Parlamentskorrespondenz Nr. 637 vom 07.10.1998
DRINGLICHE: SCHÜSSEL ZEIGT SICH SOLIDARISCH MIT OPFERN DER DEKRETE
Wien (PK) - Abgeordneter Dr. OFNER (F) erinnert daran, dass die Wahrung der Menschenrechte und der Schutz der Minderheiten unabdingbare Voraussetzungen für die Eröffnung von EU‑Beitrittsverhandlungen darstellen, und verweist in diesem Zusammenhang auf eine entsprechende Erklärung des Europäischen Rates von Kopenhagen. Tschechien und Slowenien erfüllen diese Vorgaben jedoch nicht, betont Ofner. Die Benes‑Dekrete bzw. die AVNOJ‑Bestimmungen sind in diesen Staaten nach wie vor in Kraft, die deutschsprachige Volksgruppe geniesst keinerlei Minderheitenrechte.
Ofner zeigt sich irritiert darüber, dass die Bundesregierung diese Fragen als bilaterale Probleme behandelt, und meint, Menschenrechte gehen die EU als ganzes an. Die gegenständlichen Dekrete verstossen gegen das Diskriminierungsverbot und den Grundsatz der Freizügigkeit der EU. Österreich ist verpflichtet, im Interesse der EU dafür zu sorgen, dass in allen Beitrittsstaaten die Rechtsordnung von menschenrechtswidrigen Akten bereinigt werde. Jetzt in der Vorphase der Beitrittsverhandlungen sei dazu eine Chance. Österreich sollte mit seinem Vetorecht durchsetzen, dass Tschechien und Slowenien diese menschenrechtswidrigen Dekrete vor einem EU‑Beitritt aufheben, fordert Ofner.
Aussenminister Dr. SCHÜSSEL bekennt sich zur Unteilbarkeit der Menschenrechte und erklärt sich solidarisch mit den Opfern der Dekrete in Tschechien und Slowenien. Unrecht werde auch nicht durch Zeitablauf zu Recht. Er gibt aber zu bedenken, dass die Geschehnisse in den beiden Ländern durch eines der dunkelsten Kapitel unserer eigenen Geschichte ausgelöst wurden. Die Heimatvertriebenen seien jene Gruppe von NS‑Opfern, die am längsten unter den Folgen der Schreckensherrschaft zu leiden hat.
Schüssel meint jedoch, nicht Drohungen, sondern die schrittweise Einbindung der Beitrittswerber in die Europäische Rechts‑ und Menschenrechtsordnung seien der richtige Weg. Den Heimatvertriebenen könnte am besten gedient werden, indem man die Tür zum EU‑Beitritt für Tschechien und Slowenien offen hält. Auch seien die heutigen jungen Demokratien nicht verantwortlich für einmalige Rechtsakte, die in der Zeit des Kommunismus gesetzt wurden. Der Aussenminister vertraut, wie er sagt, auf das bilaterale Gespräch und unterstreicht, gerade die ständigen Bemühungen der Bundesregierung hätten bereits zum Beginn eines langsamen Umdenkprozesses geführt. In Tschechien würden sich jene Stimmen mehren, die die Rechtmässigkeit der Benes‑Dekrete in Frage stellen. So habe Premierminister Zeman die Einsetzung einer Historikerkommission angeordnet, mit Slowenien wiederum ist der Abschluss eines Kulturabkommens geplant.
Österreich ist in konsequenter Fortsetzung seiner Nachbarschaftspolitik bestrebt, die Beitrittsbemühungen der mitteleuropäischen Länder unter Wahrung der eigenen Interessen zu unterstützen. Denn die EU‑Erweiterung bietet die beste Gewähr, um Friede und Stabilität zu stärken und den Gefahren des Nationalismus wirksam entgegenzutreten. Die von der FPÖ verlangte Junktimierung würde gerade jenen nationalistischen Kräften in den beiden Ländern helfen, die den Anliegen der Minderheiten und der europäischen Integration am ablehnendsten gegenüberstehen, warnt Schüssel.
Abgeordneter Dr. GRAF (F) bezeichnet die Antwort des Aussenministers als "erschreckend" und meint, Schüssel habe als Anwalt Tschechiens und nicht als Anwalt der Heimatvertriebenen gesprochen. Den bisherigen Weg Österreichs bezeichnet Graf als erfolglos. Tschechien und Slowenien würden bloss auf Zeitgewinn setzen. Mit Nachdruck fordert Graf deshalb ein absolutes Veto Österreichs bei den Beitrittsverhandlungen für den Fall, dass die beiden Länder ihre Dekrete nicht aufheben.
Abgeordneter SCHIEDER (SP) schickt voraus, das Jahr 1945 könne man nicht losgelöst von den NS‑Verbrechen sehen. Unbestritten ist für den Redner, dass die Vertreibungen ein grosses Unrecht darstellen. Tschechien sei heute in seiner Demokratie aber genug gefestigt, um bezüglich der Benes‑Dekrete offene Worte zu finden. Schieder bedauert, dass trotzdem noch kein wirklicher Schritt zur Infragestellung dieser Gesetze gegangen wurde.
Mit Nachdruck spricht sich Schieder aber gegen eine Verknüpfung mit dem EU‑Beitritt aus. Es sei zweifelhaft, dass wirtschaftliche Zwänge und Druck bei der Integration zu einer inneren Einsicht führen, meint er. Das Problem sollte innerhalb der EU weiterbehandelt werden, genauso wie es auch im Europarat behandelt wird, ohne dass es dort eine Beitrittsfrage darstellte. Jedenfalls sei es der Sache dienlicher, Verständnis zu wecken als mit einer Rute zu drohen.
Im übrigen sieht Schieder in der Dringlichen eine, wie er sagt, "Haider‑Falle", bei der es in Wirklichkeit darum geht, vor dem Hintergrund der aktuellen Nazigeld‑Affären österreichischer Banken Unrecht aufzurechnen.
Abgeordneter Dr. SPINDELEGGER (VP) stellt klar, die Benes‑Dekrete und die AVNOJ‑Bestimmungen sind und bleiben unrecht. Dieses Unrecht könne auch durch Zeitablauf keine Rechtfertigung erfahren. Kritik übt er an der Haltung des tschechischen Ministerpräsidenten Zeman, dessen Regierung nicht mit solchen Aussagen ihr Amt hätte antreten sollen. Die Äusserungen des Präsidenten Havel aber seien ein positiver Anfang, auf denen man aufbauen könne. Bei aller berechtigten Kritik an den genannten Dekreten dürfe man diese Problematik nicht mit der Frage des EU‑Beitritts dieser Staaten verknüpfen, da eine solche Vorgangsweise nur neuen Nationalismus schüren und so kontraproduktiv sein würde.
Abgeordneter Mag. STADLER (F) berichtigt tatsächlich, seine Fraktion befasse sich schon seit Jahren mit dieser Problematik.
Abgeordneter SMOLLE (L) ortet grosse Versäumnisse beim Volksgruppenrecht sowohl in Österreich als auch in der EU, und insofern sei eine Problematik gegeben, wenn man von neu beitretenden Staaten verlange, päpstlicher als der Papst selbst zu sein. Was die Benes‑Dekrete und die Jajce‑Beschlüsse anbelangt, so müssten sofort alle Teile, die menschen‑ und völkerrechtswidrig seien, aufgehoben werden, betont Smolle. Dies stehe ausser Zweifel, doch möge man eben auch die österreichischen Versäumnisse aufarbeiten. Die Thematik sei insgesamt zu heikel, um sie "in eine schlampige Dringliche" zu verpacken, so der Redner, der bei dieser Gelegenheit die Regierung auffordert, verstärktes Engagement innerhalb der EU für ein klares und eindeutiges Volksgruppenrecht zu entwickeln.
Abgeordnete Mag. STOISITS (G) ist zwar der Ansicht, dass diese Frage dringlich zu behandeln sei, fragt sich allerdings, weshalb die Freiheitlichen ihr Anliegen nicht geschäftsordnungsgemäss in Form eines Dringlichen Antrages gestellt haben. Die Nachbarstaaten seien durchaus an einer guten Nachbarschaft interessiert, so Stoisits, die meint, wesentlich sei hierbei, dass die FPÖ offensichtlich zu jedem Mittel griff, um den Beitritt dieser Staaten zur EU zu verhindern. Wie, fragt die Rednerin, kämen eigentlich die Sudetendeutschen dazu, von der FPÖ hier instrumentalisiert zu werden. Es sei nicht im Interesse der Sudetendeutschen, dass hier künstlich aufgeregt werde, vielmehr müssten Brücken in die Zukunft gebaut werden. Im übrigen gehe es aber auch darum, österreichisches Verfassungsrecht, wie es im Staatsvertrag festgeschrieben sei, zu erfüllen, betont die Abgeordnete.
Abgeordneter SCHEIBNER (F) meint, das Lob der Grünen für den Aussenminister zeige schon, wie dessen Antworten zu bewerten seien. Seines Erachtens hätten sich Tschechien und Slowenien der Verantwortung für das damals geschehene Unrecht zu stellen. Den Vertriebenen müsse endlich Gerechtigkeit widerfahren, wobei ob ihres mittlerweile hohen Alters sehr wohl auch entsprechende Dringlichkeit gegeben sei. Scheibner bringt abschliessend einen Entschliessungsantrag betreffend Einsetzung einer Historikerkommission zur Aufarbeitung der historischen Tatbestände ein.
Abgeordneter DIETACHMAYR (SP) sagt, die Vertreibung der Sudetendeutschen sei immer noch nicht Geschichte, das Unrecht, das diesen Menschen zugefügt wurde, sei nicht entschuldbar, es gehe daher um eine lückenlose Aufarbeitung der damaligen Vorgänge. In diesem Zusammenhang hätten Kanzler Klima und Premier Zeman auch die Einsetzung einer Historikerkommission in Aussicht gestellt. Immerhin gebe es aber Anzeichen, dass auch in Prag ein Umdenken im Gang sei. Wenn man Europa als eine gemeinsame Heimat betrachte, werde man die Schatten der Vergangenheit überwinden und Gesten der Versöhnung weitere Taten folgen lassen können, so Dietachmayr, der den bilateralen Dialog jeder Form von Junktimierung vorzieht.
Nationalratspräsident Dr. FISCHER gibt bekannt, dass L-Abgeordneter Mag. Barmüller einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bezüglich des Grubenunglückes in Lassing eingebracht hat, über den gemäss § 33 Abs. 2 GOG am Ende der Sitzung abgestimmt werde.
Abgeordneter Dkfm. MÜHLBACHLER (VP) sagt, ob seiner vielfachen Kontakte zu Heimatvertriebenen wisse er, diese hätten zwei zentrale Anliegen. Zum einen sollten die Benes‑Dekrete und die AVNOJ‑Bestimmungen aus dem Rechtsbestand herausgenommen werden, zum anderen gelte es, die Geschichte der Vertriebenen neu zu schreiben. Diese Frage mit dem EU‑Beitritt zu junktimieren, bedeute nur Wasser auf die Mühlen der Nationalisten, warnt Mühlbachler. Dass die Geschichte der Sudetendeutschen neu gefasst werden könne, sei im übrigen ein Verdienst der Bemühungen von Vizekanzler Schüssel, so der Redner abschliessend.
Abgeordneter Dr. HAIDER (F) wirft der Regierung vor, mit zweierlei Mass zu messen. Mit der Türkei könnten angeblich wegen dortiger Menschenrechtsverletzungen keine Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden, während man sich bei Tschechien und Slowenien auf bilaterale Gespräche beschränke. Im übrigen sei genau jetzt angesichts des österreichischen Ratsvorsitzes der richtige Zeitpunkt, diese Frage zu ventilieren, so Haider.
Abgeordneter WURMITZER (VP) zeigt sich überzeugt, dass eine Veto‑Politik gegenüber Tschechien und Slowenien, wie sie die FPÖ vorschlägt, nicht zielführend wäre und den wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen Österreichs widersprechen würde. Die EU‑Osterweiterung bringe Österreich Vorteile, den Heimatvertriebenen würde es nur schaden, wenn Österreich die Gesprächsfähigkeit mit seinen Nachbarländern verliert. Die jungen Demokratien sollen in die europäische Rechtsordnung integriert werden ‑ dann sind AVNOJ‑Bestimmungen und Benes‑Dekrete nicht mehr haltbar, sagt Wurmitzer.
Aussenminister Dr. SCHÜSSEL stellt gegenüber Abgeordnetem Haider fest, dass Menschenrechte für ihn nicht Gegenstand bilateraler Verhandlungen seien, sondern universelle Gültigkeit haben.
Abgeordneter JUNG (F) legt einen Entschliessungsantrag betreffend EU‑Beitrittsbedingungen für Tschechien und Slowenien vor, der darauf gerichtet ist, die menschen‑ und völkerrechtswidrigen AVNOJ‑Bestimmungen und Benes‑Dekrete aufzuheben, die Altösterreicher deutscher Muttersprache als Volksgruppe anzuerkennen und ihnen entsprechende Rechte zu gewähren. Anderenfalls habe die Bundesregierung ihre Zustimmung zum EU‑Beitritt zu verwehren.
Bei der Abstimmung werden die F‑Entschliessungsanträge betreffend restlose Aufklärung der Bereicherung von SPÖ und ÖVP auf Kosten von NS‑Opfern bzw. betreffend EU‑Beitrittsbedingungen für Tschechien und Slowenien mehrheitlich abgelehnt. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung, der der zweite Antrag unterzogen wird, lautet: 120 Nein‑Stimmen, 35 Ja‑Stimmen. (Schluss)