Parlamentskorrespondenz Nr. 642 vom 08.10.1998
NATIONALRAT VERABSCHIEDET NEUES ÄRZTEGESETZ
Wien (PK) ‑ Auch am heutigen zweiten Sitzungstag dieser Woche steht das Grubenunglück von Lassing auf der Tagesordnung des Nationalratsplenums. Justizminister Michalek wird eine Erklärung über Massnahmen der Staatsanwaltschaft Leoben abgeben. Davor werden die Abgeordneten das neue Ärztegesetz diskutieren und beschliessen. Es bringt eine neue Organisation der Ärztekammer mit drei Kurien für angestellte und niedergelassene Ärzte sowie für Zahnärzte, ein neues Berufsrecht für die künftigen Absolventen der neuen Studienrichtung "Zahnmedizin" und die Pflicht zur Verständigung der Jugendwohlfahrtsbehörden statt der bisher obligatorischen Anzeige bei Kindesmisshandlung. Weiters stehen der Rechnungshofbericht über die Mautvignette, eine kleine Novelle des Arbeiterkammergesetzes und Erleichterungen beim Bezug der Notstandshilfe Für Frauen auf dem Programm der Abgeordneten. Die gestern in zweiter Lesung beschlossene Änderung des Geschäftsordungsgesetzes mit Neuerungen für die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren wird in dritter Lesung endgültig fixiert.
Eingangs der Sitzung nimmt Präsident Dr. FISCHER die Angelobung von Abgeordnetem Hermann Mentil vor. Er erhält einen Platz ausserhalb der Sitzreihen der FPÖ, weil er laut Schreiben des Freiheitlichen Parlamentsklubs nicht mehr der FPÖ angehört, wie Präsident Fischer auf Ersuchen von SP‑Klubobmann Dr. KOSTELKA mitteilt.
Erstmals sei damit ein Abgeordneter angelobt worden, "der nicht der Fraktion angehört, auf deren Liste er gewählt wurde", merkt Dr. KOSTELKA in seiner Wortmeldung an.
Nach der Fragestunde gibt Präsident Fischer bekannt, dass die Grünen einen dringlichen Antrag betreffend Versäumnisse in der Bildungspolitik, insbesondere beim Gehaltsgesetz, eingebracht haben. Er wird um 15 Uhr zur Debatte gestellt und danach abgestimmt werden.
Im Anschluss daran wird in einer kurzen Debatte das Verlangen der Liberalen verhandelt, dem Finanzausschuss zur Behandlung des Antrages 489/A betreffend Änderung des Einkommensteuer‑ sowie des Angestelltengesetzes eine Frist bis 4. Dezember 1998 zu setzen.
BUNDESGESETZ, MIT DEM EIN BUNDESGESETZ ÜBER DIE AUSÜBUNG DES ÄRZTLICHEN BERUFES UND DIE STANDESVERTRETUNG DER ÄRZTE (ÄRZTEGESETZ 1998) ERLASSEN UND DAS AUSBILDUNGSVORBEHALTSGESETZ GEÄNDERT WIRD * L‑ANTRAG 770/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES ÄRZTEGESETZES 1984
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Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) stellt fest, mit diesem Gesetz sei kaum jemand zufrieden. Die Ärztekammerreform führe zu einer enormen Aufblähung des Funktionärsappartes, ohne dass dabei das Serviceangebot verbessert werde, sagt er. Durch die höheren Kosten sei eine Erhöhung der Umlagen für die angestellten Ärzte zu befürchten. Der Redner kritisiert auch, dass pensionierte Ärzte, die ihre Tätigkeit noch ausüben, vom Wahlrecht in der Kammer ausgeschlossen sind.
Kein Verständnis zeigt Pumberger dafür, dass nach den neuen Bestimmungen Flüchtlinge ohne Nachweis ihres Medizinstudiums den Arztberuf ausüben können. Auf den Wegfall der Anzeigepflicht für Ärzte bei Verdacht des Kindesmissbrauches reagiert er mit Empörung. Hier werde Täterschutz vor Opferschutz gestellt, meint er. Die zahlreichen Kritikpunkte Pumbergers sind Teil eines umfangreichen Abänderungsantrages der FPÖ.
Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP) erwartet sich durch die Schaffung der Kurien in der Ärztekammer eine bessere Vertretung der Ärzte und weist mit Nachdruck die Kritik ihres Vorredners zurück. Was die Problematik der Anzeigepflichten betrifft, sei es im Interesse des Schutzes der Kinder zielführender, die Jugendwohlfahrtsbehörden zu benachrichtigen, argumentiert Pittermann. Die Anzeigemöglichkeit bei der Staatsanwaltschaft ist den Ärzten durch das neue Gesetz aber nicht genommen, stellt sie klar.
Abgeordneter Dr. GREDLER (L) kritisiert, dieses Gesetz gehe zu wenig auf die Sorgen der jungen Ärzte ein. So sei es wieder verabsäumt worden, die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten durch Ärzte gesetzlich zu verankern. Der Wohlfahrtsfonds wiederum findet bei den jungen Ärzten immer weniger Verständnis und sollte langfristig abgeschafft werden, fordert Gredler. Im übrigen spricht sie kritisch von einer Aufblähung der Kammern. Auch Gredler formuliert ihre Kritikpunkte in einem Abänderungsantrag.
Abgeordneter Dr. RASINGER (VP) betont, das Ärztegesetz würde von allen Kammern begrüsst. Er hebt insbesondere die Schaffung der drei Kurien als positiv hervor. Allgemein warnt Rasinger davor, die Gesundheitspolitik ausschliesslich unter dem Aspekt der Effizienz zu bewerten. Was die Ärzte betrifft, spricht er sich für eine bessere Aufteilung ihrer Arbeit aus. Es gehe nicht an, dass Jungärzte nach ihrer Ausbildung oft jahrelang zur Untätigkeit verurteilt werden. Weniger Ärzte wären für das Gesundheitssystem besser, glaubt Rasinger.
Abgeordnete Dr. Gabriela MOSER (G) sieht Probleme bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten an die Sozialversicherungen und vermisst weiters eine Verpflichtung im Gesetz zur Ermöglichung eines barrierefreien Zugangs zu den Arztpraxen für Behinderte. Versäumt wurden ihrer Meinung nach auch die bessere interdisziplinäre Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe sowie eine Regelung der Gruppenpraxen und die Schaffung von Teilzeitarbeit für Turnusärzte. Auch Moser lässt ihre Kritik in einen Abänderungsantrag einfliessen.
Sozialministerin HOSTASCH weist darauf hin, dass es hinsichtlich des vorliegenden Ärztegesetzes einen umfassenden demokratischen Meinungsbildungsprozess gegeben habe. Es sei auf breitester Ebene versucht worden, alle Betroffenen in die Entscheidungsfindung einzubinden, nachdem seitens der Ärztekammer schon seit langem ein Bedarf an der Umstrukturierung der Kammerorganisation bestanden habe. Hostasch betont, dass Organisationsstrukturen besser funktionieren, wenn sie auf die Akzeptanz der Beteiligten stossen. Ein klares Bekenntnis legt sie zur Pflichtmitgliedschaft ab.
Verteidigt werden von der Ministerin auch die neuen Bestimmungen in bezug auf die ärztliche Verschwiegenheits‑ und Anzeigepflicht. Sie argumentiert, dass die Strafverfolgung von Kindesmisshandlern nicht die Gewähr biete, dass damit dem Opfer geholfen werde. Die künftig bestehende Meldepflicht der Ärzte an die Jugendwohlfahrtsträger verschaffe demgegenüber dem Opfer einen besseren Zugang zu Therapien und sei auch ein besserer Beitrag zur Gewaltprävention in der Familie. Zudem könnten die Jugendwohlfahrtsbehörden die Häufung von Verdachtsmomenten besser erkennen.
Abgeordneter Mag. GUGGENBERGER (SP) meint, das vorliegende Regelungswerk könne man am besten mit dem Titel "Was lange währt, wird endlich gut" überschreiben. Schliesslich sei über die Materie jahrelang verhandelt worden. Seiner Ansicht nach ist das Ergebnis ein gutes, zu dem fast alle Betroffenen stehen würden.
Abgeordnete Dr. POVYSIL (F) nennt als einzigen positiven Punkt des Gesetzes, dass es auch für einen Nichtjuristen verständlich sei. Anderen Ansprüchen, nämlich impulsgebend oder umsetzbar zu sein, werde es aber nicht gerecht. Povysil kritisiert insbesondere die Ersetzung der Anzeigepflicht bei Kindesmisshandlung an die Staatsanwaltschaft durch die Meldepflicht an die Jugendwohlfahrtsämter, weil diese mit der auf sie zukommenden Aufgabenstellung überfordert wären. Zudem befürchtet sie, dass bei der Übermittlung der Gesundheitsdaten von den Ärzten zu den Krankenversicherungsträgern und zu den Krankenfürsorgeanstalten der Datenschutz nicht eingehalten wird.
Abgeordneter Dr. LEINER (VP) stellt grundsätzliche Überlegungen über die Notwendigkeit von Selbstverwaltungskörpern an und macht geltend, dass es legitime Teilinteressen innerhalb der Gesellschaft gebe, die repräsentiert werden müssten. Neben privatrechtlich organisierten Verbänden bedürfe es dazu auch gesetzlich eingerichteter Vertretungskörper. Innerhalb der Kammern hält Leiner allerdings die Transparenz der Willensbildung, die demokratische Rückkoppelung der Funktionärsspitze gegenüber der Basis und die Kontrollmöglichkeit der Spitzenorgane für verbesserungswürdig.
In einem vom Abgeordneten eingebrachten VP‑SP‑Entschliessungsantrag wird der Familienminister ersucht, in Gesprächen mit den Jugendwohlfahrtsträgern darauf hinzuwirken, dass von Ärzten gemeldete Kindesmisshandlungen einer konkreten Überprüfung unterzogen würden, um den Sachverhalt zu verifizieren und auch die Frage zu klären, ob im Interesse des Kindes eine Anzeige zu erstatten ist.
Abgeordnete MOTTER (L) bringt das bestehende Werbeverbot für Ärzte zur Sprache. Sie hält die geltenden Schutzbestimmungen für veraltet und gibt zu bedenken, dass Patienten dadurch nicht über Zusatzqualifikationen von Ärzten informiert werden könnten. Darüber hinaus würden auch andere Berufe im medizinischen Bereich keinem Werbeverbot unterliegen, Gesundheitsberater, Parapsychologen, aber auch Psychotherapeuten könnten sehr wohl ihre Angebote bewerben. Motter fehlt im vorliegenden Ärztegesetz ausserdem die Verpflichtung, Ordinationen möglichst so zu gestalten, dass sie für Behinderte zugänglich sind.
Abgeordneter Mag. MAIER (SP) erachtet persönlich die Zeit für noch nicht reif, das Werbeverbot für Ärzte, wie es jetzt nominiert ist, aufzuheben. Als Konsumentenschützer glaubt er, dass dies zu Problemen für Verbraucher und Patienten führen würde. Was die Kritik der Freiheitlichen am mangelnden Datenschutz betrifft, macht Maier darauf aufmerksam, dass gerade die alte Regelung missinterpretierbar gewesen und daher vom Datenschutzrat negativ beurteilt worden sei. Im Ärztegesetz vermisst wird von ihm u. a. eine Pflichtversicherung für niedergelassene Ärzte.
Abgeordneter Dr. SALZL (F) beklagt, das Ärztegesetz sei zur Spielwiese für standespolitische und allgemein politische Interessen geworden. Er zeigt sich insbesondere mit dem Wegfall der Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch nicht einverstanden und fürchtet, dass deshalb künftig Misshandlungen vielfach unentdeckt und ungeahndet bleiben. Bezüglich der vorgenommenen Kammerreform bemängelt er, dass das "Zwangskammernsystem" beibehalten und die Anzahl der Funktionäre verdreifacht würde.
Abgeordneter LACKNER (SP) weist die von Abgeordnetem Pumberger in seiner Rede gemachte Behauptung zurück, Flüchtlinge dürften in Österreich ohne den Nachweis einer Ausbildung als Ärzte tätig sein. Zur vom Gesundheitsausschuss beschlossenen Ausschussfeststellung, Turnusärzten sei jedenfalls ein angemessenes Entgelt zu bezahlen, stellt er fest, er hoffe, dass diese Kunde auch zu den Ländern durchdringe.
Abgeordneter Dr. KURZMANN (F) bringt einen Abänderungsantrag ein, der auf die Erweiterung der ärztlichen Anzeigepflicht abzielt.
Abgeordnete STEIBL (VP) betont, die Ärzte sind sehr wohl im Falle von Körperverletzung verpflichtet, dies der Jugendwohlfahrt zu melden. Auch gibt sie zu bedenken, dass in manchen Fällen eine rasche Meldung kontraproduktiv wäre. Besondere Bedeutung kommt ihrer Meinung nach den Opferschutzeinrichtungen zu, deren Ausbau forciert werden muss, gibt es doch bundesweit nur sechs anerkannte Opferschutzeinrichtungen, drei in Wien sowie je eine in Graz, Linz und Innsbruck.
Abgeordneter Dr. SALZL (F) zitiert in seiner tatsächlichen Berichtigung eine Gesetzespassage zur Erstattung einer Meldung.
Abgeordnete REITSAMER (SP) befasst sich gleichfalls mit der Neuregelung der ärztlichen Verschwiegenheits‑ und Anzeigepflicht, vertritt die Ansicht, durch die neuen Bestimmungen werde man gegen jede Form von Gewalt in der Familie wirksam vorgehen können, und wehrt sich gegen den Vorwurf der Freiheitlichen, die Regierungsparteien würden nicht die Opfer, sondern die Täter schützen. Schliesslich unterstreicht sie die Position der Sozialdemokraten, die für einen wirksamen und gleichermassen behutsamen Opferschutz eintreten.
Abgeordneter Ing. KAIPEL (SP) verweist im Zusammenhang mit der Neuregelung der Anzeigepflicht auf die Stellungnahmen einzelner Bundesländer. Die Neuregelung wird, zeigt sich der Redner überzeugt, im Falle von Kindesmissbrauch dazu führen, dass die Jugendwohlfahrtsträger direkt verständigt werden, gefährden doch Anzeigen und Strafverfahren im Krisenzustand befindliche Familien noch mehr.
Abgeordneter Dr. OFNER (F): Das Ersetzen der Anzeigepflicht durch eine Anzeigemöglichkeit führt nicht nur zu Schlupflöchern für die Täter, sondern bringt auch die Ärzte in eine Malaise. Er befürchtet, die Ärzte könnten den Weg des geringeren Widerstandes gehen und auf Anzeigen verzichten.
Bei der Abstimmung wird die Vorlage ‑ unter Ablehnung der oppositionellen Abänderungs‑ und Zusatzanträge ‑ mehrheitlich verabschiedet. Angenommen wird auch ein VP‑SP‑Entschliessungsantrag betreffend Überprüfung von Meldungen gemäss § 54 Ärztegesetz. Der (negative) Bericht zum L‑Antrag 770/A wird mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung)