Parlamentskorrespondenz Nr. 515 vom 08.07.1998
NATIONALRAT GIBT GRÜNES LICHT FÜR HANDY-VERBOT BEIM AUTOFAHREN
Wien (PK) - Sodann befasst sich der Nationalrat mit folgenden Punkten:
SP-VP-ANTRAG 809/A SOWIE F-ANTRAG 815/A BETREFFEND EIN BUNDESGESETZ ÜBER DIE BAULICHE ERWEITERUNG DER UNI KLAGENFURT UNTER FINANZIELLER BETEILIGUNG DES LANDES KÄRNTEN UND DER LANDESHAUPTSTADT KLAGENFURT * F-ANTRAG 772/A(E) ZUR NEUGESTALTUNG DES UNIVERSITÄTSWESENS IN ÖSTERREICH
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Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) erklärt, seine Fraktion fordere seit langem schon eine Neuordnung des österreichischen Universitätswesens, wo sich die Frage aufdränge, weshalb es auf diesem Gebiet zu solchen Verzögerungen komme. Auch die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Universitäten lasse zu wünschen übrig. Viele Fragen des Universitätswesens seien vertagt worden, das Abfassen eines Weissbuches allein sei zu wenig.
Abgeordneter Mag. POSCH (SP) würdigt die Bemühungen der Universität Klagenfurt um Integration, gegenseitiges Verständnis und Toleranz, weshalb diese Universität den gegenständlichen Ausbau mehr als verdiene. Die Universität habe mittlerweile 4.500 Studenten, weit mehr als bei der Errichtung der Universität 1970 vorgesehen gewesen sei, weshalb dieser Ausbau zur Aufrechterhaltung des vollen Lehrbetriebes dringlich geboten sei.
Abgeordneter WURMITZER (VP) bezeichnet den heutigen Beschluss als einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung der Klagenfurter Universität. Die Raumnot sei durch den rasanten Aufschwung virulent, auch seien die hohen Kosten für Anmietungen kaum ökonomisch. Vielmehr sei der Ausbau wirtschaftlich und auch pädagogisch sinnvoll.
Abgeordneter GAUGG (F) meint, die Klagenfurter Uni habe eine positive Entwicklung genommen, und erachtet es für notwendig, unter besseren Arbeitsbedingungen als bisher das bestehende Angebot auszubauen.
Abgeordnete Dr. GREDLER (L) begrüsst den Ausbau der Uni Klagenfurt und regt an, die dortige Heizung mit Alternativenergie zu speisen. Dem F-Antrag steht sie differenziert gegenüber. Wenn es darin auch Punkte gebe, die überlegenswert seien, müsse man andere Teilbereiche dieses Antrages ablehnen, sagt sie.
Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) ist froh darüber, dass die UBW, ein Kind seines akademischen Lehrers Stephan Koren, heute so erfolgreich dastehe. Der F-Antrag komme zu spät und sei zudem über weite Strecken fehlerhaft, sodass man sich nur wundern könne.
Das BG über die bauliche Erweiterung der Uni Klagenfurt wird einstimmig beschlossen. Der (negative) Bericht über den F-Antrag hinsichtlich Neugestaltung des Universitätswesens in Österreich erfährt mehrheitliche Kenntnisnahme.
SP-VP-ANTRAG 805/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES KRAFTFAHRGESETZES * NOVELLIERUNG DES LUFTFAHRTGESETZES * BUNDESGESETZ, MIT DEM EIN GEFAHRGUTBEFÖRDERUNGSGESETZ ERLASSEN WIRD SOWIE DAS KRAFTFAHRGESETZ UND DIE STRASSENVERKEHRSORDNUNG GEÄNDERT WERDEN * G-ANTRAG 738/A(E) AUF NOVELLIERUNG DES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZES
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Abgeordneter Ing. MEISCHBERGER (F) lehnt seitens seiner Fraktion ein Handy-Verbot grundsätzlich ab, weil das Gespräch an sich die Ablenkung evoziere. Wenn, dann müsste man über das Telefonieren an sich sprechen. Anscheinend gehe es hier aber nur darum, den Autofahrer wieder einmal zur "Melkkuh der Nation" zu machen. Der G-Antrag über die Sendemasten weise in die richtige Richtung und werde daher von seiner Fraktion unterstützt.
Abgeordnete BINDER (SP) macht darauf aufmerksam, dass laut Kuratorium für Verkehrssicherheit 90 % der Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind, sodass Massnahmen zur Hebung der Konzentration der Fahrer dringend geboten erscheinen. Die Übergangsregelung habe jedoch ihre Berechtigung, damit sich die Autofahrer auf diese Änderung einstellen können.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) sagt, ihre Fraktion sei für jeden Schritt zu mehr Verkehrssicherheit, weshalb sie das Handy-Verbot begrüsse. Durch das Tempo bei der Errichtung von Sendemasten drohten sowohl der Landschafts- als auch der Ortsbildschutz auf der Strecke zu bleiben, weshalb die Parteienstellung der Anrainer nötig und wichtig sei.
Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) weist auf Untersuchungen hin, die zeigen, dass Autofahrer, die mit dem Handy telefonieren, ein vierfach erhöhtes Unfallrisiko tragen. Das Handy bedeute eine erhebliche Ablenkung, daher stimme er dem Handy-Verbot zu und halte die Installation von Freisprecheinrichtungen für notwendig. Um Alibilösungen durch billige Einrichtungen mit unzureichenden Sicherheitswirkungen zu vermeiden, wird der Verkehrsminister per Verordnung festlegen, welche Anforderungen an Freisprecheinrichtungen gestellt werden müssen.
Dem GSM-Antrag der Grünen auf Begrenzung der Zahl der Sendemasten spricht Kukacka eine gewisse Berechtigung zu, macht aber gleichzeitig darauf aufmerksam, dass es unseriös wäre, Sendeanlagen zu verbieten. Alle, auch die Grünen, wollen telefonieren. Es gehe um einen vernünftigen Kompromiss zwischen wirtschaftlichen Notwendigkeiten und den Bedürfnissen der Bürger.
Abgeordneter LAFER (F) kann den Zeitdruck bei der Einführung des Handy-Verbots, das ab 1.7.1999 in Kraft treten soll, nicht verstehen. Befürchtungen äussert der Exekutivbeamte auch hinsichtlich der schwierigen Kontrollierbarkeit dieses Verbots. Positiv sieht Lafer dagegen die Novellierung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes. Es wird einfacher handzuhaben sein, weil die bislang 17 Verordnungen durch eine einzige ersetzt werden.
Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) unterstützt einen raschen Beschluss für ein Handy-Verbot beim Autofahren, weil dies der Verkehrssicherheit dient und eine ausreichende Frist für technische Umrüstungen einräumt. Für kritikwürdig hält Barmüller allerdings die bürokratische Art, in der Freisprecheinrichtungen per Verordnung technisch normiert werden sollen. Bedauerlich sei auch die mangelnde Bereitschaft der Koalitionsparteien, weitergehende Massnahmen bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen und für deren bessere Überwachung herbeizuführen. Zum Vorschlag, Mobilfunksender zu konzentrieren, meint der Redner, man sollte erst feststellen, worin die tatsächlichen Gefährdungspotentiale bestehen, denn weniger Sender bedeuten höhere Feldstärken.
Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) fordert den Verkehrsminister namens der Anrainer des Flughafens Linz-Hörsching auf, das bestehende Nachtflugverbot nicht aufzuweichen.
Abgeordnete MADL (F) befasst sich mit dem Luftfahrtgesetz und zeigt sich erfreut darüber, dass Militärflughäfen in Zukunft auch für zivile Zwecke genutzt werden können. Ein besonderes Anliegen ist ihr dabei der Flughafen in Zeltweg, weil durch die zivile Nutzung mit einer wirtschaftlichen Belebung dieser Region zu rechnen ist. Was das Handy-Verbot beim Autofahren betrifft, müsse man damit rechnen, dass im Falle eines Unfalls die Versicherungen trotz Benützung der Freisprechanlage keinen Schaden ersetzen werden, befürchet Madl, da laut StVO keine Ablenkung des Fahrers stattfinden darf.
Durch das Gefahrgutbeförderungsgesetz werde sichergestellt, hebt Abgeordneter PLATTER (VP) hervor, dass die Kontrollen EU-konform und effizient durchgeführt werden. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt der Bundesgendarmerie unter Mitwirkung der Zollwache, wobei die Kompetenzen ganz klar geregelt sind.
Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) bezeichnet es als bedenklich, dass hinsichtlich des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in der Ausschussfeststellung auf eine Einigung der Sozialpartner verwiesen wird. Im Zusammenhang mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes plädiert der Redner dafür, den "Sendemastenwald" einzudämmen und die GSM-Lizenzvergabeverfahren zu vereinheitlichen.
Abgeordneter PARNIGONI (SP) gibt bekannt, dass vom Verkehrsministerium eine Novelle vorbereitet werde, die auf eine gemeinsame Nutzung der Infrastruktur durch die GSM-Betreiber abzielt. In der Frage der Verkehrssicherheit könne man eine positive Bilanz ziehen, unterstreicht Parnigoni, so hat es in den ersten sechs Monaten um 123 weniger Verkehrstote gegeben als im Vergleich zum Vorjahr.
In Richtung des Abgeordneten Kukacka weist Abgeordneter MAROLT (F) auf eine Stellungnahme des ÖAMTC hin, die sich kritisch mit dem Handy-Verbot auseinandersetzt. Sodann bringt er einen Entschliessungsantrag betreffend Massnahmen gegen den Mobiltelefon-Senderwald ein, in dem die Freiheitlichen u.a. die Erstellung von Richtlinien für den Bau und Betrieb von Sendeanlagen, die Zusammenlegung und Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur sowie eine Information der Standortgemeinden fordern.
Abgeordneter EDLER (SP) skizziert die Eckpunkte des Gefahrgutbeförderungsgesetz und stellt fest, dass damit sechs EU-Richtlinien umgesetzt sowie die Rechtsgrundlagen für die Regelung gefährlicher Güter verbessert werden. Dadurch werde es auch der Zollwache ermöglicht, verstärkte Kontrollen durchzuführen.
Abgeordneter WALLNER (SP) fordert die Öffnung des Militärflughafens Zeltweg für zivile Zwecke, weil dadurch der Industriestandort Obersteiermark gestärkt wird.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) kritisiert die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen in Wohngebieten und warnt vor Gesundheitsschäden. Sie fordert unabhängige Studien über allfällige gesundheitliche Beinträchtigungen.
Bei der Abstimmung wird die Änderung des Kraftfahrgesetzes mit SP-VP-L-G-Mehrheit angenommen. Für die Änderung des Luftfahrtgesetzes plädieren SPÖ, ÖVP, F und L. Das Gefahrgutbeförderungsgesetz passiert das Plenum mit Stimmeneinhelligkeit.
Der (negative) Bericht des Ausschusses über den G-Antrag betreffend Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wird mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und L zur Kenntnis genommen.
In der Minderheit bleibt der F-Entschliessungsantrag betreffend Massnahmen gegen den Mobiltelefon-Senderwald.
STAATSBÜRGERSCHAFTSGESETZNOVELLE 1998 SOWIE VP-ANTRAG 301/A ZUR ÄNDERUNG DES STAATSBÜRGERSCHAFTSGESETZES * EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER STAATSANGEHÖRIGKEIT SAMT VORBEHALTEN UND ERKLÄRUNGEN ÖSTERREICHS * L-ANTRAG 310/A, F-ANTRAG 627/A UND G-ANTRAG 638/A ZUR NOVELLIERUNG DES STAATSBÜRGERSCHAFTSGESETZES
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Abgeordneter JUNG (F) sieht einen Zusammenhang zwischen dem Ausländeranteil und der hohen Arbeitslosen- und Kriminalitätsrate und warnt vor Überfremdung. Österreich habe im Balkankonflikt seine Hilfsbereitschaft mehr als genug bewiesen, die Österreicher sind keineswegs fremdenfeindlich, Österreich ist aber kein Einwanderungsland, betont Jung mit Nachdruck.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft habe nach Meinung des Redners im Interesse Österreichs zu liegen. Jeder neue Staatsbürger müsse in der Lage sein, selbst für seinen Unterhalt aufzukommen. Jung wendet sich gegen die Einbürgerung von Kriminellen und warnt auch vor einem Import von fremden politischen und religiösen Problemen. Die Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung sollte eine ausreichende und nicht nur oberflächliche Kenntnis der deutschen Sprache sein.
Das Gesetz lehnt Jung entschieden ab, da es, wie er sagt, den Auffassungen der FPÖ über den Wert einer Staatsbürgerschaft diametral widerspricht.
Abgeordneter LEIKAM (SP) stellt fest, die Novelle folge dem Grundsatz "Integration vor Neuzuwanderung" und sehe die Verleihung der Staatsbürgerschaft als letzten Schritt einer geglückten Integration an. Leikam bekennt sich zur Verankerung einiger erschwerter Bedingungen für die Einbürgerung. In diesem Sinn bezeichnet er den Nachweis von Sprachkenntnissen als durchaus legitim und auch im Interesse des Einbürgerungswerbers gelegen. Leikam begrüsst weiters die Verschärfung der Ausschlussgründe für vorbestrafte Ausländer. Im übrigen wertet er die Novelle als tragfähigen Kompromiss. Der FPÖ wirft Leikam Fremdenhass vor.
Abgeordneter Dr. KIER (L) lehnt das Gesetz als zu restriktiv und hinterwäldlerisch ab. Er spricht sich insbesondere gegen die Verschärfung der Ausschlussgründe für die Verleihung der Staatsbürgerschaft an Vorbestrafte aus und meint, nun seien schon üble Nachrede und Beeinträchtigung durch Lärm Einbürgerungshindernisse. Die Fristen für die Verleihung sind Kier zu kurz, insgesamt vermisst er in diesem Gesetz eine europäische Perspektive.
Heftige Kritik übt der L-Redner an den Vorbehalten Österreichs zum Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, deren Streichung er in einem Entschliessungantrag fordert. Kier sieht in diesen Vorbehalten unter anderem eine schwere Diskriminierung unehelicher Kinder. (Fortsetzung)