Parlamentskorrespondenz Nr. 527 vom 10.07.1998

BUNDESMUSEEN ERHALTEN VOLLRECHTSFÄHIGKEIT

Wien (PK) - Der Nationalrat befasst sich mit dem

BUNDESMUSEEN-GESETZ

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Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) nennt die wesentlichen Kritikpunkte der Freiheitlichen gegenüber dem Anstaltenmodell des neuen Bundesmuseen-Gesetzes: Es werde der beabsichtigten Selbstbeschränkung des staatlichen Einflusses nicht gerecht, weil es an der anachronistischen Einsetzung der Museumsdirektoren durch die Bundesministerin festhalte. Die Selbständigkeit der Museen sei jeweils an die Beschlussfassung einer Museumsordnung gebunden, wodurch die Autonomie auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werde. Dazu kommen unbestimmte Gesetzesbegriffe, etwa in der Frage, wann ein zweiter Geschäftsführer einzusetzen sei. Überdies werde im Kuratorium weiterhin der rot-schwarze Proporz herrschen. Dem kann die FPÖ nicht zustimmen.

Abgeordneter MORAK (VP) fragt seinen Vorredner, an wen er künftig seine Anfragen richten wolle, wenn er der Ministerin jeden Einfluss auf die Museen verweigere. Bei den Museen habe sich die Form einer Anstalt öffentlichen Rechts als zweckmässiger erwiesen als eine Ausgliederung in Form einer auf Gewinn gerichteten GesmbH. Die Vollrechtsfähigkeit sei die logische Fortsetzung der Teilrechtsfähigkeit, mit der die Museen aus verstaubten Kunsttempeln ausbrachen und sich zu modernen Ausstellungs- und Kommunikationszentren entwickelt haben.

Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) sieht die Chance einer wirksamen und dauerhaften Reform durch den vorliegenden Koalitionskompromiss vertan. Der Einfluss des Bundes auf die Museen werde nicht vermindert, sondern verstärkt. Auch kann der Redner das angegebene Einsparungspotential nicht erkennen, da die Verwaltungsapparate erhalten bleiben und die Einrichtung des Kuratoriums zusätzliche Kosten nach sich ziehe.

Abgeordnete JÄGER (SP) begrüsst das Modell autonomer Museen, ohne sie gänzlich dem Einfluss des Bundesministeriums zu entziehen. Die Verantwortung müsse beim Ministerium bleiben, weil mit der Führung der Museen ein Kulturauftrag verbunden ist, der für die Sozialdemokraten grosse Wichtigkeit hat. Wir brauchen Museen als Stätten der lebendigen Begegnung, mit adäquaten Öffnungszeiten, leistbaren Eintrittkarten und dem Ziel, einen rein musealen Zugang zur Kunst zu überwinden, sagt Jäger.

Abgeordnete Dr. BRINEK (VP) unterstreicht die Aufgaben der Sammlung, Erforschung, Bewahrung und Vermittlung der bundeseigenen Kunstschätze und das aktive Bemühen um die Besucher. Die notwendige Alternative zum radikalökonomischen Amusement im Umgang mit der bildenden Kunst erwartet sich Brinek nicht von einer Rückbesinnung ins 19. Jahrhundert, sondern von der fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und Museumspädagogen.

Abgeordneter Dr. LEINER (VP) erinnert an die Zeiten, in denen München in der Ausstellungskultur Mitteleuropas als Nummer 1 galt, obwohl Wien über die weitaus bedeutenderen Kunstschätze verfügte. Schon durch die Einführung der Teilrechtsfähigkeit habe sich einiges verändert, sodass Wien heute die führende Stelle einnehme. Die Bundesmuseen werden das Beste aus der Vollrechtsfähigkeit machen, zeigt sich Leiner überzeugt.

Bundesministerin GEHRER gibt ihrer Freude über die Weiterentwicklung der Bundesmuseen zu wissenschaftlichen Anstalten Ausdruck und sieht mit dem neuen Gesetz gute Geleise in die Zukunft der Bundesmuseen gelegt.

Bei der Abstimmung werden das Bundesmuseengesetz und die diesbezügliche Ausschussentschliessung mehrheitlich angenommen. 

AUSLIEFERUNGSVERTRAG MIT DEN USA

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Abgeordneter Dr. OFNER (F) erinnert an ein Urteil des obersten Gerichts der USA, in dem gewaltsame Entführung und Folter nicht als Hindernisse für die Strafverfolgung angesehen werden, weil dies im Auslieferungsvertrag mit Mexiko nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Daher verlangt Ofner in einem Entschliessungsantrag, gegenüber den USA klarzustellen, dass das Völkerrecht in der Ausübung des Auslieferungsvertrages uneingeschränkt zu beachten sei.

Abgeordneter Dr. SCHWIMMER (VP) macht darauf aufmerksam, dass der von Ofner geschilderte Fall ein Einzelfall geblieben und zwischen Österreich und den USA nichts Vergleichbares vorgekommen sei. Die Volkspartei werde diesem Auslieferungsvertrag auch deshalb zustimmen, weil er in der Frage der Todesstrafe einen echten Durchbruch bedeute, insofern eine Auslieferung nur bei Verzicht auf die Todesstrafe vorgesehen ist.

Abgeordneter HEINZL (SP) verweist auf die Auffassungsunterschiede in den Rechtskulturen zwischen den USA und Österreich. Der Sozialdemokrat lehnt die Todesstrafe als ein ungeeignetes und unmenschliches Instrument der Strafrechtspolitik ab, das mit dem Bild der USA als Hüterin der Demokratie und der Menschenrechte nicht vereinbar sei. Die Bereitschaft der USA, bei Auslieferungen auf Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe zu verzichten, wertet Heinzl als einen grossen Verhandlungserfolg Österreichs.

Auch Abgeordnete Mag. STOISITS (G) stimmt dem Auslieferungsabkommen zu, weil es eine wirksame Ächtung der Todesstrafe darstelle.

Abgeordneter Dr. OFNER (F) spricht sein Bedauern darüber aus, dass die Bundesregierung darauf verzichtet habe, eine Bestimmung gegen gewaltsame Entführung und Folter in den Vertrag aufzunehmen.

Justizminister Dr. MICHALEK sieht gegenüber Abgeordnetem Ofner keinen Anlass, den USA ein völkerrechswidriges Verhalten beim Vollzug des Auslieferungsvertrages zu unterstellen. Es gebe keine Alternative zu diesem Übereinkommen, da die USA ohne ein Auslieferungsverfahren zu einem sicheren Zufluchtsort für österreichische Verbrecher würden. Der Vertrag stellt für den Justizminister einen Quantensprung in den internationalen Auslieferungsbeziehungen und ein Vorbild hinsichtlich der Frage der Todesstrafe dar.

Die Genehmigung des Staatsvertrages erfolgt mit Mehrheit. Der F-Entschliessungsantrag bleibt in der Minderheit.

1. EURO-JUSTIZ-BEGLEITGESETZ

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Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) spricht von Vorteilen des Euro-Justiz-Begleitgesetzes, etwa den Verzicht auf Gerichts- und Notariatsgebühren in der Übergangsphase. Da aber die Nachteile, etwa die problematische Form der Festsetzung von Zinsen, überwiegen, sehen sich die Freiheitlichen veranlasst, das Gesetz abzulehnen.

Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) erläutert die notwendigen Anpassungen an die Euro-Umstellung im Gesellschaftsrecht und im Grundbuch. Verträge seien davon nicht betroffen, die Euro-Umstellung bedeute keine Änderung in den Rechtsverhältnissen der Bürger. Der Justizbereich tritt wohlvorbereitet in die Währungsumstellung ein, die ÖVP stimme gerne zu.

Abgeordnete HUBER (SP) erinnert an die Zusage der Bundesregierung, jede Wertveränderung infolge der Euro-Umstellung zu vermeiden. Dennoch bringe die Euro-Umstellung gewaltige Veränderungen für die Verbraucher mit sich. Daher verlangen die Konsumentenschützer für die Zeit der Währungsumstellung eine doppelte Preisauszeichnung für alle Waren. Dies gelte insbesondere auch für Verträge, die im Übergangszeitraum abgeschlossen werden. Es geht um Transparenz und Vergleichbarkeit im Interesse der Konsumenten, insbesondere bei Mietverträgen und Ratenkäufen.

Justizminister Dr. MICHALEK hält fest, dass in der Übergangszeit weder Zwang noch Behinderung gelten sollen, wer auf Euro umstellen will, soll dies können, ohne dazu verpflichtet zu sein.

Das Gesetz wird mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

ÜBERNAHMEGESETZ * L-ANTRAG 134/A ZUR ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG, ÜBER AKTIENGESELLSCHAFTEN SOWIE ÜBER ERWERBS- UND WIRTSCHAFTSGENOSSENSCHAFTEN

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Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) fordert in einem Abänderungsantrag die Streichung des Abschlages bei Vorliegen eines beherrschenden Beteiligungsverhältnisses sowie ein Abgehen von der paritätischen Zusammensetzung der Übernahmekommission nach sozialpartnerschaftlichen Kriterien.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) spricht von einem beispielgebenden Gesetz, das mehr Transparenz und Vertrauen auch für ausländische Anleger schafft.

Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) untermauert die Kritik seiner Fraktion an den Pflichtangeboten.

Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) begrüsst vor allem das durch das Gesetz nun festgelegte transparente und faire Verfahren durch die Übernahmekommission. Sie hofft im übrigen, dass dieses Gesetz Vorbild für eine EU-Richtlinie werden wird.

Justizminister Dr. MICHALEK wertet das Gesetz als Meilenstein in der Entwicklung des Gesellschaftsrechtes. Österreich verfüge damit über Rahmenbedingungen, die den Bedürfnissen der Investoren nach Sicherheit und Fairness Rechnung tragen.

Bei der Abstimmung wird das Übernahmegesetz mehrheitlich angenommen, der F-Antrag bleibt in der Minderheit.

Der negative Bericht des Ausschusses über den L-Antrag wird ebenfalls mit Stimmenmehrheit angenommen.

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN BEITRITT ÖSTERREICHS, FINNLANDS UND SCHWEDENS ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF VERTRAGLICHE SCHULDVERHÄLTNISSE ANZUWENDENDE RECHT UND ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DAS INTERNATIONALE PRIVATRECHT UND DAS KONSUMENTENSCHUTZGESETZ

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Das Übereinkommen wird einstimmig genehmigt. Einstimmige Annahme der Änderung des Gesetzes über das internationale Privatrecht.

ÜBEREINKOMMEN ÜBER DEN BEITRITT ÖSTERREICHS, FINNLANDS UND SCHWEDENS ZUM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN ZIVIL- UND HANDELSSACHEN

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Auch dieses Übereinkommen wird einhellig gebilligt.

F-ANTRAG AUF EINSETZUNG EINES UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSSES

---------------------------------------------------------------------Aufklärung der politischen und rechtlichen Verantwortung im BBU-Skandal

Der Antrag wird ohne Debatte mit 19 Pro- und 106 Contra-Stimmen abgelehnt. (Schluss)

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