicht zustimmen, erklärte Abgeordnete HAIDLMAYR (G).

Man könne nicht erkennen, für welchen Zweck die 300 Mill. S vorgesehen sind, bemängelte Abgeordneter Dr. KIER (L). Diese Art der Quersubventionierung sei abzulehnen, denn die Chipkarte, die zur Vereinfachung der Verwaltungsmodalitäten beitragen soll, müsste sich "aus dem System heraus finanzieren".

Das Projekt Chipkarte befinde sich in einer guten Entwicklung, zeigte sich Abgeordneter DONABAUER (VP) überzeugt, der darauf aufmerksam machte, dass die Finanzierung auch mit Geldern der Wirtschaft erfolgt. Damit werde ausserdem einer Entschliessung des Nationalrates vom November 1996 entsprochen.

Auch die Abgeordneten HUMS und Dr. PITTERMANN (beide SP) zeigten auf, dass ein Teil der Kosten von den Arbeitgebern getragen wird, weil dort die grössten Einsparungen zu erwarten sind.

Der Erstattungsfonds beim Hauptverband werde ausschliesslich aus Arbeitgeberbeiträgen gespeist, unterstrich Ministerin HOSTASCH, die die 300 Mill. S als fairen Beitrag der Wirtschaft zur Finanzierung des neuen Verwaltungssystems bezeichnete. Derzeit arbeite man an der Einleitung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens, führte sie weiter aus, dann erst könne es ein Ausschreibungsverfahren im Detail geben. Mit dieser Vorlage werde die notwendige finanzielle Rückendeckung für die Einführung der Chipkarte geschaffen und somit der erste wichtige Schritt gesetzt, bekräftigte Hostasch.

ARBEITNEHMER VON LEIHFIRMEN WERDEN GLEICHGESTELLT

Eine Änderung des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes bzw. des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes beinhaltet die Einbeziehung von Arbeitnehmern von Arbeitskräfteüberlassern in die Schlechtwetterregelung, wenn sie aufgrund ihrer Tätigkeit dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen. Damit wird diese Personengruppe mit den Bauarbeitern gleichgestellt. Darüber hinaus bringt die Vorlage die Einbeziehung des Bereiches Wildbach- und Lawinenverbauung in die Winterfeiertagsregelung des BUAG.

In einem Abänderungsantrag schlug Abgeordnete HAIDLMAYR (G) vor, die betroffenen Arbeiter durch Ausstellung eines Dienstzettels darüber zu informieren, dass sie in Zukunft unter die Schlechtwetterregelung fallen. Zudem sollte das Bauarbeiter-Schlechtwetter-entschädigungsgesetz auch dann zum Tragen kommen, wenn die Ozonvorwarnstufe erreicht wird, verlangte Haidlmayr in einem zweiten Abänderungsantrag.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen, die G-Anträge blieben in der Minderheit.

NOVELLIERUNG DES POST-BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZES

Durch eine von den Regierungsparteien beantragte Änderung des Post-Betriebsverfassungsgesetzes soll der Geltungsbereich des PBVG im Hinblick auf die Neugestaltung der Unternehmensstruktur klargestellt werden. So wird u.a. der Wirkungsbereich des Personalausschusses durch die Betriebsvereinbarung geregelt.

In diesem Zusammenhang brachte Abgeordneter Dr. KIER (L) einen L-G-Abänderungsantrag sowie einen L-G-Antrag gemäss Paragraph 27 GOG auf Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes ein, die auf eine Gleichstellung aller ausländischen Arbeitskräfte im Bereich des Arbeitsverfassungsrechtes (passives Wahlrecht) abzielen. Dadurch soll der im Bahn-Betriebsverfassungsgesetz geltende Rechtszustand auch auf den Post-Bereich ausgedehnt werden, erklärte Kier.

Die Bechlussfassung der Novelle erfolgte mit SP-VP-Mehrheit. Die beiden L-G-Anträge wurden nur von den eigenen Fraktionen unterstützt und verfielen somit der Ablehnung.

BESSERE SOZIALE ABSICHERUNG FÜR SELBSTÄNDIGE

Bisher hatte es keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auf Fortbezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe gegeben, wenn

eine Erwerbstätigkeit ohne Arbeitslosenversicherungspflicht nach mehr als drei Jahren aufgegeben werden musste. Die von SPÖ und ÖVP vorgeschlagene Regelung sieht nun vor, dass durch die Entrichtung eines freiwilligen Sicherungsbeitrages die Rahmen- und Fortbezugsfristen über drei Jahre hinaus verlängert werden und erworbene Anwartschaftszeiten in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige, freie Dienstnehmer und ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Beschäftigte gewahrt werden können. Weitere wichtige Punkte sind die zweckmässige Ermittlung des aktuellen selbständigen Einkommens und die Neuordnung des Einkommensbegriffes in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Existenzsicherung für Behinderte in stiftungsähnlichen Massnahmen.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) erachtete diese Vorlage aus zwei Gründen für sehr wichtig: Einerseits werde die soziale Absicherung ausgebaut, was besonders den "neuen Selbständigen" und den alleinerziehenden Frauen zugute komme. Andererseits stehe es jedem einzelnen frei, einen Sicherungsbeitrag zu leisten, da es keine Verpflichtung dazu gebe. Feurstein rechnet aber damit, dass sehr viele Menschen von dieser Regelung Gebrauch machen werden, da monatlich nur 500 S zu entrichten sind.

Abgeordneter GAUGG (F) bezeichnete diesen Antrag nur als Ansatz einer Lösung, da viele Personen noch immer nicht einbezogen werden. Wenn jemand zum Beispiel vier Jahre als Selbständiger arbeite oder sich beruflich im Ausland aufhalte, habe er keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Es werde immer mehr Mut zur Selbständigkeit verlangt, konstatierte Abgeordnete HAGENHOFER (SP), deshalb sei es nur fair, wenn diesen Menschen neue Formen der sozialen Absicherung angeboten werden. Für wesentlich hält sie zudem, dass der Sicherungsbeitrag relativ gering sei.

Der von Abgeordneter HAIDLMAYR eingebrachte G-Entschliessungsantrag betreffend Valorisierung des Karenzgeldes fand nur die Zustimmung der Grünen und der Freiheitlichen und wurde somit abgelehnt.

Der SP-VP-Antrag betreffend Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, des Karenzgeldgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes wurde in der Fassung eines gesamtändernden SP-VP-Abänderungsantrages teils einstimmig, teils mit wechselnden Mehrheiten angenommen. (Schluss)