Parlamentskorrespondenz Nr. 636 vom 07.10.1998

DIE KLAREN STANDPUNKTE DER NATIONALRATSPARTEIEN ZUR ATOMPOLITIK

Wien (PK) ‑ Bundesministerin Mag. PRAMMER, die morgen in Prag den tschechischen Premierminister und den Umweltminister auf Atomfragen ansprechen wird, unterstreicht die Bemühungen der Bundesregierung, die Anti‑Atom‑Linie Österreichs international zur Geltung zu bringen und Bündnispartner in‑ und ausserhalb der Europäischen Union zu finden. Dabei registriert Prammer Veränderungen in der EU, die zeigen, wie richtig Österreich mit seiner Position liegt: Italien ist bereits ausgestiegen, Schweden hat einen Ausstiegsbeschluss gefasst, und Deutschland stehe vor mit Spannung erwarteten Entscheidungen. Gegenüber den Beitrittswerbern will Prammer nicht auf das Veto dessen setzen, dem es besser geht, der keine Kernkraftwerke hat. "Wir müssen die Beitrittskandidaten ernst nehmen und ihre Bedürfnisse respektieren. Wir brauchen den Dialog, mit dem Veto zu drohen, reicht nicht aus."

Die Bilanz der Anti‑Atompolitik Österreichs im Rahmen der EU‑Präsidentschaft beurteilt Prammer positiv. Es sei gelungen, für die Beitrittsverhandlungen Sicherheitsstandards für Kernanlagen festzuschreiben, die mindestens dem EU‑Niveau entsprechen. Für die erfolgreiche Fortsetzung der österreichischen Anti‑Atompolitik ist es wichtig, zu zeigen, dass in Österreich nicht nur Bundesregierung, Parlament und Landtage hinter dieser Politik stehen, sondern die ganze Bevölkerung. Im Demokratisierungsprozess in Osteuropa wird es möglich sein, die Sensibilität gegenüber der Kernenergie zu erhöhen und gemeinsam zu einem kernkraftfreien Europa zu gelangen, zeigt sich Prammer zuversichtlich.

Abgeordnete RAUCH‑KALLAT (VP) erinnert daran, wie schwierig es für das neue EU‑Mitglied Österreich war, seine Anti‑Atompolitik zur Geltung zu bringen. Dennoch sei es gelungen, im Umweltministerrat bereits 1995 eine Mehrheit gegen einen EBRD‑Kredit für die Fertigstellung des AKW Mochovce zu finden und damit den Einstieg dieser Entwicklungsbank in die Förderung der Atomenergie zu verhindern. Seitdem hat auch das Kostenbewusstsein zugenommen und damit das Wissen, dass Atomstrom die teuerste Form der Energieversorgung darstellt. Eine Haltungsänderung erhofft sich Rauch‑Kallat von der neuen slowakischen Regierung. Es sei aber noch viel zu tun. Hinsichtlich der Sicherheitsstandards bei Kernkraftwerken müssen die EU‑Mitglieder als Vorbilder vorangehen. In diesem Zusammenhang lobt Rauch‑Kallat Deutschland, das auf die Fertigstellung von Greifswald verzichtet und ein bayerisches Kraftwerk unmittelbar nach seiner Fertigstellung abgeschaltet hat.

Abgeordnete Mag. KAMMERLANDER (G) kritisiert, dass die Regierungsparteien ihr Versprechen eines Anti‑Atompakets, das sie in einer ersten Schrecksekunde nach dem Volksbegehren abgegeben haben, nicht gehalten haben. Der Entschliessungsantrag enthalte acht wichtige Punkte, sei aber zu wenig konkret und lasse die Atomwaffen unerwähnt.  In einem Entschliessungsantrag ihrer Fraktion drängt die Abgeordnete auf ein Atomverfassungsgesetz zum Verbot von Besitz, Verwendung, Herstellung, Ein‑, Aus‑ und Durchfuhr sowie der Stationierung von Atomwaffen. Ein solches Gesetz würde den NATO‑Beitritt ebenso wirksam verhindern wie das Neutralitätsgesetz ‑ daher haben sich ÖVP und SPÖ nicht darauf einigen können, vermutet Kammerlander. 

Abgeordneter OBERHAIDINGER (SP) konzentriert sich auf energiewirtschaftliche Aspekte der Atomenergie. Nach dem Beschluss Schwedens, aus der Atomenergie auszusteigen, und den bevorstehenden Entscheidungen in Deutschland sieht der Energieexperte die Chancen auf einen Atomausstieg in der EU deutlich wachsen. Kurzfristig bleibe es dennoch wichtig, auf die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu drängen, denn der mit 30 % hohe Anteil der Kernenergie an der europäischen Energieerzeugung werde ein Abschalten von heute auf morgen nicht zulassen. Beim Ersatz der Kernenergie setzt Oberhaidinger auf Effizienzsteigerungen, den Einsatz von Gasturbinen mit mehr als 90 %igem Wirkungsgrad und auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger im Sinne des kürzlich erschienenen EU‑Weissbuchs. Damit können auch viele neue Arbeitsplätze geschaffen und die Importabhängigkeit der EU bei Energie verringert werden. Aus österreichischer Sicht betont Oberhaidinger die Bedeutung des erneuerbaren Energieträgers Wasserkraft.

Abgeordnete HALLER (F) weist darauf hin, dass das Projekt eines Kernkraftwerks im bayerischen Marienberg in der Nähe von Rosenheim keineswegs vom Tisch sei, weil die bei den letzten Landtagswahlen siegreiche CSU nunmehr wieder einen strengen Pro‑Atomkurs steuere und sich über Proteste und Unterschriftenaktionen diesseits und jenseits der österreichisch‑bayerischen Grenze hinwegsetze. Haller fordert die Bundesregierung auf, sich beim Atomthema nicht nur mit den EU‑Beitrittswerbern, sondern sehr konkret auch mit Bayern zu "unterhalten".

Abgeordneter ELLMAUER (VP) begrüsst das Atomhaftungsgesetz insbesondere deshalb, weil es einen Schritt in Richtung Kostenwahrheit bei der Erzeugung von Strom aus Kernenergie darstelle. Die Forderung der Freiheitlichen nach einer Junktimierung von EU‑Beitritt und Kernenergie‑Ausstieg in Osteuropa hält Ellmauer für kontraproduktiv, da der Nichtbeitritt dieser Staaten die Chancen auf den Atomausstieg nicht vergrössere, sondern vermindere. In einem VP‑SP‑G‑L‑Entschliessungsantrag, den der oberösterreichische Abgeordnete vorlegt, wird die Bundesregierung aufgefordert, dem tschechischen Aussenministerium die erheblichen Sicherheitsbedenken Österreichs gegenüber dem AKW Temelin mitzuteilen und auf die ökonomische Fragwürdigkeit des Projekts hinsichtlich der Liberalisierung des europäischen Elektrizitäts‑Binnenmarktes hinzuweisen. Das Verlangen nach einem Baustopp beim AKW Temelin soll Österreich nicht nur bilateral, sondern auch im Rahmen des Erweiterungsprozesses der EU vertreten. Zudem verlangen die Antragsteller verbindliche Atomausstiegskonzepte und die Schaffung entsprechender EU‑Kreditinstrumente.

Justizminister Dr. MICHALEK nimmt zum neuen Atomhaftpflichtgesetz aus Sicht des Justizressorts Stellung und betont, es sei nur logisch gewesen, die bestehenden haftungsrechtlichen Privilegien für die Atomwirtschaft abzuschaffen, nachdem Österreich bereit seit Jahrzehnten nukleare Energieerzeugung ablehne. Als zentrale Punkte des Gesetzes nennt er die massive Ausweitung der Haftungsbestimmungen, die Beseitigung von Haftungshöchstgrenzen, die Erweiterung der Haftung auf den Normalbetrieb sowie die Verschärfung der Versicherungspflicht. Zudem könne ein Geschädigter wählen, ob er sich an ein in‑ oder ausländisches Gericht wende. Michalek hofft, dass das österreichische Atomhaftpflichtgesetz ein Beispiel und Vorbild für die internationale Staatengemeinschaft wird.

Abgeordnete Dr. GREDLER (L) begrüsst die Schwächung der "Atomachse Deutschland‑Frankreich" nach den deutschen Wahlen. Sie sieht nunmehr eine grosse Chance, auf europäischer Ebene eine neue Dynamik in die Energiepolitik zu bringen und die Fördermittel weg von der Atomenergie in Richtung erneuerbarer Energieträger umzuschichten. In diesem Sinn sollte nach Meinung von Gredler starker Druck auf Frankreich und die französische Atomlobby ausgeübt werden. Energische Schritte fordert sie ausserdem gegen die geplante Unterstützung zweier ukrainischer Atomkraftwerke durch die EBRD.

Auch SP-Abgeordneter Dr. KEPPELMÜLLER meint, dass sich in Deutschland bezüglich der Atompolitik "ein rosaroter Himmel" abzeichne. Er weist darauf hin, dass Österreich in den letzten Jahren in der Frage der Atompolitik sehr viel gelungen sei, und bekräftigt, man dürfe jetzt nicht lockerlassen. Ein mittel‑ bis langfristiger Ausstieg aus der Kernenergie sei in Europa durchaus machbar, diese Ansicht setze sich, so Keppelmüller, immer mehr durch. Immerhin würden bereits jetzt sieben EU‑Staaten auf Kernkraftwerke verzichten.

Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) macht darauf aufmerksam, dass die SPÖ bei der Volksabstimmung über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf vor fast genau 20 Jahren noch eine ganz andere Meinung vertreten habe. Sie ortet aber auch heute noch eine etwas widersprüchliche österreichische Atompolitik. So bedauert die Abgeordnete, dass Österreich den Ausstieg aus der Kernenergie bei seiner Schwerpunktliste für die EU‑Präsidentschaft nicht ganz nach oben gesetzt habe. Das Atomhaftungsgesetz wertet Langthaler jedoch als grossen Fortschritt. Sie gibt zu bedenken, dass sich Atomkraft ökonomisch nicht rechne, wenn man auf die wahren Kosten abstelle.

Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (VP) unterstreicht die Notwendigkeit einer internationalen Konvention zur Frage grenzüberschreitender Nuklearschäden. Zwar sehe das neue Atomhaftpflichtgesetz die Geltendmachung eines Schadens nach österreichischem Recht auch dann vor, wenn sich der Schädiger nicht in Österreich befinde, die Durchsetzungsmöglichkeit sei aber problematisch. Aus juristischer Sicht "interessant" beurteilt Spindelegger die Tatsache, dass beim Verursachernachweis das Prinzip der Wahrscheinlichkeit gelte.

Abgeordneter WENITSCH (F) erklärt, in der Frage der osteuropäischen Atomkraftwerke gebe es nur eine sinnvolle Lösung, nämlich dieses Thema in den Mittelpunkt der EU‑Beitrittsverhandlungen zu stellen. Er fürchtet, dass sonst ein ähnlicher Fehler wie seinerzeit bei der Transitpolitik passieren könnte. Wenitsch vergleicht die Problematik mit dem Kauf eines Traktors, wo man auch vor Vertragsunterzeichnung darauf achten müsse, dass man Zubehör dazukriegt.

Gegenüber einem von Abgeordnetem Wenitsch geäusserten Vorwurf stellt Justizminister Dr. MICHALEK klar, er gehöre zwar der Bundesregierung an, aber keiner der beiden Regierungsparteien. 

Abgeordneter BRIX (SP) hält fest, mit den heutigen Beschlüssen werde der Weg der österreichischen Anti‑Atompolitik fortgesetzt. Er beklagt, dass die Freiheitlichen den vorliegenden Vier‑Parteien‑Antrag nicht mittragen würden. Für notwendig erachtet er es, den osteuropäischen Ländern dahin gehend zu helfen, dass sie auf Strom aus Kernkraftwerken verzichten können.

Abgeordneter WURMITZER (VP) bedauert ebenfalls, dass die Freiheitlichen den in der Atompolitik bestehenden Grundkonsens verlassen würden. Er fürchtet dadurch einen grossen Schaden für das Land, schliesslich sei die österreichische Anti‑Atompolitik bisher deshalb so glaubwürdig gewesen, weil sie von allen Parteien mitgetragen wurde. Als Kärntner Abgeordneter fordert er die Regierung auf, die entschlossene Anti‑Atompolitik, die gegenüber Tschechien und der Slowakei angewandt würde, auch gegenüber Slowenien zu vertreten.

Abgeordneter Dipl.‑Ing. KUMMERER (SP) konstatiert, der Ausstieg aus der "Technologie ohne Zukunft" gehe nicht von heute auf morgen, sondern werde noch Jahrzehnte brauchen. Immerhin seien weltweit derzeit noch 437 Atomkraftwerke am Netz, 36 Reaktorblöcke befänden sich in Bau oder Planung. Positiv sieht er die Bemühungen von Regierung und Parlament, einen Umstieg der osteuropäischen Nachbarländer auf umweltfreundliche Technologien zu unterstützen.

F-Abgeordneter Mag. SCHWEITZER bringt einen Entschliessungsantrag ein, der auf einem in Oberösterreich beschlossenen Antrag beruht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Unterstützung der osteuropäischen EU‑Beitrittskandidaten u.a. von der verbindlichen Festlegung von Atomausstiegsprogrammen und von der Unterzeichnung des Lugano‑Abkommens abhängig zu machen. Der ÖVP wirft er vor, in der Atomtechnologie nach wie vor eine Technologie mit Zukunft zu sehen, deshalb trete sie auch gegen verbindliche Ausstiegskonzepte ein. 

Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) hält die Aussage, die FPÖ habe ihre atompolitische Linie geändert und den bewährten Anti‑Atom‑Konsens der fünf Parteien verlassen, in einem doppelten Sinn für falsch. Erstens habe sich die österreichische Atompolitik geändert: Der gemeinsame Nenner, den die Grünen selbstverständlich auch in Zukunft mittragen, sei kleiner geworden. Und zweitens habe die FPÖ ihre Linie nicht geändert, weil eine solche Linie nie erkennbar war.

Zum ersten meint Petrovic, dass das Eintreten der Bundesregierung für bestmögliche Sicherheitsstandards in Ost‑AKW fast schon das Gegenteil einer Anti‑AKW‑Politik sei, da es ein Angebot an die Atomlobby bedeute, bei der Modernisierung der osteuropäischen Schrottreaktoren Geschäfte zu machen. Überdies leide die Glaubwürdigkeit sowohl der Bundesregierung als auch der Freiheitlichen durch ihre unklare Haltung gegenüber Unternehmen wie Rio Tinto, die in Namibia und anderswo blutige Geschäfte beim illegalen Uranabbau abwickeln und dabei Rückendeckung bei Atomwaffenstaaten, aber auch bei der deutschen Atomwirtschaft finden.

Es werde zu keiner Änderung der Anti‑Atompolitik der Regierung kommen, bekräftigt Bundesministerin Mag. PRAMMER, denn das Ziel sei ein Europa bzw. eine Welt ohne Kernkraft sowohl im Energie‑ als auch im Waffenbereich. Diese klare Position wolle sie auch den Beitrittskandidaten, die für sie gleichwertige Partner darstellen, vermitteln. Ihrer Ansicht nach sei es sehr wichtig, über die Schiene der Sicherheitsfragen in Richtung Ausstieg aus der Kernenergie hinzuarbeiten. Diese Debatte hat u.a. bereits dazu geführt, dass sogar in Frankreich nukleare Anlagen aus Sicherheitsgründen stillgelegt wurden.

Abgeordneter Dipl.‑Ing. HOFMANN (F) wirft der Bundesregierung eine inkonsequente Haltung und Doppelbödigkeit in der Atompolitik vor, was auch in dem heutigen "Placebo‑Antrag" deutlich werde. Man könne nicht westliche Sicherheitsstandards bei den Kernkraftwerken in den mittel‑ und osteuropäischen Staaten einfordern, da dies nach Einschätzung zahlreicher Experten technisch nicht möglich ist. Die Freiheitlichen seien die einzigen, die eine glasklare, nachvollziehbare und konsequente Anti‑AKW‑Politik verfolgen, die dem Sicherheitsbedürfnis der Österreicher Rechnung trägt, unterstreicht der Redner. Das Atomhaftungsgesetz bringe zwar Verbesserungen, räumt Hofmann ein, nun müsste jedoch der zweite Schritt, d.h. der Abschluss von entsprechenden bilateralen Abkommen, getan werden.

Die Abstimmung bringt folgende Ergebnisse: Die dem Ausschussbericht über das Volksbegehren "Atomfreies Österreich" beigedruckte Entschliessung wird mit SP‑VP‑L‑G‑Mehrheit angenommen. Die Verabschiedung des SP‑VP‑L‑G‑Antrages zum AKW Temelin erfolgt mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, der Liberalen und der Grünen.

Die beiden G‑Entschliessungsanträge (europäische Atomausstiegskonzepte und Atomwaffenstationierungsverbot bzw. umfassendes Verfassungsverbot von Atomwaffen) finden nur die Zustimmung der Grünen und der Liberalen und gelten somit als abgelehnt.

Der F‑Entschliessungsantrag zur weiteren Vorgangsweise des Bundes in der Anti‑Atomlinie erhält keine Mehrheit.

Die (negativen) Berichte des Umweltausschusses zu den oppositionellen Anträgen werden zur Kenntnis genommen.

Das Atomhaftungsgesetz wird - unter Ablehnung des L-Abänderungsantrages - einstimmig beschlossen. Die dem Ausschussbericht beigedruckte Entschliessung findet gleichfalls einhellige Billigung. (Fortsetzung)

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