Parlamentskorrespondenz Nr. 696 vom 04.11.1998
NATIONALRAT: ENNSNAHE TRASSE VON PARTEIEN UNTERSCHIEDLICH BEWERTET
Wien (PK) - Gemäss der ausgegebenen Tagesordnung gelangen in der Folge zum Aufruf:
ÄNDERUNG DES PATENTGESETZES 1970, DES PATENTVERTRÄGE-EINFÜHRUNGSGESETZES UND DES GEBRAUCHSMUSTERGESETZES * ÄNDERUNG DES HANDELSSTATISTISCHEN GESETZES 1995 * PROTOKOLL ZUM MADRIDER ABKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE REGISTRIERUNG VON MARKEN
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Abgeordneter Ing. NUSSBAUMER (F) kritisiert, dass das Österreichische Patentamt durch die Novelle des Patentgesetzes an Bedeutung verlieren wird, und befürchtet langfristig eine gänzliche Abgabe der Agenden an das Europäische Patentamt. Dies wäre fatal für die österreichischen Innovateure und zugleich eine Vernichtung der Arbeit der Experten des heimischen Patentamtes, meint er.
Abgeordneter Dr. TRINKL (VP) erwartet sich durch die vorliegenden Novellen einen verbesserten Zugang zum Patentschutz für österreichische Erfinder. Die Verfahrensvereinfachungen wiederum würden zu einer Effizienzsteigerung des Österreichischen Patentamtes führen, hebt Trinkl als positiv hervor.
Abgeordnete Ing. LANGTHALER (G) spricht sich dafür aus, die Artenvielfalt als nationales Eigentum zu schützen. Entwicklungsländer sollten die Möglichkeit haben, von ihren natürlichen Ressourcen zu profitieren, erklärt sie.
Abgeordneter Mag. MAIER (SP) beklagt, dass es in Europa noch immer keinen einheitlichen Schutz für Erfindungen gibt und sich das europäische Gemeinschaftspatent nicht durchsetzen kann. Er wirft den EU‑Abgeordneten der ÖVP vor, in Strassburg gegen eine Regelung im Gemeinschaftsrecht gestimmt zu haben.
Abgeordneter HAIGERMOSER (F) sieht in der Änderung des Handelsstatistischen Gesetzes Verbesserungen und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Gesetz an. Er fordert aber mit Nachdruck Entlastungen der Unternehmer von Statistikaufgaben, wobei er an einen diesbezüglichen einstimmigen Entschliessungsantrag des Parlamentes aus dem Juli 1997 erinnert.
Abgeordneter Mag. PETER (L) begrüsst die gegenständlichen Vorlagen und bemerkt, Ziel sämtlicher Bemühungen auf diesem Gebiet müsse es sein, zu einem europäischen Gemeinschaftspatent zu kommen.
Abgeordneter Mag. KAUFMANN (SP) weist auf die Bedeutung von Dienstnehmererfindungen hin und bemängelt die diesbezüglichen Entschädigungsregelungen als unzureichend.
Abgeordneter Mag. GASSNER (SP) begrüsst die Änderungen des Handelsstatistischen Gesetzes. Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften wird die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes verbessern und das Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen erhöhen, glaubt er.
Wirtschaftsminister Dr. FARNLEITNER macht darauf aufmerksam, dass ein Europäisches Gemeinschaftspatent bisher am Widerstand Grossbritanniens und der Niederlande gescheitert ist. Tiefgreifende Unterschiede über den Schutzumfang, aber auch die Sprachproblematik würden dabei eine entscheidende Rolle spielen.
Bei der Abstimmung werden die Änderungen des Patentgesetzes und des Handelsstatistischen Gesetzes mehrheitlich angenommen. Die Genehmigung des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken erfolgt ebenfalls mehrheitlich.
BERICHT DES STÄNDIGEN UNTERAUSSCHUSSES DES RECHNUNGSHOFAUSSCHUSSES ZUR UNTERSUCHUNG RECHTSWIDRIGER VORGÄNGE IM ZUSAMMENHANG MIT GENEHMIGUNG UND TEILWEISEM BAU DER "ENNSNAHEN TRASSE" UND DARAUS RESULTIERENDE FINANZIELLE BELASTUNGEN DES BUNDES; AUSSICHTSLOSE KLAGSFÜHRUNGEN DES BUNDES GEGEN BÜRGER/INNEN, DIE GEGEN DIESE RECHTSWIDRIGEN VORGÄNGE WIDERSTAND GELEISTET HABEN
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Abgeordnete APFELBECK (F) stellt als Vorsitzende des Unterausschusses fest, dass das Gremium in keiner Weise seiner Kontrolltätigkeit nachkommen konnte. Sie wirft den Abgeordneten der Regierungsparteien vor, eine Aktenvorlage an den Ausschuss sowie die Ladung der politisch Verantwortlichen als Auskunftspersonen verhindert zu haben. SPÖ und ÖVP hätten den Ausschuss nicht ernstgenommen, meint Apfelbeck.
Abgeordneter KRÖLL (VP) widerspricht Apfelbeck und betont, dem Recht der Opposition auf Information und Befragung sei im Ausschuss sehr wohl Rechnung getragen worden. Tiraden und stundenlange Anhörungen haben aber oft nichts mit einer sachlichen Aufklärung zu tun gehabt. Scharf kritisiert Kröll vor allem den Stil des Abgeordneten Wabl. Dem G‑Abgeordneten sei es wohl um einen starken Abgang aus dem Parlament gegangen, vermutet der Redner.
Wichtig für die ÖVP ist hingegen der Schutz der betroffenen Bevölkerung vor dem Verkehrsproblem, unterstreicht Kröll. Seit den siebziger Jahren warten die Menschen im Raum Stainach und Liezen auf eine Lösung. Die Bevölkerung habe sich in einer Volksbefragung eindeutig für einen raschen Bau der Trasse ausgesprochen und damit der Verhinderung des Projektes unter Ausnutzung sämtlicher Instanzen eine klare Absage erteilt. Der Redner qualifiziert den Bericht im übrigen als positiven Beitrag für die Errichtung der "Ennsnahen Trasse". Nur rasches Handeln würde jetzt den Menschen helfen, mahnt er.
Abgeordneter Mag. BARMÜLLER (L) spricht von Rechtswidrigkeiten im Rahmen des Verfahrens über die "Ennsnahe Trasse" und stellt fest, Bauern seien ohne rechtliche Grundlage enteignet worden. Diese Vorgangsweise von ÖVP‑Politikern habe zu einer eklatanten Verhärtung der Situation geführt. Im Ausschuss sei es wegen des Widerstands der Regierungsparteien nicht möglich gewesen, Fragen der politischen Verantwortung zu klären. Barmüller wirft ÖVP und SPÖ Vertuschung vor. Der Redner verlangt eine Rückverweisung des Ausschussberichtes an den Rechnungshofausschuss.
Abgeordneter BRIX (SP) unterstreicht, dass die Regierungsparteien die parlamentarischen Kontrollinstrumente sehr ernst nehmen. Die Frage sei jedoch, was alles unter Kontrolle zu verstehen ist. Bei der Diskussion um das Strassenbauprojekt "Ennsnahe Trasse" bedauere er vor allem, dass die Umwelt gegen die Menschen ausgespielt werde. Im Namen der SPÖ spricht sich Brix für den Bau der Trasse aus, weil dies sowohl im Sinne der Anrainer als auch der Arbeitsplätze sei.
Die Regierungsparteien haben offensichtlich noch immer nicht verstanden, dass Ökologie und Ökonomie keinen Gegensatz darstellen, meint G-Abgeordneter WABL. Niemand bestreitet, dass die Anrainer vom Verkehrslärm gemartert werden, dies sei jedoch auf die verfehlte Verkehrspolitik von SPÖ und ÖVP in den letzten Jahren zurückzuführen. Wabl kritisiert, dass in der Steiermark trotz der Feststellung der zuständigen Beamten, es gebe eine vertretbare Alternative zum Projekt der "Ennsnahen Trasse", eine anderslautende politische Weisung erteilt wurde. Danach wurde auch noch das Wasserrecht missachtet, zeigt Wabl auf, und in der Folge hat man trotz fehlender rechtlicher Grundlage Enteignungen vorgenommen.
Der dem Nationalrat vorliegende Ausschussbericht sei das Ergebnis seriöser und gewissenhafter Arbeit und wurde mit grosser Genauigkeit erstellt, unterstreicht Abgeordneter WURMITZER (VP). Es habe sich eindeutig gezeigt, dass es zu keinen rechtswidrigen Vorgängen gekommen ist, resümiert er. Überdies stelle der Bericht eine Chronologie der gezielten und geplanten Verhinderung dar, dessen Folgen nun die betroffene Bevölkerung zu tragen habe.
Abgeordneter Dr. GROLLITSCH (F) bedauert, dass es aufgrund der mangelnden Bereitschaft seitens der Regierungsparteien im Ausschuss nicht gelungen sei, "den verfahrenen Verkehrskarren" wieder flott zu machen. Es wurde nachgewiesen, dass unsensibel und schlampig gearbeitet wurde und die betroffene Bevölkerung nicht ausreichend in das Projekt miteinbezogen wurde. Auch die nunmehr angestrebte Mini‑Lösung in Stainach gehe auf einen Vorschlag des freiheitlichen Landesrates in der Steiermark zurück.
In Richtung des Abgeordneten Wabl erklärt Abgeordneter EDER (SP), es müsse möglich sein, auch ein schwieriges Thema zu behandeln, ohne sich gegenseitig zu beschimpfen. Bei der "Ennsnahen Trasse" handle es sich um ein sehr komplexes Projekt, das seit 25 Jahren zur Diskussion steht, wobei erste Vorstudien bereits 1971 in Auftrag gegeben wurden. Er appelliert daher an die Beteiligten, nun rasch zu einer Lösung zu kommen, die im Sinne der betroffenen Bevölkerung ist.
Bei der "Ennsnahen Trasse" wurde nach dem Motto "probieren wir es halt" vorgegangen, vermutet Abgeordneter SMOLLE (L) und führt einige Beispiele an, bei denen wider besseren Wissens gehandelt wurde. Der Gipfel der Frechheit ist für ihn, dass ein Antwortbrief von der steirischen Landesregierung erst nach Abschluss der Ausschussberatungen bei den Abgeordneten eingelangt sei. Entrüstet zeigt sich Smolle auch darüber, dass im Mehrheitsbericht nicht erwähnt werde, dass eine Reihe von Auskunftspersonen nicht geladen wurde. Es gebe noch eine Chance für die Regierungsparteien, argumentiert Smolle, nämlich dem Rückverweisungsantrag an den Rechnungshofausschuss zuzustimmen.
Abgeordneter Dr. LUKESCH (VP) erinnert daran, dass 72 % der Bevölkerung in den Anrainergemeinden für die "Ennsnahe Trasse" votiert haben. Natürlich gab es Auseinandersetzungen um Enteignungen, räumt Lukesch ein, aber man könne deshalb keineswegs von einem rechtswidrigen Verhalten sprechen. Er schliesse sich der Meinung des Rechnungshofes an, nämlich, dass es unbefriedigend sei, dass derzeit die Bundesstrassenverwaltung bei der Verwirklichung landschaftspflegerischer Massnahmen von der Einwilligung der Anrainer abhängig ist.
Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) befürchtet, dass der Satz "wer Strassen baut, wird Verkehr ernten" auch im Ennstal zutreffen wird. Die verzweifelte Situation von Menschen, die nicht mehr schlafen können, werde ausgenützt, obwohl den Anrainern mit einer kleinen Variante, die nicht zu einer Kapazitätssteigerung führt, genauso gedient wäre. Sie sei vor allem entsetzt darüber, dass bewusst in Kauf genommen wurde, eine hochwassergefährdete Trasse zu bauen, und dass falsche Gutachten verwendet worden sind.
Die Grünen vergessen die Interessen der vom Verkehr geplagten Menschen, wirft Abgeordnete BUDER (SP) ihrer Vorrednerin vor. Man müsse in Zukunft mit einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens rechnen, weshalb sie hoffe, dass wenigstens bald die Umfahrung Stainach realisiert werden könne.
Abgeordneter Dipl.-Ing. SCHÖGGL (F) meint, dieses Projekt sei ein Musterbeispiel dafür, wie etwas von vornherein zum Scheitern verurteilt sein könne, und macht darauf aufmerksam, dass seit 27 Jahren herumgeplant werde, eine Zeit, in der sich Fehler an Fehler reihe. Die Bilanz sei ernüchternd. Vor diesem Hintergrund dürfe man sich über den Unmut der Bevölkerung der Politik gegenüber nicht wundern, sagt Schöggl, der darauf verweist, dass dieser Bericht für seine Fraktion nicht annehmbar sei.
Abgeordneter STAMPLER (VP) erinnert daran, dass es eine ordnungsgemässe Trasse gebe, die auch gerichtliches Placet gefunden habe. Die geplanten Massnahmen seien im Interesse der betroffenen Bevölkerung geboten, betont er. Seine Fraktion wolle eine ordentliche Lösung, man bekenne sich fraglos zu Umwelt‑ und Tierschutz, doch der Mensch müsse in diesem Falle vorgehen.
Abgeordnete Dr. MOSER (G) fragt, wozu es Verfassungs‑ und Verwaltungsgerichtshöfe gebe, wenn nicht dazu, festzustellen, was Recht ist und was nicht. Die steiermärkische Landesregierung sei jedenfalls in dieser Frage im Unrecht gewesen, meint die Rednerin. Hier zeige sich exemplarisch, wie sich eine falsche Strassenpolitik selbst ins Abseits begebe.
Abgeordneter EDLER (SP) stellt eingangs fest, diese Debatte werde wohl heute nicht beendet werden, dessen ungeachtet müsse man aber festhalten, dass aus ökonomischen Interessen eine adäquate Verkehrsinfrastruktur unabdingbar ist. Alles sei ausdiskutierbar, aber man müsse bei Zeiten auch zu einem Ergebnis kommen.
Abgeordneter Dr. KRÄUTER (SP) zeigt sich über den Bau der Umfahrung Stainach erfreut. Letzlich habe man zu einer positiven Lösung gefunden, was nicht zuletzt dem steiermärkischen Landesrat Ressel zu danken sei.
Der Bericht wird mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der Rückverweisungsantrag der drei Oppositionsparteien verfällt der Ablehnung. (Fortsetzung)