Parlamentskorrespondenz Nr. 465 vom 29.06.1998

VERPFLICHTUNGSZEITRAUM FÜR ZEITSOLDATEN AUF ZEHN MONATE VERLÄNGERT

Wien (PK) - Der Landesverteidigungsausschuss beschloss heute unter dem Vorsitz seines Obmanns SCHEIBNER eine Änderung des Wehrgesetzes, um zu verhindern, dass finanzielle Ansprüche, die nur den Draken-Piloten zugestanden wurden, auch von anderen Militärpiloten beansprucht werden, was infolge eines Redaktionsversehens bei der letzten Novelle des Wehrgesetzes nicht ausgeschlossen werden konnte. Da die diesbezügliche Gesetzesbestimmung rückwirkend in Kraft treten soll, folgte der Ausschuss der Empfehlung des Verfassungsdienstes und beschloss die Korrektur in der Form einer Verfassungsbestimmung.

Die Änderung des Wehrgesetzs wurde in der Fassung eines von Abgeordnetem Dr. MAITZ (VP) eingebrachten VP-SP-Abänderungsantrages beschlossen, mit dem der bislang auf sechs Monate beschränkte Wehrdienst als Zeitsoldat um vier Monate verlängert wird. Allerdings nur für Soldaten, die sich auf eine Laufbahn als Unteroffizier oder Truppenoffizier vorbereiten. Im Zusammenhang mit dieser Änderung legte Abgeordneter Dr. Maitz gemäss Paragraph 27 GOG auch einen SP-VP-Antrag zur Änderung des Heeresgebührengesetzes vor. Er gilt Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von weniger als einem Jahr. Ihre Monatsprämie wird von 5.597 S auf 7.039 S und ab dem siebenten Monat auf 7.853 S angehoben. Ausserdem erhalten sie freie Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Abgeordneter MOSER (L) stellt kritisch fest, dass von der angekündigten grossen Reform des Wehrgesetzes nicht viel übrig geblieben sei. Die vorgesehene Verlängerung der Verpflichtungsdauer für "Zeitsoldaten kurz" sei eine längst notwendige Massnahme, die im vorgesehenen Ausmass nicht ausreiche. Moser unterstützte daher den - letztlich abgelehnten - Abänderungsantrag der F-Abgeordneten SCHEIBNER und Dipl.-Ing. SCHÖGGL, der die Möglichkeit vorsah, Absolventen des Grundwehrdienstes als Zeitsoldaten für die Gesamtdauer von höchstens zwölf Monaten heranzuziehen.

Die in einem Abänderungsantrag Mosers zum Ausdruck gebrachte Auffassung, die Reparatur des Redaktionsversehens bedürfe keiner Verfassungsbestimmung, weil aus den erläuternden Bemerkungen klar hervorgehe, dass die gegenständliche Entlohnung nur für die Piloten im Luftraumüberwachungsdienst vorgesehen sei, fand keine Mehrheit.

Das Verlangen der Freiheitlichen und Liberalen nach einer weiteren Verlängerung der Dienstzeit von Zeitsoldaten wies Verteidigungsminister Dr. FASSLABEND zurück, indem er sich dafür aussprach, Zeitsoldaten rasch in eine Ausbildung zum Unteroffizier zu bringen. Die bisher vorgesehenen sechs Monate haben sich aber als zu kurz erwiesen, aus Termingründen seien Probleme aufgetreten, wenn es darum ging, die Zeit zwischen dem Ende des Präsenzdienstes und dem Beginn der Unteroffiziersausbildung zu überbrücken.

Die Änderung des Wehrgesetzes wurde in der Fassung des VP-SP-Abänderungsantrages mit SP-VP-L-G-Mehrheit, die Änderung des Heeresgebührengesetzes einstimmig verabschiedet.

OPPOSITIONSANTRÄGE UND PETITION

Im weiteren Verlauf der Sitzung nahmen die Ausschussmitglieder die zuletzt vertagten Beratungen über Oppositionsanträge und eine Petition wieder auf.

Anhand eines Antrages des Abgeordneten MOSER (L) auf Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht unter Voraussetzung eines österreichischen Vollbeitritts zur WEU und eines Antrages des Abgeordneten SCHEIBNER (F) zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des österreichischen Bundesheeres in seiner milizartigen Struktur führte der Ausschuss zunächst eine wehrpolitische Grundsatzdebatte.

Abgeordneter MOSER (L) wies auf die wesentlichen Veränderungen im strategischen Umfeld Österreichs hin und bezeichnete die allgemeine Wehrpflicht als eine "Zwangsverpflichtung", die nie wirklich allgemein war, weil sie nur den männlichen Teil der Bevölkerung betraf. Seinen Vorschlag, die Wehrpflicht auszusetzen, begründete Moser auch mit der Einschätzung, dass ein infanteristisches Massenheer in Österreich nicht mehr notwendig sei. Die neuen Herausforderungen bestehen im Bereich der internationalen Solidarität, wofür nur freiwillige Kräfte in Frage kommen. Das Modell der allgemeinen Mobilmachung sei nicht mehr aktuell und sollte durch einen freiwilligen Präsenz- und Milizdienst für Frauen und Männer ersetzt werden.

Abgeordneter JUNG (F) teilte die Meinung des Abgeordneten Moser nicht, weil die wichtigste Voraussetzung für eine grundlegende Änderung des österreichischen Wehrsystems, nämlich eine Nato-Mitgliedschaft, für lange Zeit nicht zu erwarten sei. Jung untermauerte den Antrag seiner Fraktion, indem er die erbärmlich schlechte Ausrüstung des Heeres beklagte und darauf aufmerksam machte, dass das Wehrbudget in der Zeit der Grossen Koalition im Verhältnis zum BIP um 60 % abgenommen habe.

Abgeordneter GAAL (SP) lehnte die beiden Anträge ab und wandte gegenüber Mosers Vorschlägen ein, dass derzeit keine Alternative zur Umfassenden Landesverteidigung mit allgemeiner Wehrpflicht und Milizheer bestehe. Den immer wichtigeren Aufgaben im Rahmen der internationalen Solidarität sei organisatorisch im Zuge der Adaptierung der HG Neu Rechnung getragen worden. Alle sicherheitspolitischen Anforderungen Österreichs können durch die allgemeine Wehrpflicht und das Milizsystem erfüllt werden, sagte der SP-Wehrsprecher.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) hielt es für gefährlich, die allgemeine Wehrpflicht auszusetzen, ohne vorher der Nato beizutreten. Daher sei eine Diskussion über das Wehrsystem für ihn erst nach einem Bündnisbeitritt sinnvoll. Die Wehrpflicht sollte kein Dogma sein, sondern ein Mittel zum Zweck, die Sicherheit des Landes

aufrechtzuerhalten. Dazu gehört für Scheibner insbesondere die Aufrechterhaltung der Miliz, die er durch die Politik des Ressorts immer mehr in Frage gestellt sah.

Abgeordneter MURAUER (VP) verteidigte die Adaptierung der Heeresgliederung gegen die Kritik der FPÖ und unterstrich die Notwendigkeit, die Organisation des Heeres den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Gegenüber Vorschlägen für ein Berufsheer brachte Murauer Erfahrungen in Spanien und Belgien zur Sprache, wo man mit hohen Kosten und dem Problem der Überalterung zu kämpfen habe. Mosers Antrag sei nicht relevant und unrealistisch.

Demgegenüber bezeichnete Abgeordneter WABL (G) die Wehrpflicht als ein anachronistisches Modell. Er sprach von der Notwendigkeit, die internationale Politik weiter zu verrechtlichen. Dazu gehöre die Ablehnung internationaler Militäreinsätze ohne UN-Auftrag.

Auch für Bundesminister Dr. FASSLABEND stellte die allgemeine Wehrpflicht kein Dogma dar. Man dürfe diese Frage aber nicht losgelöst von der prinzipiellen Frage der Einbindung in ein Paktsystem sehen. Diese Entscheidung ist nicht getroffen, daher habe die Frage des Wehrsystems keine besondere Aktualität. Für notwendig hielt es Fasslabend, dem Schutz der Infrastruktur gegen terroristische Angriffe, womöglich mit biologischen und chemischen Waffen, verstärkte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Auf die Miliz kommen in der Zukunft wichtige, aber andere Aufgaben als in der Vergangenheit zu, etwa in der Territorialverteidigung.

Abgeordneter Dr. MOCK (VP) stimmte der Forderung Wabls nach weiterer Verrechtlichung der internationalen Politik, auch hinsichtlich internationaler Militäreinsätze zu. Er sah hier zivilisatorische Fortschritte, konkret etwa bei der Aburteilung von Kriegsverbrechern. Dies könne aber nur ein Teil der Sicherheitspolitik sein, zumal mit grundlegenden Verbesserungen nur in einer langfristigen Perspektive zu rechnen sei.

Abgeordnete Dr. KARLSSON (SP) lehnte polizeiliche Einsätze des Bundesheeres ab, worauf Bundesminister Dr. FASSLABEND mit dem Hinweis reagierte, dass der Schutz der verfassungsmässigen Einrichtungen und der Bevölkerung zu den Aufgaben des Bundesheeres zähle. Konkret obliege es jeweils der Bundesregierung zu beurteilen, ob ein Einsatzfall vorliege oder nicht.

Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der WEU, wie sie Abgeordneter Moser nachdrücklich forderte, sehen mit Ausnahme Frankreichs alle WEU-Mitglieder die Nato-Mitgliedschaft, sagte der Verteidigungsminister. Er sei für die Stärkung der europäischen Sicherheits- und Verteidungsidentität, weise die Abgeordneten aber auf den Aufholbedarf der Europäer in Technik, Logistik und Transport hin.

Der L-Antrag auf Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht blieb in der Minderheit der Antragsteller, der F-Antrag wurde mit S-V-G-Mehrheit abgelehnt.

Wiederaufgenommen wurden vom Ausschuss die Verhandlungen über einen Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend die Erhöhung des Landesverteidigungsbudgets auf vergleichbares europäisches Niveau. F-Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL brachte dazu heute einen Abänderungsantrag ein, da, wie er betonte, die vor zwei Jahren formulierten Forderungen nicht mehr erfüllbar seien. Nunmehr verlangen die Freiheitlichen, dass dem Verteidigungsministerium kurzfristig zumindest die Kosten der Assistenz- und Auslandseinsätze durch nachträgliche Refundierungen aus Mitteln der anfordernden Institutionen ersetzt werden.

Abgeordneter Dr. MAITZ (VP) hielt dem entgegen, Minister Fasslabend habe bereits klargestellt, dass das Bundesheer künftig nur noch dann neue Auslandseinsätze übernehme, wenn die daraus resultierenden Kosten zusätzlich abgegolten werden, wie dies bereits bei Albanien der Fall gewesen sei. Für ihn erübrigt sich daher die Aufforderung der Freiheitlichen.

Ähnlich argumentierte Abgeordneter GAAL (SP). Er stellte ausserdem klar, dass die von den Freiheitlichen geforderte Erhöhung der Verteidigungsausgaben von 1,3 auf 1,5 % des BIP nicht realistisch sei. Gaal ist aber überzeugt, bei entsprechender Prioritätensetzung könnten die notwendigen Beschaffungsvorhaben des Bundesheeres verwirklicht werden.

Abgeordneter JUNG (F) beharrte dennoch auf den Antrag seiner Frakion und machte geltend, dass im wesentlichen nur die zusätzlichen Personalkosten für Auslandseinsätze refundiert würden, was aber ins Gewicht falle und nicht ersetzt werde, seien Material- und Gerätekosten.

Verteidigungsminister Dr. FASSLABEND erklärte in einer Stellungnahme, beim Einsatz des österreichischen Bundesheeres in Zypern und am Golan fielen vor allem Personalkosten an, da der Grossteil des Materials von der UNO zur Verfügung gestellt werde. Für laufende Einsätze wie in Bosnien werde es im nächsten Jahr zu einem Kostenersatz kommen.

Der F-Antrag blieb bei der Abstimmung in der Minderheit.

Einstimmig ein weiteres Mal vertagt wurde ein Antrag der Liberalen, der auf verbesserte Pensionsregelungen für an UN-Einsätzen beteiligte Soldaten abzielt. Es sei schwer verständlich, heisst es im Antrag, dass Auslandseinsätze als ausserordentlicher Präsenzdienst angesehen und pensionsrechtlich nur als Ersatzzeit angerechnet würden. In der Debatte schlug Abgeordneter MOSER (L) vor, den Antrag zur weiteren Behandlung dem Sozialausschuss zuzuweisen. Um zuvor aber noch strittige Fragen zu klären, plädierte er zunächst für eine Vertagung.

Die Freiheitlichen unterstützten den Inhalt des Antrages mit der Begründung, es gehe darum, soziale Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Dem Einwand von Verteidigungsminister Dr. FASSLABEND, eine eingerichtete Arbeitsgruppe konnte keinen einzigen Fall finden, bei dem es aufgrund eines Auslandseinsatzes zu einer Verzögerung im Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension gekommen sei, hielt Abgeordneter SCHEIBNER (F) entgegen, die neue Pensionsregelung werde sich erst zu einem späteren Zeitpunkt massiv auswirken.

Schliesslich nahm der Ausschuss eine Petition in Verhandlung, in der eine Anpassung des Landesverteidigungsplanes 85 verlangt wird. Dieser Forderung schlossen sich heute prinzipiell die Freiheitlichen und die Liberalen an. Abgeordneter MOSER (L) wies darauf hin, dass der Landesverteidigungsplan alle zehn Jahre zu überarbeiten sei und sich die strategischen Grundlagen in letzter Zeit umfassend geändert hätten. Abgeordneter SCHEIBNER (F) betonte die Notwendigkeit, wieder zu einem sicherheitspolitischen Konsens in Österreich zurückzufinden, dieser sei Grundvoraussetzung zur Änderung der Heeresstrukturen.

Sowohl Abgeordneter Dr. MAITZ (VP) als auch Abgeordneter GAAL (SP) erachten eine Änderung des Landesverteidigungsplanes zum jetzigen Zeitpunkt hingegen für nicht sinnvoll. Wie Verteidigungsminister Dr. FASSLABEND argumentierten sie, dass zunächst die Frage der zukünftigen Sicherheitspolitik Österreichs geklärt werden müsse. Die Regierung bemühe sich, eine gemeinsame Lösung zu finden, erläuterte der Minister, die Meinungen zu diesem Thema gingen derzeit aber so weit auseinander, dass "klare Weichenstellungen noch nicht getroffen werden können". Im übrigen seien, so Fasslabend, gewisse Teile des Planes durch das Solidaritätsgesetz, den Amsterdamer Vertrag und die neue Heeresgliederung ohnehin materiell derogiert.

Der Verteidigungsausschuss wird dem Nationalrat über die Beratungen zur vorliegenden Petition berichten. Ein Antrag auf Vertagung durch Abgeordneten WABL (G) erzielte nicht die notwendige Mehrheit. (Schluss)