Parlamentskorrespondenz Nr. 543 vom 17.07.1998

NATIONALRAT BESCHLIESST VERSCHÄRFTE BESTIMMUNGEN BEI KINDESMISSBRAUCH

Wien (PK) - Der Nationalrat geht auf den Justizbereich über:

STRAFRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 1998 * BERICHT BETREFFEND SCHUTZ UNSERER KINDER * L-ANTRÄGE 329/A UND 667/A ZUR ÄNDERUNG DES StGB * F-ANTRÄGE 464/A(E) UND 336/A BETREFFEND MASSNAHMENPAKET ZUM UMFASSENDEN SCHUTZ DER KINDER UND NOVELLE ZUM StGB

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Abgeordneter Dr. KRÜGER (F) bringt neuerlich die Auffassung seiner Fraktion zum Ausdruck, die Verschärfung der Strafnormen für Kinderschänder hätte eine bessere Position auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung verdient. Kritik übt Krüger auch am Inhalt der Regierungsvorlage. Es sei richtig und finde die Zustimmung der FPÖ, Beischlaf und beischlafähnliche Handlungen strafrechtlich gleichzusetzen, die Verjährung bis zur Volljährigkeit zu hemmen und die schonende Einvernahme einzuführen. Das reiche aber nicht aus. Denn immer noch bestehe die Möglichkeit von Bagatellstrafen, bedingten Strafen und Geldstrafen.

Warum werden Missbrauchshandlungen, die zum Tod führen, nicht mit lebenslanger Haft bedroht?, fragt Krüger. Es gehe doch um eine drastische Strafverschärfung für Sittlichkeitsdelikte gegenüber Kindern, keine Strafumwandlungen und keine bedingten Entlassungen für Kinderschänder. "Unsere Kinder haben Anspruch auf Schutz, daher gehören Kinderschänder weggesperrt, wenn nötig lebenslang".

Abgeordnete Dr. FEKTER (VP) würdigt die vorliegende Novelle als das Ergebnis zweijähriger intensiver Expertenarbeit. Das Schutzalter bleibe bei 14 Jahren, beischlafähnliche Handlungen werden dem Beischlaf gleichgestellt und wesentlich stärker bestraft. Für die jugendliche Liebe, die freiwillige und gewaltfreie Sexualität zwischen Jugendlichen, wurden Sonderbestimmungen eingeführt. Für den Beischlaf gilt ein neues Mindestalter von 13 Jahren, wenn der Partner nicht älter als 16 ist. Gewaltähnliche Handlungen sind in der jugendlichen Liebe verboten.

Zu begrüssen sind laut Fekter auch die Ausweitung der Verjährungsfristen und die opferschonende Vernehmung. Weder Kinder noch vergewaltigte Frauen müssen ihren Peinigern im Gerichtssaal begegnen. Über das neue Sexualstrafrecht hinaus enthält die Novelle schärfere Sanktionen gegen den Förderungsmissbrauch und die Ausweitung der Korruptionsbestimmungen auf österreichische EU-Beamte.

Abgeordnete Dr. SCHMIDT (L) vermisst Reformen und Signale setzende Novellen in der Justizpolitik. Das Strafrechtsänderungsgesetz bedeute lediglich den Nachvollzug gesellschaftlicher Entwicklungen, wobei Schmidt es als falsch bezeichnet, Freiheitsstrafen für die missbräuchliche Inanspruchnahmen von Förderungen einzuführen. Das Strafrecht habe im privaten Bereich nichts verloren, lautet ein rechtspolitischer Grundsatz Schmidts. Sie hält nichts davon, wenn sich Kinder vor einem Richter verantworten müssen, weil sie sexuellen Kontakt mit Gleichaltrigen hatten.

Entschieden abzulehnen sei es auch, Homosexuelle mit dem Strafrecht zu bedrohen und sie damit gesellschaftlich zu diskriminieren. Als infam bezeichnet es Schmidt, sexuellen Missbrauch und Homosexualität gemeinsam zu diskutieren. Sie fordert die ÖVP auf, ihre Haltung gegenüber Homosexuellen zu überdenken und darauf zu verzichten, Menschen ein schlechtes Gewissen wegen ihrer Orientierung und Prägung mitzugeben.

Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs hält es Schmidt für falsch zu glauben, höhere Strafen bedeuten automatisch einen höheren Schutz für die Gesellschaft. Bei Sexualdelikten spielen weder General- noch Spezialprävention eine Rolle, das zeige die hohe Rückfallsquote. Das Strafrecht dürfe nur die letzte Lösung sein. Eine Meldepflicht für Sexualtäter ohne Therapie erachtet die Abgeordnete für sinnlos. Zu fragen sei, wie kann man diese Menschen auf einen anderen Weg bringen.

Abgeordneter Dr. JAROLIM (SP) spricht von einer signifikanten Verbesserung des Sexualstrafrechtes und erinnert an die Vorreiterrolle Österreichs bei den Massnahmen gegen den Sextourismus. In der Diskussion über den Paragraphen 209 plädiert Jarolim für Sachlichkeit und verweist auf das Ergebnis von Expertengesprächen, dass die Prägetheorie unzutreffend sei. Jarolim bedauert, dass innerhalb der Koalition noch keine Lösung möglich war, und weist darauf hin, dass für Fälle, wo Gewalt angewendet wird und Autoritätsverhältnisse missbraucht werden, ausreichende Bestimmungen bestehen. 

Abgeordnete Mag. STOISITS (G) meint, wenn es darum gehe, potentielle Opfer zu schützen, dann habe das Strafrecht entsprechend präventiven Charakter. Fraglos sei allen die Verhinderung von Kindesmissbrauch ein Anliegen, das müsse nicht eigens betont werden. Der Aspekt des Opferschutzes sei die eine Sache, würde man die Vorschläge der Freiheitlichen aber konsequent zu Ende denken, dann müsste man einen Grossteil der männlichen Bevölkerung a priori wegsperren. Darin könnte die Lösung des Problems allerdings nicht liegen, so die Abgeordnete, die in dieser Debatte entsprechende Seriosität einmahnt. Opfer, sagt Stoisits, brauchen Hilfe, und die bekämen sie nicht durch lebenslanges Wegsperren, sondern durch konkreten Einsatz für den Opferschutz. Sie bringt einen Abänderungsantrag bezüglich  Abschaffung des Paragraphen 209, da Liebe nicht strafbar sein dürfe, sowie einen weiteren Streichungsantrag ein.

Bundesminister Dr. MICHALEK erklärt, der Gesetzgeber setze mit dieser Vorlage einen deutlichen Schritt weg von einer herkömmlichen Verfolgung von Vergehen wider die Sittlichkeit hin zu einer zeitgemässen, opferorientierten Behandlung dieser Thematik. Die prozessualen Begleitschritte dieses Entwurfes wollen dabei den Opfern soweit irgendmöglich entgegenkommen, etwa die Zahl der Einvernahmen auf ein nötiges Mindestmass zu reduzieren. Der Minister verweist darauf, dass die eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Arbeit fortsetzen und ein Endergebnis ihrer Beratungen voraussichtlich bis Jahresende vorlegen werde.

Abgeordnete Dr. MERTEL (SP) äussert sich zum Kinderschutz. In diesem Zusammenhang hält sie es für wichtig, ungeachtet einer bevorstehenden Gesamtreform des Strafrechtes hier wesentliche Schritte vorzuziehen. Man dürfe aber nicht vergessen, dass zum Kinderschutz das Strafrecht allein nicht ausreiche, weshalb flankierende Massnahmen weiterhin erforderlich wären. Die vorgesehenen Bestimmungen seien jedoch geeignet, den Kinderschutz nachhaltig zu fördern, so die Rednerin, die abschliessend bedauert, dass nicht erreicht werden konnte, den Paragraphen 209 abzuschaffen, der im übrigen menschenrechtswidrig sei und nirgendwo in Europa in dieser Form noch vorkomme. Immerhin sei es jedoch gelungen, sich darauf zu einigen, gleichgeschlechtliche Beziehungen dürften nicht diskrimiert werden.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) weist die von der Abgeordneten Stoisits vorgebrachte Kritik an den freiheitlichen Vorschlägen zurück und betont, dass es im Interesse der Opfer, aber auch zum Schutz potentieller Opfer nötig sei, hier entsprechende Strafverschärfungen vorzunehmen. Sodann bringt der Redner einen diesbezüglichen Abänderungs- und Entschliessungsantrag ein, die, wie er erklärt, von seinem Fraktionskollegen Krüger bereits einreferiert worden seien.

Abgeordnete GATTERER (VP) bittet den Justizminister, auch auf internationaler Ebene Wege zu finden, dem internationalen Verbrechen in Sachen Kinderpornographie, Kinderprostitution und dergleichen Einhalt zu gebieten. In diesem Zusammenhang müsse man sich aber nicht nur fragen, wer die Täter sind, sondern auch, wer die Kunden sind, die diesen kriminellen Markt erst möglich machten. Der vorliegenden Reform steht Gatterer positiv gegenüber.

Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) betont die Wichtigkeit des Massnahmenpakets der FPÖ zum umfassenden Schutz der Kinder, wozu ihrer Ansicht nach auch ein höheres Strafausmass erforderlich sei. Sodann unterstreicht sie die von ihren Fraktionskollegen vorgebrachten Argumente und meint, es müsse endlich das Opfer wichtiger sein als der Täter. Das Strafrechtsänderungsgesetz sei ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, dem man in vielen Details zustimmen könne, das Wichtige sei aber, dass sich die Regierungsparteien bewegt hätten, und zwar in die Richtung der FP- Fraktion.

Abgeordneter SCHIEDER (SP) teilt die Befürchtung der Grünen, durch dieses Gesetz werde auch an der Neutralität gerüttelt, nicht, da jeder Versuch, dem Neutralitätsgesetz über den gegenständlichen Paragraphen 320 einen neuen Inhalt zu geben, der Verfassung widersprechen würde. Hinsichtlich des Paragraphen 209 merkt der Redner an, er bedaure es, dass der Koalitionspartner nicht kompromissbereit sei, er hoffe allerdings, man komme eines Tages zu einer gerechten und sinnhaften Lösung.

Abgeordneter Mag. FIRLINGER (F) spricht zum Thema Geldwäsche und meint, der diesbezügliche Paragraph 165 bringe zahlreiche Bankangestellte in eine schwierige Lage, was Anlass zur "Vernaderung" bieten könnte. Hier sei Abhilfe in Form einer entsprechenden Neufassung des Bankgeheimnisses erforderlich.

Abgeordneter Mag. KUKACKA (VP) findet es bedauerlich, dass Grüne und Liberale auf der Streichung des Paragraphen 209 beharren, und verweist in diesem Zusammenhang auf den aktuellen Fall in Bad Goisern, der, so Kukacka, die beiden Parteien zum Umdenken bewegen sollte.

Abgeordneter JUNG (F) kritisiert die Umstände, unter denen diese wichtigen Materien hier diskutiert würden, und spricht sodann zum Thema Neutralitätsgefährdung. Die Neutralität werde durch den gegenständlichen Passus in der Tat ausgehöhlt, auch wenn die SP das anders sehe, die in dieser Frage offenkundig von der VP vor sich hergetrieben werde. Hinsichtlich der Neutralität regt der Redner an, man möge diese Debatte endlich an die Öffentlichkeit tragen und eine Volksabstimmung darüber ansetzen.

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) zeigt sich skeptisch, inwieweit die Neutralität tatsächlich nach Beschluss dieser Vorlage noch gewährleistet sei, da dieser die Teilnahme von Österreichern an EU-Kampfeinsätzen ermögliche. Ihre Fraktion wolle die Neutralität nicht noch weiter ausgehöhlt wissen, weshalb sie einen Abänderungsantrag auf Entfall des Paragraphen 320 einbringt.

Bei der Abstimmung wird das Strafrechtsänderungsgesetz in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit verabschiedet, der FP-Entschliessungsantrag betreffend Massnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie hingegen abgelehnt. Mehrheitliche Kenntnisnahme findet der Bericht des Justizministers betreffend Schutz unserer Kinder aufgrund der Entschliessung des Nationalrates vom 19. September 1996.

Die (negativen) Berichte des Justizausschusses über die Anträge der Freiheitlichen und des Liberalen Forums werden jeweils mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)

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