Parlamentskorrespondenz Nr. 517 vom 08.07.1998

NATIONALRAT: DEUTSCHKENNTNISSE VORAUSSETZUNG FüR STAATSBÜRGERSCHAFT

Wien (PK) - In der weiteren Debatte zur Staatsbürgerschaftsgesetznovelle erklärt VP-Abgeordneter GROSSRUCK: Die Novelle will mehr Rechtssicherheit, Gerechtigkeit, Integrationsbereitschaft und mehr Wertigkeit für die Mitgliedschaft in der Republik Österreich einfordern und baut dabei auf den Erfahrungen aus der Praxis auf. Die ÖVP bekennt sich zur klassischen humanistischen Gastfreundschaft, verlangt aber auch von den Gästen, dass sie sich an das Gastrecht halten und die Gesetze Österreichs beachten. Kernpunkt der Novelle ist für Grossruck der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse für Einbürgerungswerber. Die Sprache nicht nur kennen, sondern sie auch können, ist eine Voraussetzung für eine dauerhafte Integration, meint er.

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) klagt über die aus ihrer Sicht verschlechterten Bedingungen beim Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft für ausländische Mitbürger. Nach jahrelangen Ankündigungen einer Reform werde nun eine Novelle beschlossen, die Österreich zum Schlusslicht im Staatsbürgerschaftsrecht mache.

Stoisits wertet die österreichische Staatsbürgerschaft als ein hohes Gut, aber nicht höher als andere Staatsbürgerschaften. Daher kritisiert sie die 30jährige Wartefrist beim Rechtsanspruch und die 10jährige Mindestfrist für den Erwerb der Staatsbürgerschaft. Der Kreis der Menschen, die bereits nach 4 Jahren Aufenthalt Österreicher werden können, werde bedauerlicherweise radikal eingeschränkt. Kritik übt sie vor allem auch an der Bestimmung über die "entsprechenden Kenntnisse der deutschen Sprache" als zwingende Voraussetzung beim Erwerb des österreichischen Passes. Für Stoisits ist dies ein unbestimmter Gesetzesbegriff, der dem Legalitätsprinzip widerspreche. Stoisits wiederholt ihre Forderung nach Doppelstaatsbürgerschaften, nach erleichtertem Zugang und bundeseinheitlichen Regelungen. Vor allem aber appelliert sie an den Innenminister, dafür zu sorgen, dass älteren Menschen, in der Regel Flüchtlingen, Sprachtests erspart bleiben.

Abgeordneter GAAL (SP) bekennt sich zum Grundsatz "Integration vor Neuzuwanderung" und erinnert daran, dass sich das bisherige Staatsbürgerschaftsgesetz sehr bewährt und europaweit Anerkennung gefunden hat. Die vorliegende Novelle erlaube eine erfolgreiche Fortsetzung dieser Politik. Sie entspricht den Bedürfnissen der Österreicher und kommt den Wünschen der Menschen entgegen, die in unserem Land eine neue Heimat gefunden haben. Positiv bespricht Gaal auch die Bestimmung über die deutschen Sprachkenntnisse. Sie stellen ein wichtiges Integrationsmerkmal dar, während mangelnde Sprachkenntnisse als das grösste Integrationshindernis gelten. Dennoch werde es keine Prüfungen geben, stellt Gaal gegenüber Abgeordneter Stoisits klar.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) weist die Äusserungen des Abgeordneten Leikam als Versuch zurück, die FPÖ zu diffamieren und mundtot zu machen. Die Freiheitlichen vertreten in der Fremdenpolitik andere Auffassungen, vor allem aber orientieren sie sich an den Interessen der österreichischen Bevölkerung. Partik-Pable kritisiert die Verdoppelung der Einwanderungszahlen in Wien auf 8.600 während der letzten Jahre. Sie verlangt längere Fristen - eine Verleihung der Staatsbürgerschaft nach vier Jahren Aufenthalt sei nicht zu vertreten, Integration habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht stattgefunden. Zu den vieldiskutierten Deutschkenntnissen meint die Rednerin, es sei nicht zuviel verlangt, dass jemand seine Alltagshandlungen in der Sprache des Landes meistert, von dem er die Staatsbürgerschaft erhalten hat.

Innenminister Mag. SCHLÖGL gibt die aktuellen Daten über das Inländer-Ausländer-Verhältnis in der österreichischen Bevölkerung bekannt. Bei 8,1 Mill. Einwohnern beträgt der Ausländeranteil 750.000, wobei 330.000 aus dem ehemaligen Jugoslawien, 140.000 aus der Türkei und rund 90.000 aus EU-Ländern stammen. 100.000 Menschen haben in den letzten zehn Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. 1997 wurden 16.274 Staatsbürgerschaften verliehen, davon rund 8.600 in Wien. Nur in 1.680 Fällen wurde die Staatsbürgerschaft in Wien vor einem zehnjährigen Aufenthalt zuerkannt. Es treffe nicht zu, dass einem die österreichische Staatsbürgerschaft in Wien "nachgeworfen" werde.

Grossen Wert legt der Innenminister auf die Feststellung, dass die Kriminalitätsrate der ausländischen Wohnbevölkerung in Österreich unter jener der Inländer liege. Andere Darstellungen seien auf eine Verwechslung mit der Kriminalität von Fremden zurückzuführen, die kurzfristig in Österreich einreisen, ein Delikt begehen und dann wieder ausreisen.

Die Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes bedeute keinerlei Verschlechterung. Flüchtlinge können bereits nach vier Jahren die Staatsbürgerschaft erwerben. Bei besonders nachhaltiger beruflicher Integration wird es möglich sein, die Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren zu erwerben. Ausländer der zweiten und dritten Generation können die Staatsbürgerschaft nach dem 14. Lebensjahr erhalten, auch gegen den Willen ihrer Eltern, teilt der Innenminister mit.

Für Abgeordneten PLATTER (VP) stellt die österreichische Staatsbürgerschaft ein besonders hohes Gut dar. Er begrüsst es daher, dass die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft künftig in allen Bundesländern gleich sind, und bekennt sich zur Verschärfung der Kriterien beim Erwerb der Staatsbürgerschaft. Auch für ihn zählen Deutschkenntnisse zu den notwendigen Voraussetzungen der Integration.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellt F-Abgeordneter SCHEIBNER  anhand von Daten aus dem Sicherheitsbericht 1996 richtig, dass in einzelnen Sparten die Kriminalität der Ausländer höher war als bei der österreichischen Wohnbevölkerung.

Abgeordneter LAFER (F) beschäftigt sich mit der Entwicklung der ausländischen Wohnbevölkerung in Wien und stellt dabei fest, dass im Jahr 1997 die Summe aus Einbürgerungen und Ausländergeburten die Zahl der Inländergeburten übersteige. In diesem Zusammenhang verwendet er den Ausdruck "Umvolkung", zieht ihn aber - nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung und einem Gespräch mit dem vorsitzführenden Präsidenten Dr. Fischer - wieder zurück.

Abgeordneter KISS (VP) spricht von einer Novelle mit Augenmass und Vernunft. Er macht darauf aufmerksam, dass es bisher in den Bundesländern "sehr unterschiedliche Grosszügigkeiten" bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften gegeben habe. Seiner Ansicht nach trägt die neue Regelung dem Motto "Integration vor Neuzuzug" Rechnung.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) beklagt, die anderen Parteien im Parlament würden nicht akzeptieren, dass die Freiheitlichen zum Fremdenrecht eine andere Meinung hätten.

Abgeordneter Dr. KOSTELKA (SP) hält Abgeordneter Partik-Pable entgegen, es gehe nicht darum, die Redefreiheit einzuschränken. Man solle sich aber hüten, den Ausdruck "Umvolkung" zu verwenden.

Die Staatsbürgerschaftsgesetznovelle wird vom Plenum mit der verfassungsmässig erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Ebenfalls mehrheitlich genehmigen die Abgeordneten das Europäische Übereinkommen über Staatsangehörigkeit. In der Minderheit bleibt der L-G-Entschliessungsantrag betreffend Zurückziehung der Vorbehalte Österreichs zu diesem Übereinkommen.

Alle drei (negativen) Berichte des Ausschusses über Anträge der Oppositionsparteien werden mehrheitlich angenommen.

ÄNDERUNG DES WEHRGESETZES 1990 * NOVELLIERUNG DES HEERESGEBÜHRENGESETZES 1992

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Für Abgeordneten Dr. MAITZ (VP) enthält die Änderung des Wehrgesetzes drei wesentliche Punkte: Klarstellungen in bezug auf die besondere Entlohnung der Piloten im Luftraumüberwachungsdienst; Möglichkeit, die Dienstzeit für Zeitsoldaten von sechs auf zehn Monate zu verlängern; Verbesserung des Einkommens von Zeitsoldaten, die in Ausbildung stehen. Verwundert zeigt sich der Abgeordnete darüber, dass es immer noch Personen gebe, die ernsthaft meinten, man könne bei der Luftraumüberwachung statt der Draken auch Hubschrauber einsetzen. Er vergleicht dies mit dem Einsatz von Traktoren als Zivilstreifen gegen die Raserei auf Autobahnen.

Abgeordneter GAAL (SP) betont, es gebe derzeit keine Alternative zur allgemeinen Wehrpflicht und zum Milizheer. Jene, die ein Berufsheer forderten, sollten sich einmal überlegen, welche Auswirkungen dies auf die Gesamtstruktur der militärischen Landesverteidigung hätte, fordert er. Der Wehrgesetzänderung kann Gaal, wie er ausführt, mit gutem Gewissen zustimmen, begrüsst wird von ihm u.a. die finanzielle Besserstellung der Zeitsoldaten.

Abgeordneter SCHEIBNER (F) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Änderung des Wehrgesetzes an und argumentiert, die Freiheitlichen seien selbstverständlich bereit, den Verteidigungsminister bei der notwendigen Behebung eines Irrtums zu unterstützen. Generell verlangt der Abgeordnete eine rasche Entscheidung über die Draken-Nachfolge, sonst gebe es bald keine Flugzeuge für die Piloten mehr. Zwei von Scheibner eingebrachte Abänderungsanträge zum Wehrgesetz bzw. zum Heeresgebührengesetz haben u.a. eine weitere Verlängerungsmöglichkeit der Dienstzeit von Zeitsoldaten zum Inhalt.

Abgeordneter MOSER (L) stimmt der Auffassung von Abgeordnetem Gaal nicht zu, wonach es keine Alternative zur allgemeinen Wehrpflicht gibt. Die Einrichtung eines Freiwilligenheeres bedeute schliesslich nicht, dass die umfassende Landesverteidigung bzw. das Milizsystem in Frage gestellt werde. Wie Abgeordneter Scheibner urgiert Moser, die Entscheidung über die Nachfolge des Drakens rasch herbeizuführen. Er will auch dem von Scheibner eingebrachten Abänderungsantrag zum Heeresgebührengesetz zustimmen.

Abgeordneter Ing. TYCHTL (SP) macht auf die Notwendigkeit einer gediegenen Ausbildung beim Bundesheer aufmerksam. Gerade diese Frage sei immer wieder ein zentraler Punkt bei der Beschwerdekommission. Zustimmend äussert sich Tychtl zur Neuregelung in bezug auf die Ausdehnung der Freifahrten für Soldaten.

Verteidigungsminister Dr. FASSLABEND weist auf die Bedeutung der Luftraumüberwachung für die Landesverteidigung hin. Gerade im Luftbereich gebe es die kürzeste Vorwarnzeit und das grösste Überraschungsmoment. Daher sei die vorgenommene Klarstellung für die Piloten wichtig. Positiv wertet Fasslabend darüber hinaus, dass die Länge des Dienstverhältnisses für Zeitsoldaten künftig so gestaltet werden kann, dass sowohl den Sicherheitsansprüchen der Betroffenen als auch den Qualitätsansprüchen des Bundesheeres Genüge getan werde. Weiters im Wehrgesetz vorgesehen sei eine Erhöhung des Ausbildungsniveaus.

Die Änderung des Wehrgesetzes wird nach Ablehnung des Abänderungsantrages der Freiheitlichen in dritter Lesung einstimmig und damit mit der verfassungsmässig erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Mit Stimmenmehrheit verabschiedet das Plenum nach Ablehnung des Abänderungsantrages der Freiheitlichen die Novellierung des Heeresgebührengesetzes. (Fortsetzung)

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