Parlamentskorrespondenz Nr. 695 vom 04.11.1998
DRINGLICHE ANFRAGE ZU "REGIERUNGSPFUSCH BEI SCHWARZARBEIT"
Wien (PK) - Abgeordneter Dr. KIER (L) versteht die Dringliche als einen Diskussionsbeitrag zum Problemfeld der Schwarzarbeit, in der Hoffnung, dass diesmal legistische Scheinlösungen bzw. Pfuschgesetze wie bei der Werkvertragsregelung oder der Reform der Notstandshilfe noch rechtzeitig verhindert werden können. Der vom Ministerium zur Begutachtung ausgesandte Entwurf enthalte eine Reihe von Massnahmen, die nach Ansicht des Liberalen Forums rechtswidrig, schikanös, kontraproduktiv und bürokratievermehrend sind. Weiters stelle er erneut die Unfähigkeit der Regierung unter Beweis, interministeriell und vernetzt zu arbeiten, denn ein ausgewogenes Massnahmenpaket hätte die Zusammenarbeit von Sozial‑, Wirtschafts‑ und Finanzministerium erfordert.
Im konkreten kritisiert Kier, dass unter Zuhilfenahme
polizeistaatlicher und datenschutzwidriger Methoden bloss der
Steuer‑ und Abgabendruck auf Unternehmer und Beschäftigte
verstärkt werde, ohne Antwort darauf zu geben, wie legal
erbrachte Dienstleistungen für die Konsumenten überhaupt noch
leistbar sein sollen. Während Personen, die unternehmerisch tätig werden wollen, sich nicht nur einer Fülle von Hindernissen ausgesetzt sehen und zusätzlich kriminalisiert werden sollen, bleibt die "Nachbarschaftshilfe" von den rigorosen Strafsanktionen des geplanten Gesetzes weiterhin völlig unberührt. Es wäre daher dringend notwendig, so Kier, vor der Verabschiedung des Entwurfs für ein Schwarzarbeitsgesetz ein Massnahmenbündel zu schnüren, das die Besonderheiten der verschiedenen Branchen individuell berücksichtigt. Anstatt eine Politik der Arbeitsplatzvernichtung zu betreiben, sollten vielmehr die notwendigen Rahmenbedingungen für den heimischen Arbeits‑ und Beschäftigungsmarkt geschaffen werden. Deshalb fordern die Liberalen eine Entlastung des Faktors Arbeit, die Einführung der steuerlichen Absetzmöglichkeit für auf Rechnung erbrachte Leistungen in der Bauwirtschaft, das Luxemburger Modell, sowie die Absetzbarkeit von privaten Dienstleistungen, insbesondere der Kinderbetreuung. Mit dem vorliegenden Entwurf werde jedoch nicht an der Ursachenseite angesetzt, sondern bloss mit dem Knüppel der Strafe gedroht.
Bundesministerin HOSTASCH bedankt sich für die Dringliche Anfrage der Liberalen, weil sie dadurch die Möglichkeit bekomme, einiges aufzuklären, was in der bisherigen öffentlichen Diskussion nur zum Teil richtig transportiert wurde. Das Ziel der Bundesregierung sei es, unterstreicht sie, legale und korrekte Arbeitsbeziehungen zu unterstützen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen, denn illegale Beschäftigung führe zu geringeren Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen sowie zu Wettbewerbsnachteilen für jene Unternehmen, die korrekt arbeiten. Bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes müsse aber auch darauf geachtet werden, dass es zu keiner Beeinträchtigung des Vertrauens der Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit und die Verwaltung komme.
Steuern und Abgaben sind unbestritten eine Last für die
Arbeitnehmer, räumt Hostasch ein, aber danach richtet sich auch das Angebot der öffentlichen Leistungen. Ihrer Meinung sei es eine Illusion zu glauben, dass durch generelle Steuern‑ und Abgabensenkungen die grundsätzliche Bereitschaft zur korrekten Zahlung von Steuern steige. Entsprechende Versuche in den Vereinigten Staaten seien misslungen, gibt die Ressortchefin zu bedenken, und bei den derzeitigen Grössenordnungen an Schwarzarbeit würden die Steuersenkungen erhebliche Einnahmenausfälle verursachen.
Zur Kritik der Liberalen an der Unfähigkeit der Regierung,
interministeriell zu arbeiten, führt Hostasch aus, dass es seit Anfang dieses Jahres eine breite Zusammenarbeit zwischen Sozial‑, Wirtschafts‑, Finanz‑, Justiz‑, Innenministerium,
Bundeskanzleramt, Sozialpartnern und der Verbindungsstelle der
Bundesländer gibt.
Im folgenden informiert die Sozialministerin über die Entwicklung der Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektion und weist darauf hin, dass rund 40.000 Aussendienstmitarbeiter jährlich rund 11.000 bis 14.000 Betriebe und Baustellen überprüfen, wobei in mehr als 2.000 Fällen illegal beschäftigte Ausländer angetroffen wurden. Durch die eingeleiteten Strafverfahren gegen die Arbeitgeber wurden weit über 60 Mill. S an Strafgeldern verhängt. Mit dem Inkrafttreten des Anti‑Missbrauchsgesetzes mit Jänner 1996 wurde die Kontrolltätigkeit erleichtert und die Strafsätze erhöht, aber eine signifikante Eindämmung der illegalen Ausländerbeschäftigung konnte nicht erreicht werden. Diese Entwicklung zeige daher deutlich, dass es wichtig ist, zu einer neuen Gesamtrechtsgrundlage zu kommen.
Was das von den Liberalen präferierte Luxemburger Modell
betrifft, so müsse man bedenken, dass es in diesem Land keine
Wohnbauförderung gibt. In Luxemburg habe man sich entschieden,
Mehrwertsteuerteilvergütungen vorzunehmen, wenn Rechnungen
vorgelegt werden, wobei dies für Private, für das Material und
für 25 taxativ angeführte Dienstleistungen gilt. Zudem wurde ein zehnjähriger Beobachtungszeitraum und eine Deckelung des
Volumens, und zwar 20 % von 510.000, eingeführt. Würde man das
Luxemburger Modell in Österreich anwenden, käme es zu einem
Nettosteuerausfall in der Höhe von 6 Mrd. S, dem 29 Mrd. S an
Wohnbauförderung gegenüberstehen. Nach Ansicht der Ministerin
gibt es daher in Österreich die gerechtere, umfassendere und
bessere Form der Förderung der Betroffenen.
Zu den einzelnen Fragen teilt Hostasch mit, dass sich die
Schätzungen über das Ausmass der Schattenwirtschaft je nach verwendeter Berechnungsmethode im Jahr 1997 zwischen 94 Mrd. S (ÖSTAT) und 233 Mrd. S (Uni Linz) bewegen. Während Österreich damit gemeinsam mit den skandinavischen Ländern, Irland und der Niederlande etwa einen Anteil von 5 % illegaler Beschäftigung gemessen am BIP aufweist, geht man in Italien und Griechenland von über 20 % aus. In diesem Zusammenhang stellt die Sozialministerin grundsätzlich fest, dass die Antriebskraft für Schwarzarbeit keinesfalls im Niveau der sozialen Absicherung und der Steuerleistung zu suchen ist. Internationale Studien belegen vielmehr, dass in Ländern mit niedrigeren Sozialstandards, wie in den USA, ein ähnlich hohes Ausmass an Schattenwirtschaft zu verzeichnen ist.
Durch die im Entwurf vorgeschlagenen Massnahmen soll eine
effiziente Kontrolle erreicht werden, erläutert Hostasch. Nur in einigen wenigen Fällen seien neue Strafbestände vorgesehen, wie z.B. bei schweren Fällen der organisierten illegalen Beschäftigung. Es sei nicht beabsichtigt, eine Kriminalisierung der von Schwarzarbeit Betroffenen vorzunehmen, aber es müssen jene, die die Gesetze einhalten, darauf vertrauen können, dass der Staat die Achtung der Gesetze garantiert und die "schwarzen Schafe" zur Rechenschaft zieht. Unter Nachbarschaftshilfe verstehe sie eine Tätigkeit, die einem Bekannten, Verwandten, Freund oder Nachbarn zugute kommt und meistens ohne Entgelt und auf Gegenseitigkeit geleistet wird. Die Grenze werde dann überschritten, wenn eine Person aus ihrem Dienst im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ein regelmässiges oder umfangreiches Einkommen erzielt und damit dem regulären Markt Teile entzieht und mangels Ablieferung öffentlicher Abgaben ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile für sich in Anspruch nimmt. Deshalb erachtet Hostasch die Verschärfung der Strafbestimmungen für ein wichtiges Element zur Herstellung gerechter Verhältnisse. Abschliessend führt die Ministerin Beispiele aus der Praxis an, die ihrer Meinung nach nachweisen, dass Handlungsbedarf gegeben ist. So wurde u.a. bei einer kürzlich durchgeführten Kontrolle einer Baustelle in Wien festgestellt, dass von den 30 Beschäftigten 25 nicht angemeldete ausländische Arbeitnehmer waren, die sich zum Grossteil ohne Aufenthaltsbewilligung in Österreich befanden und unter katastrophalen hygienischen Bedingungen leben mussten.
Vor 25 Jahren war der Anteil an Schwarzarbeit noch sehr gering, 1998 betrage er bereits ‑ nach der Bargeldmethode ‑ um die 9 %, erklärt Abgeordneter Mag. PETER (L). Auch der Pfusch werde von immer mehr Österreichern als Kavaliersdelikt angesehen, macht der Redner aufmerksam, der von einem Versagen der Bundesregierung in dieser Frage spricht. Grund dafür seien die hohen Steuern und Abgaben auf Arbeit sowie die Fülle von staatlichen Vorschriften und Regulierungsmassnahmen, die dazu führen, dass z.B. der Durchschnittsverdiener einen Tageslohn dafür aufwenden muss, wenn er sein Auto eine Stunde reparieren lässt. Auch ein Viertel der 40.000 Gastronomiebetriebe wäre ohne Schwarzarbeit nicht überlebensfähig, argumentiert Peter.
Abgeordneter Mag. KAUFMANN (SP) weist die Ausführungen seines Vorredners zurück. Er habe in Wahrheit keine Vorschläge gegen die Schwarzarbeit gemacht. Deregulierungen nach britischem Muster haben nirgendwo die Schwarzarbeit vermindert. Überdies lasse Peter erkennen, dass schwerwiegende Folgen der Schwarzarbeit wie die Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten und das Lohndumping für ihn keine Probleme darstellen. Gegenüber den Liberalen verteidigt Kaufmann die Nachbarschaftshilfe, ohne die viele Häuser nicht erbaut und viele Wohnungen nicht saniert werden könnten. Zu bekämpfen sei Schwarzarbeit im Rahmen von Unternehmern. Daher hält Kaufmann den Gesetzentwurf der Sozialministerin für notwendig. Die Kontrolle muss unter Einbindung der Hauptzollämter verstärkt, die Sanktionen verschärft und bei jedem Arbeitsantritt die sofortige Anmeldung bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse vorgeschrieben werden.
Abgeordnete TICHY‑SCHREDER (VP) wirft den Liberalen vor, mit
ihren Einwendungsdebatten und Dringlichen Anfragen "politische
Schaumschlägerei" zu betreiben. Mit einzelnen Punkten ihrer
Anfrage ist die Rednerin aber einverstanden, zeigt aber Skepsis gegenüber dem Schwarzarbeitsgesetzentwurf der Sozialministerin. Sie glaube nicht, dass die Regierungsvorlage so aussehen werde wie der jetzt vorliegende Ministerialentwurf, insbesondere nicht im Bereich der Nachbarschaftshilfe. Die Volkspartei lehnt Schwarzarbeit ab und sei bereit, über das Luxemburger Modell zu diskutieren. Tichy-Schreder geht es um eine gerechte Verteilung von Arbeit und Steuerlasten sowie um eine europaweite Kooperation beim Kampf gegen den Pfusch.
Abgeordneter Dr. HAIDER (F) führt Schwarzarbeit darauf zurück,
dass die Menschen die auf dem Markt angebotenen Leistungen nicht
mehr bezahlen können. Daher sei es fraglich, ob man dem
Pfuschertum mit schärferen Kontrollen beikommen könne. Haider
setzt auf eine Steuerreform, die es den Betrieben erlaube, ihre
Arbeitnehmer gemäss ihrer Qualifikation zu entlohnen. Die ÖVP
klage zwar über hohe Lohnnebenkosten, ziehe aber keine
Konsequenzen, etwa bei der Kammerumlage II, die eingehoben wird,
obwohl sie längst nicht mehr zur Finanzierung der Abfertigungen
dient. Viel zu hohe Beiträge verlangen auch Bauarbeiter-Urlaubskassen und Arbeiterkammern. Statt Sonderpensionssysteme für Funktionäre und Kammerangestellte zu finanzieren, sollte die Arbeiterkammer einen Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten leisten. Zudem verlangt Haider einheitliche Berechnungsgrundlagen für Steuern und Sozialabgaben, um den Betrieben Administrationskosten zu ersparen. Noch mehr staatliche Kontrolle, Zöllner, die von den Grenzen abgezogen und auf die Baustellen gehetzt werden ‑ solche letztlich wirkungslosen Aktionen gegen den Pfusch lehnen die Freiheitlichen aber ab. Haider verlangt marktmässige Lösungen für das
Schwarzarbeiterproblem an Stelle polizeistaatlicher Methoden.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) fordert zunächst, "Schwarzarbeit" von "Schattenwirtschaft" zu unterscheiden. Die von Prof. Schneider errechnete Summe von 230 Mrd. S entspreche der Schattenwirtschaft, nicht der Schwarzarbeit, korrigiert Öllinger. Den beiden Antworten, die auf die Frage Schwarzarbeit gegeben werden: mehr Überwachung und schärfere Kontrolle oder Senkung der Lohnnebenkosten auf ein Niveau, das von der Wirtschaft akzeptiert wird, erteilen die Grünen eine Absage. Sie wenden sich sowohl gegen eine zusätzliche Polizei als auch gegen die Legalisierung der Steuerhinterziehung durch Absenkung der Lohnnebenkosten. Öllinger will grundsätzlich über die Neuverteilung der Arbeit diskutieren und Schwarzarbeit nur dort bekämpfen, wo unmenschliche Arbeitsbedingungen herrschen und Wettbewerbsregeln verletzt werden.
Abgeordnete SCHAFFENRATH (L) meint, das Schwarzarbeitsgesetz
werde in vielen Bereichen, etwa bei den Friseuren, Kosmetikern
und Schneidern nichts ändern. Diese Menschen brauchen einen neuen
Unternehmergeist, Erleichterungen auf dem Weg in die
Selbständigkeit, der von den hohen Barrieren der Gewerbeordnung
verstellt werde, wobei einmal mehr Frauen besonders betroffen
seien. Warum kann eine Frau, die Kleider ändern kann, sich nicht
selbständig machen? Kinderbetreuung nennt Schaffenrath als
weiteren Schwarzarbeitsbereich, und zwar nicht nur die unbezahlte
Betreuungsarbeit der Mütter, sondern auch bezahlte
Betreuungsarbeit in der Nachbarschaft, die von sozialrechtlich
nicht abgesicherten Frauen geleistet wird. Dazu bringt die
Rednerin neuerlich einen Entschliessungsantrag auf Absetzbarkeit
von Kinderbetreuungskosten samt Negativsteuerregelung ein.
Abgeordneter RIEPL (SP) registriert eine Tendenz zur organisierten
illegalen Beschäftigung, was nichts damit zu tun habe, wenn sich
jemand ein paar Schilling dazuverdient. Organisierte Schwarzarbeit verzerre die Wettbewerbsverhältnisse. Riepl begrüsst den Beginn der Diskussion über ein neues Gesetz, das er für ein taugliches Instrument gegen die organisierte illegale Beschäftigung hält. Ohne Kontrolle wird die Eindämmung der Schattenwirtschaft nicht möglich sein, hält er namens der SPÖ fest.
Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) verlangt eine grundsätzlich
positive Einstellung allen Menschen gegenüber, die arbeiten und
Leistungen erbringen, daher sei er gegen die Einführung eines
Polizeistaates in diesem Bereich und dagegen, Strafen in den
Vordergrund zu stellen. Kontrolle müsse nicht immer in Strafen
münden, sondern sollte beratenden Charakter haben. Die
Nachbarschaftshilfe ist für ihn wichtig, sie dürfe durch das neue Gesetz nicht beeinträchtigt werden. Schwarzarbeit sei zu bekämpfen, wo sie zum Missbrauch von Sozialleistungen führe, auch dürfe es keine Bevorzugung illegal Beschäftigter geben. Schutz brauche, wer sich sozialrechtlich und steuerrechtlich korrekt verhält.
Abgeordneter Dipl.-Ing. HOFMANN (F) erkennt eine steigende
Tendenz in der Entwicklung der Schattenwirtschaft und die
Notwendigkeit, gegenzusteuern. In der Frage der richtigen Methode
gehen die Auffassungen aber auseinander. Aus dem Entwurf für ein
Schwarzarbeitsgesetz spreche Realitätsverweigerung, es stelle den
Versuch dar, an den Symptomen "herumzudoktern". Arbeit sei zu teuer geworden, analysiert Hofmann, insbesonders für Klein‑ und Mittelbetriebe. Hostasch und Farnleitner sollten sich um die
steuerliche Entlastung der Betriebe und um die Stärkung der
Kaufkraft kümmern. Bei der Steuerreform 2000 geht es für ihn um eine Steuerreduktion. Ein Umdenken verlangt Hofmann auch bei den administrativen Belastungen der Betriebe.
Abgeordneter SMOLLE (L) zeigt sich besorgt über die Entwicklung des Arbeitsmarktes insgesamt. Immer mehr Arbeit wird in den Graubereich oder mit den Betrieben in das Ausland verlagert. Der Aufbau einer Pfusch‑Polizei werde das Problem aber nicht lösen. Wir brauchen eine Modernisierung der Gewerbeordnung, eine schlankere Bürokratie und eine Senkung der Lohnnebenkosten ‑ das sind die Gebote der Stunde für die exportorientierte österreichische Wirtschaft. Schliesslich appelliert Smolle an Hostasch, beim kulturellen Austausch in Grenzregionen, etwa in Südkärnten, Ausnahmen bei den allzu strengen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zumal für Musiker, zuzulassen.
Abgeordneter DONABAUER (VP) lobt die Bundesministerin für ihre
Suche nach Lösungen im Kampf gegen die Schwarzarbeit. Österreich hat eine hohe Beschäftigungsquote und eine gute Wirtschaftsentwicklung. Die Zunahme der Schwarzarbeit, insbesondere in ihrer organisierten Form sei aber nicht länger zu tolerieren. Anzusetzen sei bei den Lohnnebenkosten, wobei sich aber die Frage stelle, welche Ausgaben zurückgenommen werden, wenn Einnahmen gesenkt werden. Die Volkspartei hat Vorschläge zur Steuerreform und hofft, gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu Lösungen zu kommen. Angesichts der alarmierenden Ergebnisse der Armutskonferenz setzt sich Donabauer dafür ein, Haushalten mit einem Einkommen unter 6.000 S und Familien mit mehreren Kindern zu helfen.
Abgeordneter DOLINSCHEK (F) stellt kritisch fest, mit dem derzeitigen Steuersystem würde die Regierung die Bevölkerung in die Schwarzarbeit treiben. Der Redner macht vor allem auch die hohen Lohnnebenkosten für diese Entwicklung verantwortlich und meint, was unser Land braucht, ist eine Entsteuerung des Faktors Arbeit. Skeptisch steht er zur Einführung einer eigenen Behörde für die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Dies wäre bloss mit hohen Personalkosten verbunden, auch gebe es ohnehin schon ein Zuviel an Verwaltung, argumentiert er.
Abgeordneter LEIKAM (SP) weist Behauptungen Haiders aus der Tourismusdebatte vom Vormittag über die Bestrafung eines Kärntner Unternehmers wegen Verstosses gegen die Arbeitszeitregelungen für Jugendliche als falsch zurück.
Abgeordneter GAUGG (F) wirft Ministerin Hostasch vor, durch ihre Definition der Nachbarschaftshilfe sämtliche Häuslbauer zu kriminalisieren.
Bei der Abstimmung wird der L‑Entschliessungsantrag betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten abgelehnt.
(Schluss)