Parlamentskorrespondenz Nr. 534 vom 16.07.1998
JUSTIZAUSSCHUSS BESCHLIESST STRAFRECHTSÄNDERUNGSGESETZ
Wien (PK) - Die Änderungen des Strafgesetzbuches, die im Sexualstrafrecht vor allem eine Verschärfung der Strafdrohungen für sexuellen Missbrauch von Kindern vorsehen, wurden heute im Justizausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Einer Beschlussfassung durch das Plenum des Nationalrates in der morgigen Sitzung steht damit nichts mehr im Wege.
Nach den neuen Bestimmungen - die ursprünglich zur Verhandlung stehende Regierungsvorlage wurde durch zwei SP-VP-Abänderungsanträge modifiziert - soll sexueller Missbrauch von Kindern strenger bestraft werden. In diesem Sinn werden nun Beischlaf und beischlafsähnliche Handlungen mit Unmündigen mit bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe (bei Todesfolge bis zu 20 Jahren) bedroht, sonstige Fälle sexuellen Missbrauchs haben Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren zur Folge. Die Verjährungsfrist bei Sexualdelikten an Kindern beginnt erst mit der Volljährigkeit des Opfers. Opfer von Sexualdelikten werden in Hinkunft schonend, d.h. nicht in Gegenwart des Täters vernommen.
Einigung wurde auch über die Sonderregelungen betreffend das Schutzalter bei sexuellen Kontakten Jugendlicher erzielt. Die Alterstoleranzgrenze bei Beischlaf und beischlafsähnlichen Handlungen unter in etwa gleichaltrigen Jugendlichen (Altersunterschied maximal drei Jahre) wird mit 13 Jahren festgesetzt. Sonstige gewaltfreie sexuelle Handlungen unter Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren sind straffrei. Das allgemeine Schutzalter von 14 Jahren bleibt allerdings aufrecht. Für Homosexuelle gilt weiterhin Paragraph 209 StGB mit dem Schutzalter von 18 Jahren.
Neben dem Sexualstrafrecht umfasst das Strafrechtsänderungsgesetz aber auch eine breite Palette von weiteren Neuerungen, die auf Umsetzung internationaler Übereinkommen zurückzuführen sind. So wird als Folge des EU-Finanzschutzübereinkommens ein Tatbestand des Förderungsmissbrauches eingeführt, bei der Geldwäscherei entfällt die 100.000 S-Schwelle, der Tatbestand der Geschenkannahme durch Beamte wiederum wird auf Beamte anderer EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet.
Beim Tatbestand der Neutralitätsgefährdung kommt es zu einer strafausschliessenden Bedachtnahme auf bestimmte Massnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik der EU.
Schliesslich werden durch eine weitere Änderung gleichgeschlechtliche Lebensgefährten als Angehörige im Sinne des Paragraphen 72 StGB bezeichnet.
Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) begrüsste es, dass nunmehr sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen entkriminalisiert sind, und wertete auch den späteren Beginn der Verjährungsfristen bei Sexualdelikten an Unmündigen und die schonende Vernehmung als positiv. Er bedauerte allerdings, dass es in der Frage des Schutzalters von Homosexuellen zu keiner Bewegung gekommen ist.
Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) erklärte dazu, der ÖVP gehe es beim Paragraphen 209 StGB nicht um eine Diskriminierung der Homosexuellen, sondern um Schutzinteressen der Jugendlichen. Diesen Interessen sei der Vorrang einzuräumen.
Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) sah in der Regierungsvorlage viele sinnvolle Ansätze, übte aber Kritik an den seiner Meinung nach zu niedrigen Freiheitsstrafen bei Kindesmissbrauch. Er unterbreitete einen umfangreichen Abänderungsantrag, in dem er für Sittlichkeitsdelikte an Unmündigen generell eine Strafverschärfung um die Hälfte sowie lebenslange Freiheitsstrafe bei schwerem sexuellem Missbrauch mit Todesfolge forderte.
Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) trat für eine lebenslange Führungsaufsicht nach der Haftentlassung von Sittlichkeitstätern ein und meinte unter Hinweis auf die hohe Rückfallsquote bei Sexualverbrechern, das Restrisiko sollte nicht die Gesellschaft, sondern der Täter selbst tragen. Sie erhob weiters die Forderung nach einer Anzeigeverpflichtung für Ärzte und Erzieher bei Verdacht von Kindesmissbrauch.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) äusserte sich grundsätzlich positiv zu den Bestimmungen über das Sexualstrafrecht, bezeichnete es aber als Wermutstropfen, dass es nicht gelungen ist, die Altersgrenze für sexuelle Kontakte unter Jugendlichen auf zwölf Jahre zu senken. Ihre Kritik betraf vor allem die übrigen Teile des Gesetzes. Sie lehnte mit Nachdruck die Anpassungen bei der Neutralitätsgefährdung ab und sah darin eine Aufweichung der Neutralität und einen Schritt der Vorbereitung eines Nato-Beitrittes.
In einem Abänderungsantrag sprach sich Stoisits nicht nur gegen diese Änderungen bei der Neutralitätsgefährdung, sondern auch gegen den Tatbestand des Förderungsmissbrauches aus. Das Verlangen nach Streichung des Paragraphen 209 StGB hielt sie in ihrem Antrag aufrecht.
Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) setzte sich ebenfalls für eine Streichung des Paragraphen 209 StGB ein.
Justizminister Dr. MICHALEK stellte klar, dass bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes verjährte Sexualdelikte durch die nunmehr beschlossene Verjährungsregelung nicht mehr aufleben können. Zum Förderungsmissbrauch betonte er, diese Bestimmungen würden nicht nur EU-Förderungen, sondern auch österreichische Subventionen betreffen.
Bei der Abstimmung wurden die Abänderungsanträge der FPÖ und der Grünen abgelehnt. Die Regierungsvorlage erhielt in der Fassung der beiden SP-VP-Abänderungsanträge die Zustimmung der Koalitionsparteien. In diesem Zusammenhang wurde auch der Bericht des Justizministers betreffend Schutz der Kinder einstimmig zur Kenntnis genommen.
Vertagt wurden hingegen zwei wortidente Anträge der Grünen und des Liberalen Forums betreffend Konzentration des Strafverfahrens über Sexualdelikte an Minderjährigen beim Jugendgerichtshof. Der Ausschuss will in dieser Sache bis Herbst Gutachten einholen.
Der L-Antrag auf Streichung des Paragraphen 209 StGB blieb in der Minderheit. Abgelehnt wurde auch ein Entschliessungsantrag der Freiheitlichen betreffend Massnahmenpaket zum umfassenden Schutz der Kinder, der im wesentlichen die Forderungen des FP-Abänderungsantrages ansprach.
Keine Mehrheit ergab sich weiters für einen Antrag des Liberalen Forums auf Wegfall der Differenzierung zwischen heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften im Paragraphen 72 StGB.
Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ, in dem Abgeordneter Dr. Krüger eine Senkung des Schutzalters für Homosexuelle auf 16 Jahre forderte. (Schluss)