Parlamentskorrespondenz Nr. 490 vom 02.07.1998

BUNDESRAT DISKUTIERT FRAGE DER FLÜCHTLINGE UND IHRER INTEGRATION

Wien (PK) - Die unterschiedlichsten Materien beschäftigen den Bundesrat in der Folge.

BUNDESGESETZ ZUR SICHERUNG DES WEITEREN AUFENTHALTSRECHTS VON INTEGRIERTEN VERTRIEBENEN AUS BOSNIEN UND HERZEGOWINA * ÄNDERUNG DES FREMDENGESETZES

Berichterstatter: Bundesrat Ing. GRASBERGER (VP)

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Bundesrat Mag. GUDENUS (F) dankt der österreichischen Bevölkerung für die Aufnahme der bosnischen Flüchtlinge. Es sei gelungen, 93.000 Flüchtlinge unterzubringen und zu versorgen und in gewissem Ausmass auch zu integrieren, sagt er. Gudenus zufolge darf die zeitweilige Aufnahme im Land von den Betroffenen aber nicht als Offert missverstanden werden, hier bleiben zu dürfen. Er betont, die Bosnier seien kriegsbedingt aus der Heimat geflohen, jetzt seien sie aufgefordert, ihre Heimat wieder aufzubauen. Es gebe genug Österreicher, die keine Wohnung und keinen Arbeitsplatz hätten.

Bundesrat Mag. LEICHTFRIED (SP) begrüsst hingegen das Gesetz, mit dem das Aufenthaltsrecht der bosnischen Flüchtlinge neu geregelt wird. Dadurch habe man viele Ängste beseitigen können. Österreich habe sich gegenüber den bosnischen Flüchtlingen höchst anständig verhalten, erklärt Leichtfried, sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite sei viel geleistet worden. Er macht darauf aufmerksam, dass es vielen Flüchtlingen aus der Republik Srpska nicht möglich wäre, in ihre Heimat zurückzukehren.

Bundesrat Mag. WILFING (VP) unterstreicht, die bosnischen Flüchtlinge seien nach Österreich gekommen, um Schutz und Hilfe vor Verfolgung und Vergewaltigung zu suchen, und nicht, weil sie es sich hier bequem machen wollten. Er weist darauf hin, dass von ca. 90.000 Bosniern immerhin 60.000 in Österreich integriert werden konnten. Je ca. 10.000 seien weitergewandert bzw. nach Hause zurückgekehrt. Jene 5.000 Personen, die sich derzeit noch in Bundes- und Landesbetreuung befinden, kämen zum Grossteil aus der Republik Srpska, sie hätten dort keine Heimat mehr und seien nicht willkommen.

Bundesrat Dr. TREMMEL (F) meint, es falle ihm schwer, gegen das Bundesgesetz, mit dem integrierten Vertriebenen aus Bosnien das weitere Aufenthaltsrecht gesichert wird, Einspruch zu erheben, weil mangelnde Hilfsbereitschaft unterstellt werden könnte. Er gibt aber zu bedenken, dass eine Million Österreicher an oder unter der Armutsgrenze lebten und ebenfalls Unterstützung bräuchten. Ausserdem ortet er eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Hilfebedürftigen wie den Kurden oder den in Rumänien lebenden Altösterreichern.

Bundesrätin SCHICKER (SP) wirft ihrem Vorredner vor, in seiner Argumentation unglaubwürdig zu sein. In Richtung Bundesrat Gudenus hält sie fest, dieser habe offensichtlich keine Ahnung, was den bosnischen Flüchtlingen widerfahren sei, er plaudere leichtfertig über Schicksale hinweg. Sie verweist darüber hinaus auf Schwierigkeiten, die rückkehrwillige Flüchtlinge in ihrer Heimat hätten.

Bundesrätin HAUNSCHMID (F) erzählt, auch sie beschäftige in ihrer Säge und in ihrem Gastronomiebetrieb seit 1971 Fremdarbeiter und habe Jahre hindurch bosnische Flüchtlinge mitverpflegt und mitversorgt. Nicht akzeptieren könne sie aber die Ungleichbehandlung zwischen Flüchtlingen und anderen Fremden bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen.

Innenminister Mag. SCHLÖGL repliziert auf die Wortmeldung von Bundesrätin Haunschmid und kritisiert deren Forderung nach "ungezügeltem Zuzug". Österreich habe nach Luxemburg den zweithöchsten Ausländeranteil in der Europäischen Union, skizziert er, vorrangiges Ziel der Politik müsse es daher sein, die Menschen, die bereits ein Aufenthaltsrecht in Österreich haben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren, bevor man neuen Zuzug gestatte.

Bundesrat SCHAUFLER (VP) zeigt sich zutiefst erschüttert über die Reden der Freiheitlichen, insbesondere über die Wortmeldung von Bundesrat Gudenus. Er bekräftigt, es gebe viele Kriegsflüchtlinge, die keine wie immer geartete Chance hätten, in ihre Heimat zurückzukehren.

Bundesrat DDr. KÖNIGSHOFER (F) macht auf eine Rede des bosnischen Staatspräsidenten vor rund einem Jahr in Deutschland aufmerksam, die dieser mit der dringenden Bitte an die Flüchtlinge abgeschlossen habe, zurückzukehren und beim Aufbau der Heimat mitzuhelfen.

Bundesrat KONECNY (SP) meint, alle, die die bosnischen Flüchtlinge leichtfertig zur Rückkehr aufforderten, sollten sich selbst ein Bild über die Verhältnisse im Land machen. Viele, die zurückkämen, würden von den anderen Ethnizitäten bedrängt und im Einzelfall sogar getötet.

Sowohl gegen das Bundesgesetz, mit dem integrierten Vertriebenen aus Bosnien und Herzegowina das weitere Aufenthaltsrecht gesichert wird, als auch gegen die Novellierung des Fremdengesetzes 1997 wird mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

1. EURO-FINANZBEGLEITGESETZ

Berichterstatter: Bundesrat RAUCHENBERGER (SP)

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Bundesrat Dr. HARRING (F) bemängelt, dass viele im Zusammenhang mit der Währungsumstellung relevante Bestimmungen nicht im 1. Euro-Finanzbegleitgesetz, sondern im 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz geregelt würden, was die Übersichtlichkeit der komplexen Materie weiter erschwere. Den vorliegenden Entwurf selbst qualifiziert er als unausgegoren und übt an zahlreichen Detailbestimmungen Kritik.

Bundesrat JAUD (VP) macht geltend, es sei Vizekanzler Schüssel und dem früheren Finanzstaatssekretär Ditz zu verdanken, dass heute das 1. Euro-Finanzbegleitgesetz beschlossen werden könne. Hätten die beiden dem 1995 von der SPÖ gewünschten Budget zugestimmt, hätte Österreich die Konvergenzkritierien und damit die Voraussetzungen zur Teilnahme am Euro mit Sicherheit nicht erfüllen können. 

Bundesrat MEIER (SP) führt aus, die Bevölkerung messe im Zusammenhang mit der Einführung des Euro sicher erst dem 1. Jänner 2002 zentrale Bedeutung bei, wenn das neue Geld in die  Brieftaschen komme. Tatsache sei aber, dass der Euro mit 1.1.1999 eingeführt werde und ab diesem Zeitpunkt die für Umrechnungen relevante Währung sei. Meier zufolge ist es wichtig, alle für die Währungsumstellung erforderlichen gesetzlichen Regelungen rechtzeitig zu treffen, das 1. Euro-Finanzbegleitgesetz sei nur der erste Schritt.

Bundesrat DDr. KÖNIGSHOFER (F) erklärt, viele hätten 1994 dem EU-Beitritt Österreichs zugestimmt, weil sie sich von der Union eine soziale Schutzgemeinschaft erwartet hätten. Diese Erwartungen seien aber enttäuscht worden, heute gebe es einen Abbau von Sozialstandards. Königshofer warnt vor der kurzfristigen Vernichtung von Hunderttausenden Arbeitsplätzen im Bankensektor durch die Einführung des Euro. Er befürchtet ausserdem, dass die Kurse der niedrigverzinsten österreichischen Anleihen "rutschen werden", wenn alle elf Euro-Länder gleichzeitig die Anleihen von ihrer Landeswährung auf den Euro umstellten.

Finanzminister EDLINGER erläutert, Anlass des 1. Euro-Finanzbegleitgesetzes sei der Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, es gehe darum, Rechtssicherheit herzustellen. Im Gesetz enhalten seien all jene legistischen Massnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums fielen.

Zum Arbeitsplatz-Argument merkt Edlinger an, der Euro sei kein Wundermittel, sondern schlicht ein Zahlungsmittel. Er schaffe jedoch die Voraussetzungen dafür, dass die EU-Staaten von wirtschaftlichen Irritationen durch Wechselkursschwankungen verschont bleiben würden. Dem Minister zufolge hat beispielsweise die letzte Lira-Abwertung der österreichischen Wirtschaft 1 % des BIP gekostet. Um in der Union weiter wettbewerbsfähig sein zu können, nennt Edlinger als wichtiges politisches Ziel die Senkung der Lohnnebenkosten. Zudem verteidigt er die Abschaffung der Duty-free-Shops auf Flughäfen.

Mehrheitlich kein Einspruch.

BUNDESGESETZ ZUR ÜBERTRAGUNG VON BUNDESBETEILIGUNGEN IN ÖIAG-EIGENTUM * ÄNDERUNG DES HYPOTHEKENBANK- UND DES PFANDBRIEFGESETZES * NOVELLIERUNG DES GARANTIEGESETZES * NOVELLE ZUM GLÜCKSSPIELGESETZ

Berichterstatter: Bundesrat RAUCHENBERGER (SP)

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Bundesrat Dr. HARRING (F) würdigt seitens seiner Fraktion die zur Vehandlung stehenden Materien, da die Vorlagen ausgegoren und vernünftig seien.

Bundesrat JAUD (VP) meint, mit der Übertragung der Anteile von AUA und Flughafen an die ÖIAG würden nun die Fehler der Verstaatlichungspolitik, welche die Sozialdemokraten betrieben hätten, beseitigt, was ein Verdienst der Volkspartei sei. Generell votiert Jaud für eine vollständige Privatisierung sämtlicher Wirtschaftsbereiche.

Bundesrat PRÄHAUSER (SP) weist darauf hin, dass die Verstaatlichungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg den Wiederaufbau erst ermöglicht habe. Aufgabe der Politik sei es, das Beste für das Land in wirtschaftlicher Hinsicht zu tun, und dies geschehe auch mit den in Diskussion stehenden Vorlagen.

Bundesrat Mag. SCHERB (F) ortet divergierende Ansichten zwischen den Regierungsparteien im Spannungsfeld von Anteilsverwaltung versus Privatisierung. Einmal mehr zeige sich, dass die Regierung nicht wisse, was sie wolle. Kritisch hinterfragt Scherb, inwieweit in Zeiten eines gemeinsamen Europa tatsächlich mehr als 50 % der Anteile an der AUA in österreichischer Hand gehalten werden sollten. Der Staat sollte sich auf jene Bereiche beschränken, die er besser erledigen kann als Private.

Bundesminister EDLINGER stellt zu AUA und Flughafen fest, die Aufgabe der ÖIAG sei hier klar umrissen, und betont, dass nicht jede wirtschaftliche Betätigung des Staates schlecht sei.

Wichtig sei, die ÖIAG in die Rolle des Kernaktionärs zu bringen, um sicherzustellen, dass in österreichischen Firmen auch österreichische Interessen wahrgenommen würden.

Kein Einspruch.

ABKOMMEN MIT TSCHECHIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG BEI ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER

Berichterstatter: Bundesrat RAUCHENBERGER (SP)

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Kein Einspruch.

Sodann unterbricht der Präsident die Sitzung bis morgen 9 Uhr früh. (Fortsetzung)

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