Parlamentskorrespondenz Nr. 552 vom 22.07.1998

SOZIALPAKET: LETZTE HÜRDE BUNDESRAT GENOMMEN

Wien (PK) - Laut Agenda der Länderkammer stehen weiters zur Debatte:

55. NOVELLE ZUM ASVG * 26. NOVELLE ZUM B-KUVG * 22. NOVELLE ZUM BSVG * 23. NOVELLE ZUM GSVG * 11. NOVELLE ZUM FSVG

Berichterstatterin: Bundesrätin SCHICKER (SP)

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Bundesrat WEILHARTER (F) bezweifelt zunächst, inwieweit die gegenständlichen Ausschussberichte verfassungskonform zur Debatte stehen, um sich sodann mit der 55. ASVG-Novelle auseinanderzusetzen, bei der seines Erachtens ebenfalls einige Punkte nicht geklärt seien, sodass seine Fraktion den Vorlagen nicht zustimmen könne.

Bundesrätin FISCHER (VP) meint, die 55. ASVG-Novelle, die primär Rechtsbereinigungen dient, sei nicht so weitreichend wie die 54., enthalte aber dennoch wichtige Neuerungen. Ebenso weist sie darauf hin, dass die bäuerliche Sozialversicherung mit der gegenständlichen Vorlage den heutigen Bedürfnissen angepasst werde.

Bundesrat DROCHTER (SP) spricht über die Lösung beim festsitzenden Zahnersatz und referiert den Status quo ein, wonach zu gesetzter Frist ein Kompromiss gefunden werden müsse, widrigenfalls der Antrag des Nationalrates tragend werde. Die 55. ASVG-Novelle bringe nicht nur Erleichterungen für Arbeitnehmer, sie biete auch die Grundlagen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen sowie zum Gang in die Selbständigkeit, weshalb seine Fraktion zustimme.

Bundesrat Dr. TREMMEL (F) hält fest, dass allfällige Berichte unverzüglich und schriftlich zuzugehen hätten, was hier nicht der Fall gewesen sei, womit ein verfassungsrechtlicher Mangel konstatiert werden müsse. Da seine Fraktion die Vorlagen nicht rechtzeitig einsehen konnte und darüber hinaus bei jenen, die man studieren konnte, Disparitäten ortete, werde man Einspruch erheben.

Bundesrat SCHAUFLER (VP) sagt, man könne über die Pensionsnovelle denken, wie man wolle, aber man müsse anerkennen, dass dadurch das Pensionssystem bis weit in das nächste Jahrtausend hinaus gesichert sei. Ebenso erwähnt er die Massnahmen zum Arbeitnehmerschutz.

Bundesrätin KAINZ (SP) beginnt mit einem Bekenntnis zur Pflichtversicherung im Sozialbereich. Die Regierung habe am Beispiel der ASVG-Novelle Problemlösungskompetenz bewiesen, und es sei erfreulich, dass es noch vor dem Sommer zu einer Lösung gekommen sei.

Bundesrat SCHÖLS bekennt sich namens der ÖVP zur Pflichtversicherung als Grundvorsorge und spricht sich gegen pseudoliberale Modelle einer Versicherungspflicht aus. Abzulehnen seien auch Geschäftsordnungstricks, mit denen die FPÖ versuchen, die Regelung zu Fall zu bringen, die verantwortungsvolle Politiker von SPÖ und ÖVP zur Lösung des Problems "festsitzender Zahnersatz" vereinbart haben.

Sozialministerin HOSTASCH erläutert den Zusammenhang der 55. ASVG-Novelle mit der Pensionsreform des vergangenen Jahres und die Notwendigkeit vieler technischer Klarstellungen auf dem neuen Weg der Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung. Auch die Sozialministerin legt im Interesse der sozial Schwächeren ein klares Bekenntnis zur Pflichtversicherung ab.

Bundesrat DDr. KÖNIGSHOFER (F) erneuert die Kritik seiner Fraktion an der 55. ASVG-Novelle, die insbesondere keine gesetzliche Lösung für das Problem des festsitzenden Zahnersatzes enthält, sondern auf eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern abzielt.

Sozialministerin HOSTASCH: Ärztekammer und Hauptverband werden aufgefordert, bis 31.12.1998 einen Gesamtvertrag über die Leistungen der Ambulatorien abzuschliessen. Sollte dieser Vertrag nicht zustande kommen, werden die Patienten ab 1.1.1999 in den Ambulatorien Zahnkronen erhalten können.

Gegen die Beschlüsse des Nationalrates wird kein Einspruch erhoben.

ÄNDERUNG DES APOTHEKENGESETZES

Berichterstatterin: Bundesrätin SCHICKER (SP)

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Bundesrat Dr. TREMMEL (F) wiederholt zunächst seine formalen Einwände gegen die Behandlung der Änderung des Apothekengesetzes in der Länderkammer. Inhaltlich erinnere ihn die vorliegende Regelung zur Aufrechterhaltung der Balance zwischen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken bis zum Jahr 2008 an den Gebietsschutz im Sinne des mittelalterlichen Zunftwesens. Laut Tremmel sollten die Hausärzte ihre Hausapotheken behalten dürfen, auch Apotheken sollen aufsperren dürfen, wenn ihnen dies aufgrund ihrer Bedarfsberechnungen möglich erscheint. Sonderregelungen im Apothekengesetz lehnt die FPÖ ab.

Bundesministerin HOSTASCH fordert die FPÖ auf, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu beachten, das die Schliessung von Hausapotheken vorschreibt, wenn in der Nähe eine Apotheke eröffnet wird. Da den Hausapotheken eine wichtige Funktion in der Gesundheitsversorgung zukomme, liege die Aufrechterhaltung einer entsprechenden Balance zwischen Hausapotheken und Apotheken im gesundheitspolitischen Interesse der Bevölkerung.

Kein Einspruch.

BUNDESGESETZ ÜBER DIE EINRICHTUNG EINER BUNDESSTELLE FÜR SEKTENFRAGEN

Berichterstatter: Bundesrat THUMPSER (SP)

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Bundesrat STEINBICHLER (VP) sieht die Notwendigkeit, die Jugend in einer Zeit der Werteverschiebung und der Orientierungslosigkeit vor Sekten zu schützen, die sich Unzufriedenheit und Probleme mit Schule, Familie und Beruf zunutze machen, um Einfluss auf Menschen zu gewinnen. Der Wert des einzelnen Lebens wird dabei oft rücksichtslos dem Ziel der jeweiligen Organisation untergeordnet und die Beziehungen der Sektenmitglieder zu Familie, Freundeskreis und Staat zerstört. "Wissen schützt vor Missbrauch", sagt der Redner und bezeichnet die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen als eine wichtige Entscheidung.

Bundesrat RAUCHENBERGER (SP) unterstützt die Einrichtung einer Bundesstelle für Sektenfragen, zumal viele Menschen durch derartige Organisationen getäuscht, unter Druck gesetzt, abhängig gemacht und finanziell ausgebeutet werden. Es gelte die oft verborgenen Ziele von Sekten und sektenähnlichen Organisationen transparent und öffentlich zu machen. Bedenken äussert Rauchenberger gegen die Ausnahme der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften vom vorliegenden Gesetz. "Wer könnte behaupten, dass die genannten Gefahren nicht auch in Kirchen und religiösen Bekenntnisgemeinschaften existieren?"

Bundesrat Mag. GUDENUS (F) nennt die Errichtung einer Bundesstelle für Sektenfragen ein vernünftiges Anliegen. Er könne dem Gesetz aber dennoch nicht zustimmen, weil es einerseits den Begriff "Sekte", andererseits den Begriff "staatliche Öffentlichkeitsarbeit" nicht ausreichend definiert. Daher befürchtet Gudenus, dass entgegen Konkordat, Menschenrechten und verfassungsmässig verankerter Religionsfreiheit mit pseudo-wissenschaftlicher Aufmachung gegen die Kirchen vorgegangen werden könnte.

Bundesrat Mag. WILFING (VP) verweist auf die enormen wirtschaftlichen Dimensionen des Esoterik-Marktes, der in Deutschland bereits einen Gesamtumsatz von 18 Mrd. D-Mark erreicht. Die ungeheure Nachfrage nach Lebenshilfe rufe manchmal zweifelhafte Organisationen auf den Markt. Kinder, die in Kontakt mit einer Sekte geraten, brechen oft den Kontakt zu ihrer Familie ab, daher dankt er Minister Bartenstein, der die Informationstätigkeit über Sekten gemeinsam mit der Unterrichtsministerin ausgeweitet hat. Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit werden nicht eingeschränkt, sondern es wird eine staatliche Stelle geschaffen, die Informationen neutral anbietet.

Bundesrat HAGER (SP) weist auf die Gefährdung der Jugend durch Psychosekten hin und meint, der Staat könne hierbei nicht neutral bleiben. Die freie Ausübung einer Religion ist ein Menschenrecht, der Staat muss aber dort eingreifen, wo der private Bereich verlassen wird bzw. Rechte und Freiheiten anderer Menschen berührt werden.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN betont, das Prinzip der Religions- und Meinungsfreiheit bleibe unangetastet. Wesentlich ist für Bartenstein auch die Einrichtung von Sektenberatungsstellen in den Bundesländern.

Bundesrat DDr. KÖNIGSHOFER (F) lehnt die Sektenberatungsstelle mit Nachdruck ab und warnt vor missbräuchlicher Verwendung der durch diese Einrichtung gesammelten Informationen.

Gegen den Beschluss wird mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ-NOVELLE 1998

Berichterstatter: Bundesrat THUMPSER (SP)

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Bundesrat Mag. SCHERB (F) plädiert für eine kontrollierte Müllverbrennung in modernen Anlagen, kritisiert am Gesetz allerdings die Unlesbarkeit durch die zahlreichen Novellierungen der vergangenen Jahre. Die Abfallgesetzgebung sollte seiner Meinung nach entschlackt, neu strukturiert und überschaubar gemacht werden.

Bundesrat Ing. POLLERUHS (VP) sieht den Schutz der öffentlichen Interessen bei dieser Novellierung voll gewährleistet und appelliert vor allem an die privaten Haushalte, schon beim Einkauf Abfall zu vermeiden.

Bundesrat Mag. LEICHTFRIED (SP) warnt vor allzu grossen Hoffnungen auf eine intensive Müllvermeidung und meint, an einer thermischen Verwertung der Reststoffe nach neuestem Stand der Technik führe kein Weg vorbei. Kritisch setzt er sich mit der Deponierung auseinander, die seiner Einschätzung nach mit Müllvermeidung nichts zu tun habe.

Bundesrat Mag. WILFING (VP) dankt dem Ministerium für die Berücksichtigung von Gemeindewünschen bei der Deponieverordnung.

Bundesminister Dr. BARTENSTEIN räumt ein, dass die Materie durch zahlreiche Novellen bereits in die Jahre gekommen ist, und spricht sich für das Konzept eines Abfallwirtschaftsgesetzes 2000 aus.

Bei der Abstimmung wird mehrheitlich kein Einspruch erhoben.

UMWELTKONTROLLGESETZ

Berichterstatter: Bundesrat THUMPSER (SP)

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Bundesrätin MÜHLWERTH (F) sieht keinerlei Notwendigkeit für die Ausgliederung des Umweltbundesamtes und meint, eine Schlankheitskur des Verwaltungsapparates hätte ausgereicht. Sie glaubt nicht, dass sich die Einrichtung einer privaten Gesellschaft rechnen werde, und befürchtet zudem Wettbewerbsverzerrungen.

Bundesrat JAUD (VP) qualifiziert das Gesetz als Paradebeispiel dafür, wie die Grundsätze der ÖVP in die Tat umgesetzt werden. Er erwartet sich durch die Ausgliederung in erster Linie mehr Flexibilität und Kostengünstigkeit und versichert zudem, dass auch die Kontrollfunktion des Umweltbundesamtes erhalten bleibt.

Bundesrat PRÄHAUSER (SP) würdigt die Leistungen des UBA bei der offensiven Umweltpolitik und versichert, seine Fraktion werde mit Argusaugen darauf achten, dass die Aussenstellen in den Bundesländern auch in Zukunft erhalten bleiben.

Umweltminister Dr. BARTENSTEIN: Das UBA, das auch in Zukunft seine bewährten Tätigkeiten fortführen wird, werde aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und könne nunmehr frei am Markt operieren. Sollten Unvereinbarkeiten auftreten, werden die Aufträge nicht akquiriert bzw. zurückgelegt werden, so der Ressortchef. Zudem wurde im Gesetz festgelegt, dass es zu keinen Quersubventionierungen kommen darf und ein zumindest kostendeckendes Entgelt verrechnet werden muss.

Mehrheitlich kein Einspruch.

ÄNDERUNG DES WEHRGESETZES 1990 * ÄNDERUNG DES HEERESGEBÜHRENGESETZES

Berichterstatter: Bundesrat WINTER (SP)

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Wichtige Verbesserungen für die Zeitsoldaten und den Luftraumüberwachungsdienst bringen die Novellierungen des Wehr- und des Heeresgebührengesetzes, konstatiert Bundesrat Dr. LIECHTENSTEIN (VP). Aus sozialen Erwägungen sollen künftig nicht nur Wehrpflichtige im Grundwehrdienst, sondern auch Zeitsoldaten Anspruch auf unentgeltliche Unterbringung und Verpflegung haben. Abschliessend legt Liechtenstein ein klares Bekenntnis zu einem Nato-Beitritt ab.

Bundesrat PRÄHAUSER (SP) tritt dafür ein, in der Frage des Nato-Beitritts die Bevölkerung entscheiden zu lassen. Was die Einführung eines Berufsheeres betrifft, sieht er derzeit keine Alternative zur Umfassenden Landesverteidigung, zur Wehrpflicht und zum Milizheer.

Bundesrat Dr. BÖSCH (F) kritisiert, dass die Änderung des Wehrgesetzes rückwirkend in Kraft treten soll. Aus aktuellem Anlass kommt er auf das Bergwerksunglück in Lassing zu sprechen und beklagt, dass dabei das Krisenmanagement nicht funktioniert habe. In diesem Zusammenhang bringt er einen Entschliessungsantrag ein, der die Installierung eines jederzeit abrufbaren Pionierbataillons für Krisenfälle vorsieht.

Auch Bundesrat Mag. GUDENUS (F) bemängelt, dass in Lassing zu wenig Pioniere eingesetzt wurden. In erster Linie habe der österreichische Soldat im Inland und nicht im Ausland zu dienen, unterstreicht er.

Bundesrat KONECNY (SP) verwehrt sich dagegen, Bundesheereinsätze im Ausland gegen jene im Inland auszuspielen.

Bundesrat BIERINGER (VP) hält den F-Mandataren entgegen, dass österreichische Soldaten rasch an der Unglücksstelle in Lassing eingetroffen sind und dort hervorragende Arbeit geleistet haben.

Bundesminister Dr. FASSLABEND spricht von nicht unbeträchtlichen Schritten in Richtung einer weiteren Professionalisierung des Heeres. Einerseits werden die Gehälter von Kampfpiloten erhöht, wodurch ein entsprechendes Leistungsniveau gewährleistet wird, und andererseits komme es zu einer Ausweitung der Zeitsoldatenverpflichtung von sechs auf zehn Monate. Der Minister bedankt sich für die Unterstützung durch den Bundesrat, weil ein effizientes und starkes Bundesheer sowohl im Interesse der inländischen Sicherheit als auch der Tätigkeit im Ausland sei.

Der F-Entschliessungsantrag verfällt der Ablehnung. Gegen beide Beschlüsse wird einstimmig kein Einspruch erhoben. (Schluss)

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