Parlamentskorrespondenz Nr. 519 vom 08.07.1998
PLENUM SAGT JA ZUR AUSGLIEDERUNG DES UMWELTBUNDESAMTES
Wien (PK) - Der Nationalrat setzt seine umweltpolitische Debatte mit folgender Vorlage fort:
UMWELTKONTROLLGESETZ
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Abgeordneter Mag. SCHWEITZER (F) betont, es sei gut und richtig, wenn sich der Staat von Aufgaben zurückziehe, die von der Privatwirtschaft besser erledigt werden könnten. Bei der Ausgliederung des UBA würden die Freiheitlichen jedoch die Ansicht vertreten, der Staat solle hier nicht aus seiner Verantwortung entlassen werden. Schweitzer befürchtet, dass sich die Kontrollkosten durch die Ausgliederung erhöhen werden und eine effiziente Kontrolle in Zukunft nicht mehr gewährleistet ist.
Abgeordneter KOPF (VP) spricht sich dafür aus, Aufgaben, die nicht zwingend in die Hoheitsverwaltung des Bundes fallen, auszugliedern. Er ist der Meinung, dass die Umwandlung des UBA in eine GesmbH sehr viele Vorteile, etwa mehr Flexibilität, bietet. Kein Mensch habe ein Interesse, die Leistungen des Umweltbundesamtes durch die Ausgliederung einzuschränken oder in ihrer Wirkung zu schwächen, bekräftigt Kopf, das UBA werde auch weiterhin wertvolle Tätigkeiten erbringen.
Abgeordneter SMOLLE (L) kündigt die Ablehnung des Gesetzes durch seine Fraktion an und begründet dies mit der einseitigen Bevorzugung des UBA durch das Gesetz. Er vertritt die Auffassung, dass Private Umweltkontrollaufgaben genauso gut wahrnehmen könnten.
Abgeordneter BRIX (SP) erklärt, es sei gelungen, ein Gesetz zu schaffen, das dem UBA weiterhin die Wahrnehmung effizienter Umweltkontrolle ermögliche. Eine Teilausgliederung habe verhindert werden können, das Umweltbundesamt bleibe als Einheit und somit als "objektiver Hüter unserer Umwelt" erhalten. Durch eine Basisfinanzierung sei die finanzielle Grundlage gesichert, zusätzlich könnten Aufträge von Dritten angenommen werden.
Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) stellt fest, sie habe von der vorliegenden Gesetzesänderung nicht überzeugt werden können. Sie fragt sich, warum das UBA ausgegliedert werden solle, wo es doch gut funktioniere und alle mit ihm zufrieden seien. Es komme schliesslich auch niemand auf die Idee, den Rechnungshof zu privatisieren. Was die Auftragsübernahme von Dritten anlangt, befürchtet Langthaler Interessenskollisionen. Man könne nicht am Vormittag einen Betrieb kontrollieren und am Nachmittag bei ihm Aufträge akquirieren, sagt sie.
Umweltminister Dr. BARTENSTEIN sieht in der Ausgliederung eine Stärkung des UBA. Er glaubt, dass die vom Amt erbrachten Leistungen durchaus marktfähig sind und künftig zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden können. Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Privaten wird es Bartenstein zufolge sicher keine geben, da klar festgehalten sei, dass Leistungen für Dritte zumindest kostendeckend, in der Regel aber mit einem Gewinnzuschlag anzubieten seien. Auch die Kontrollfunktion des UBA bleibe voll erhalten.
Abgeordneter ELLMAUER (VP) führt aus, das Umweltbundesamt habe seine Aufgaben in der Vergangenheit gut wahrgenommen. Nunmehr werde es in Übereinstimmung mit dem Budgetprogramm ausgegliedert und könne damit flexibler am Markt agieren. Die öffentliche Kontrolle bleibe aber erhalten.
Abgeordneter WIMMER (SP) konstatiert, das UBA habe die österreichische Umweltpolitik seit seiner Einrichtung wesentlich mitgestaltet. Seine Forschungsarbeit werde auch international anerkannt.
Die Zustimmung zum Umweltkontrollgesetz erfolgt mehrheitlich.
BUNDESTHEATERORGANISATIONSGESETZ UND ÄNDERUNG DES BUNDESFINANZGESETZES 1998
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Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) erklärt, der Regierungsvorlage über die Neuorganisation der Bundestheater sei ein Auftrag an ein Betriebsberatungsunternehmen vorausgegangen, dieser habe aber offensichtlich gelautet, es dürfe sich nichts ändern. Krüger zufolge handelt es sich bei der Ausgliederung um eine Scheinausgliederung unter Beibehaltung der alten Strukturen. Es fehle jeglicher Gestaltungswille und die Bereitschaft der Regierungsparteien, sich aus dem Theaterbereich zurückzuziehen. Die Holding und der künftige Bühnengeneraldirektor würden alle Macht erhalten.
Abgeordneter Dr. CAP (SP) ist, wie er ausführt, völlig anderer Auffassung als sein Vorredner. Er spricht von einer gelungenen Lösung, die mehr künstlerische Autonomie der Theater, mehr Eigenverantwortung, mehr wirtschaftliche Selbständigkeit und mehr Effizienz bringe. Verteidigt wird von Cap auch das Publikumsforum, er bekräftigt, dass damit keinesfalls eine Art von Zensur intendiert sei.
Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L) schliesst sich nicht der Aussage von Abgeordnetem Cap an, dass es sich um eine gelungene Vorlage handle. Die Liberalen stünden der Ausgliederung an sich zwar positiv gegenüber, weil dadurch mehr Eigenverantwortung ermöglicht werde, sagt sie, es seien aber viele offene Fragen nicht gelöst und auch andere falsche Weichenstellungen vorgenommen worden. Als Beispiel nennt Schmidt die Frage der Kollektivverträge. Auch das Publikumsforum hält sie für einen "glatten Rückschritt" gegenüber der jetzt herrschenden Praxis, es sei bürokratisch bevormundend und diskriminierend.
Abgeordneter MORAK (VP) betont, durch die Ausgliederung der Bundestheater finde keine Kindesweglegung statt, der Staat bekenne sich weiterhin zu seinen Theatern. Man habe jedoch einen wesentlich erweiterten Handlungsspielraum der Theater sowohl in finanzieller als auch in künstlerischer Hinsicht erreicht. Zudem sei es künftig möglich, Mittel durch Sponsoring zu lukrieren. Morak erwartet sich von der Ausgliederung ausserdem mehr Kostenwahrheit.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) bringt insgesamt drei Abänderungsanträge zum Bundestheaterorganisationsgesetz ein. Die Forderung nach Abschaffung des Publikumsforums und die Gleichstellung der Volksoper mit der Staatsoper im § 2 Abs. 5 wird dabei auch von den Liberalen, die Herausnahme des Bundestheaterverbandes aus dem § 1 zusätzlich von SPÖ, ÖVP und Liberalen unterstützt. Allgemein hält die Abgeordnete fest, es habe ihr bis jetzt niemand beweisen können, warum eine Ausgliederung erforderlich sein soll, um die Einjährigkeit des Budgets zu überwinden. Auch der Handlungsspielraum der Häuser hätte auf eine andere Weise erhöht werden können.
Abgeordneter Mag. POSCH (SP) lobt die bisherige Arbeit des Bundestheaterverbandes. In der jetzigen Ausgliederung sieht er dennoch etliche Vorteile, ein grosses Plus sei die Eigenverantwortung jedes Direktors für sein Budget. Bedauert wird von Posch, dass der Publikumsbeirat nicht gefallen ist, auch wenn er einen anderen Namen bekommen habe.
Abgeordneter ZWEYTICK (VP) spricht von einer Verbesserung des Status quo. Die Stärkung der Autonomie und die Vergrösserung des Handlungsspielraumes sollten ein grosser Ansporn für Veränderungen sein. Das Publikumsforum hat ihm zufolge u.a. die Aufgabe wahrzunehmen, die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages durch die Theater zu kontrollieren.
Abgeordnete ABLINGER (SP) verweist auf die Bandbreite unterschiedlicher Meinungen zur Ausgliederung der Bundestheater. Sie selbst qualifiziert die Regierungsvorlage als gut, das Publikumsforum hält sie allerdings für überflüssig.
VP-Klubobmann Dr. KHOL unterstreicht, Österreich sei ein Kulturland, die Bundestheater hätten für unser Land eine identitätsstiftende Funktion. Die Ausgliederung bezeichnet er als wagemutigen Schritt, mit dem die Theater in eine grosse, finanziell abgesicherte Freiheit entlassen würden. Als Schönheitsfehler des Gesetzes sieht Khol die vorgesehene Holding, sie ist seiner Auffassung nach entbehrlich.
Abgeordneter Dr. KIER (L) wirft seinem Vorredner vor, seine Aussagen bezüglich einer Bürgergesellschaft hätten die Auffassung einer "Steinzeitdemokratie" offenbart.
Staatssekretär Dr. WITTMANN erläutert die Grundziele dieser Theaterreform, mit der die hervorragende Qualität der heimischen Theater gesichert werden solle. Dabei werde auch eine Organisationsform eingeführt, wie sie international üblich sei. Mit diesen Massnahmen bekäme man strukturelle Mittel frei, die bei der Kunst verblieben. Die Politik sei nunmehr aus dem Tagesgeschäft, bekenne sich aber weiterhin zu ihrer Gesamtverantwortung.
Die Regierungsvorlage wird in der Fassung eines SP-VP-L-G-Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen. Die L-G-Abänderungsanträge verfallen der Ablehnung.
BUNDESGESETZ ÜBER DIE NEUORGANISATION DER BUNDESSPORTEINRICHTUNGEN UND ÄNDERUNG DES BUNDES-SPORTFÖRDERUNGSGESETZES
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Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) meint, die Regierung habe klammheimlich die Ideen der Freiheitlichen übernommen, was die Privatisierung anbelange. Ob das BSEOG dem Sport wirklich nützt, bezweifelt er.
Abgeordneter GRABNER (SP) verweist auf eine Vielzahl an Massnahmen, die seitens der Regierung gesetzt worden seien, um den heimischen Sport zu fördern, und diesem Ziel trage auch diese Vorlage Rechnung.
Abgeordneter KOPF (VP) unterstreicht, dass die Bundessporteinrichtungen unverzichtbare Grundlagen des österreichischen Sports seien. Die Ausgliederung nütze dem Staat und komme auch dem Sport entgegen, weshalb seine Fraktion dieser Vorlage die Zustimmung gebe, meint der Redner, der zugleich einen Abänderungsantrag zur Klarstellung bei den Vergaberichtlinien einbringt.
Abgeordneter Mag. PETER (L) begrüsst die Ausgliederung aus prinzipiellen Erwägungen, wobei er die Frage stellt, warum man sich nicht früher zu diesem Schritt entschlossen hat.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) stimmt seitens ihrer Fraktion ebenfalls dieser Ausgliederung zu, wünscht sich aber weitere Gespräche zum Thema Subjektförderung.
Abgeordneter Dr. LÖSCHNAK (SP) nennt die Prämissen, die für den heimischen Sport erforderlich seien, und zeigt sich überzeugt davon, dass die nötigen Schritte fristgerecht gesetzt werden würden.
Abgeordneter KAMPICHLER (VP) zeigt sich erfreut über das ausverhandelte Ergebnis und meint, damit werde der sportliche Erfolg auch in Zukunft gesichert. Weiters weist er auf die erfolgreiche Arbeit in der Südstadt hin, von der viele österreichische Spitzensportler profitiert hätten.
Staatssekretär Dr. WITTMANN legt die Ziele der Vorlage dar, äussert sich zum Thema Subjektförderung und legt schliesslich ein Bekenntnis zum heimischen Sport ab.
Die Gesetzesänderung wird in der Fassung eines VP-SP-Abänderungsantrages mehrheitlich verabschiedet. (Schluss)